Südtiroler Landtag lehnt mehrheitlich Transparenz zu PCR-Test-Ergebnissen ab. Autoritärer Willkür auch in Zukunft Tür und Tor geöffnet

SVP, TEAM K, FREIHEITLICHE, FRATELLI D‘ITALIA, FORZA ITALIA, LISTA CIVICA lehnen eine rechtsstaatliche Grundvoraussetzung (Transparenz) gerade bei jenem Instrumentarium ab, dessen Missbrauch ab 2020 zu weitestgehenden Einschränkungen/Verletzungen  der persönlichen und kollektiven Freiheit geführt hat und die zunächst bedingte Genehmigung von experimentellen „Impfstoffen“ ermöglicht hat

Die nächste Pandemie kommt bestimmt, wie wissen nur nicht wann“: so der Tenor unlängst auch beim „Runden Tisch“ von RAI Südtirol.

Die Erfassung von Daten, die zur drastischen Einschränkung der Grundrechte und Grundfreiheiten und letztlich zur Genehmigung von experimentellen Substanzen, die massenhaft (sogar im Rahmen einer „Impf“-Pflicht wiederholt auf die Bevölkerung zur Anwendung kommen) geführt hat, muss absolute Transparenz gewährleisten.

Wenn das nicht gegeben ist, kann nicht mal im Ansatz von Rechtsstaatlichkeit gesprochen werden.

Aber genau diese für so weitreichende autoritäre Maßnahmen unabdingbare Transparenz fehlt beim Einsatz des labortechnischen PCR-Methode (Polymerase-Chain-Reaktion) total.

Der PCR-Test wurde in der sog. Corona-Pandemie zum angeblichen Goldstandard für den Nachweis einer Infektion mit Sars-CoV-2 erklärt.

Ein positives Ergebnis hatte weitestgehende Einschränkungen der persönlichen (Quarantäne) und kollektiven (Lockdown) Freiheit zur Folge. Und die Summe dieser sog. „positiven Testergebnisse“ war u.a. eine Voraussetzung für die bedingte Zulassung experimenteller auf Gentechnik basierter sog. „Impfungen“.

Für diesen Einsatzzweck waren die Tests aber nie gedacht, denn sie sind nicht in der Lage, Erbsubstanz von vermehrungsfähigen Erregern zu unterscheiden. Ein positives Ergebnis sagt nichts über die Infektiösität der getesteten Person aus.

Darüber hinaus besteht eine unangemessene hohe Wahrscheinlichkeit für falsch-positive Ergebnisse.

Da wir in Südtirol sehr gerne Österreich als Referenz nehmen, sei daran erinnert, dass der ehemalige Leiter der Abteilung für öffentliche Gesundheit AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit – vergleichbar mit dem Istituto Superiore di Sanità in Italien), Franz Allerberger, öffentlich im Herbst 2020 erklärt hat, dass es absolut unsinnig war, einen positiven PCR-Test als Covid-Fall zu zählen, dass es eine dermaßen falsche Definition eines Krankheitsfalles vorher in der Medizingeschichte niemals gegeben hat, und dass es ohne den PCR-Test in Österreich keinen Notfall gegeben hätte. Als Konsequenz wurde er medial zensiert, bevor er dann in Pension ging.

Auch ein anderer in Südtirol bekannter Experte und Kritiker des missbräuchlichen Einsatzes des PCR-Tests ist der Public Health Experte, Dr.med. Martin Sprenger (Universität Graz, Public Health, Epidemiologie, Sozialmedizin).

Er hat seine Kritik in Interviews (freilich nicht in den Systemmedien, da wurden diese Aussagen systematisch zensiert) sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Siehe u.a. meinbezirk.at. vom 03.09.2020 (https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-regionauten-community/public-health-experte-martin-sprenger-im-interview-corona-schon-seit-herbst-2019-in-europa_a4220202) wo er dazu folgendes sagt: „Es beginnt damit, dass man wissen muss, wie aussagekräftig ein Test ist. …Meine Hauptkritik ist, dass bisher positiv Getestete als Erkrankte bezeichnet wurden. Das ist vollkommen falsch, war immer falsch und wird immer falsch bleiben. … es wurde überhaupt nicht diskutiert, wie gut der Test erkennt, ob jemand infektiös ist oder nicht. Da gäbe es schon Wege das festzustellen. Aber auch das wird vollkommen unkritisch übernommen. Man kann Wochen oder Monate PCR-positiv sein, ist aber schon lange nicht mehr infektiös…. Auch der Virologe Drosten rudert jetzt schon langsam in diese Richtung. Er ist ja auch ein Phänomen in sich selber. Ich habe fast alle seine Podcasts gehört und staune immer wieder, wie er sich dreht und wendet und 180 Grad andere Dinge sagt als noch vor Wochen oder Monaten. Jeder darf seine Meinung ändern, aber Drosten, der ja ein PCR-Test-Spezialist ist, wusste von Anfang an, dass mittels des PCR-Tests eben keine Infektiösität festgestellt werden kann. Und er hätte das klar und deutlich kommunizieren müssen, in seinen öffentlichen Stellungnahmen, aber auch gegenüber der Politik. Dass er das nicht getan hat, finde ich persönlich sehr fragwürdig und erklärungsbedürftig. …..Er weiß, dass der PCR-Test nur eine Viruskontamination feststellen kann. … Aber noch entscheidender in einer Pandemie ist die Information, ob jemand infektiös ist oder nicht. …Der Goldstandard wäre die Virusisolation, also einen Nachweis des Virus selbst und nicht nur von Fragmenten davon. Es geht darum einen funktionstüchtigen Virus nachzuweisen, was man im Labor sehr wohl kann.

Es sei daran erinnert, dass es Christian Drosten war, der u.a. – wie sich jetzt endgültig herausgestellt hat (siehe Berichterstattung der letzten Tage) zusammen mit Fauci & Co. auch an der Vertuschung des ihm bekannten Laborursprungs des SARS-CoV-2 beteiligt war, und international anerkannte Wissenschaftler, wie den designierten NIH-Direktor Jay Bhattacharya (Professor für Gesundheitspolitik an der Stanford-University), öffentlich wegen deren Kritik an den schädlichen Maßnahmen herabgewürdigt hat.

In Italien war u.a. Prof. Dr.med. Mariano Bizzarri (Università La Sapienza – Professor für experimentelle Medizin) einer jener Experten, die den missbräuchlichen Einsatz des PCR-Tests u.a. im Rahmen von Anhörungen des Ausschusses für verfassungsrechtliche Angelegenheiten im Senat ausgeführt hat (https://www.senato.it/application/xmanager/projects/leg18/attachments/documento_evento_procedura_commissione/files/000/421/377/prof._Bizzarri.pdf)

PCR-Tests müssen also in differentialdiagnostischen Verfahren eingebettet werden.

Massentestungen von gesunden, symptomlosen Personen sind unsinnig!

Bei der sog. quantitativen PCR wird nicht nur das Vorliegen eines bestimmten Bereichs der Erbsubstanz nachgewiesen, sondern zugleich auch die Menge an viraler Erbsubstanz. Dementsprechend wir die quantitative PCR vor allem im Rahmen der Infektionsdiagnostik eingesetzt wird, um die sog. Viruslast zu ermitteln.

Der CT-Wert (Zyklusgrenzwert) gibt an, wie viele Verfältigungs-Zyklen notwendig sind, damit ein Detektor im Fall einer quantitativen PCR ein Signal gibt. Je niedriger dieser liegt, desto weniger Vervielfachungen waren bis zum ersten Signal nötige, desto mehr Erbsubstanz (DNA oder RNA) vorliegt, war von Anfang an da.

Die Anwesenheit von viraler Erbsubstanz ist kein Nachweis für einen vermehrungsfähigen Erreger, es kann sich nämlich auch um reine Viruspartikel handeln.

Dies hat vor längerer Zeit bereits der Erfinder des PCR-Verfahren Kary Mullis betont, der leider 2019 verstorben ist und daher nicht selbst dem Missbrauch seiner labordiagnostischen Methode entgegen treten konnte.

Zum Nachweis eines vermehrungsfähigen Virus müsste man eine Kultur im Labor anlegen. Es ist nachgewiesen, dass die Kulturfähigkeit des Virus nur dann gegeben ist, wenn Krankheitssymptome vorhanden sind, diese vor nicht mehr als zehn Tagen begonnen haben und ein entsprechend niedriger CT-Wert vorhanden ist.

Der PCR-Test ist darüber hinaus darauf ausgelegt, nur  bestimmte Abschnitte der Virus-RNA zu erkennen und nicht die gesamte Virus-RNA. So kann es nicht nur passieren, dass ein vorhandener Erreger übersehen wird, sondern auch, dass andere Erbsubstanz für den Erreger gehalten wird. Auf diese Weise wird ein sog. falsch-positives Signal erzeugt. Das ist eines der Grundprobleme des sog. Corman-Drosten Protokolls (genannt auch Charitè Protokoll, das extensiv gerade auch in Südtirol zur Anwendung kam), denn es spricht auch auf die Erbsubstanz anderer Organismen an, das hatte zur Folge, dass auch nicht-Covid-19-infizierte Menschen unrechtmäßig in Quarantänte geschickt wurden. Dieses im Jänner 2020 freigegebenen Test-Protokoll ist auch aus anderen Gründen (u.a. ein enorm hoher CT-Wert von über 40) stark kritisiert worden.

Auf meine Frage in der aktuellen Fragestunde vom 8. Oktober 2024 hat Landesrat Hubert Messner sowohl mündlich, als schriftlich bestätigt, dass der CT-Wert (Anzahl der Auswertungszyklen des entnommenen DNA-Materials) bei der schriftlichen Übermittlung des PCR-Test-Ergebnisses von den Südtiroler Laboren, sprich den Laboren des Südtiroler Sanitätsbetriebes nicht angeführt wird.

Das bedeutet, dass weiterhin keinerlei Transparenz darüber vorliegt, ob von den Südtiroler Laboren der wissenschaftliche Standard bei der Anwendung der quantitativen PCR-Tests eingehalten wird.

Aufgrund der völlig missbräuchlichen Anwendung der PCR-Tests während der sog. Corona-Pandemie (die zu einer enormen Schaffung falsch positiver Sars-Cov2-Fälle geführt hat), u.a. weil das sog. Corman-Drosten-PCR-Test-Protokoll Auswertungszyklen von 40 und mehr vorsah (siehe dazu das Gutachten einer internationalen Wissenschaftlergruppe, die im Herbst 2020 den Rückzug des Corman-Drosten-PCR-Test-Protokolls verlangt hat in Anlage Nr. 1, und das Gutachten von Frau Univ.Prof.Dr. Ulrike Kämmerer, Würzburg, zu den PCR-Tests in Anlage Nr. 2),

hat die WHO, wenn auch mit enormer Verspätung, im Dezember 2020 und Jänner 2021 in ihrem Bulletin die Benutzer der PCR-Tests u.a. darauf hingewiesen, dass eine hohe Anzahl der Auswertungszyklen, die notwendig ist, um überhaupt DNA-Material des Virus nachzuweisen, nicht auf einen aktives Virus schließen lässt, und grundsätzlich immer die klinische Symptomatik berücksichtigt werden muss.

Außerdem hat die WHO – aufgrund der internationalen massiven Proteste bei der Vorgehensweise der Labore und der Feststellung der sog. positiven SARS-CoV2-Fälle – wenngleich mit unverzeihlicher Verspätung, darauf hingewiesen, dass der CT-Wert, sprich die Anzahl der Auswertungszyklen, die notwendig war, um Virus-DNA-Material festzustellen, im Testergebnis von den Laboren angeführt werden muss.

Siehe hierzu:

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 vom 13.01.2021 (Anlage Nr. 3), mit der die WHO die Labore auffordert, im Bericht über das PCR-Test-Ergebnis den CT-Wert anzuführen, und endlich darauf aufmerksam macht, dass der CT-Wert invers mit der Viruslast korreliert (sprich: je höhere Viruslast, desto geringere CT-Wert und umgekehrt) und dass natürlich auch die Krankheitssymptome berücksichtigt werden müssen. Stattdessen wurden sog. „Asymptomatische“ sprich Gesunde getestet!

WHO Information Notice for IVD Users 2020/05

Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2

20 January 2021 |Medical product alert |Geneva |Reading time: 1 min (370 words)

Omissis

health care

providers must consider any result in combination with timing of sampling,

specimen type, assay specifics, clinical observations, patient history, confirmed

status of any contacts, and epidemiological information

Actions to be taken by IVD users:

  1. Please read carefully the IFU in its entirety.
  2. Contact your local representative if there is any aspect of the IFU that is unclear to
  3. Check the IFU for each incoming consignment to detect any changes to the
  4. Provide the Ct value in the report to the requesting health care

Die für die PCR-Testung autorisierten Südtiroler Labore entsprechen daher spätestens seit dem 31. Jänner 2021 nicht dem international durch die WHO (freilich viel zu spät und höchst auffällig nach Zulassung der ersten Covid-19-„Impfungen“) vorgegebenen Standard in der Ausweisung der PCR-Test-Ergebnisse.

Dass das Italienische Gesundheitsministerium, laut Aussage von Gesundheitslandesrat Hubert Messner, diesbezüglich angeblich nichts anweise, ist völlig unerheblich.

Für die wissenschaftlich korrekte und rechtsstaatlich notwendige transparente Vorgehensweise der Südtiroler Labore bzw. der Labore des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist die Autonome Provinz Bozen zuständig!

Da darüber hinaus die diversen PCR-Test-Produkte unterschiedlich sind, da es bis dato überhaupt keine Standardisierung gibt (allein für den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus gibt es mehr als 400 kommerzielle teilweise sehr unterschiedliche PCR-Test-Produkte), ist es für die Nachvollziehbarkeit der Aussagekraft eines PCR-Test-Ergebnisses neben der Ausweisung des CT-Wertes, auch notwendig, dass die Labore im Testergebnis, das jeweils zur Anwendung gebrachte PCR-Test-Produkt mit Handelsnamen und Produzenten anführen.

Daher hatte ich den Beschlussantrag (https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747618.pdf) gestellt, die Landesregierung zu verpflichten,

dafür Sorge zu tragen, dass die Labore des Südtiroler Sanitätsbetriebes, sowie alle Labore, die PCR-Tests im Auftrage des Südtiroler Sanitätsbetriebes machen, den CT-Wert sowie den Handelsnamen und Produzenten des verwendeten PCR-Test-Produkts in der schriftlichen Testergebnisbestätigung ausweisen.

Meinem Antrag haben ich ein zweisprachiges wissenschaftliches Gutachten von Frau Univ.Prof. Dr. Ulrike Kämmerer (Universität Würzburg) – Zell- und Humanbiologin (Krebsforschung an der Frauklinik der Universität Würzburg), einer ausgewiesenen Expertin zur PCR-Technologie, beigelegt.

SVP, TEAM K, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Forza Italia, Lista Civica haben GEGEN meinen Antrag, diesen rechtsstaatlich notwendigen Standard an Transparenz zu garantieren, gestimmt.

Die Grünen haben sich der Stimme enthalten. Der PD-Abgeordnete hat – obwohl anwesend – an der Abstimmung nicht teilgenommen, so wie übrigens auch der Landeshauptmann und der Abgeordnete Walcher (siehe Abstimmungsergebnis anbei).

Ich hatte bereits im November 2020 in einem Video die Südtiroler Bevölkerung auf den missbräuchlichen Einsatz der PCR-Tests, auf der Basis der mir schon damals vorliegenden internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisse aufmerksam gemacht. Die Reaktionen auf dieses Video waren heftig. U.a. hatte mich damals der TEAM-K-Abgeordnete Dr.med. Franz Ploner wiederholt aufgefordert, mich nicht weiter zu den PCR-Tests öffentlich zu äußern. Das war für mich der Anlass, aus der angeblich „liberalen und der Wissenschaft verpflichteten“ Partei auszutreten.

So hat mich dann die harsche, ja aggressive Reaktion von Dr.med Franz Ploner am vergangenen Mittwoch im Landtag auf meinen Beschlussantrag nicht wirklich verwundert, sondern es war für mich die Bestätigung dafür, dass jene, die in den Jahren 2020 etc. für nicht evidenz-basierte Corona-Maßnahmen, wie die Massentestungen der Bevölkerung, geworben haben, nicht zur kritischen Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen beitragen, sondern, im Gegenteil, nach wie vor gegen offen und transparent, auf wissenschaftlicher Grundlage vorgetragene Anträge und Kritik letztendlich mit rein persönlichen Angriffen reagieren. Denn alles, was Dr.med. Ploner in seiner Stellungnahme zu meinem Beschlussantrag im Landtag von sich gegeben hat, ging an meinen Beschlussantrag völlig vorbei.

Es ging in meinem Beschlussantrag nicht darum, ein labordiagnostisches Instrumentarium zu diskreditieren, sondern es ging darum – ganz im Sinne des Erfinders der PCR-Methode – den Missbrauch dieser Methode zu verhindern, auf die Grenzen dieser Methode hinzuweisen und die notwendige rechtstaatliche Transparenz im Interesse Aller einzufordern.

Und dagegen hat sich leider das TEAM K ausgesprochen. Bei der Abstimmung gestern war Dr.med. Franz Ploner nicht dabei, aber die anderen drei Abgeordneten haben mit der SVP geschlossen gegen die rechtstaatlich notwendige, autoritärem Missbrauch vorbeugende Transparenz gestimmt.

Ebenso der Fratelli d’Italia-Abgeordnete Marco Galateo, der offensichtlich einer Partei angehört, die zwar Anzeigen in Südtiroler Medien (STOL) schaltet,  nach dem Motto „Stiamo smascherando la malagestione Covid- Ora tutta la Verità“, faktisch aber in Südtirol bis dato im Landtag für die Fortführung fataler Fehler (Verhinderung PCR-Test-Transparenz und weitere Bewerbung der Covid-19-„Impfungen“ für Schwangere etc.) steht: kurzum die Widersprüchlichkeit in sich. Kohärente Politik sieht freilich anders aus.

Ich danke den Abgeordnetenkollegen im Südtiroler Landtag, die für die künftige Gewährleistung von Transparenz bei den PCR-Test-Ergebnissen gestimmt haben: Wir Bürger-Noi Cittadini-Neus Zitadins, Südtiroler Freiheit, JWA, Freie Fraktion, Für Südtirol mit Widmann.

Bin gespannt darauf, ob Landtagsabgeordneter (und ehemaliger Gesundheitslandesrat in der sog. Corona-Zeit) Thomas Widmann seine Zustimmung zu meinem Beschlussantrag wieder als ein Versehen bei der Abstimmung erklärt, oder ob er die Notwendigkeit der Gewährleistung der Transparenz erkannt hat und daher mitträgt. Im letzteren Fall wäre das ein Beispiel einer positiv stimmenden Entwicklung im gemeinsamen Bemühen um die zukünftige Verhinderung von für die Bevölkerung nachhaltig schädlichen Maßnahmen.

Transparenz ist insbesondere zur Verhinderung übergriffiger autoritärer Maßnahmen erforderlich: diese Erkenntnis ist leider bei den meisten Abgeordneten im Südtiroler Landtag noch nicht angekommen, oder es ist ihnen schlichtweg egal, ob in Zukunft die Bürger wieder völlig zu Unrecht ihrer Grundrechte und Grundfreiheiten beraubt werden. Für mich jedenfalls Grund zu großer Sorge, und Antrieb für weitere Aufklärungsarbeit.

Es wäre übrigens angebracht, dass unser öffentlich rechtlicher Sender RAI Südtirol diesem grundlegenden Thema seine Aufmerksamkeit „schenkt“. Bis dato sehe ich auch dort, nicht mehr als ein zaghaftes, alibimäßiges an der Oberfläche bleibendes Umgehen mit so grundlegend, auch für die Zukunft, wichtigen Themen, denn man sagt uns ja voraus: „Die nächste Pandemie wird kommen, wir wissen nur nicht wann“ ….

Beschlussantrag Transparenz PCR Test 216 25 Mozione Trasparenza test molecolare

Abstimmungsergebnis Südtiroler Landtag Beschlussantrag 216 2025

1. ReviewCorman_Drosten_Paper_Final_Version_10-3-Public_final

2. Univ.Prof.Dr. Ulrike Kämmerer Gutachten RT-PCR 250122 aktuelle Version mit RKI-Quellen

3. WHO Information Notice for IVD Users 2020_05

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

ACHTUNG – Betrifft ehemals von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ Suspendierte! Unbedingt die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt etc. unterbrechen!

Ich empfehle Allen, die ohne Gehaltszahlung von der Arbeit wegen nicht erfolgter Covid-19-„Impfung“ suspendiert waren, SOFORT mit einem Einschreiben mit Rückantwort, oder einem elektronischen Einschreiben laut beiliegender Vorlage, die Verjährungsfrist der Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber für unbezahltes Gehalt zu unterbrechen.

Dies gilt für Alle, die nicht bereits ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gemacht haben, mit dem Sie diese Forderungen eingeklagt haben.

Strafanzeigen, irgendwelche Sammelklagen, die nicht spezifisch arbeitsrechtliche Forderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber betreffen, haben die Verjährungsfrist nicht unterbrochen! Also unbedingt dieses Schreiben angepasst dringend absenden.

Ich empfehle derzeit allen Betroffenen erst dann vor Gericht zu ziehen um die ausständigen Gehälter etc. einzuklagen, wenn die Justiz sich endlich mehrheitlich dazu entscheidet, die sog. „materielle Wahrheit“ zu ermitteln um Recht sprechen zu können. Derzeit ist das Prozessrisiko aufgrund einer Justizverweigerung noch zu groß.

Daher geht es derzeit darum, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um den Fortbestand der Forderungen gewährleistet zu sehen.

Aufforderung-Bezahlung-der-wegen-Covid-Suspendierung-nicht-bezahlten-Gehaelter einfach

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich: die sog: covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis erreichen innerhalb einer Stunde nach Injektion den Fötus und setzen das ungeborene Kind der unkontrollierten Produktion des schädlichen Spikeproteins aus – die Covid-19-„Impfkampagne“ muss insbesondere für Schwangere sofort ausgesetzt werden!

Eine neue peer-reviewte Studie bestätigt, was Experten von Beginn an erklärt haben: die mit den sog. Covid-19-„Impstoffen“ injizierten Nanolipide, in welchen die modifizierte RNA verpackt ist, überwinden problemlos die Plazentabarriere und treffen innerhalb einer Stunde auf den Fötus, reichern sich in dessen Organen an, entwickeln in allen Zellen des Fötus unkontrolliert das toxische Spikeprotein, das zur Zelltötung führt.

Die schlimmsten Befürchtungen bestätigen sich damit.

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https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2162253125000435

Das erklärt auch die seit 2021 in Ländern mit hoher Codvid-19-„Durchimpfungsrate“ gestiegene Rate an unbeabsichtigten Aborten, Totgeburten, Fehlbildungen und Infertilität.

Es ist an Unverantwortlichkeit kaum zu toppen, dass den Schwangeren vom italienischen Gesundheitsministerium und den lokalen Gesundheitsämtern, auch vom Südtiroler Sanitätsbetrieb, nach wie vor die sog. Covid-19-„Impfung“ empfohlen wird!

Hier haben wir es mit einem Zivilschutznotstand zu tun, der eine umgehende Aussetzung der Anwendung dieser experimentellen Substanzen insbesondere auf Schwangere erfordert! Südtirol hat primäre Kompetenz für den Zivilschutz! Und Südtirol ist verantwortlich für die Auswahl und gesetzeskonforme Anwendung von Impfstoffen.

Aus diesem Grund hatte ich am 15. Jänner 2025 einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag zur Abstimmung gebracht, um diese Aussetzung insbesondere für Schwangere zu erwirken.

Doch trotz meiner detaillierten Informationen, hat es die Mehrheit der Landtagsabgeordneten (auch der sog. Opposition, TEAM K, Grüne, PD) nicht für notwendig befunden, meinen Beschlussantrag mitzutragen!

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https://www.renate-holzeisen.eu/suedtiroler-landtagsabgeordnete-der-regierungsparteien-svp-freiheitliche-lega-fratelli-ditalia-galateo-la-civica-sowie-der-oppositionsparteien-team-k-gruene-und-pd-stimmen-g/?amp=1

Ich kann hiermit nur nochmals öffentlich an das Gewissen der Verantwortlichen der Südtiroler Gesundheitspolitik, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Ärzte appellieren: setzen Sie sofort die Anwendung dieser schädlichen und nachweislich unnützlichen (es sei denn man will die Bevölkerungsreduktion) gentechnischen Injektionen aus!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Südtiroler Landtag stimmt mehrheitlich gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und gegen den Schutz der Kindergesundheit

Wenn Abgeordnete mehrheitlich gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und damit gegen den Schutz der Kindergesundheit abstimmen, dann ist das ein schlagender Beweis dafür, wie „indoktriniert“ die sog. „Volksvertreter“  durch die Pharmalobby sind.

Gestern wurde im Südtiroler Landtag über meinen Beschlussantrag abgestimmt, man möge die Südtiroler Landesregierung dazu verpflichten:

  1. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung verabreicht werden;
  2. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb dafür zu sorgen, dass Kinderimpfstoffe nicht auf pädiatrischen Kategorien (sprich Altersgruppen) Anwendung finden, für die sie nicht zugelassen worden sind;
  3. durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden;
  4. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern der Anwendung von Impfstoffen ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung nicht zugestimmt haben, nicht als Personen betrachtet werden, die „gegen den nationalen Impfplan verstoßen haben“ und dass sie daher nicht vom Besuch von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  5. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern dem Off-Label-Use von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht aus diesem Grund als Personen betrachtet werden, die gegen den „nationalen Impfplan verstoßen“ und dass sie daher nicht von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  6. sicherzustellen, dass Kinder, deren Eltern der Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, daher nicht als Personen betrachtet werden, welche „gegen den nationalen Impfplan verstoßen“ und dass sie daher nicht von Kleinkindbetreuungseinrichtungen und Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden.

Obwohl die EU-Kommission als Bedingung für die Anwendung der pädiatrischen Impfstoffe eine ärztliche Verschreibung in den entsprechenden Zulassungsbeschlüssen laut EU-Arzneimittelrecht (in Italien rezipiert) als unabdingbare Voraussetzung festgesetzt hat, werden die Kinderimpfstoffe systematisch ohne ärztliche Verschreibung zur Anwendung gebracht.

Der von POLITIKERN und nicht von Ärzten beschlossene nationale Impfplan (10 Kinderpflichtimpfungen) sieht keine spezifischen Impfstoffprodukte vor und bezieht sich auf eine anonyme pädiatrische Population und nicht auf ein spezifisches Kind. Und kann daher, entgegen der Aussagen von LR Messner, die ärztliche Verschreibung nicht ersetzen!

Eine ärztliche Verschreibung muss von einem Arzt bezogen auf ein bestimmtes Kinderimpfstoffprodukt und ein bestimmtes Kind gegeben werden.

Dabei muss gewährleistet sein, dass der Arzt frei von politischer Konditionierung, allein seinem Wissen und Gewissen entsprechend und aufgrund der Eigenschaften sowie des Wirksamkeit/Risiko-Profils des spezifischen Kinderimpfstoffes, und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation des Kindes, die Verschreibung vornimmt.

Aber genau das passiert nicht!

Außerdem wendet  der Südtiroler Sanitätsbetrieb den nur für Kinder bis zu 24 Monaten zugelassenen Sechsfachimpfstoff HEXYON in einer off-label-Anwendung auch auf Kinder im Alter von über 24 Monaten an. Das ist illegal, insbesondere weil dies im Rahmen der auferlegten Impfpflicht erfolgt!

Gesundheitslandesrat Messner hat in der gestrigen Sitzung wieder einmal nicht der Wahrheit entsprechende Behauptungen aufgestellt. So behauptete er dieser Impfstoff sei für Kinder auch über 24 Monaten zugelassen und er würde ohnehin nur auf Kinder im Alter bis zu 24 Monaten angewandt. Landesrat Messner weiß entweder nicht was im Südtiroler Sanitätsbetrieb passiert, oder tut zumindest so, denn dieser Sechsfachimpfstoff wird vom Südtiroler Sanitätsbetrieb u.a. auf Kinder im Kindergartenalter zur Anwendung gebracht. Entsprechende Gerichtsverfahren laufen.

Hier mein umfassend mit institutionellen Dokumenten unterlegter Beschlussantrag:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747656.pdf  (siehe auch anbei als Anlage).

Dem Gesundheitslandesrat Hubert Messner war mein Beschlussantrag übrigens „zu lang“. Offensichtlich ist die institutionell dokumentarisch belegte Wahrheit unangenehm!

Und noch unangenehmer könnte es werden, wenn dem Zusammenhang zwischen der wiederholten Injektion de facto nicht geprüfter Kinderimpfstoffe bspw. mit dem ständig ansteigenden Anteil der an Autismus erkrankten Kinder durch die neue US-Regierung mit einem Gesundheitsminister Robert F. Kennedy auf der Basis echter klinischer Studien nachgegangen wird, und die Ergebnisse über die, zwischenzeitlich von der Korruption durch die Pharmalobby gesäuberten, US-Gesundheitsbehörden (FDA, CDC und NIH) bestätigt werden.

Es ist unglaublich, dass sich Landtagsabgeordnete dagegen aussprechen, dass arzneimittelrechtliche Schutzbestimmungen, wie z.B. die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung und das Verbot einer massenhaften off-Label-Anwendung In Impfkampagnen, von der Sanitätsbehörde eingehalten werden müssen und von dieser gewährleistet werden muss, dass nur auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit echt geprüfte (im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen) Kinderimpfstoffe von der zuständigen Behörde/Sanitätsverwaltung zur Anwendung gebracht werden. 

Gegen die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Schutzbestimmungen und gegen den Schutz der Kindergesundheit haben sich die Landtagsabgeordneten der SVP, des TEAM K, FREIHEITLICHE, LA CIVICA, FORZA ITALIA ausgesprochen.

Der Stimme enthalten haben sich die GRÜNEN und Anna Scarafoni von FDI.

Ich danke jenen Abgeordneten bzw. Fraktionen im Südtiroler Landtag, die für meinen Beschlussantrag gestimmt haben: WIR BÜRGER NOI CITTADINI NEUS ZITADINS, JWA, SÜDTIROLER FREIHEIT.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Beschlussantrag zu Kinderimpfstoffen: Keine Off-Label-Anwendung und Gesetzesverstöße!

Wenn die Politik Impfpflichten einführt, dann muss sie für eine den arzneimittelrechtlichen Vorschriften entsprechende Anwendung von sicheren und wirksamen Impfstoffen sorgen

 

In der Realität werden diese Vorschriften aber systematisch verletzt. Das gilt auch für die Kinderimpfstoffe.

Am kommenden Mittwoch, 12. Februar 2025 wird im Südtiroler Landtag mein Beschlussantrag zum Zwecke der Garantie der arzneimittelrechtlich- und zulassungskonformen Anwendung von wirksamen und sicheren Kinderimpfstoffen zur Abstimmung gebracht.

Siehe hier meinen Beschlussantrag:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747656.pdf

Die Entscheidung darüber, welche der von der Europäischen Kommission zentral für die gesamte Europäische Gemeinschaft zugelassenen pädiatrischen Impfstoffprodukte zum Einsatz kommen,  wird in Italien von den Regionen bzw. den Autonomen Provinzen getroffen. Für Südtirol entscheidet dies also die Autonome Provinz Bozen.

Die Anwendung der Impfstoffe muss natürlich unter Einhaltung der vom Arzneimittelrecht und den in den Zulassungsbeschlüssen der Europäischen Kommission festgelegten notwendigen Bedingungen für die zugelassene Anwendung erfolgen. Genau dies geschieht aber systematisch nicht!

Die generell niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüften Kinderimpfstoffe werden in Südtirol und Italien generell teilweise sogar off label zur Anwendung gebracht, sprich außerhalb der von der Arzneimittelzulassungsbehörde bestimmten therapeutischen Indikation. Im konkreten Fall auf pädiatrische Untergruppen (sprich Altersklassen), für welche der Kinderimpfstoff von der Europäischen Kommission nicht zugelassen wurde.

Und, obwohl in der Zulassung von der Europäischen Kommission ausdrücklich als Bedingung für die Anwendung des Impfstoffes vorgesehen, werden die Kinderimpfstoffe ohne die hierfür notwendige ärztliche Verschreibung zur Anwendung gebracht.

Kinder, deren Eltern sich – zum Schutze ihrer Kinder – gegen diese evidente und grobe Verletzung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wehren, werden von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen.

 

Das ist ein absolut unhaltbarer Zustand, und erfordert eine entschiedene Beschlussfassung durch den Südtiroler Landtag.

Es sei daran erinnert, dass unsere unmittelbaren Nachbarländer Österreich und Schweiz keine Kinderimpfpflicht, aber dennoch einen bekanntlich sehr hohen Standard der öffentlichen Gesundheit haben.

Mit dem Beschlussantrag, rufe ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu auf, die Landesregierung zu verpflichten:

  1.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung zur Anwendung kommen;
  2.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass Kinderimpfstoffe nicht „off label“ angewandt werden, d. h. auf pädiatrische Unterkategorien (Altersklassen von Kindern), für die sie nicht zugelassen sind;
  3.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass nur pädiatrische Impfstoffe angewandt werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden;
  4. zu gewährleisten, dass Kinder – deren Eltern der Anwendung von Kinderimpfstoffen ohne die hierfür erforderliche ärztliche Verschreibung nicht zugestimmt haben – aus diesem Grund nicht als „nicht konform mit dem nationalen Impfplan“ betrachtet und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und den Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  5. zu gewährleisten, dass Kinder, deren Eltern der Off-Label-Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, aus diesem Grund nicht als „nicht konform mit dem nationalen Impfplan“ betrachtet und daher nicht von den Kleinkinderbetreuungsstätten und den Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden.

Die Gesundheit unserer Kinder darf nicht aus ideologischen Gründen und blindem Vertrauen sowie Festhalten an nicht evidenzbasierten Dogmen einem Risiko ausgesetzt werden.

Ich hoffe sehr, dass die Mitglieder des Südtiroler Landtages bei der Abstimmung die im Beschlussantrag dokumentierten Fakten berücksichtigen, und sich nicht sogar gegen die Einhaltung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften, sowie der, von der zuständigen Arzneimittelzulassungsbehörde (Europäische Kommission) für die gesetzeskonforme Anwendung auferlegten Bedingungen (Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung, Verbot der off label-Anwendung in Impfkampagnen) aussprechen, wie sie es leider mehrheitlich im Jänner des laufenden Jahres in Bezug auf die aktuelle Anwendung der sog. Covid-19-Impfstoffe getan haben.

Der Anteil der an Autoimmunerkrankungen und Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol ständig. Derzeit kommt in Südtirol 1 (ein) autistisches Kind auf 76 Kinder!

In den USA hat sich ein Großteil der Senatoren bereits dafür ausgesprochen, den Ursachen für diese erschreckende Entwicklung wissenschaftlich ohne Tabus auf den Grund zu gehen, auch weil laufend peer-reviewte wissenschaftliche Studien veröffentlicht werden, die eine starke Korrelation (unter vergleichbaren Lebensbedingungen) zwischen dem Anteil der autistischen Kinder und dem Anteil der geimpften Kinder zeigen. Hier eine im Jänner 2025 veröffentlichte peer-reviewte Studie:

https://publichealthpolicyjournal.com/vaccination-and-neurodevelopmental-disorders-a-study-of-nine-year-old-children-enrolled-in-medicaid/

In diesem dramatischen Kontext sogar die Verletzung von durch die Europäische Kommission festgelegte Bedingungen für die Anwendung der Kinderimpfstoffe (wie die ärztliche Verschreibungspflicht, die Notwendigkeit der Einhalt der therapeutischen Indikation) zuzulassen, entspräche einem unverzeihlichen Vergehen an unseren Kindern! Ich hoffe, dass dies jedem/r Abgeordneten zum Südtiroler Landtag bei der kommenden Abstimmung bewusst ist!

Institut für Allgemeinmedizin und Public Health Bozen setzt die – durch eine von Interessenskonflikten getriebene WHO geförderte – evidenzlose Propaganda fort

Laut Aussendung des Instituts für Allgemeinmedizin und Public Health Bozen hätten das Maskentragen und die „soziale Distanzierung“ sich als sinnvolle Maßnahmen in der Bekämpfung der sog. Pandemie bewährt, und daher wären sie auch aktuell probate Mittel. Ebenso propagieren Wiedermann & Co. weiterhin die sog. Covid-19-„Impfung“.

Und gleichzeitig werden angebliche „FAKE NEWS“ angeprangert, denen eine „kleine, aber laute Minderheit“ von Patienten aufgesessen sei.

Es ist erschütternd und Besorgnis erregend zugleich, wenn die Verantwortlichen des Instituts für Allgemeinmedizin und Public Health am universitären Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe Claudiana in Bozen nach wie vor, in bester Propagandamanier, an einem Narrativ festhalten, das längst schon widerlegt ist, und de facto FAKE NEWS verbreiten.

Es gibt keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass die Übertragung von Viren durch die Alltagsmaske verhindert werden kann. Eine META-Studien des Cochrane-Institutes hat dies längst belegt. Siehe hier:

https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD006207.pub6/full

Das wusste man übrigens bereits vor der sog. Corona-Pandemie, und deshalb hieß es ja zunächst auch von Fauci & Co., dass Masken unnütz sind, bis dann, von einem Tag auf den anderen, plötzlich exakt das Gegenteil behauptet wurde, und Alle, bis hin zu den Grundschülern, über Monate hinweg stundenlang täglich die Maske tragen mussten!

In den USA hat Fauci bereits in Untersuchungsausschüssen des Kongresses zugeben müssen, dass es keinerlei Evidenz für das Maskentragen und das sog. „social distancing“ gab. Die Folgen dieser Maßnahmen waren und sind freilich katastrophal

https://www.dailymail.co.uk/news/article-13481839/dr-anthony-fauci-social-distancing-masks-prevent-covid.html

Wenn man unter social-distancing versteht, dass Menschen mit viralen Krankheitssymptomen (Fieber etc.) zuhause bleiben und sich auskurieren sollen, dann entspricht dies einer alten Binsenweisheit. Wenn hingegen mit „sozialer Distanzierung“ das Wegsperren von symptomlosen allein PCR-positiven Menschen gemeint ist, dann fährt man mit einer unmenschlichen Praxis fort, die dem größten Skandal (neben dem massenhaften Einsatz experimenteller gentechnik-basierter Substanzen) in der Medizingeschichte entspricht.

 

Der Missbrauch des PCR-Tests muss restlos aufgeklärt werden, u.a. auch deshalb, weil die Südtiroler Labore nach wie vor, in den Test-Ergebnissen wesentliche Informationen, wie die Anzahl der Auswertungszyklen (CT-Wert), nicht anführen, wie von LR Hubert Messner auf eine Anfrage von mir im Südtiroler Landtag bestätigt wurde.

Dabei ist bekannt, dass ab einer gewissen Anzahl von Auswertungszyklen, ein „positives“ Testergebnis völlig wertlos ist. Zudem sind die PCR-Test-Produkte nach wie vor nicht standardisiert.

Da dies ein untragbarer Zustand ist, und uns ja ständig mit künftigen „Pandemien“ gedroht wird, habe ich einen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht, um zumindest einen Mindeststandard an Transparenz in der Anwendung dieses Laborinstrumentariums, dessen Missbrauch zur systematischen Freiheitsberaubung über Jahre hinweg geführt hat, zu garantieren.

Mein wissenschaftlich dokumentierter Beschlussantrag Nr. 216/25 im Südtiroler Landtag hier:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747618.pdf

Das Festhalten an der Empfehlung der sog. Covid-19-„Impfung“ ist extrem unverantwortlich, in Anbetracht der Tatsache, dass international von einer ständig wachsenden Anzahl von Experten u. Ärzten die Forderung des sofortigen Widerrufs der Zulassung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis wegen der enormen Gefahren für Gesundheit und Leben erhoben wird.

 

International wurden in den mRNA-Covid-19-„Impfstoffen“ extrem bedenklich hohe Anteile an DNA-Plasmiden gefunden, und neben dem seit Oktober 2023 auch im Beipackzettel der sog. Covid-19-„Impfungen“ auf mRNA-Basis angeführten Risiko an den Folgen einer durch die „Impfung“ hervorgerufenen Herzmuskelentzündung zu versterben, machen Experten seit Jahren nun darauf aufmerksam, dass mit den sog. Covid-19„Impfungen“ ein enorm hohes Risiko von Autoimmun- und Krebserkrankungen einhergeht.

Dies hat u.a. der Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit an der Italienischen Obersten Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore di Sanità), Dott. Maurizio Federico, in einer im November 2024 veröffentlichten und vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten Studie bestätigt und in meiner Pressekonferenz im Südtiroler Landtag am 4. Dezember 2024 weiter ausgeführt.

So hat der leitende Wissenschaftler der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde erklärt und dokumentiert, dass die Experten spätestens seit März 2021 wussten, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht funktionieren und dies im Detail erläutert. Er hat letztendlich festgestellt, dass aufgrund des enormen Risikos der Genotoxizität und Kanzerogenität, die für die sog. „Impfstoffe“ niemals durch offizielle Studien vor der Zulassung ausgeschlossen wurden, ja überhaupt nicht geprüft wurden (wie aus der offiziellen Fachinformation zu diesen „Impfstoffen“ ausdrücklich hervorgeht), eine Behandlung mit diesen Substanzen gerade auch der sog. „immungeschwächten“ Personen nicht empfehlenswert ist, da dadurch ihr Immunsystem einem zusätzlichen unkontrollierbaren (bis tödlichen) Angriff ausgesetzt wird.

Siehe hier sämtliche Dokumentation:

https://www.renate-holzeisen.eu/die-sog-covid-19-impfstoffe-muessen-sofort-vom-markt-genommen-und-die-impfkampagne-umgehend-eingestellt-werden-alles-andere-ist-unverantwortlich/?amp=1

Die Verantwortlichen des Instituts für Allgemeinmedizin und Public Health der Claudiana in Bozen agieren daher, entgegen der international bekannten wissenschaftlichen Evidenz, nach einem von der WHO auch finanziell geförderten Schema eines autoritären Public-Health-Systems, als Propaganda- und Kontrollinstrumentarium für die Puppenspieler der WHO, sprich für die großen Impfstoff- bzw. Geninjektionsproduzenten, und setzen damit die Südtiroler Bevölkerung weiterhin einem enormen Gesundheitsrisiko aus!

 

Das ist extrem unverantwortlich! das kann und darf so in Zukunft nicht weiter gehen!

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Südtiroler Landtagsabgeordnete der Regierungsparteien (SVP, Freiheitliche, LEGA, Fratelli d’Italia – Galateo, La Civica), sowie der Oppositionsparteien TEAM K, GRÜNE und PD stimmen geschlossen gegen die vom Gesetzgeber vorgesehene Informationspflicht über Sicherheit und Wirksamkeit der sog. Covid-19-„Impstoffe“, gegen die Einhaltung der ärztlichen Verschreibungspflicht und für die weitere aktive Empfehlung der experimentellen COVID-19-mRNA-„Impfungen“ auch für Schwangere

Mit einem auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen des Leiters des Instituts für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – Istituto Superiore di Sanità (Dott. Maurizio Federico) beruhenden Beschlussantrag (Nr. 202/24 – siehe anbei unten), habe ich gestern die Kollegen im Südtiroler Landtag, aufgrund der längst (seit 2021 wie von Dott. Federico in der im Südtiroler Landtag am 4.12.2024 abgehaltenen Pressekonferenz erklärt) nachgewiesenen Unwirksamkeit und enormen Gefährlichkeit (Herzmuskelentzündungen, Autoimmun- und Krebserkrankungen) der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ aufgefordert, die Landesregierung mit Beschluss zur Einhaltung in erster Linie von vom Arzneimittelgesetzgeber vorgesehenen Pflichten, wie folgt zu verpflichten:

  1. über den Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend eine umfassende Information der Bürger im Bereich der (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu gewährleisten, wobei die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass die vermeintliche Wirksamkeit und Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 nicht nachgewiesen wurde, sondern dass diese Substanzen mitunter sogar zum Tod führen können (was schon aus dem Beipackzettel hervorgeht) und andere schwere irreversible Nebenwirkungen verursachen können;
  2. gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb die derzeit auch für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal geltende Empfehlung der Verabreichung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 umgehend aufzuheben;
  3. die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebs dazu aufzufordern, die Bedingungen für die Genehmigung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 einzuhalten und somit jede weitere Verabreichung dieser sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu unterlassen, falls keine ärztliche Verschreibung vorliegt und der Bürger nicht umfassend über die (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 informiert wurde.

Die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten (alle Abgeordneten von SVP, Freiheitliche, TEAM K, Grüne, Lega, PD, La Civica und Galateo von Fratelli d’Italia) haben gegen meinen Beschlussantrag gestimmt und haben damit die politische Verantwortung dafür übernommen, dass diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden sog. „Impfstoffe“ auch weiterhin Schwangeren aktiv vom Südtiroler Sanitätsbetrieb empfohlen werden, obwohl längst bekannt ist, dass die Nanolipid-Partikel, in der die mRNA verpackt ist, die Plazentaschranke überwinden und damit bereits der Fötus dieser experimentellen gentechnischen Injektion und einer unkontrollierbaren Spikeproteinproduktion (siehe dazu wissenschaftliche Studie von Dott. Federico im Beschlussantrag) ausgesetzt wird und u.a. eine vorzeitige Plazentaablösung induziert werden kann.

Die gestern im Südtiroler Landtag getroffene politische Entscheidung ist umso schwerwiegender, als in Ländern mit einer hohen Covid-19-„Duchimpfungsrate“, seit Beginn der Covid-19-„Impfungkampagne“ im Jahr 2021 die Geburtenrate drastisch abgesackt ist und der Trend nach wie vor anhält, bei gleichbleibendem Kinderwunsch, wie jüngste Umfragen in Frankreich und Deutschland zeigen.

Es verdichten sich immer mehr die Daten, dass mit diesen gentechnischen experimentellen Substanzen behandelte junge Frauen vermehrt mit Unfruchtbarkeitsproblemen zu kämpfen haben und die Anzahl von Totgeburten und Fehlbildungen merklich angestiegen ist.

Der Umstand dass diese experimentellen Substanzen von der internationalen Wissenschaft, die laut Eingeständnis des CEO von META, Mark Zuckerberg von der scheidenden Biden-US-Administration auf brutalste Weise gerade zum Thema der Covid-19-„Impfstoffe“ zensiert wurde, nicht nur für Herzmuskelentzündungen (seit 2023 in den Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung mit Todesfolge aufgenommen), die auch erst Jahre nach der „Impfung“ zum „plötzlichen und unerwarteten Tod“ führen kann (wie Kardiologen weltweit erklären), sondern für eine Vielzahl von Krankheitsbildern verantwortlich gemacht werden, und Wissenschaftler und Ärzte u.a. auch wegen der weiltweit festgestellten enorm hohen Konzentration an DNA-Plasmiden in diesen Substanzen mit der konkreten Gefahr der Integration ins menschlichen Genom Allarm schlagen (auch darauf bezog sich mein Beschlussantrag), scheint die Mehrheit der Südtiroler Landtagsabgeordneten nicht weiter zu interessieren und zu beunruhigen.

Die Mehrheit der im Südtiroler Landtag sitzenden Abgeordneten ziehen es vor, selbst die Einhaltung der von der Zulassungsbehörde (Europäische Kommission) für die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ laut zwingendem Arzneimittelrecht für die Anwendung dieser Substanzen vorgesehene ärztliche Verschreibung, nicht vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zu verlangen!

Dott. Federico hat in seiner im November 2024 veröffentlichten Studien, auf der Basis des aktuellen internationalen wissenschaftlichen Standes, darauf hingewiesen, dass die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ auf mRNA-Basis insbesondere auch für die sog. vulnerable Bevölkerungsgruppe höchst problematisch ist, da deren bereits instabiles Immunsystem durch diese experimentellen Injektionen einem weiteren massiven Destabilisierungsangriff ausgesetzt wird.

Das gestrige Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten zum Südtiroler Landtag (siehe anbei unten das Abstimmungsergebnis im Detail) hat eine historisch-dokumentarische Bedeutung, da aller Voraussicht nach, in den kommenden Monaten, die in den USA nicht mehr zensierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, und damit die dramatische Wahrheit zu diesen experimentellen Substanzen, in behördlichen Feststellungen (FDA, NIH, CDC) mit weltweiter Relevanz (also auch für Südtirol) verlautbart werden.

Und dann werden die Abgeordneten der SVP, TEAM K, Grüne, Freiheitliche, Lega, PD, Lista Civica und der Fratelli-Assessor nicht sagen können, „mit dem Wissen von heute, würden wir anders entscheiden“ … denn das Wissen wurde ihnen im Detail spätestens mit meinem Beschlussantrag 202/24 im Detail präsentiert. Und die unglaubliche Negierung arzneimittelrechtlicher Schutzvorschriften (wie die Aufklärungs- und ärztliche Verschreibungspflicht) ist allemal nicht nachvollziehbar und jedenfalls unentschuldbar!

Ich habe den Eindruck, dass man sich der Tragweite der Verantwortung, die man mit einem solchen Abstimmungsverhalten auf sich nimmt, noch nicht bewusst ist.

Der Südtiroler Tageszeitung entnehme ich, dass der ehemalige Gesundheitslandesrat Thomas Widmann nur „aus Versehen“ meinem Beschlussantrag zugestimmt hat, währenddessen die Landtagsabgeordnete Anna Scarafoni, entgegen der Meldungen in der Neuen Südtiroler Tageszeitung, für die Prämissen und den Punkt 2) meines Beschlussantrages (also die Aussetzung der aktiven Bewerbung der Covid-19-„Impfstoffe“ für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal) laut anbei befindlichem Abstimmungsprotokoll gestimmt hat.

Anbei das protokollierte Abstimmungsverhalten, sowie der Beschlussantrag, mit dem ich eine Beschlussfassung zwecks Einhaltung klarer arzneimittelrechtlicher und von der Zulassungsbehörde auferlegter Pflichten zum Schutze der Bevölkerung herbeiführen wollte.

Beschlussantrag 202 24 Mozione

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto premesse – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 1 – Risultato voto punto 1 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 2 – Risultato voto punto 2 – 202 24

Abstimmungsergebnis Punkt 3 – risultato voto punto 3 – 202 24

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Beschlussantrag im Südtiroler Landtag 202/2024 – Unhaltbare “Impf”-Kampagne mit wirkungslosen und gefährlichen Substanzen

Aufgrund der in einer Pressekonferenz vom 4. Dezember 2024 vom Leiter des Nationalen Instituts für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore di Sanità), Dott. Maurizio Federico, dargelegten Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der derzeit noch in Anwendung befindlichen mRNA-Covid-19-„Impfstoffe“, die neben der bereits bekannten und im Beipackzettel seit September 2023 aufgenommenen Gefahr von Herzmuskelentzündungen, auch die große Gefahr von Autoimmun- und Krebserkrankungen bergen, und aufgrund des Umstandes, dass die Injektion dieser experimentellen gefährlichen Substanzen ohne adäquate Aufklärung der Bürger und in totaler Missachtung der von der Europäischen Kommission für die Anwendung als notwendige Voraussetzung vorgesehene ärztliche Verschreibung erfolgt, habe ich folgenden Beschlussantrag gestellt, der wohl morgen zur Abstimmung gelangen wird:

VITA R. Holzeisen Südt. Landtag Beschlussantrag 202 24 Mozione Cons.Prov.BZ

verpflichtet

der Südtiroler Landtag

die Landesregierung

1) über den Südtiroler Sanitätsbetrieb umgehend eine umfassende Information der Bürger im Bereich der (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu gewährleisten, wobei die Bevölkerung darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass die vermeintliche Wirksamkeit und Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 nicht nachgewiesen wurde, sondern dass diese Substanzen mitunter sogar zum Tod führen können (was schon aus dem Beipackzettel hervorgeht) und andere schwere und irreversible Nebenwirkungen verursachen können;

2) gemeinsam mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb die derzeit auch für Schwangere, vulnerable Personen und das Gesundheitspersonal geltende Empfehlung der Verabreichung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 umgehend aufzuheben;

3) die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebs dazu aufzufordern, die Bedingungen für die Genehmigung der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 einzuhalten und somit jede weitere Verabreichung dieser sogenannten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 zu unterlassen, falls keine ärztliche Verschreibung vorliegt und der Bürger nicht umfassend über die (Un-)Wirksamkeit und (Un-)Sicherheit der sogenannten mRNA-basierten „Impfstoffe“ gegen Covid-19 informiert wurde.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

 

 

Der Ausschluss von ungeimpften Kindern aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten kann und muss sofort auf Landesebene beendet werden

Die grob gesetzeswidrige Anwendung von Kinderimpfstoffprodukten,  teilweise sogar „off label“, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurde, durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb und damit durch die Autonome Provinz Bozen

Rechtswidriges und über die Kompetenzen hinausgehendes Handeln der Autonomen Provinz Bozen beim Ausschluss aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten von Kindern, die nicht mit diesen Substanzen behandelt wurden

Als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag kann ich (leider) nicht direkt auf die gesetzgeberische Tätigkeit des Parlaments in Rom einwirken (dies müssen mit größter Dringlichkeit diejenigen tun, die von den Bürgern ins nationale Parlament gewählt wurden), aber ich kann mich, wie jedes Mitglied eines lokalen Parlaments (Regionalrat oder Landtag für die Autonomen Provinzen Bozen und Trient), im Rahmen der Zuständigkeit bewegen, die in Sachen Impfstoffe der jeweiligen territorialen gesetzgebenden Körperschaft zusteht.

Die Regionen und die Autonomen Provinzen Bozen und Trient sind für die Wahl und die korrekte Verwendung der zugelassenen Impfstoffe verantwortlich.

Darüber hinaus hat die Autonome Provinz Bozen primäre Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kindergärten.

Und da Kinderimpfstoffe in Südtirol sogar außerhalb ihrer therapeutischen Indikation (weil nicht für die pädiatrische Untergruppe zugelassen) und somit grob gesetzeswidrig „off label“ und systematisch ohne die notwendige ärztliche Verschreibung, die vom EU-Gesetzgeber (wie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt) und der Europäischen Kommission in der zentralisierten Zulassung der Kinderimpfstoffe für die gesamte EU als unabdingbare Voraussetzung vorgeschrieben wird – können und müssen wir Abgeordnete zum Südtiroler Landtag dringend handeln, um die Kinder zu schützen.

Möglicherweise kann dadurch auch das Arbeitstempo im nationalen Parlament in dieser Frage, die ich als eine Frage des Zivilschutzes betrachte, „angekurbelt“ werden.

Gestern habe ich einen sehr umfangreichen Beschlussantrag im Südtiroler Landtag eingebracht, den Sie hier und im Anhang finden.

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Mozione – VITA – Renate Holzeisen 10.01.2025

Die Übersetzung in die deutsche Sprache ist in Arbeit. Der Antrag wurde bewusst in der Erstfassung in italienischer Sprache abgefasst, da der Inhalt von nationaler Relevanz hat, und als Modell für Anträge in anderen Regionalräten und Landtagen (Provinz Trient) benutzt werden kann. und es keine weitere Zeit zu verlieren gibt, das Bewusstsein der enormen arzneimittelrechtlichen Verletzungen auf gesamtstaatlicher Ebene zu schaffen.

Das Europäische Arzneimittelrecht (vom italienischen Gesetzgeber umgesetzt) hat absoluten Vorrang vor sämtlichen anderen Gesetzen, so auch vor der sog. Legge Lorenzin (Ges.V. 73/2017 umgewandelt in Gesetz 119/2017), mit der 2017 eine Kinderimpfpflicht eingeführt wurde, die mittlerweile zehn Pflichtimpfungen umfasst, und den Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus den Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten nach sich zieht.

Mit dem Beschlussantrag, fordere ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu auf, zum Schutze unserer Kinder, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung

  1. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne ordnungsgemäße ärztliche Verschreibung zur Anwendung kommen
  2. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass Kinderimpfstoffe nicht in einer „off-label“-Anwendung, d.h. auf pädiatrische Unterkategorien, für die sie nicht zugelassen sind, zur Anwendung kommen
  3. über die Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherzustellen, dass nur Kinderimpfstoffe verwendet werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden
  4. sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern aufgrund des Fehlens der erforderlichen ärztlichen Verschreibung, der Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden
  5. sicherzustellen, dass Kinder, weil ihre Eltern der „off-label“-Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden
  6. dafür zu sorgen, dass Kinder, weil ihre Eltern der Anwendung von Impfstoffprodukten, deren Wirksamkeit und Sicherheit nicht in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden, nicht zugestimmt haben, nicht als „nicht dem nationalen Impfplan entsprechend“ betrachtet werden und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen werden“.

Mit der Abstimmung über diesen Beschlussantrag wird jede/r Landtagsabgeordnete zeigen, ob er es mit dem Schutz unserer Kinder wirklich ernst meint.

Ich hoffe, dass andere Kollegen in den verschiedenen lokalen Parlamenten Italien diesem Ansatz folgen werden, auch mit dem Ziel, die Abgeordneten des nationalen Parlaments zum Schutz unserer Kinder zu drängen.

Jeder von uns muss im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Teil dazu beitragen, das Wertvollste zu schützen, was wir als Menschheit haben: unsere Kinder.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

VERPFLICHTENDES KINDERGARTENJAHR NICHT VEREINBAR MIT KINDERIMPFPFLICHT

LAND SÜDTIROL WIEDER EINMAL AUSSERHALB SEINER GESETZGEBUNGSKOMPETENZEN ZUM SCHADEN DER SÜDTIROLER BÜRGER TÄTIG

 

In den letzten Wochen erreichen Südtiroler Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. April 2021 geboren sind, ein Schreiben des Bürgermeisters ihrer Wohnsitzgemeinde, mit dem sie aufgefordert werden, ihre Kinder im Zeitraum vom 8. bis 16. Jänner 2025 in den Kindergarten einzuschreiben, oder eine Erklärung abzugeben, mit der sie erklären, mit ihren Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Gleichzeitig wird in diesen Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung der Bestimmungen zur Impfpflicht eine Voraussetzung für den Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahres darstelle, und die Erziehungsverantwortlichen jener Kinder, welche die Impfpflicht nicht erfüllen, die oben genannte Eigenerklärung abgeben müssten. Außerdem wird mitgeteilt, dass laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1111/2024 jene Kinder, welche die Bestimmungen zum verpflichtenden Kindergartenjahr nicht erfüllen, von der Gemeinde bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet würden. Dies gelte auch bei Nichteinhaltung der Impfpflicht und der Unterlassung der Eigenerklärung durch die Eltern.

Wie bereits am 11.12.2024 in der Aula des Südtiroler Landtags von mir ausgeführt, ist die Pflicht das Kind in den Kindergarten zu schicken bzw. selbst für eine, den jeweiligen Rahmenrichtlinien entsprechende Bildungstätigkeit zu sorgen, mit der Impfpflicht unvereinbar!

Die entsprechenden Bestimmungen der Südtiroler Landesregierung sind grob verfassungswidrig, denn hier verletzt die Autonome Provinz Bozen  – wieder einmal – zum Schaden der Südtiroler Bevölkerung die Grenzen der ihr zustehenden Kompetenzen.

Die Androhung einer Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht, wenn die Eltern die Kinderimpfpflicht nicht einhalten und keine Eigenerklärung darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen, steht der Landesregierung bzw. dem Land Südtirol nicht zu, da auf dem übrigen Staatsgebiet es eine solche Bestimmung – aus guten verfassungsrechtlichen Gründen – nicht gibt! Diese Bestimmung wird fallen!

Denn verfassungsrechtlich können ungeimpfte Kinder nicht aus dem Kindergarten ausgeschlossen und deren Eltern verpflichtet werden, selbst (auf eigene Kosten) für eine Bildungstätigkeit der Kinder zu sorgen, die den jeweiligen Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entspricht.

In meiner Eigenschaft als Landtagsabgeordnete und als Rechtsanwältin empfehle ich allen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder, die ihre Kinder in den öffentlichen Kindergarten schicken möchten, ihre Kinder innerhalb der Frist anzumelden und von der geforderten Selbsterklärung aktuell Abstand zu nehmen, denn das Jahr 2025 wird die längst fällige rechtliche Klärung der grob verfassungs- und menschenrechtswidrigen Kinderimpfpflicht bringen.

Es ist das klare Recht aller Südtiroler Kinder, die mit den Steuergeldern aller Bürger (auch der vielen Südtiroler Eltern ungeimpfter Kinder) finanzierten Kindergärten zu besuchen.

Und was die Meldung an die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht anbelangt sei darauf hingewiesen, dass

  • die Südtiroler Gemeinden/Bürgermeister aus den oben genannten Gründen hierfür keine ihnen rechtlich zustehende Kompetenz und die Staatsanwaltschaft am Jugendgericht Bozen aus denselben Gründen keinerlei gültige rechtliche Handhabe hat
  • nächstens umfangreiche Strafanzeigen an die ordentliche Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Landesregierung eingereicht werden, weil in Südtirol die Kinderimpfpflicht mit off-label-Anwendung von Kinderimpfstoffen, gröbster Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht der Kinderimpfstoffe und sonstiger grober Verletzungen des zwingend anzuwendenden Arzneimittelrechts erfolgt.

Das Jahr 2025 wird in diesem Bereich die notwendigen überfälligen rechtlichen Klärungen bringen. Es ist höchste Zeit: zum Schutze der Gesundheit und Grundrechte unserer Kinder!

Prov.Aut.BZ Deliberazione Giunta Provinciale 1111 03.12.24

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

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