Die grob gesetzeswidrige Anwendung von Kinderimpfstoffprodukten,  teilweise sogar „off label“, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb und damit durch die Autonome Provinz Bozen

Rechtswidriges und über die Kompetenzen hinausgehendes Handeln der Autonomen Provinz Bozen beim Ausschluss aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten von Kindern, die nicht mit diesen Substanzen behandelt wurden

Als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag kann ich (leider) nicht direkt auf die gesetzgeberische Tätigkeit des Parlaments in Rom einwirken (dies müssen mit größter Dringlichkeit diejenigen tun, die von den Bürgern ins nationale Parlament gewählt wurden), aber ich kann mich, wie jedes Mitglied eines lokalen Parlaments (Regionalrat oder Landtag für die Autonomen Provinzen Bozen und Trient), im Rahmen der Zuständigkeit bewegen, die in Sachen Impfstoffe der jeweiligen territorialen gesetzgebenden Körperschaft zusteht.

Die Regionen und die Autonomen Provinzen Bozen und Trient sind für die Wahl und die korrekte Verwendung der zugelassenen Impfstoffe verantwortlich.

Darüber hinaus hat die Autonome Provinz Bozen primäre Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kindergärten.

Und da Kinderimpfstoffe in Südtirol sogar außerhalb ihrer therapeutischen Indikation (weil nicht für die pädiatrische Untergruppe zugelassen) und somit grob gesetzeswidrig „off label“ und systematisch ohne die notwendige ärztliche Verschreibung, die vom EU-Gesetzgeber (wie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt) und der Europäischen Kommission in der zentralisierten Zulassung der Kinderimpfstoffe für die gesamte EU als unabdingbare Voraussetzung vorgeschrieben wird – können und müssen wir Abgeordnete zum Südtiroler Landtag dringend handeln, um die Kinder zu schützen.

Möglicherweise kann dadurch auch das Arbeitstempo im nationalen Parlament in dieser Frage, die ich als eine Frage des Zivilschutzes betrachte, „angekurbelt“ werden.

Gestern habe ich einen sehr umfangreichen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht, den Sie hier und im Anhang finden.

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Mozione – VITA – Renate Holzeisen 10.01.2025

Die Übersetzung in die deutsche Sprache ist in Arbeit. Der Antrag wurde bewusst in der Erstfassung in italienischer Sprache abgefasst, da der Inhalt von nationaler Relevanz hat, und als Modell für Anträge in anderen Regionalräten und Landtagen (Provinz Trient) benutzt werden kann. und es keine weitere Zeit zu verlieren gibt, das Bewusstsein der enormen arzneimittelrechtlichen Verletzungen auf gesamtstaatlicher Ebene zu schaffen.

Das Europäische Arzneimittelrecht (vom italienischen Gesetzgeber umgesetzt) hat absoluten Vorrang vor sämtlichen anderen Gesetzen, so auch vor der sog. Legge Lorenzin (Ges.V. 73/2017 umgewandelt in Gesetz 119/2017), mit der 2017 eine Kinderimpfpflicht eingeführt wurde, die mittlerweile zehn Pflichtimpfungen umfasst, und den Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus den Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten nach sich zieht.

Mit dem Beschlussantrag, fordere ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu auf, zum Schutze unserer Kinder, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung

  1. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne ordnungsgemäße ärztliche Verschreibung zur Anwendung kommen
  2. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht in einer „off-label“-Anwendung, d.h. auf pädiatrische Unterkategorien, für die sie nicht zugelassen sind, zur Anwendung kommen
  3. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden
  4. sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern aufgrund des Fehlens der erforderlichen ärztlichen Verschreibung, der Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden
  5. sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern der „off-label“-Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden
  6. dafür zu sorgen, dass Kinder, weil ihre Eltern der Anwendung von Impfstoffprodukten, deren Wirksamkeit und Sicherheit nicht in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden, nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden“.

Mit der Abstimmung über diesen Beschlussantrag wird jede/r Landtagsabgeordnete zeigen, ob er es mit dem Schutz unserer Kinder wirklich ernst meint.

Ich hoffe, dass andere Kollegen in den verschiedenen lokalen Parlamenten Italien diesem Ansatz folgen werden, auch mit dem Ziel, die Abgeordneten des nationalen Parlaments zum Schutz unserer Kinder zu drängen.

Jeder von uns muss im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Teil dazu beitragen, das Wertvollste zu schützen, was wir als Menschheit haben: unsere Kinder.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA