Übersetzung in die deutsche Sprache der von der Anwaltsvereinigung für die Wahrung der Menschenrechte, Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo, den für die Schule zuständigen obersten Behörden, Regierungs- und Parteienvertretern zugestellte Aufforderung zur Unterlassung der Auferlegung einer FFP2-Pflicht in den Bildungseinrichtungen
Der Beginn des Schuljahres war nicht durch das Ende der Beschränkungen gemäß Artikel 3 des Gesetzesdekretes 52/2021 gekennzeichnet, sondern durch ihre Wiederaufnahme in anderer und abwegiger Form durch die Verwendung von Rundschreiben, Vademekums und anderer ähnlicher Modalitäten, die keinerlei Gesetzgebungswert und Bindungswirkung haben. Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo weist darauf hin und fordert die angesprochenen Institutionen dazu auf, Folgendes gebührend zur Kenntnis zu nehmen: – dass die Einschränkungen im Schulbereich mit dem Ende des Schuljahres 2021/2022 gemäß und für die Zwecke von Artikel 3 des Gesetzesdekrets 52/2021 ebenfalls beendet sind; – dass die einzige noch geltende Maßnahme die in Artikel 10 bis des Gesetzesdekrets 52/2021 enthaltene Selbstkontrolle ist, die für die Festsetzung der Isolation eine Feststellung der Covid-19- Krankheit und eine Maßnahme der Gesundheitsbehörde, nämlich des Bürgermeisters vorschreibt,; – dass die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske für enge Kontaktpersonen von Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden – abgesehen von ihrer Verfassungswidrigkeit aufgrund der offensichtlichen Verletzung des Grundsatzes der Achtung der menschlichen Person -nicht für Schüler gelten kann, die lediglich leichte Symptome (Husten, Kopfschmerzen) ohne andere Symptome, die auf eine Gefährdung anderer Schüler hindeuten, aufweisen sowie für gesunde Schüler, die nur das Pech haben, in der Klasse Mitschüler zu haben, die einige Symptome haben oder positiv sind vorbehalten natürlich das Recht des Einzelnen, Masken zu tragen, wenn er oder sie dies wünscht; – dass es sich bei den FFP2-Masken nicht um medizinische Hilfsmittel und nicht um persönliche Schutzausrüstungen handelt, geschweige denn, dass sie für Kinder und Minderjährige getestet und zugelassen wurden im Allgemeinen
https://www.altroconsumo.it/salute/dal-medico/speciali/ffp2-bambini
https://misterprotezione.it/ffp2-per-bambini/
– dass darüber hinaus die längere Verwendung von Masken nachweislich mit ernsthaften Risiken für die Gesundheit verbunden ist, also mit weitaus schwerwiegenderen Gesundheitsrisiken als die leichten und für junge Menschen irrelevanten Risiken einer Ansteckung mit Grippesymptomen wie auch immer diese bezeichnet werden; – dass, ein Kind oder Jugendlichen zu zwingen, eine FFP2-Maske über einen längeren Zeitraum zu tragen, den Straftatbestand des Missbrauchs von Erziehungsmaßnahmen, der Misshandlung und in besonders schweren Fällen der Folter darstellt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es keine wissenschaftlichen Daten gibt, die ihre Nützlichkeit und Wirksamkeit für die Begrenzung oder Verhinderung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus beweisen; – dass solche Maßnahmen unlogisch, ungerechtfertigt und widersprüchlich erscheinen, da in anderen potenziell risikoreicheren Umgebungen als Schulen, z. B. Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen und künstlerischen Veranstaltungen in Innenräumen keine Pflicht mehr besteht, Masken zu tragen; – dass schließlich die Bildungseinrichtungen nicht befugt sind, die Verwendung von Masken und die Entfernung von Bediensteten und Schülern anzuordnen, die sich weigern, Masken zu tragen.
Confederazione Legale per i Diritti dell‘Uomo
FORDERT AUF UND VERWARNT
in Anbetracht der obigen Ausführungen, die Universitäten und Bildungseinrichtungen jeglicher Art und jeden Grades, die amtierende Regierung und die Parteien die nach den jüngsten Wahlen im Parlament vertreten sein werden, so wie sie in der
Anrede erwähnt sind, zur sofortigen Aufhebung aller Beschränkungen für Schüler in Schulen und Universitäten da sie unrechtmäßig, illegal und allenfalls geeignet sind, der schulischen Bevölkerung einen sehr schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen. Vorbehaltlich der Anzeige der Verantwortlichen bei der zuständigen Strafgerichtsbarkeit.
CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO
Die Präsidentin
RA Renate Holzeisen
Der Vizepräsident
RA Alessandro Fusillo
Hinterlassen Sie einen Kommentar