MESSNER WILL RSV-MONOKLONALEN ANTIKÖRPER FÜR ALLE NEUGEBORENEN, TROTZ GEGENTEILIGER EMPFEHLUNG DER OBERSTEN ITALIENISCHEN GEESUNDHEITSBEHÖRDE UND INTERNATIONALER WARNUNGEN

Die Politik und eine von big pharma getriebene Ärzteschaft, aber nicht die Wissenschaft, will allen Neugeborenen den RSV-monoklonalen Antikörper Nirsevimab -Beyfortus spritzen, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde – unter neuer Führung – sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers ebenso vergleichsweise gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:

https://www.dottnet.it/articolo/32537543/l-iss-il-farmaco-per-il-virus-sinciziale-non-a-tutti-ma-i-medici-sono-contrari

International wird auf die in Studien (siehe z.B. japanische Studie in Med Check)

https://medcheckjp.org/wp-content/uploads/2024/09/Eng-no-30.pdf

nachgewiesene erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe o. den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, u. davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen.

https://childrenshealthdefense.org/defender/death-infants-clinical-trials-beyfortus-rsv-shot/?utm_source=telegram&utm_medium=social&utm_campaign=defender&utm_id=20241010

Viele werdende Südtiroler Eltern stellen sich seit Wochen besorgt die Frage, ob in Südtirols Geburtsstationen ihren Neugeborenen nun automatisch dieser Antikörper gespritzt wird.

Da es selbst für Pflichtimpfungen immer die Zustimmung der Eltern braucht, gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.

Aufgrund der von vielen Eltern geforderten Klarstellung, habe ich bereits am 18. Oktober für die aktuelle Fragestunde der November-Sitzungsfolge im Südtiroler Landtag folgende Anfrage an Landesrat Messner gestellt:

  • Können die Eltern darauf vertrauen, dass Nirsevimab ihren Babys ab November 2024 nicht automatisch gespritzt wird, und dass ihnen dieser Antikörper für ihr Neugeborenes nur angeboten wird, u. dass es für die Injektion der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eltern bedarf?
  • Hält sich der Sanitätsbetrieb an die in der Zulassung zwingend vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht?
  • Werden die Eltern über das erhöhte Sterberisiko (Thrombosegefahr) aufgeklärt?
  • Wie ist das Prozedere im Südtiroler Sanitätsbetrieb hierzu?

In Anbetracht der auch in Südtirol insbesondere seit 2021 dramatisch sinkenden Geburtenrate und des Umstandes, dass der Schutz der Kinder uns Alle angeht, ist diese – N.B. entgegen der Empfehlungen der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – getroffene Entscheidung, alle Neugeborenen, deren Eltern – weil nicht ausreichend informiert – sich nicht dagegen aussprechen, mit einer nachweislich nur geringfügig positiv wirksamen, aber die Thrombosegefahr (und damit Lebensgefahr) signifikant steigernden Substanz zu behandeln, ein untragbarer und verantwortungsloser Zustand!

Ich fordere Hubert Messner und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, die Südtiroler Eltern lückenlos über die international nachgewiesenen Gefahren und die vergleichsweise geringe positive Wirkung des RSV-monoklonalen Antikörpers Nirsevimab-Beyfortus aufzuklären, und die – nach lückenloser korrekter Information von den Eltern dennoch beschlossenen – Injektion, wie vom Gesetz vorgesehen,  nicht ohne ärztliche Verschreibung vorzunehmen!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA