Im Gegensatz zu den unmittelbaren Nachbarländern Schweiz und Österreich hat Italien einen rigorosen Impfplan mit 10 Pflichtimpfungen für Kinder, die in zwei Kombinationsimpfungen, Sechserimpfung und Viererimpfung, zur Anwendung kommen.

Ohne den Nachweis folgender Impfungen, werden Kleinkinder in Südtirol weder in Kleinkinderbetreuungsstätten noch in Kindergärten aufgenommen, und den Eltern von ungeimpften Schülern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren wird eine Geldstrafe auferlegt:

Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B, Keuchhusten, HIB Haemophilus Influenzae Typ B, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.

Damit wird den meisten Eltern eine (in unseren Nachbarländern hingegen garantierte) individuelle Impfentscheidung für ihre Kinder verwehrt.

Arzneimittel, und erst recht pädiatrische Arzneimittel, dürfen generell nur nach Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit zur Anwendung gebracht werden.

Der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit kann nur im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen erfolgen.

Den Teilnehmern einer echten Kontrollgruppe einer klinischen Studie darf nur eine neutrale Substanz injiziert werden;

Eine neutrale Substanz im Falle von klinischen Studien, betreffend den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit einer Impfung, kann auf keinen Fall eine vergleichbare Impfung oder eine Substanz sein, die entweder die in der zu testenden Impfung enthaltenen Adjuvantien (wie z.B. Aluminiumverbindungen u. Ähnliches) oder sonstige aktive biologische Inhaltsstoffe enthält.

Es ist ein unbestreitbare/s Recht/Pflicht der Eltern, die notwendige Transparenz zur angeblichen Sicherheit und Wirksamkeit jener Substanzen einzufordern, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb beabsichtigt, ihrem Kind zu injizieren.

Es ist bekannt, dass die auch in Italien zur Anwendung kommenden Kinderimpfungen immer wieder auch zu Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Schäden führen.

Die WHO hat in Europa die Europäische Immunisierungsagenda 2030 ausgerollt, die zu einer weiteren Verschärfung des Impfdrucks insbesondere auf unsere Kinder und Jugendlichen führen wird.

Welche absurden und gefährlichen Blüten dies bereits treibt, zeigt die Region Apulien mit dem Missbrauch der Schulen und Universitäten, um den Impfdruck auf Schüler und Studenten zu erhöhen. Aktuell geht es um die Impfung gegen das Papillomavirus, die bekanntlich auch zu Tod und Unfruchtbarkeit führen kann, und die Aluminiumverbindungen als Adjiuvantien enthält, die niemals auf deren Sicherheit getestet wurden.

Es ist Zeit, unsere Kinder vereint zu schützen und sie nicht weiter den skrupellosen Interessen jener auszuliefern, die mit der „WHO-Immunisierungsagenda 2030“ das Geschäftsmodell der „Impfung von der Wiege bis zum Sarg“ ausgerollt haben und dabei buchstäblich über Leichen gehen.

Wir Erwachsene müssen uns vor die Kinder und Jugendlichen stellen und die Garantie des echten Vorsichtsprinzips einfordern, welches die Anwendung von Substanzen, deren Sicherheit de facto niemals klinisch bestätigt wurde, verbietet.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

Vorlage für Antwortschreiben an Schuldirektionen bezüglich Überprüfung Impfpflichteinhaltung

Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe (003)