Ich empfehle Allen, die ohne Gehaltszahlung von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ suspendiert waren, SOFORT mit einem Einschreiben mit Rückantwort, oder einem elektronischen Einschreiben laut beiliegender Vorlage, die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt zu unterbrechen.
Dies gilt für Alle, die nicht bereits ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gemacht haben, mit dem Sie diese Forderungen eingeklagt haben.
Strafanzeigen, irgendwelche Sammelklagen, die nicht spezifisch arbeitsrechtliche Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber betreffen, haben die Verjährungsfrist nicht unterbrochen! Also unbedingt dieses Schreiben angepasst dringend absenden.
Ich empfehle derzeit allen Betroffenen erst dann vor Gericht zu ziehen um die ausständigen Gehälter etc. einzuklagen, wenn die Justiz sich endlich mehrheitlich dazu entscheidet, die sog. „materielle Wahrheit“ zu ermitteln um Recht sprechen zu können. Derzeit ist das Prozessrisiko aufgrund einer Justizverweigerung noch zu groß.
Daher geht es derzeit darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um den Fortbestand der Forderungen gewährleistet zu sehen.
Aufforderung Bezahlung der wegen Covid-Suspendierung nicht bezahlten Gehälter
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA
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