PRESSEMITTEILUNG

DIE ARROGANZ DER MACHT

Bereits mit Urteil Nr. 37/2021 (betreffend ein dem Landesgesetz Nr. 4/2020 analoges Gesetz der Autonomen Region Aosta) hatte der italienische Verfassungsgerichtshof erklärt, dass Regelungen und Sanktionstätigkeiten im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Staates fallen.

Der Landeshauptmann hätte also zum damaligen Zeitpunkt seine amtsmissbräuchliche Vorgehensweise einstellen müssen.

Denn das vom Verfassungsgerichtshof erklärte Grundsatzprinzip betrifft alle autonomen Provinzen und Regionen.

In seinem Urteil Nr. 164/2022 (betreffend Konflikt zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Garanten für den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem greenpass) stellte der Verfassungsgerichtshof darüber hinaus klar, dass dem Landeshauptmann im Bereich der sog. „Pandemie-Bekämpfung“ auf lokaler Ebene keine Notstandsbefugnis zusteht.

Laut Art. 4 Gesetzesdekret Nr. 19/2020 stand die Verhängung von Strafen im Zusammenhang mit der sog. „Pandemiebekämpfung“ ausschließlich dem Präfekten zu.

Mit seinen unlängst ergangenen Urteil Nr. 50/2024 (betrifft das LG Nr. 4/2020 und die Notstandsverordnung des LH im Zusammenhang mit einer – wegen Nicht-Kontrollierens des greenpasses von Seiten einer Meraner Pizzeria – vom Generalsekretariat des Landes verhängten Strafe) hat der Verfassungsgerichtshof die bereits seit 2021 erklärten generell geltenden Prinzipien bestärkend wiederholt und bestätigt, dass es unerheblich ist, ob die in der „Landesreglementierung“ vorgesehenen Strafe von der staatlich vorgesehenen Strafe abweicht oder nicht, denn selbst wenn die „Landesregelung“ die vom Staat vorgesehene Strafe einfach Eins zu Eins übernommen hat, ist sie dennoch als verfassungswidrig zu erachten, da die Kompetenz für die Festlegung der Maßnahmen und Sanktionen ausschließlich beim Staat liegt.

Und ausschließlich beim Staat, sprich Präfekten, lag die Befugnis/Kompetenz zur Auferlegung der Sanktionen, wie vom Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25.03.2020 eindeutig geregelt.

Der Landeshauptmann und das Generalsekretariat haben daher amtsmissbräuchlich gehandelt und die vom Land Südtirol, ohne entsprechende Zuständigkeit zugestellten Bußgeldbescheide müssen annulliert und die bereits kassierten Strafen den betroffenen Bürgern zurückbezahlt werden.

Und freilich täte der Landeshauptmann gut daran, aus der bereits seit 2021 klaren rechtlichen Situation, die längst schon fälligen Schlussfolgerungen zu ziehen – sprich die Annullierung der Bußgeldbescheide und die Rückzahlung der bereits kassierten Bußgelder an die betroffenen Bürger zu veranlassen –  anstatt in einer seinem Amt nicht zuträglichen arroganten Haltung in meine Richtung untergriffige Bemerkungen zu machen, weil ich als Landtagsabgeordnete im Interesse der betroffenen Bürger die Rückerstattung der vom Land Südtirol amtsmissbräuchlich kassierten Bußgelder verlange und hierfür den Bürgern eine Vorlage für den Rückerstattungsanspruch zur Verfügung gestellt habe.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

Pressekonferenz „Lex Holzeisen … wirklich? Was sich dahinter verbirgt“

Die Autonome Provinz Südtirol muss allen Bürgern bereits bezahlte, vom Generalsekretariat des Landes Südtirol ohne Vorliegen der entsprechenden Landeskompetenz mit Bußgeldbescheid wegen Nichtbeachtens von Corona-Maßnahmen auferlegte und kassierte Verwaltungsstrafen umgehend zurückbezahlen.

Hier finden Sie die Vorlage für den Rückerstattungsantrag.

Laut Art. 9 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 19.09.2017 (Gründe der Unvereinbarkeit mit dem Amt  eines Landtagsabgeordneten) Abs. 2 Buchstabe l wäre meine Position mit dem Landtagsmandat unvereinbar, weil ich Prozesspartei in drei gegen die Autonome Provinz Bozen eingeleitete Prozesse bin, in denen ich mich gegen die vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen nicht nur substantiell verfassungswidrig, sondern darüber hinaus auch ohne Vorliegen der entsprechenden Landesbefugnisse verhängten Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Frühjahr und Sommer 2021 auf drei Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen (auf den Talferwiesen und auf dem Waltherplatz) verteidige.

Diese Bestimmung des Landesgesetzes ist offensichtlich verfassungswidrig, denn sie verletzt radikal Art. 24 der italienischen Verfassung, die jedem Bürger das Recht auf gerichtliche Verteidigung gegen ihn verhängte Strafen garantiert.

Im vorliegenden Fall kommt aber noch dazu, dass ich mich gegen Geldstrafen gerichtlich zur Wehr setze, die von der Autonomen Provinz Bozen, trotz absoluten Fehlens der notwendigen Befugnisse/Kompetenzen, durch vom Generalsekretariat zugestellte Bußgeldbescheide verhängt wurden.

Diese Bußgeldbescheide sind alle NICHTIG wegen des radikalen Fehlens der hierfür notwendigen Landeskompetenz.

Es geht daher in meinem Fall mit Sicherheit nicht darum, mir mit einer „Gefälligkeitsgesetzgebung“ das Landtagsmandat zu erhalten (die Medien haben in völliger Verkennung der Tatsachen von einer „lex Holzeisen“ gesprochen), sondern es geht darum, dass anhand meines Falles und meines Insistierens als von Südtiroler Bürgern exakt für die Verteidigung gegen solche Übergriffe des Landeshauptmannes, der Landesregierung und des Landtages gewählte Landtagsabgeordnete, diese als „kafkaesk“ zu bezeichnende Situation schlagend wird, und zu einer sofortigen Rückzahlung aller verfassungswidrig (weil ohne Kompetenz) vom Generalsekretariat des Landes kassierten Strafen an die betroffenen Südtiroler Bürger führen muss.

Hierfür habe ich bereits eine Vorlage für den Rückerstattungsantrag der Bürger, den diese autonom einreichen können, vorbereitet. Siehe anbei.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich durchaus für ein „autonomes zum Schutz der Bevölkerung gegen irrationale und unverhältnismäßige Maßnahmen der Zentralregierung“ Vorgehen des Autonomen Provinz Bozen stehe, was aber in den letzten Jahren eine offene wissenschaftliche und demokratische Debatte unserer Landesregierung und unseres Landtages mit der Zentralregierung erfordert hätte.

Das genaue Gegenteil ist passiert. Sodass wir als Südtiroler, entgegen jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, sogar noch drastischere Maßnahmen als im restlichen Italien erlebt haben.

Anstatt die Autonomie durch eine umsichtige, der Vernunft und der Verfassung entsprechenden Vorgangsweise zu stärken, haben der Landeshauptmann, die Landesregierung und der Landtag aber exakt das Gegenteil erreicht, und Urteile des Verfassungsgerichtshofes hervorgerufen, die unserer Autonomie sicher nicht zuträglich sind.

Antrag Südtiroler auf Rückerstattung an Provinz bezahlter Covid-19-Geldstrafe

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Fraktion VITA

 

Italiens Kinderimpfplan im internationalen Vergleich: Transparenz und Sicherheit gefordert

Im Gegensatz zu den unmittelbaren Nachbarländern Schweiz und Österreich hat Italien einen rigorosen Impfplan mit 10 Pflichtimpfungen für Kinder, die in zwei Kombinationsimpfungen, Sechserimpfung und Viererimpfung, zur Anwendung kommen.

Ohne den Nachweis folgender Impfungen, werden Kleinkinder in Südtirol weder in Kleinkinderbetreuungsstätten noch in Kindergärten aufgenommen, und den Eltern von ungeimpften Schülern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren wird eine Geldstrafe auferlegt:

Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B, Keuchhusten, HIB Haemophilus Influenzae Typ B, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.

Damit wird den meisten Eltern eine (in unseren Nachbarländern hingegen garantierte) individuelle Impfentscheidung für ihre Kinder verwehrt.

Arzneimittel, und erst recht pädiatrische Arzneimittel, dürfen generell nur nach Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit zur Anwendung gebracht werden.

Der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit kann nur im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen erfolgen.

Den Teilnehmern einer echten Kontrollgruppe einer klinischen Studie darf nur eine neutrale Substanz injiziert werden;

Eine neutrale Substanz im Falle von klinischen Studien, betreffend den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit einer Impfung, kann auf keinen Fall eine vergleichbare Impfung oder eine Substanz sein, die entweder die in der zu testenden Impfung enthaltenen Adjuvantien (wie z.B. Aluminiumverbindungen u. Ähnliches) oder sonstige aktive biologische Inhaltsstoffe enthält.

Es ist ein unbestreitbare/s Recht/Pflicht der Eltern, die notwendige Transparenz zur angeblichen Sicherheit und Wirksamkeit jener Substanzen einzufordern, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb beabsichtigt, ihrem Kind zu injizieren.

Es ist bekannt, dass die auch in Italien zur Anwendung kommenden Kinderimpfungen immer wieder auch zu Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Schäden führen.

Die WHO hat in Europa die Europäische Immunisierungsagenda 2030 ausgerollt, die zu einer weiteren Verschärfung des Impfdrucks insbesondere auf unsere Kinder und Jugendlichen führen wird.

Welche absurden und gefährlichen Blüten dies bereits treibt, zeigt die Region Apulien mit dem Missbrauch der Schulen und Universitäten, um den Impfdruck auf Schüler und Studenten zu erhöhen. Aktuell geht es um die Impfung gegen das Papillomavirus, die bekanntlich auch zu Tod und Unfruchtbarkeit führen kann, und die Aluminiumverbindungen als Adjiuvantien enthält, die niemals auf deren Sicherheit getestet wurden.

Es ist Zeit, unsere Kinder vereint zu schützen und sie nicht weiter den skrupellosen Interessen jener auszuliefern, die mit der „WHO-Immunisierungsagenda 2030“ das Geschäftsmodell der „Impfung von der Wiege bis zum Sarg“ ausgerollt haben und dabei buchstäblich über Leichen gehen.

Wir Erwachsene müssen uns vor die Kinder und Jugendlichen stellen und die Garantie des echten Vorsichtsprinzips einfordern, welches die Anwendung von Substanzen, deren Sicherheit de facto niemals klinisch bestätigt wurde, verbietet.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

Vorlage für Antwortschreiben an Schuldirektionen bezüglich Überprüfung Impfpflichteinhaltung

Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe (003)

 

PRESSEMITTEILUNG

An den

Chefredakteur der Neuen Südtiroler Tageszeitung

u.z.K. An den Präsidenten des Südtiroler Landtages

Arnold Schuler

 

Ihr Artikel „Sind hier nicht im Bau

Presserechtliche Aufforderung zur Richtigstellung und öffentliche Entschuldigung

Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Mitarbeiter Matthias Kofler mir rufschädigende, nicht den Fakten entsprechende Verhaltensweisen im Landtag unterstellt.

Hatte er vor einigen Wochen, mit Bezug auf eine angebliche „Information“ von Seiten der Team-K-Abgeordneten Maria Rieder (die das kategorisch bestreitet) den aktenkundigen Fakten widersprechend geschrieben, ich sei (wie angeblich öfters) bei einer Landtagssitzung nicht anwesend gewesen und deshalb hätte der Antrag der Landtagskollegin nicht die notwendig Mehrheit erreicht, und dies obwohl ich nachweislich nicht nur im Landtag saß, sondern sogar für den Antrag stimmte (siehe meine Aufforderung zur Richtigstellung vom 9. Mai 2024), so unterstellt er mir im heute erschienen Artikel „Sind hier nicht am Bau“ Reden im Dialekt, ständige Unterbrechungen, obszöne Entgleisungen und generell ein dem Anstand und der Würde des Südtiroler Landtages nicht entsprechendes Verhalten. Dabei verweist Herr Kofler auf ein mit dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler geführtes Gespräch. Er nennt mich im Artikel namentlich sogar als erste dieser angeblichen „Provokateure“.

In der heutigen Fraktionssprechersitzung habe ich deshalb in Anwesenheit der anderen Fraktionsführer den Präsidenten des Südtiroler Landtages um Klärung gebeten, da in diesem „Artikel“ bewusst den Lesern der Eindruck vermittelt wird, als ob sich der Landtagspräsident u.a. über meine Wortmeldungen beschwert hätte.

Der Präsident des Südtiroler Landtags hat sich heute, in Anwesenheit der Fraktionsvertreter, erstaunt über den Inhalt des Artikels gezeigt, und erklärt, er hätte meinen Namen gar nicht genannt und auch nichts zu angeblichen Übertretungen der Redezeiten gesagt, die – übrigens – in einer „Parlamentsdebatte“ nichts Unübliches sind und alle Fraktionen betrifft. Dass begonnene Sätze und Ausführungen zu Ende geführt werden können, liegt im Interesse Aller und war offensichtlich nicht Stein des Anstoßes im Landtagspräsidium.

Ich bin dafür bekannt, die Meinungsfreiheit und Medienfreiheit hoch zu halten, doch hat diese nunmehr nicht mehr zu übersehende offenkundig bewusste persönliche Diskreditierungsabsicht in meine Richtung (in wessem Interesse auch immer) Nichts mit Berichterstattung und Journalismus zu tun.

Ich verlange daher eine Richtigstellung und eine öffentliche Entschuldigung. Dies bin ich meiner institutionellen Funktion als von Südtiroler Bürgern gewählte Landtagsabgeordnete und auch meinem Ansehen als Rechtsanwältin schuldig.

Sollten solche bewusst auf die persönliche Diskreditierung abzielende „Artikel“ weiterhin veröffentlicht werden, werde ich von einer Meldung an die Journalistenkammer und weiteren Schritten nicht Abstand nehmen können.

Es ist mir bewusst, dass meine politischen Positionen der Linie Ihres Blattes nicht genehm sind, da auch Ihr Blatt bzw. Ihre Redakteure während der sog. Corona-Zeit sich an der Diskreditierung der Kritiker der Corona-Maßnahmen und an der institutionellen Desinformations-Propaganda (übrigens mit dem Steuergeld von uns Allen – auch der Maßnahmenkritiker) beteiligt hat, doch gilt gerade für eine mit Steuergeld großzügigst unterstützte Tageszeitung, dass sie nicht dazu missbraucht werden darf, politische Gegner im eigenen Interesse der Redakteure oder im Interesse ihrer im Landtag sitzenden Einflüsterer durch den Fakten widersprechende rufschädigende Artikel zu diskreditieren.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

PRESS RELEASE

Trials pending at the European Court of Justice dramatically reveal the undemocratic state of the European Union

According to the EU court (the reporting judge for many years was in the highest-ranking service of the opposing litigant/EU Commission), member states can also use coercive measures to have doctors use experimental substances based on genetic engineering

EU on the way directly in an inhuman totalitarianism

Two cases pending before the European Court of Justice (C-139/24 P and C-148/24 P) concern the violation of the following fundamental values that are essential for a democratic constitutional state:

  • Independence and impartiality of judges in EU courts
  • EU citizens’ fundamental right to effective legal protection
  • Prohibition of pharmacological experiments on humans without their informed and therefore voluntary consent

The two lawsuits have their origins in two actions for annulment (Art. 263 (4) TFEU) brought by an Italian father of minors against the unconditional five-year marketing authorization granted by implementing decisions of the EU Commission for the two so- called mRNA Covid-19 “vaccines” Comirnaty from Pfizer/BioNTech (T-109/23) and Spikevax from Moderna (T-108/23).1

https://drive.google.com/file/d/1cEh5keOr89SfE4f1T-guRmw-nsV9Kvvi/view?usp=drivesdk

1      By way of example, reference is made to the documents in the proceedings concerning the action for annulment against the marketing authorisation for Comirnaty of Pfizer/BioNTech.

Due to the “vaccination” propaganda rolled out by the EU Commission and the Italian government and gross deception about the effective nature, efficacy and risk profile of these two substances, which are also approved for use on children, the mother of the two children had obtained authorization in court in Italy to have the children injected with these experimental substances based on genetic engineering, even against the will of the father.

Despite the father’s desperate objection, the courts seized at first instance granted the mother’s application in blind faith in the official presentation of the nature, efficacy and alleged safety of these experimental substances. The Italian courts did not grant the father’s request to refer the question of the legality of the then still conditional marketing authorization of these two substances to the European Court of Justice for a preliminary ruling (Art. 267 TFEU).

The father therefore brought two actions for annulment (Art. 263 (4) TFEU) before the General Court of the European Union in 2023 against the now unconditional market authorization of these two substances.

The results of the first instance proceedings reveal the undemocratic state of the European Union, including in its judicial body, and are of dramatic significance for all EU citizens, which must not be withheld from the public.

Appeals have already been lodged against the decisions of the General Court of the EU.

https://drive.google.com/file/d/1uvBPD5-QyLFLRr_gRb-jjtc85Tyrjpca/view

1.   Highly problematic composition of the courts of the European Union

The independence and impartiality of judges are basic prerequisites for a fair trial (art. 6 European Convention on Human Rights, art. 47 Charter of Fundamental Rights of the EU).

However, this basic requirement for a fair trial is absurdly not guaranteed in the courts of the EU!

The two lawsuits now pending before the European Court of Justice (the opposing party is the European Commission) concern, among other things, the illegality of the amendment to the definition of gene therapy medicinal products introduced by Commission Directive 2009/120/EC. As a result, substances that are simply formally declared as “vaccines against infectious diseases,” irrespective of the ingredients and their mode of action, were excluded from the application of the much stricter regulation for the approval of gene therapy medicinal products.

This directive was issued in 2009 by the EU Commission under the presidency of José Manuel Barroso.

In the proceedings at first instance, the reporting judge was Dr. Johannes Christoph Laitenberger, who was a high-ranking political employee of the European Commission in various functions for many years until his move to the position of judge at the General Court of the EU in 2019

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7035/en/

 

From 2004 to 2005, the judge reporting in the trials was a member of the cabinet of Commission President José Manuel Barroso. From 2005 to 2009, he was Spokesman and Head of the Spokesman’s Service of the Commission. From 2009 to 2014, he was Head of Cabinet in the Cabinet of Commission President José Manuel Barroso.

The EU Commission with President Barroso has issued Directive 2009/120/EU.

In 2014, Laitenberger was appointed Deputy Director-General of the Commission’s Legal Service before heading the Commission’s Directorate-General for Competition from 2015 to 2019.

According to the basic principle recognized internationally in democratic legal systems, both the court and the individual judge must be objectively impartial, i.e. offer sufficient guarantees if there are doubts about objectivity for a reasonable person. Even appearances are important.

The court of first instance of the EU found that, despite the objection to the obvious lack of the necessary independence and impartiality of the judge reporting in the two court proceedings, as provided for in Art. 47 of the Charter of Fundamental Rights of the EU, the judge was not to be replaced.

However, this decision does not correspond to the average citizen’s and many lawyers’ sense of justice.

 

2.   Fundamental right to effective legal protection denied to EU citizens

The areas in which the EU has legislative powers are constantly being expanded, while EU citizens are usually not granted effective legal protection against the actions of the EU institutions that directly affect them, due to a jurisdiction that unlawfully restricts their right to sue.

The situation has been becoming increasingly intolerable for decades. Over 20 years ago, the then Advocate General of the European Court of Justice, Sir Francis Geoffrey Jacobs, explained in his Opinion in Case C-50/00 P (see paragraphs 37 to 75 and paragraphs 100 and 101) how the restrictive case law, which violates article 263 TFEU and article 47 of the Charter of Fundamental Rights of the EU, denies EU citizens effective legal protection specifically against acts of the EU institutions which adversely affect a large number of individuals and thereby cause widespread damage.

https://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf;jsessionid=2FD981120FFD45BB98649F2D76EEE DCB?text=&docid=47224&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&c id=3752034

The actions for annulment filed by the Italian father at the General Court of the EU against the unconditional 5-year (renewable) market authorization of the two so- called Covid-19 mRNA “vaccines” (Comirnaty from Pfizer/BioNTech and Spikevax from Moderna) concern unlawful acts of the EU Commission that affect all EU citizens (approx. 448 million people) and their future generations. The already known damage caused by these unlawful acts is enormous. And the potential damage is almost incomprehensible!

Due to the justified criticism of many EU legal experts, art. 263 para. 4 TFEU was amended so that every EU citizen can bring an action against legal acts of a regulatory nature that directly affect them and do not entail implementing measures.

Art. 263 (4) TFEU now reads as follows:

Any natural or legal person may, under the conditions laid down in paragraphs 1 and 2, institute proceedings against acts addressed to that person or which are of direct and individual concern to him or her, or against regulatory acts which are of direct concern to him or her and which do not entail implementing measures.

The implementing decisions of the EU Commission challenged in the two actions for annulment are indisputably of a regulatory nature, as they consist, inter alia, of annexes which are essentially of general application and in some cases are even addressed directly to healthcare professionals and users (health authorities etc.) as well as potential vaccinees.

https://ec.europa.eu/health/documents/community- register/2022/20221010157165/anx_157165_en.pdf

The summary of product characteristics (SmPC, article 11 Directive 2001/83/EC) and the package leaflet (article 59 Directive 2001/83/EC) form an integral part of the marketing authorization for medicinal products

The SmPC is the basis for enabling/guaranteeing healthcare professionals (and thus patients/vaccinees) to use the medicinal product safely and effectively.

The package leaflet provides comprehensive information on the safe and appropriate use of the medicinal product. It is primarily intended for patients/vaccinees.

Despite this obvious factual and legal situation, the EU court of first instance came to the conclusion that the contested implementing decisions of the EU Commission, with which the two so-called Covid-19 “vaccines” were approved, were only directed at the respective manufacturer (BioNTech and Moderna).

 

In its attempt to deny the father standing, the court even went so far as to claim (see para. 56 of the court order) that the EU Commission’s implementing decisions did not classify the substance in question (Comirnaty from Pfizer/BioNTech and Spikevax from Moderna) pharmacologically, but merely granted an authorization for these substances.

https://drive.google.com/file/d/1jIHkTCuNUAaT20IaHyIK_e_cnUO4KPVj/view

However, this corresponds to a misunderstanding of the most rudimentary principles of pharmaceutical law, because it is precisely the authorization decision that legally determines the pharmaceutical-therapeutic class (category) of the medicinal product for all and declares the medicinal product as belonging to this pharmaceutical- therapeutic class (in this specific case “vaccine” versus “advanced therapy medicinal product”) (see article 59 Directive 2001/83/EC)!

When the court writes “Insofar as Annex I of the implementing decision states in particular that this medicinal product is an mRNA vaccine whose therapeutic indication is active immunisation in persons aged six years and over for the prevention of Covid-19 caused by SARS-CoV-2, it must be assumed that this information is included in the summary of product characteristics and thus substantiates the authorisation granted” this is an expression of the fact that the European Commission’s implementing decision is obviously being denied its effective content and meaning “by hook or by crook.”

This is because a marketing authorization is not “concretized,” but is granted or not granted for a medicinal product with the pharmaceutical-therapeutic properties declared in the marketing authorization (“vaccine” versus “advanced therapy medicinal product – gene therapy”).

And the characteristics of the medicinal product declared in the marketing authorization have general validity, because they apply not only to the pharmaceutical company submitting the application, but also to the Member States, all authorities, healthcare professionals and vaccinees.

Article 59 of Directive 2001/83/EC stipulates that the package leaflet must be drawn up in accordance with the summary of product characteristics. Among other things, it must contain the pharmaceutical-therapeutic class or mode of action in a form easily understood by the patient in order to identify the medicinal product.

In the package leaflet, Comirnaty (BioNTech/Pfizer) and Spikevax (Moderna) are referred to as Covid-19 mRNA vaccines, contrary to their actual mode of action and composition.

Both the information for healthcare professionals and the package leaflet are completely misleading in the case of Comirnaty and Spikevax!

The implementing decisions of the EU Commission have an abstract-general effect, as they have been used to bring dangerous experimental substances based on genetic engineering, which correspond in their mode of action to a gene therapeutic agent, onto the market as a “vaccine” for use on the entire population, right down to the smallest children, in the Covid-19 “vaccination campaign” pushed by the Commission with the predicate “safe,” bypassing all safety precautions and conditions.

Apart from the fact that not even the clinical studies initially required for the conditional approval of the two substances were carried out for the purpose of confirming efficacy and safety, neither genotoxicity studies, nor carcinogenicity studies, nor mutagenicity studies (i.e. studies on the risk of DNA modification) were carried out.

This has an abstract-general effect on the entire EU population, as it has brought highly dangerous experimental substances based on genetic engineering onto the EU market for mass use through so-called “vaccination campaigns.”

The main difference between the approval procedure for a genetically engineered medicinal product and that for conventional vaccines is that the risk factors to be considered for genetically engineered products include the degree of integration of nucleic acid sequences or genes into the human genome, long-term functionality and the risk of oncogenicity.

3.) Violation of the prohibition of pharmacological experiments on the human being without its free and informed consent – frighteningly totalitarian attitude of the General Court in complete contradiction to the principles of EU law

Due to its fundamental importance, the protection of the human genome is anchored at supranational and international level. See the Convention on Human Rights and Biomedicine of the Council of Europe of 1997, as well as the Universal Declaration on the Human Genome and Human Rights of the 29th UNESCO General Conference in November 1997.

The fundamental right of people to not be subjected to pharmacological experiments without their free and informed consent is enshrined at EU and international level (EU Regulation No. 536/2014, Nuremberg Code).

By categorizing these substances as “vaccines,” which does not correspond to the actual mode of action of Comirnaty and Spikevax, the population of the EU is being grossly deceived and therefore cannot freely consent to the injection of these substances!

The EU population, which has been grossly deceived, has been and will be de facto subjected to a criminal pharmacological mass experiment and degraded to laboratory animals by the contested implementing decisions.

This abstract-general effect does not require an implementing act, but results directly and immediately from the implementing decision.

The implementing decision radically violates Regulation (EU) No. 536/2014 on clinical trials on medicinal products for human use and the Nuremberg Code.

The pretense of false facts in the contested implementing decisions led and leads automatically to mass involuntary treatment with an experimental substance.

The contested implementing decisions of the European Commission also have an abstract- general and immediate effect with criminal relevance because, despite the fact that the clinical studies initially required to confirm the propagated efficacy and safety (and thus the propagated positive benefit/risk ratio of Comirnaty) were never carried out, they were nevertheless granted unconditional marketing authorization for five years (renewable), and the Commission declared in a bare lie that the conditions for unconditional marketing authorization had been met.

https://ec.europa.eu/health/documents/community- register/2022/20221010157165/dec_157165_en.pdf

The placebo groups were dissolved a few months after the start of the “vaccination campaign” on the cynical pretext that, for ethical reasons, the participants in the control group could not be exposed to any risk of Covid-19 disease.

https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-Policy-brief-Vaccine-trial-design- 2021.1

With the contested implementing decisions, the EU Commission has approved Comirnaty and Spikevax for mass use on the EU population for five years and renewable, without conditions, in the most brutal violation of fundamental principles of EU pharmaceutical law, although the efficacy and safety of these substances have never been confirmed in clinical trials.

It could hardly be more cynical and criminal, because it deceives and potentially harms around 448 million EU citizens!

Finally, the court itself even presents the reason why both the plaintiff and his children, as well as every EU citizen, are directly affected by the two implementing decisions of the EU Commission in its reasoning.

In paragraph 47 of its decision, the court displays an absolutely unacceptable and frighteningly totalitarian attitude.

The court claims that the authorities of the Member States have full discretion to decide whether it is appropriate to impose the use of Comirnaty or Spikevax on doctors, if necessary by means of coercive measures!

This contradicts the most fundamental principles of EU law and the European Convention on Human Rights. Imposing coercive measures on doctors to use a substance that is demonstrably experimental and based on gene therapy is in line with the mindset of totalitarian regimes, but not with the EU treaties, the Charter of Fundamental Rights of the European Union and the European Convention on Human Rights!

This one paragraph in the reasoning of the court has – as an obiter dictum – a highly dangerous effect and must not be allowed to stand! For if it were to stand, this would be tantamount to an obvious departure of EU jurisdiction from all fundamental principles of EU law!

Since, according to the court, it would be at the discretion of the Member States to use the experimental substances Comirnaty and Spikevax, which are based on genetic engineering and whose efficacy and safety have never been confirmed in clinical studies, “even with coercive measures,” the plaintiff and his children, as well as all EU citizens, have an unmistakable personal existing and present interest in the immediate revocation of the authorization of Comirnaty and Spikevax as “vaccines.”

Following the frighteningly authoritarian logic of the court, there is hardly a more direct concern than that of the Italian plaintiff, his children, indeed all EU citizens, who see themselves at the mercy of the authority of their member states, which, according to the legally erroneous opinion of the EU court, can also forcibly apply experimental genetic engineering substances, such as Comirnaty and Spikevax, to the citizens!

If the European Commission had not treated and approved Comirnaty (Pfizer/BioNTech) and Spikevax (Moderna) as a conventional vaccine, but treated and declared them as what they are, namely experimental substances based on genetic engineering:

  • their (even conditional) approval for use in the context of “vaccination campaigns” for the entire population would never have been possible,
  • the mother of the plaintiff’s minor children would probably never have had the idea of obtaining court authorization to subject their two minor children to this injection, even against the father’s desperate objection,
  • the competent courts of the Member State Italy would never have given authorization for the genetic engineering and experimental treatment of healthy children, and
  • the entire EU population would probably not have been prepared to have this substance injected, even repeatedly, into themselves (and their children!).

The European Court of Justice must now rule on the admissibility of the Italian father’s actions for annulment.

Rarely has a decision of the European Court of Justice on the admissibility of nullity actions brought by individual plaintiffs had such far-reaching fundamental significance.

Therefore this raises the question: EU, quo vadis?

C-139 24 P European Court of Justice Appeal

 

DDr. Renate Holzeisen, Attorney-at-law

Italy – Bozen (South Tyrol) – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Member of the South Tyrolean Parliament and the Regional Council of Trentino-Alto Adige

PRESSEMITTEILUNG

Am Europäischen Gerichtshof behängende Prozesse offenbaren den erschreckend totalitären Kurs der Europäischen Union

Laut Gericht der EU (der Bericht erstattender Richter war viele Jahre in höchstrangigem Dienst der gegnerischen Prozesspartei sprich der EU- Kommission) können die Mitgliedsstaaten experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen auch mit Zwangsmaßnahmen von den Ärzten zur Anwendung bringen lassen!

Die EU ist auf dem Weg in den menschenverachtenden Totalitarismus

In zwei am Europäischen Gerichtshof behängenden Prozessen (C-139/24 P und C-148/24 P) geht es um die Verletzung folgender, für einen demokratischen Rechtsstaat wesentliche Grundwerte:

  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter an der Gerichten der EU 
  • Grundrecht der EU-Bürger auf effektiven Rechtsschutz 
  • Verbot pharmakologischer Experimente am Menschen ohne dessen informierte und freiwillige Einwilligung

Die beiden Prozesse haben ihren Ursprung in zwei Nichtigkeitsklagen (Art. 263 Abs. 4 AEUV), die ein italienischer Vater Minderjähriger gegen die, durch Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission erteilte unbedingte für fünf Jahre gültige Marktzulassung der beiden sog. mRNA-Covid-19-„Impfstoffe“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech (T-109/23) und Spikevax von Moderna (T-108/23) eingereicht hatte.1

1 Beispielhaft wird auf die Dokumente im Verfahren betreffend die Nichtigkeitsklage gegen die Marktzulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech Bezug genommen

https://drive.google.com/file/d/16kXq0-XTg9soDHiclSgPm- JWZV1Yv4kt/view?usp=drivesdk

Die Mutter der beiden gemeinsamen Kinder hatte aufgrund der von der EU-Kommission und der italienischen Regierung ausgerollten „Impf“-Propaganda und groben Täuschung über die effektive Natur, Wirksamkeit und das Risikoprofil dieser beiden auch für die Anwendung auf Kinder zugelassenen Substanzen, vor Gericht in Italien die Ermächtigung erstritten, auch gegen den Willen des Vaters, den Kindern diese experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen spritzen lassen zu dürfen.

Die im Instanzenzug angerufenen Gerichte haben, trotz des verzweifelten Einspruchs des Vaters, im blinden Vertrauen auf die offizielle Darstellung der Natur, Wirksamkeit und angebliche Sicherheit dieser experimentellen Substanzen, dem Antrag der Mutter stattgegeben. Dem Antrag des Vaters, die Frage der Rechtmäßigkeit der damals noch bedingten Markzulassung dieser beiden Substanzen an den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungswege (Art. 267 AEUV) zu verweisen, hat die italienische Gerichtsbarkeit nicht stattgegeben.

Daher hat sich der Vater 2023 mit zwei Nichtigkeitsklagen (Art. 263 Abs. 4 AEUV) gegen die nunmehr nicht mehr bedingte Marktzulassung dieser beiden Substanzen an das Gericht der Europäischen Union gewandt.

Die Ergebnisse des erstinstanzlichen Verfahrens offenbaren den undemokratischen Zustand der Europäischen Union auch in ihrem Rechtssprechungsorgan und sind von einer dramatischen alle EU-Bürger treffenden Tragweite, die der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden darf.

Gegen die Entscheidungen des Gerichts der EU wurden bereits Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, die mit C-139/24 (betreffend die Zulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech) und C-148/24 (betreffend die Zulassung von Spikevax von Moderna) behängen (anbei auch als pdf).

https://drive.google.com/file/d/1FmCmVc7VN_piswa1_Iw5Dryt5cd9w7rs/view?usp=drivesd k

 

1.   Höchst problematische Besetzung der Gerichte der Europäischen Union

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter sind Grundvoraussetzungen für den sog. fairen Prozess (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 47 Charta der Grundrechte der EU).

Nun ist aber dieses Grunderfordernis für einen fairen Prozess gerade an den Gerichten der EU absurderweise nicht garantiert!

In den beiden nunmehr am Europäischen Gerichtshof behängenden Prozessen (gegnerische Prozesspartei ist die Europäische Kommission) geht es, u.a., um die EU- rechtswidrigkeit der durch die Richtlinie 2009/120/EG der Kommission eingeführten Abänderung der Definition der Gentherapeutika. Dadurch wurden völlig unabhängig von deren Inhaltsstoffen und Wirkungsweise, Substanzen, die einfach formalrechtlich als „Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten“ deklariert werden, von der Anwendung der für die Zulassung von Gentherapeutika viel strengeren Regelung ausgenommen.

https://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:242:0003:0012:DE:PDF

Diese Richtlinie war 2009 von der EU Kommission unter der Präsidentschaft von José Manuel Barroso erlassen worden.

Im erstinstanzlichen Verfahren war Dr. Johannes Christoph Laitenberger der Bericht erstattende Richter, der bis zu seinem Wechsel 2019 in die Richterposition am Gericht der EU in diversen Funktionen viele Jahre ein höchstrangiger politischer Mitarbeiter der Europäischen Kommission war.

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7035/de/

Von 2004 bis 2005 gehörte der in den Prozessen Bericht erstattende Richter dem Kabinett des Präsidenten der Kommission José Manuel Barroso an. Von 2005 bis 2009 war er Sprecher u. Leiter des Sprecherdienstes der Kommission. Von 2009 bis 2014 gehörte er als Kabinettsleiter dem Kabinett des Kommissionspräsidenten Josè Manuel Barroso an.

Die EU-Kommission mit Präsident Barroso hat die RL 2009/120/EU erlassen.

2014 wurde Laitenberger zum stellvertretenden Generaldirektor des Juristischen Dienstes der Kommission ernannt, bevor er von 2015 bis 2019 die Generaldirektion Wettbewerb der Kommission leitete.

Laut international in demokratischen Rechtssystemen anerkanntem Grundprinzip muss sowohl das Gericht, als auch der einzelne Richter objektiv unparteiisch sein,

d.h. hinreichende Garantien bieten, wenn für einen vernünftig Denkenden Zweifel an der Objektivität bestehen. Von Bedeutung ist bereits der äußere Anschein.

Das erstinstanzliche Gericht der EU befand, dass trotz der Beanstandung des offenkundigen Fehlens der laut Art. 47 Charta der Grundrechte der EU vorgesehenen notwendigen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des in den beiden Gerichtsverfahren Bericht erstattenden Richters, keine Ersetzung des Richters vorzunehmen sei.

Dem Rechtsempfinden des durchschnittlichen Bürgers und vieler Juristen entspricht diese Entscheidung freilich nicht.

2.    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz den EU-Bürgern verweigert

Die Bereiche, in denen die EU gesetzgebend tätig ist, werden laufend ausgeweitet, während den EU-Bürgern, aufgrund einer rechtswidrig ihr Klagerecht beschneidenden Rechtsprechung, meist kein effektiver Rechtsschutz gegen jene sie unmittelbar treffenden auch menschenrechtswidrigen Handlungen der EU-Organe zugestanden wird.

Seit Jahrzehnten wird die Situation immer untragbarer. Bereits vor über 20 Jahren hatte der damalige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Sir Francis Geoffrey Jacobs in seinen Schlussanträgen im Verfahren C-50/00 P (siehe Rdnr. 37 bis 75 und Rdnr. 100 und 101) dargelegt, wie die restriktive den Art. 263 AEUV und den Art. 47 Charta der Grundrechte der EU verletzende Rechtsprechung, den EU-Bürgern einen effektiven Rechtsschutz speziell gegen Handlungen der EU-Organe, die eine große Zahl einzelner Personen nachteilig berühren und dadurch einen weitreichenden Schaden verursachen, verwehrt.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62000CC0050

Die vom italienischen Vater am Gericht der EU gegen die unbedingte für 5 Jahre (verlängerbar) gültige Marktzulassung der beiden sog. Covid-19-mRNA„Impfstoffe“ (Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna) eingereichten Nichtigkeitsklagen, betreffen rechtswidrige Handlungen der EU-Kommission, die sämtliche EU Bürger (ca. 448 Millionen Menschen) und deren nachfolgenden Generationen betreffen. Der durch diese rechtswidrigen Handlungen hervorgerufene bereits bekannte Schaden ist enorm. Und der potentiell mögliche Schaden kaum fassbar!

Aufgrund der berechtigten Kritik vieler EU-Rechtsexperten wurde Art. 263 Abs. 4 AEUV so abgeändert, dass jeder EU-Bürger gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die ihn unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben kann.

Art. 263 Abs. 4 AEUV lautet nunmehr wie folgt:

Jede natürliche oder juristische Person kann unter den Bedingungen nach den Absätzen 1 und 2 gegen die an sie gerichteten oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben.

Die mit den beiden Nichtigkeitsklagen angefochtenen Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission haben unbestreitbar einen Verordnungscharakter, nachdem sie u.a. aus Anlagen bestehen, die im Wesentlichen eine allgemeine Gültigkeit haben und sich z.T. sogar direkt an die Angehörigen der Gesundheitsberufe und an die Anwender (Gesundheitsbehörden etc.) sowie an die potentiellen Impflinge richten.

https://ec.europa.eu/health/documents/community- register/2022/20221010157165/anx_157165_de.pdf

Die Fachinformation (Art. 11 R.L. 2001/83/EG) und die Packungsbeilage (Art. 59 RL 2001/83/EG) bilden einen festen Bestandteil der Genehmigung für die Zulassung von Arzneimitteln.

Die Fachinformation ist die Grundlage dafür, Angehörigen von Gesundheitsberufen (und damit den Patienten/Impflingen) eine sichere und wirksame Verwendung des Arzneimittels zu ermöglichen/garantieren.

Die Packungsbeilage bietet umfassende Informationen für eine sichere und sachgemäße Verwendung des Arzneimittels. Sie richtet sich in erster Linie an die Patienten/Impflinge.

Trotz dieser evidenten Sach- und Rechtslage, kam das erstinstanzliche Gericht der EU zum Schluss, dass sich die angefochtenen Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission, mit denen die beiden sog. Covid-19-„Impfstoffe“ zugelassen wurden, nur an den jeweiligen Hersteller (BioNTech bzw. Moderna) richten würden.

Das Gericht ging in seinem Bemühen, dem Vater die Klagebefugnis abzusprechen sogar so weit zu behaupten (siehe Rdnr. 56 Gerichtsbeschluss), dass mit den Durchführungsbeschlüssen der EU Kommission keine pharmakologische Einstufung der betreffenden Substanz (Comirnaty von Pfizer/BioNTech bzw. Spikevax von Moderna) vorgenommen wurde, sondern lediglich eine Zulassung für diese Substanzen erteilt worden wäre.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=A3D28EC418751B4BE5AF 553C2CF8F99C?text=&docid=280666&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=fi rst&part=1&cid=7584519

Das entspricht aber der Verkennung der rudimentärsten Prinzipien des Arzneimittelrechts, denn es ist exakt der Zulassungsbeschluss, mit dem die pharmazeutisch- therapeutische Klasse (Kategorie) des Arzneimittels rechtswirksam für Alle festgelegt wird, u. das Arzneimittel als dieser pharmazeutisch-therapeutischen Klasse (im konkreten Fall „Impfstoff“ versus „Arzneimittel für neuartige Therapie- Gentherapie“) zugehörig erklärt wird (siehe Art. 59 RL 2001/83/EG)!

Wenn das Gericht schreibt: „Soweit insb. in Anhang I des Durchführungsbeschlusses festgestellt wird, dass es sich bei diesem Arzneimittel um einen mRNA-Impfstoff handelt, dessen therapeutische Indikation die aktive Immunisierung bei Personen ab sechs Jahren zur Vorbeugung von Covid-19 verursacht durch SARS-CoV-2 ist, ist davon auszugehen, dass sich diese Informationen in die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels einfügen u. damit die erteilte Zulassung konkretisieren“, dann ist das Ausdruck dafür, dass man offensichtlich dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission seinen effektiven Inhalt u. seine Bedeutung „auf Biegen u. Brechen“ abzuerkennen versucht.

Denn, eine Marktzulassung wird nicht „konkretisiert“, sondern sie wird erteilt, oder nicht erteilt, u. zwar für ein Arzneimittel mit den in der Zulassung erklärten pharmazeutisch-therapeutischen Eigenschaften („Impfstoff versus Arzneimittel für neuartige Therapie – Gentherapie).

Und die in der Zulassung erklärten Merkmale des Arzneimittels haben allgemeine Gültigkeit, denn sie gelten nicht nur für das Antrag stellende Pharma-Unternehmen, sondern für die Mitgliedstaaten, sämtliche Behörden, das sanitäre Fachpersonal, die Impflinge.

Im Art. 59 RL 2001/83/EG ist vorgesehen, dass die Packungsbeilage in Übereinstimmung mit der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels erstellt wird. Sie muss u.a. zur Identifizierung des Arzneimittels die pharmazeutisch-therapeutische Klasse oder Wirkungsweise in einer für den Patienten leicht verständlichen Form enthalten.

 

In der Packungsbeilage werden Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna), entgegen ihrer faktischen Wirkungsweise und Zusammensetzung, als Covid-19-mRNA-Impfstoff bezeichnet.

Sowohl die Fachinformation, als auch die Packungsbeilage sind im Falle von Comirnaty und Spikevax völlig irreführend!

Die Durchführungsbeschlüsse der EU Kommission haben eine generell abstrakte Wirkung, da mit ihnen gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen, die in der Wirkungsweise einem Gentherapeutikum entsprechen, unter Umgehung sämtlicher Sicherheitsvorkehrungen u. Bedingungen, als „Impfstoff“ für die Anwendung auf die gesamte Bevölkerung, bis hin zu den Kleinsten, in der von der Kommission gepushten Covid-19-„Impfkampagne“ mit dem Prädikat „sicher“ auf den Markt gebracht wurden.

Abgesehen davon, dass nicht einmal die zunächst für die bedingte Zulassung der beiden Substanzen auferlegten klinischen Studien zum Zwecke der Bestätigung der Wirksamkeit u. Sicherheit gemacht wurden, wurden weder Genotoxizitätsstudien, noch Karzinogenitätsstudien u. auch keine Mutagenitätsstudien (sprich Studien zum Risiko einer DNA-Modifizierung) gemacht.

Das hat eine abstrakt-generelle Wirkung für die gesamte EU-Bevölkerung, da damit hoch gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen für die Massenanwendung im Rahmen sog. „Impfkampagnen“ EU-weit auf den Markt gebracht wurden.

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Zulassungsverfahren eines gentechnischen Arzneimittels u. jenem für herkömmliche Impfstoffe besteht vor allem darin, dass bei gentechnischen Produkten die zu berücksichtigenden Risikofaktoren u.a. der Grad der Integration von Nukleinsäuresequenzen oder Genen in das menschliche Genom, die Langzeitfunktionsfähigkeit u. das Onkogenitätsrisiko sind.

 

3.   Verletzung des Verbots pharmakologischer Experimente am Menschen ohne dessen informierte und freie Zustimmung – erschreckend totalitäre Einstellung des Gerichts der Europäischen Union, die im totalen Widerspruch zu den Grundprinzipen des EU- Rechts steht

Der Schutz des menschlichen Genoms ist aufgrund seiner fundamentalen Wichtigkeit auf supranationaler u. internationaler Ebene verankert. Siehe hierzu das Übereinkommen über Menschenrechte u. Biomedizin des Europarates von 1997, sowie die Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom u. die Menschenrechte der 29. UNESCO Generalkonferenz November 1997.

Auf gemeinschaftlicher u. internationaler Ebene ist das Grundrecht der Menschen verankert, dass ohne ihre freie u. informierte Zustimmung keine pharmakologischen Experimente an ihnen durchgeführt werden dürfen (VO EU Nr. 536/2014, Nürnberger Kodex).

Durch eine der faktischen Wirkungsweise von Comirnaty und Spikevax nicht entsprechenden Kategorisierung dieser Substanzen als „Impfstoff“, wird die Bevölkerung der EU aufs Gröbste getäuscht u. kann daher keine freie Zustimmung zur Injektion dieser Substanzen geben!

Die aufs Gröbste getäuschte Bevölkerung der EU wurde u. wird durch die angefochtenen Durchführungsbeschlüsse de facto einem kriminellen pharmakologischen Massenexperiment ausgesetzt und zu Labortieren degradiert.

Diese generell abstrakte Wirkung bedarf keines Durchführungsaktes, sondern ergibt sich direkt u. unmittelbar aus dem Durchführungsbeschluss.

Der Durchführungsbeschluss verletzt radikal die VO (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und den Nürnberger Kodex.

Die Vortäuschung falscher Tatsachen in den angefochtenen Durchführungsbeschlüssen führte und führt automatisch zu einer massenhaft unfreiwilligen Behandlung mit einer experimentellen Substanz.

Eine generell abstrakte unmittelbare Wirkung mit krimineller Relevanz entfalten die angefochtenen Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission auch deshalb, weil mit ihnen, trotz des Umstandes, dass die für die Bestätigung der propagierten Wirksamkeit u. Sicherheit (u. damit des propagierten positiven Nutzen/Risiko-Verhältnisses von Comirnaty und Spikevax) zunächst auferlegten klinischen Studien niemals gemacht wurden, dennoch eine unbedingte Marktzulassung für fünf Jahre (verlängerbar) erteilt wurde, und die Kommission in einer blanken Lüge erklärt hat, es seien die Bedingungen für die unbedingte Marktzulassung erfüllt worden. https://ec.europa.eu/health/documents/community- register/2022/20221010157165/dec_157165_de.pdf

Die Placebo-Gruppen wurden wenige Monate nach Beginn der „Impfkampagne“ mit dem zynischen Vorwand, man könne aus ethischen Gründen die Teilnehmer der Kontroll-Gruppe keinem Covid-19-Erkrankungsrisiko aussetzen, mit Applaus von Seiten der WHO aufgelöst, jener WHO, deren in einem großen Interessenskonflikt stehenden „Expertenkommissionen“ bereits mit Dezember 2020 die Auflösung der Kontrollgruppen befürwortet hatten.

https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-Policy-brief-Vaccine-trial-design- 2021.1

Mit den angefochtenen Durchführungsbeschlüssen hat die EU Kommission in brutalster Verletzung fundamentaler Prinzipien des EU-Arzneimittelrechts Comirnaty und Spikevax für fünf Jahre u. verlängerbar, ohne Bedingungen, für die Massenanwendung an der EU-Bevölkerung zugelassen, obwohl für diese Substanzen niemals mit klinischen Studien die Wirksamkeit u. Sicherheit bestätigt wurden.

Zynischer u. krimineller, weil ca. 448 Millionen EU-Bürger täuschend u. potentiell schädigend, geht es wohl kaum!

Schlussendlich präsentiert das Gericht sogar selbst in seiner Entscheidungsbegründung den Grund dafür, weshalb sowohl der Kläger als auch seine Kinder, sowie jeder EU-Bürger unmittelbar von den beiden Durchführungsbeschlüssen der EU Kommission betroffen sind.

In Rdnr. 47 seiner Entscheidung legt das Gericht eine absolut inakzeptable erschreckend totalitäre Einstellung an den Tag.

Das Gericht behauptet, die Behörden der Mitgliedstaaten würden über ein uneingeschränktes Ermessen im Hinblick auf die Entscheidung verfügen, ob es zweckmäßig ist, den Ärzten die Anwendung von Comirnaty bzw. Spikevax aufzuerlegen, erforderlichenfalls auch mittels Zwangsmaßnahmen!

Dies widerspricht den fundamentalsten Grundprinzipien des EU-Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ärzten die Anwendung einer nachweislich experimentellen u. auf Gentechnik beruhenden Substanz mit Zwangsmaßnahmen aufzuerlegen, entspricht der Denkweise von totalitären Regimen wie dem „Dritten Reich“, aber nicht den EU-Verträgen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union u. der Europäischen Menschenrechtskonvention!

Dieser eine Absatz in der Entscheidungsbegründung des Gerichts hat – als obiter dictum – eine höchst gefährliche Wirkung u. darf so keinesfalls stehen bleiben! Denn wenn er stehen bliebe, käme dies einer offenkundigen Abkehr der EU-Gerichtsbarkeit von sämtlichen Grundprinzipien des EU-Rechts gleich!

Nachdem laut Gericht es im Ermessen der Mitgliedstaaten stünde, die experimentellen auf Gentechnik beruhenden, in ihrer Wirksamkeit und Sicherheit niemals mit klinischen Studien bestätigten Substanzen  Comirnaty und Spikevax „auch mit Zwangsmaßnahmen“ zum Einsatz zu bringen, haben der Kläger und seine Kinder, sowie alle EU-Bürger ein unverkennbares persönliches bestehendes u. gegenwärtiges Interesse daran, dass die Zulassung von Comirnaty und Spikevax als  „Impfstoff“ sofort aufgehoben wird.

Es gibt, gerade der erschreckend autoritären Logik des Gerichts folgend, kaum eine unmittelbarere Betroffenheit als jene des italienischen Klägers, seiner Kinder, ja aller EU-Bürger, die sich der Autorität ihrer Mitgliedstaaten ausgeliefert sehen, welche, laut der rechtsirrigen Meinung des Gerichts der EU, auch mit Zwang experimentelle gentechnische Substanzen, wie Comirnaty, und Spikevax auf die Bürger zur Anwendung bringen können!

Hätte die Europäische Kommission die Substanzen Comirnaty (Pfizer/BioNTech) und Spikevax (Moderna) nicht wie einen herkömmlichen Impfstoff behandelt und zugelassen, sondern als das behandelt und deklariert was sie sind, nämlich als auf Gentechnik beruhende experimentelle Substanzen:

  • wäre deren (auch nur bedingte) Zulassung für die Anwendung im Rahmen von„Impfkampagnen“ an der gesamten Bevölkerung niemals möglich gewesen,
  • wäre die Mutter der minderjährigen Kinder des Klägers wohl niemals auf die Idee gekommen, eine gerichtliche Ermächtigung dafür einzuholen, die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder, auch gegen den verzweifelten Einspruch des Vaters, dieser Injektion unterziehen zu dürfen,
  • hätten die zuständigen Gerichte des Mitgliedsstaates Italien niemals eine Autorisierung für die gentechnische u. experimentelle Behandlung von gesunden Kindern gegeben,
  • es wäre wohl die gesamte EU-Bevölkerung nicht dazu bereit gewesen, sich (u. ihren Kindern!) diese Substanzen, auch wiederholt, spritzen zu lassen.

Nun muss der Europäische Gerichtshof über die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklagen des italienischen Vaters befinden.

Selten hatte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Zulässigkeit von durch Individualkläger gestellten Nichtigkeitsklagen eine so weitreichende fundamentale Bedeutung.

Denn hier stellt sich die dramatische Frage: EU, quo vadis?

C-139 24 Rechtsmittel Beschluss Gericht T-109 23 anonymisier

 

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

 

Renate Holzeisen: Keine Beteiligung an Cateno De Lucas EU-Wahlliste

Bozen, den 6. April 2024 – Den Medien entnehme ich, ich würde eine EU-Kandidatur mit der von Cateno De Luca (ehemaliger Bürgermeister von Messina) und Gründer der Partei „Sud chiama Nord“ organisierten „Kühlschrankliste“ (Libertà) anpeilen.

Das ist eine Falschmeldung, nachdem ich mich persönlich von dieser Liste in erster Linie wegen deren Organisators distanziere.

Cateno De Luca war als ehemaliger Bürgermeister von Messina massivst wiederholt öffentlich für die allgemeine Covid-19-„Impfpflicht“ und Schulschließungen noch im Jänner 2022 äußerst medienwirksam aufgetreten.

Als Bürgerin, die von Anfang an faktenbezogen gegen die absolut nicht wissenschaftlich begründeten Covid-19-Maßnahmen (siehe RKI-files) öffentlich sowohl als Anwältin bei Gericht, als auch als Beraterin von (viel zu wenigen) vernünftigen EU-Parlamentariern seit nunmehr vier Jahren aufgetreten und tätig bin, kann und will ich mich nicht vor den Karren eines solchen Agglomerats spannen lassen, das von einer Person organisiert wird, deren Kohärenz mehr als fragwürdig ist.

Mit größter Sorge  und Befremden nehme ich zur Kenntnis, dass für eine so wichtige Wahl, wie jene zum Europäischen Parlament, für die es eine glaubwürdige Alternative für all jene Menschen, die kohärent für Freiheit und Menschenwürde einstehen, gebraucht hätte, es in Italien – wie so oft – keine echt glaubwürdige Alternative gibt.

Daher werden viele Wähler, auch ich, nach dem Motto, „das weniger Schlimme“, ihre Stimme bei dieser Wahl abgeben müssen.

Als Europäerin, der die Zukunft unseres Landes und unseres Kontinents in international äußerst schwierigen Zeiten am Herzen liegt, werde ich – auch dank meiner zahlreichen europaweiten Kontakte zu EU-Parlamentariern, die in den vergangenen vier Jahren bewiesen haben, ihren Verstand und ihren Respekt vor der Würde des Menschen nie abgelegt zu haben – meine Bemühungen auf EU-Ebene als Rechtsberaterin weiter führen, und aus dem Südtiroler Landtag heraus und als auf gesamtstaatlicher und internationaler Ebene tätige und für mein klares politisches standing bekannte öffentliche Person, mit Kohärenz und im Bemühen um glaubhafte politische Argumentation tätig sein.

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

PRESSEMITTEILUNG – COMUNICATO STAMPA

UNGLAUBLICHE DESINFORMATION – FAKE NEWS – DER SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG (GESUNDHEITSLANDESRAT HUBERT MESSNER) HEUTE IM LANDTAG VOR LAUFENDER KAMERA

Heute nachmittag habe ich im Südtiroler Landtag dem Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Landesrat für Gesundheit HUBERT MESSNER u.a. folgende Frage gestellt:

    • Ist Ihnen der aktuelle Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos bekannt?
    • Wenn ja:

    Ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung in der Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sog. „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden?

    • Wenn ja:

    In welcher Form ist die Autonome Provinz Bozen bzw. die Landesregierung eingebunden?

    • Und sofern die Autonome Provinz bzw. die Landesregierung in der aktiven Prävention und Verhinderung der Verbreitung von sog. „Desinformation“ und „fake news“ eingebunden ist:

    Wer entscheidet was eine „Desinformation“ bzw. „fake news“ ist/sind?

Der Landeshauptmann hat sich der Beantwortung komplett entzogen und diese an den angeblich dafür zuständigen und angeblich informierten Landesrat für Gesundheit HUBERT MESSNER delegiert.

HUBERT MESSNER hat dann vor laufender Kamera eine klare Desinformation, sog. FAKE NEWS, zum Besten gegeben!

Er behauptete, trotz meiner Nachfrage, dass es den Nationalen Kommunikationsplan des pandemischen Risikos nicht gäbe und dass daher Südtirol in dieser Sache noch nichts unternommen hätte.

Fakt ist, dass in der Sitzung der Regionen-Staat-Konferenz vom 20. Dezember 2023 der Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos ad interim beschlossen und zur Kenntnis genommen wurde und in der veröffentlichten Form in Italien zur Anwendung kommt!

https://www.statoregioni.it/it/conferenza-stato-regioni/sedute-2023/seduta-del-20-dicembre-2023/report-della-seduta-del-20-dicembre-2023/

https://www.salute.gov.it/imgs/C_17_pagineAree_722_0_file.pdf

Die Südtiroler Landesregierung, in der Person des Gesundheitslandesrates behauptet aber, es gäbe diesen Kommunikationsplan noch nicht.

Diese unglaubliche Antwort ist eine klare DESINFORMATION: der Nationale Kommunikationsplan des pandemischen Risikos ist ad interim in Kraft und auf der website des Italienischen Gesundheitsministeriums veröffentlicht!

Es fragt sich, ob die nicht der Wahrheit entsprechende Antwort des Landesrates für Gesundheit HUBERT MESSNER absichtlich erfolgt ist, um der Beantwortung meiner wichtigen Fragen auszuweichen, oder ob blanke Ignoranz der Grund ist.

Beides ist absolut inakzeptabel! Wir haben einen weitern Tiefpunkt in der Südtiroler Politik erreicht!

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Presidente di Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo

https://www.renate-holzeisen.eu

Einladung zum Dialog: Neue WHO-Verträge und ihre Auswirkung auf Verfassung, Autonomie, Gesundheit und Wirtschaft

 

Wir freuen uns, Sie zu einem vertiefenden Dialog einzuladen, der sich mit den Auswirkungen der neuen WHO-Verträge auf grundlegende Werte unserer Gesellschaft auseinandersetzt.

Ort: 22. März 2024, 17:00 Uhr

Datum: Haus der Kultur „Walther von der Vogelweide“, Schlernstraße 1, I-39100 Bozen

 

Referenten:

Carmela Capolupo – Verfassungsrechtlerin, Università degli Studi di Napoli Federico II

Philipp Kruse – Experte in WHO-Angelegenheiten (Zürich/CH)

Renate Holzeisen – Präsidentin Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo

 

Die Veranstaltung findet in deutscher und italienischer Sprache mit Simultanübersetzung statt.

Veranstaltet von Fraktion Vita im Südtiroler Landtag

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtags – Fraktion VITA

 

https://www.renate-holzeisen.eu

 

PRESSEMITTEILUNG

Die Autonome Provinz Bozen verlangt von einer Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums für die Facharztausbildung, weil die Ärztin sich keine dritte Dosis der sog. Covid-19-„Impfung“ spritzen lassen wollte.

Ist dies die „Strategie“ des neuen Landesrates für Gesundheit, Südtirol als Ausbildungs- und Arbeitsplatz junger Ärzte attraktiv zu machen?

An den Taten wird man sie messen!“, das hatte ich anlässlich der Wahl der neuen Landesregierung im Landtag verkündet.

Und die von der neuen Landesregierung gesetzten Taten zeigen, dass man den Südtirolern weiterhin Schwarz für Weiß verkaufen will.

Eine Ärztin hat im Rahmen eines zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Universität Triest geschlossenen Abkommens, eine Facharztausbildung in Neurologie angetreten und wahrgenommen, für welche sie ein Stipendium (zur Deckung der Lebenshaltungskosten während der Ausbildung) für den Zeitraum der effektiven Ausbildung von der Autonomen Provinz Bozen bekommen hat.

Nachdem immer mehr durch sog. Covid-19-„Impfungen“ verursachte Todesfälle und sonstige irreversible Schäden (speziell auch neurologischer Natur) bekannt wurden, hat sich die bereits zweimal Covid-19-„geimpfte“ Ärztin geweigert, sich ein drittes Mal diese gefährliche experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanz spritzen zu lassen.

Als Konsequenz wurde ihre Facharztausbildung  kurzerhand von der Universität Triest vorzeitig und definitiv beendet.

Es wurde ihr nicht einmal die Möglichkeit gewährt, nach Aufhebung dieser menschenrechtswidrigen Aufoktroyierung einer experimentellen Injektion, die weder auf Genotoxizität, noch Karzinogentität, geschweige denn auf Mutagenität (sprich Änderung des menschlichen Genoms) getestet wurde (siehe den Beipackzettel von Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna), die Ausbildung fortzuführen.

Das allein schon war ein inakzeptabler Schaden, der einer auszubildenden Ärztin zugefügt wurde, die übrigens die Facharztausbildung Monate vor Einführung der Covid-19-„Impfpflicht“ angetreten hatte.

Der experimentelle Charakter dieser hochgefährlichen Substanzen geht übrigens auch aus den auf der Webseite der RAI veröffentlichten zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Herstellern abgeschlossenen Rahmenkaufverträge hervor. Siehe hier z.B. für Comirnaty von Pfizer/BioNTech unter Anlage I Punkt 4

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Nun verlangt aber die Autonome Provinz Bozen, auch unter der neuen Landesregierung, von dieser Ärztin die Rückzahlung des Stipendiums, das sie für den Zeitraum, in dem sie ihre Ausbildung wahrgenehmen durfte und entsprechend tätig war, erhalten hat (ca. Euro 27.000.-), bevor sie wie ein räudiger Hund aus dem Facharztausbildungsprogramm geschmissen wurde.

Eine solche Rückzahlungsverpflichtung ist aber laut den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen nur dann vorgesehen, wenn Auszubildende aus freien Stücken ihre Ausbildung abbrechen. Was hier ganz offensichtlich nicht der Fall war.

Die Autonome Provinz Bozen hat, wenn schon, einen Anspruch gegenüber der Universität Triest auf Schadenersatz, weil diese die Facharztausbildung der Ärztin abrupt und definitiv beendet hat.

Das unerhörte Vorgehen der Landesverwaltung wird offensichtlich auch von der neuen Südtiroler Landesregierung in der Person des neuen Gesundheitslandesrates HUBERT MESSNER gutgeheißen. Auch an ihn persönlich war der Antrag auf Annullierung durch die Autonome Provinz Bozen der an die Ärztin gerichteten Forderung auf Rückzahlung des Betrages von ca. Euro 27.000.-  gerichtet.

Durch die Ablehnung dieses faktisch und rechtich im Detail begründeten Annullierungsantrages (siehe anbei), machen sich die Verantwortlichen der Autonomen Provinz Bozen und der Landesregierung (gemeinsam mit den Verantwortlichen der Universität Triest) mitschuldig für eine menschenverachtende autoritäre Maßnahme, die sicher nicht dazu dienlich ist, Südtirol für neue junge Ärzte attraktiv zu machen!

Außerdem bestätigt die neue Südtiroler Landesregierung mit dieser Vorgehensweise selbst, dass sie es mit der Aufarbeitung der in der sog. „Corona-Zeit“ getroffenen Maßnahmen alles andere als ernst meint.

Es sei daran erinnert, dass während der sogenannten „pandemischen“ Zeit, in Österreich, in der Schweiz und in den meisten Krankenhäusern und Kliniken der Bundesrepublik Deutschland, die Ärzte auch ohne diese experimentelle gentechnische Injektion arbeiten durften! Und in Anbetracht der ständig neuen schwerwiegenden Informationen, die zu diesen Tod und schwerste Behinderung bringenden Injektionen herauskommen (auch Südtiroler Medizinstudenten und Ärzte sind leider davon betroffen!), werden sich junge Ärzte, wenn sie das Zeug haben, sich selbstständig und kritisch zu informieren, auch in Zukunft gut überlegen, wo sie ihre Ausbildung beginnen und wo sie unter Wahrung ihrer Menschenwürde zu arbeiten gedenken.

Das was unsere Landesverwaltung und Landesregierung machen, verletzt das große Interesse der Südtiroler Bevölkerung auf ein Sanitätswesen, in welches junge fähige Ärzte einsteigen können, ohne Angst davor haben zu müssen, irgendwann mit der Forderung nach Rückzahlung von hohen Geldbeträgen konfrontiert zu sein, nur weil sie ihr Menschenrecht auf Schutz ihrer Gesundheit und ihres Lebens in Anspruch nehmen.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

 

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Presidente di Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo

https://www.renate-holzeisen.eu

 

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