Grundrecht auf Verteidigung gegen totalitäre Maßnahmen steht auch einer Landtagsabgeordneten zu
Bekanntlich war es in Südtirol (im Gegensatz zum restlichen Italien) während der sog. pandemischen Zeit nicht erlaubt, sich im Freien ohne Maske unter die Menschen zu begeben.
Diese totalitäre, jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrende Vorschrift hatte der Landeshauptmann Arno Kompatscher verfügt.
Aus der Website der Italienischen Nationalen Vereinigung der Ärzte (FNOMCEO) geht hervor, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Masken die Viruszirkulation unterbinden.
So wie die spanische Regierung (siehe Artikel von LaVerità vom heutigen Tage) bereits zugeben musste, so wird auch in Italien offiziell die Feststellung kommen müssen, dass die Verpflichtung zum Maskentragen jeglicher Evidenz entbehrt. Außer enormen Spesen/Kosten für den Steuerzahler und enormen Schäden an den Menschen, nichts gewesen!
Maßnahmen, die Grundrechte verletzten und ,jeglicher Rationalität und Verhältnismäßigkeit entbehren, sind klar verfassungswidrig!
In der Tat haben umfangreiche Cochrane-Studien längst schon bewiesen, dass die Verpflichtung des Maskentragens jeglicher Evidenz entbehrt, und letztendlich zu physischen und psychischen Schäden insbesondere bei Kindern führt! Was den Schulkindern in den von Totalitarismus und unglaublichen Übergriffen gekennzeichneten vergangenen Jahren angetan wurde, davon können kompetente Kinderpsychiater berichten, und ist unverzeihlich!
Die wahren Experten, die freilich von den totalitär agierenden Regimen, so auch von der Südtiroler Regierung, nicht angehört wurden, haben sofort erklärt, dass die minimalste Größe der Viren es unmöglich macht, sie durch Masken abzuhalten, es sei denn es handelt sich um eine FFP3-Maske, die nur kürzester Zeit unter strengster Aufsicht getragen werden darf, sonst wird man ohnmächtig!
Ich habe als Rednerin und für den Kampf gegen solche totalitäre Maßnahmen seit 2020 eintretende Rechtsanwältin gemeinsam mit anderen Südtirolern im Mai 2021 auf den Talferwiesen und im Juni und Juli 2021 auf dem Waltherplatz an Demonstrationen friedlicher Bürger (von Senioren bis hin zu jungen Eltern mit Kleinkindern) gegen die totalitären Maßnahmen auch der Südtiroler Landesregierung logischerweise ohne Maske teilgenommen.
Dafür wurden mir und vielen anderen Südtirolern für die Nichteinhaltung der totalitären vom Landeshauptmann eingeführten Verpflichtung der Maske im Freien eine Geldstrafe in Höhe von jeweils Euro 400.- auferlegt.
Dagegen habe ich und viele Südtiroler Rekurs eingereicht.
Es steht jedem Bürger laut Art. 24 Verfassung das Grundrecht zu, sich gegen eine Strafe zu wehren! Erst recht bei offenkundig totalitären menschenverachtenden Maßnahmen!
Das Landesgesetz Nr. 4/2020 wurde vom Landesgericht Bozen an den Verfassungsgerichtshof verwiesen, weil sich die Frage gestellt hat, ob der Landeshauptmann überhaupt die notwendige Kompetenz für die Einführung solcher Maßnahmen hatte. Und als Konsequenz wurden sämtliche behängenden Prozesse, in denen es um die Anfechtung von Strafen geht, die aufgrund dieses Landesgesetzes Nr. 4/2020 verhängt wurden, im Sinne von Art. 295 Ital. ZGB ausgesetzt.
So auch die Verfahren, die behängen, weil ich mich gegen die Strafen mit Rekurs, in Ausübung des mir laut Art. 24 Ital. Verfassung als Bürgerin zustehenden Grundrechtes (auch wenn ich zur Landtagsabgeordneten gewählt wurde –übrigens von Südtirolern, die sich ein auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufbauendes und nicht totalitäres Südtirol wünschen) eingereicht habe.
Es ist allein schon der Gedanke, dass ein Landtagsmandat mit einer konsequenten Verteidigung der Menschenrechte (auch des eigenen!) unvereinbar sei, absurd und führt letztendlich dieses totalitäre Regime ex post in einer sich aufbauenden Posse ad absurdum!
Avv./RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano
Präsidentin der Rechtsanwaltsvereinigung CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO (Mailand)
VITA STAND UND STEHT FÜR DIE MEDIEN- UND MEINUNGSFREIHEIT EIN
VITA hat sich stets für die FREIHEIT DER MEDIEN und der MEINUNGSFREIHEIT eingesetzt, gerade auch in sehr schwierigen in Zeiten, in denen sich leider auch die lokalen Medien – mit spärlichsten Ausnahmen – zu einem Propaganda-Instrumentarium der Regierung über Jahre hinweg degradieren haben lassen.
VITA unterstützt die Journalisten und Medienverantwortlichen, die sich nun zu Recht gegen die im Regierungsprogramm der neuen Südtiroler Regierung in Grundzügen festgeschriebenen Zensurabsicht und Einschränkung der Medienfreiheit mit Vehemenz verwehren.
Auch uns ist dieser Passus sofort sauer aufgestoßen und er stellt einer jener Punkte des Regierungsprogramms dar, der unsere absolute Wachsamkeit erfordert.
VITA hofft, dass aus den vergangenen dunklen Jahren der Mediengeschichte, die leider längst nicht beendet sind, zumindest bei den Journalisten und so manchem Medienverantwortlichen die Sensibilität für die fatalen Übergriffe der Politik (im weitesten Sinne) gewachsen ist. Diese notwendige Sensibilität erfordert aber auch ein vehementes Eintreten auf EU-Ebene gegen die von Brüssel aus bereits voll im Gang befindlichen Zensuraktivitäten, die offensichtlich dermaßen abfärben, dass sie nunmehr sogar offiziell im Regierungsprogramm der neuen Südtiroler Landesregierung ihren Niederschlag gefunden haben.
Wir, als eine für die Grundrechte einstehende Partei, werden deshalb politisch und wenn notwendig auch rechtlich alle Maßnahmen ergreifen, die notwendig sind, um der Zensur – egal von welcher politischen Seite sie kommt – entgegenzuwirken.
Demokratie steht und fällt mit der sogenannten unabhängigen Vierte Gewalt, und wir hoffen auf eine, unabhängig von politischen Ideologien, ehrlich um Information (die stets frei sein muss) bemühte Medienlandschaft.
Avv./RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano
Am kommenden 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr vor dem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung zum Einspruch von 83 Mitgliedern der Gesundheitsberufe gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft Bozen auf Archivierung der de facto niemals geführten Ermittlungen über äußerst schwerwiegende Tatbestände (Falschbeurkundung im Zusammenhang mit Arzneimittel, Nötigung, Verabreichung nicht rechtskonformer Arzneimittel etc. ) bereits im November 2021 vom Südtiroler Gesundheitspersonal, das sich nicht mit den experimentellen auf Gentechnik beruhenden sog. Covid-19-„Impstoffen“, die von den lokalen und nationalen Behörden aber als wirksam (für viralen Infektionsschutz) und sicher propagiert und mit der Androhung des Ausschlusses von Arbeit und Gesellschaft aufgezwungen wurden, zur Anzeige gebracht wurden..
Ich werde in diesen Tagen, in meiner Eigenschaft als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag Auszüge des letzten bei Gericht vor der Verhandlung am kommenden Montag hinterlegten Schriftsatzes veröffentlichen, da die schwerwiegenden Fakten/Straftatbestände direkt auch den ZIVILSCHUTZ, für den der Autonome Provinz Bozen primäre Kompetenz zusteht, betrifft.
In Anbetracht des Umstandes, dass Opfer der schwerwiegenden angezeigten und z.T. bis heute andauernden Fakten/Straftatbestände alle Bürger sind, denen zum überwiegenden Teil Fakten, im Gegensatz zu den lokal und national verantwortlichen Behörden nicht bekannt sind, bin ich als Mitglied des Südtiroler Landtages, und somit als institutionelle Vertreterin der Südtiroler Bevölkerung verpflichtet, auch im Sinne des Zivilschutzes aktiv zu werden, da die hierfür eigentlich Zuständigen, in dieser auch für kommende Generationen höchst dringenden Angelegenheit weiterhin ihre Pflichten aufs Ärgste verletzen und die Bevölkerung weiterhin einem nachhaltigen, auch generationenübergreifenden Risiko für Gesundheit und Leben aussetzen.
Das der Prozess in italienischer Sprache geführt wird, kann der umfangreiche Text derzeit leider nur in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Am 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr für vierundachtzig (84) ehemals suspendierte Mitglieder der Südtiroler Gesundheitsberufe sowie für alle Bürger, die für die Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde einstehen, eine wichtige strafrechtliche Gerichtsverhandlung am Landesgericht Bozen statt
Anfang November 2021 hatte ich im Auftrage von 84 Mitglieder des Südtiroler Gesundheitspersonals bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen eine umfassende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Covid-19-“Impfpflicht” sowie der Suspendierung ohne Gehaltsbezug von der Arbeit des nicht “geimpften” Südtiroler Gesundheitspersonals eingereicht.
Der damals mit dem Faszikel betraute Staatsanwalt hat in der Folge die Carabinieri-Einheit N.A.S. mit dringenden Ermittlungen betraut.
Die N.A.S.-Carabinieri ließen sich aber fast ein Jahr Zeit, ermittelten zu den zur Anzeige gebrachten schwerwiegenden, auch den Zivilschutz der gesamten Bevölkerung betreffenden Fakten nicht, sondern hinterlegten eine Abhandlung zu konventionellen Impfstoffen, die mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” nichts gemein haben.
Die Staatsanwaltschaft hat dennoch im Dezember vergangenen Jahres, obwohl (trotz des von ihr ursprünglich erteilten dringenden Ermittlungsauftrages) zu den zur Anzeige gebrachten Fakten und Umstände nicht ermittelt worden war, den Antrag auf Archivierung der (nicht geführten) Ermittlungen gestellt.
Dagegen habe ich für diese große Gruppe von Mitgliedern des Südtiroler Gesundheitspersonals Ende Dezember 2022 Einspruch beim Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen erhoben.
Am 15. Jänner 2024 um 9.30 Uhr findet nun vor dem Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung über unseren Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Bozener Staatsanwaltschaft statt.
Über die eingereichten Anträge und Beweismittel werden wir noch vor der Gerichtsverhandlung die interessierten Bürger durch Online-Veröffentlichungen im Detail informieren.
Die Gerichtsverhandlung ist nicht öffentlich. Unterstützer des ehemals suspendierten Gesundheitspersonals dürfen sich am Gerichtsplatz vor dem Landesgericht einfinden, haben aber keinen Zugang zum Gerichtssaal bzw. Gerichtsgebäude.
Auch die richterliche Entscheidung in diesem Verfahren wird zeigen, ob wir noch mit der rechtstaatlichen Garantie der Menschenrechte rechnen dürfen, oder ob dies einer besseren Vergangenheit angehört.
Avv./RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe
Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano
WENN „WISSENSCHAFT“ ALS UNANTASTBARES DOGMA, ALS BERECHTIGUNG FÜR POLITISCHES FRAMING UND ZENSUR VERSTANDEN UND GEFÖRDERT WIRD, DANN IST DIE DEMOKRATIE AM ENDE
Wir sind eine dem Umweltschutz und einer die Menschenwürde achtende freie Wissenschaft verpflichtete Partei.
Deshalb setzen wir uns nachdrücklich gegen die systematische Verhinderung (u.a. durch politisches framing und Zensur) einer offenen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ein.
Gerade diese offene Debatte, die eine Wissenschaft per se auszeichnen muss, denn ansonsten haben wir es nicht mit Wissenschaft zu tun, vermissen wir seit Jahren.
Die systematisch global konzertierte Verhinderung einer öffentlichen demokratischen wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist seit 2020, sprich seit Ausrufung der sog. Pandemie und der autoritär – unter Ausschaltung jeglichen wissenschaftlichen Diskurses – verhängten Maßnahmen für Jeden sichtbar.
Jene bis Anfang 2020 auch im sog. mainstream angesehenen Wissenschaftler mit jahrzehntelanger höchst erfolgreicher universitärer Laufbahn, die sofort begründet und logisch nachvollziehbar in aller Transparenz vor, sich immer eindrücklicher als nachhaltig schädlich erweisende Covid-19-Maßnahmen gewarnt haben, wurden in Lächerliche gezogen, politisch als „rechtsradikal“ abgestempelt und generell mit einer systematischen Zensur mundtot gemacht.
Diese Zensur wurde auf EU- und WHO-Ebene beschlossen und massiv auch mit Steuergeldern finanziert.
Aktuell wird in Ausführung der sog. ONE HEALTH und HEALTH IN ALL POLICIES-Strategie, welche das Klima in das Konzept der Öffentlichen Gesundheit integriert, auf WHO- und EU-Ebene eine systematisch strategische Kampagne, in Kooperation u.a. mit dem Bildungssektor (allen voran den Universitäten) gegen all das gefördert, was dem zur „alleinigen Wahrheit“ erkorenen Dogma widerspricht.
Insbesondere viele Europäische Universitäten sind seit 2020 nicht mehr Stätten der offenen wissenschaftlichen Debatte, sondern haben sich als Vollstrecker einer autoritären „Meinungsbildung“ auch durch Ausschaltung frei denkender wissenschaftlicher Mitarbeiter erwiesen. Und diese Entwicklung besorgt uns sehr.
Wenn die „scientists for future” über „wissenschaftliche Erkenntnisse des Klimawandels“ sprechen, dann wohl nur über jene „Erkenntnisse“, die in das bediente politische Narrativ passen.
Wir fordern aber eine offene transparente demokratische wissenschaftliche Auseinandersetzung, der eine persönliche Herabwürdigung und Zensur fremd sind.
Es kann nicht sein, dass, bspw., über Programmverantwortliche der öffentlichen italienischen Rundfunkanstalt RAI sich ein regelrechter shitstorm ergießt, wenn sie im Sinne der freien Information, Meinungsäußerung und Meinungsbildung, auch Kritiker der zentral gesteuert propagierten „einen Wahrheit“ bspw. zu den Covid-Maßnahmen und zum Klimawandel zu Wort kommen lassen. So unlängst wiederholt auch dem früheren RAI-Präsidenten Marcello Foa passiert, der in seiner Sendung „Giù la maschera“ auf Rai Radio1 Vertreter der verschiedenen wissenschaftlichen Meinungen zu einer Diskussion eingeladen hat.
Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender, einer zumindest noch auf dem Papier bestehenden demokratischen, den Grundrechten verpflichteten Republik, hat den klaren Auftrag einer vollumfänglichen Information, die wir bereits seit Jahren schmerzlich vermissen.
Aktuell laufenwir, mehr denn je, größte Gefahr, dass immer mehr weitreichende politische Entscheidungen auf der Basis von einer als unantastbare „alleinige Wahrheit“ propagierte „wissenschaftliche Erkenntnis“ getroffen und autoritär, mit Einsatz von Zensur, durchgepeitscht werden.
Wenn nun die „scientists for future“ die EU als ein „Integrations- und Friedensprojekt“ feiern, dann sehen wir darin die völlige Ausblendung der brutalen Realität einer EU, die sich für einen Ukrainekrieg insbesondere zum Schaden der Ukrainer, aber auch zum Schaden von uns EU-Bürgern instrumentalisieren ließ, anstatt als selbstbestimmt auftretende ernsthafte Friedensstiftern zu wirken.
Wenn die „scientists for future” nun vor der „zusätzlichen Spaltung der Gesellschaft, vor der Schwächung der Demokratie“ warnen und die Notwendigkeit der „Achtung der Menschenwürde“ hervorheben, ja wo waren diese „scientists for future“ in den vergangenen Jahren, als all das, vor was sie prinzipiell zu Recht warnen, zentral gesteuert politisch mit brutalster Verletzung der Menschenrechte umgesetzt wurde?
Wo waren diese „scientists for future“ bspw. als ein Nobelpreisträger Luc Montagnier als seniler crétin diffamiert wurde, weil er mit seiner wissenschaftlichen Expertise sofort zu Beginn 2020 den mittlerweile nicht mehr zu leugnenden nicht natürlichen Ursprung des Sars-CoV-2-Viruses öffentlich argumentativ erklärt hat?
Wo waren diese „scientists for future” als bis 2020 europaweit und international hochangesehene Wissenschaftler politisch als rechtsradikal abgestempelt, diffamiert und totgeschwiegen wurden, nur weil sie dem autoritär verordneten Narrativ in aller Transparenz mit logisch nachvollziehbaren Argumenten widersprachen und um einen offenen wissenschaftlichen Diskurs baten?
Und wieso stoßen sich diese „scientists for future“ nicht an den bereits auf EU-Ebene gefassten Beschlüssen, eine systematische Zensur gegen all jene Meinungen zu betreiben, die nicht dem „einen Narrativ“, der „einen Wahrheit“ entsprechen“?
Ja sind denn diese „scientists for future“ vielleicht gar Teil dieser global gesteuerten autoritären Propagandamaschinerie, die eine offene wissenschaftliche Debatte unterminiert?
Diese Frage drängt sich auf, nachdem diese „scientists for future“ es zwar für notwendig erachten, gegen die laufende Regierungsbildung der autonomen Provinz Südtirol zwischen demokratisch gewählten Volksvertretern (darunter auch FdI und Lega) einzuwirken, es aber offensichtlich nicht für notwendig erachten, gegen die Ausschaltung eines freien wissenschaftlichen Diskurses aufzustehen, der aber der Garant für einen zukunftsorientierten nachhaltigen Fortschritt im Interesse der Menschheit ist und zum Grundverständnis einer Demokratie gehört.
Avv./RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe
Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano
WO WAREN DIE KUNST- UND KULTURSCHAFFENDEN IN DEN VERGANGENEN JAHREN ALS INSBESONDERE DIE SCHWÄCHSTEN DER GESELLSCHAFT GEZWUNGEN WAREN, SICH EXPERIMENTELLE AUF GENTECHNIK BERUHENDE LEBENSGEFÄHRLICHE SUBSTANZEN SPRITZEN ZU LASSEN, UM IHREN LEBENSUNTERHALT NICHT ZU VERLIEREN UND AM GESELLSCHAFTLICHEN LEBEN TEILNEHMEN ZU KÖNNEN?
Als Kunst- und Kulturliebhaber, die wir es als ein besonders wertvolles Südtiroler Privileg wertschätzen, ein reges Kulturangebot in allen Landessprachen genießen zu können, haben wir, wie viele andere Südtiroler auch, die kritischen und mahnenden Stimmen der Kunst- und Kulturschaffenden gegen einen, mit der Zeit für Jedermann, der sich nicht stur einem plakativen Narrativ verschrieben hatte, sichtbaren Autoritarismus vermisst.
Von Kulturschaffenden sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass sie eine besondere Sensibilität und Achtsamkeit gerade für Entwicklungen hinter den Kulissen haben.
Wenn Kunst- und Kulturschaffende (die sich jetzt im Namen des Schutzes der Menschenrechte, der demokratischen Grundordnung, gegen Polarisierung und angeblich „wissenschaftsfeindliche“ Positionen stellen) in den vergangenen Jahren, in denen gerade die Schwächsten unserer Gesellschaft (weil sie es sich wirtschaftlich nicht leisten konnten für unbestimmte Zeit ohne Einkommen dazustehen und nicht am öffentlichen Leben teilzunehmen) sich entgegen ihrem Willen eine unbestritten experimentelle und höchst gefährliche Substanz auch mehrmals spritzen lassen mussten, offensichtlich keine Notwendigkeit sahen, gegen diese extremste Verletzung von Menschenrechten aufzuschreien, dann ist das für uns der Ausdruck einer Gesellschaft, die ihren ethischen Kompass verloren hat, und nur mehr zentral gesteuert konstruierten Narrativen aufsitzt.
Eine Gesellschaft, in der sich „Eliten“, darunter auch die „Kulturelite“ (mit ganz wenigen Ausnahmen), trotz mittlerweile klarer Evidenz, weiterhin dem größtem Verbrechen an der Menschheit (deren Auswirkungen sich mittel- und langfristig erst noch in ihrer gewaltigen Dimension, über die nun auch ansatzweise im sog. „mainstream“ berichtet wird, zeigen müssen) nicht stellen, sondern ihre „ethische“ Attitüde mit plakativem „framing“ auf all jene loslassen, die sich teilweise, zumindest in Ansätzen (wenn auch längst nicht zufrieden stellend), gegen dieses ungeheuerliche Verbrechen gegen die Menschheit äußern, ist eine Gesellschaft, die uns größte Sorge bereitet.
Es sei daran erinnert, dass die Europäische Arzneimittelagentur definitiv mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 bestätigt hat, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virusübertragung zugelassen worden waren, weil sie diesen Zweck nicht erfüllen. Ein Umstand, der von Anfang an aus den offiziellen Bewertungsberichten der EMA (Assessment-Reports) zu diesen „Impfstoffen“ hervorging. Außerdem geht aus den zwischen der EU-Kommission und den Herstellern dieser sog. „Impfstoffe“ geschlossenen Verträge hervor, dass die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich akzeptiert haben, dass diese sog. Covid-19-„Impfstoffe“, obwohl die Hersteller weder die Wirksamkeit noch die Sicherheit garantieren konnten, der ahnungslosen Bevölkerung, auch unter Androhung des Ausschlusses aus Arbeitswelt und öffentlichem Leben, wiederholt gespritzt wurden.
Der Umstand, dass diese ohne Zweifel experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen auch den Tod zur Folge haben, geht seit September 2023 ausdrücklich aus deren Beipackzettel hervor.
Es sei darüber hinaus daran erinnert, dass die EU die Mitgliedsländer mit Verordnung des EU Parlaments und des EU-Rats vom 23. November 2022 de facto bereits dazu verpflichtet hat, die für Mai 2024 geplanten Abänderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des neuen Pandemievertrages der WHO mitzutragen und umzusetzen, obwohl in diesen beiden Rechtsinstrumentarien de facto die Übertragung der Souveränität der Mitgliedstaaten auf die WHO, einer zu 80 Prozent privat finanzierten (von Pharmaindustrie und privaten Stiftungen) im klaren Interessenskonflikt zu uns Bürgern stehenden Organisation, mitsamt einer umfassenden Zensurverpflichtung in den derzeit verhandelten Entwürfen vorgesehen ist.
Wenn also unsere Kunst- und Kulturschaffenden zu Recht um die Südtiroler Autonomie, um die Menschenrechte, um die demokratische Grundordnung bangen, dann sollten sie sich dieser der Bevölkerung von den Systemmedien und der Politik vorenthaltenen dramatischen Entwicklung schleunigst annehmen, denn aufgrund dieser Entwicklungen wird die Autonomie Südtirols nicht mehr in Rom entschieden und garantiert, sondern sie würde weggefegt werden, im Namen eines autoritären globalen Regimes, das bereits in den vergangenen Jahren bewiesen hat, zu was es fähig ist. Nämlich zu einer brutalen, auf Lug und Trug („sicher und wirksam“ – „wer sich nicht impfen lässt, gefährdet die vulnerable Bevölkerungsgruppe“ – „nur die Impfung hilft uns aus der Pandemie“ etc.etc.) Verletzung unserer fundamentalsten Menschenrechte.
VITA ist wahrlich nicht die moralische Verteidigerin der derzeit am Koalitionstisch für die Bildung der Südtiroler Landesregierung sitzenden Parteien, da durchaus große Unterschiede im politischen Credo bestehen, aber wir hätten – in der derzeit für die Menschenrechte und die demokratische Grundordnung dramatischen globalen Entwicklung – weitaus größere Sorgen um die Südtiroler Autonomie und um unsere Menschenrechte, säßen am Verhandlungstisch mit der SVP jene politischen Kräfte, die in den vergangenen Jahren, und auch weiterhin auf nationaler und EU-Ebene, die treibenden Kräfte dieser gerade für uns Südtiroler doppelt gefährlichen Entwicklung hin zu einem anonymen menschenverachtenden globalen Zentralismus sind.
Avv./RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe
Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano
EMA BESTÄTIGT: COVID-19-IMPFSTOFFE SIND NIEMALS FÜR DIE VERHINDERUNG DER VIRUSÜBERTRÄGUNG VON MENSCH ZU MENSCH ZUGELASSEN WORDEN – COVID-19-„IMPFPFLICHT“ BERUHT AUF EINEN ILLEGALEN OFF-LABEL USE DER VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION ZENTRAL ZUGELASSENEN SOG. COVID-19-„IMPFSTOFFE“
COVID-19-„IMPF“-KAMPAGNE GENERELL AUF LUG UND TRUG AUFGEBAUT
WIR FORDERN VON DEN SÜDTIROLER VERANTWORTLICHEN, IN ANWENDUNG DER PRIMÄRRECHTLICHEN KOMPETENZ IN ZIVILSCHUTZFRAGEN, DIE SOFORTIGE AUSSETZUNG DER „IMPF“-KAMPAGNE
Mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 hat die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) auf Anfrage einer Gruppe von EU-Parlamentariern ausdrücklich bestätigt, dass die sog. COVID-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Virusübertragung von Mensch zu Mensch, sprich für den Fremdschutz, und damit niemals für die Verhinderung der viralen Ansteckung zugelassen worden sind.
Die von der italienischen Regierung mit Ges.Verordnung Nr. 44/2021 für viele Berufsgruppen (Gesundheitsbereich, Erziehungs- und Bildungssektor, Ordnungskräfte, Militär etc.) und alle über 50-Jährigen verfügte Covid-19-„Impfpflicht“ beruhte aber auf der im Gesetz verankerten Pflicht zum „Fremdschutz“ („ai fini della prevenzione del contagio da Sars-CoV-2“). Diesen Zweck können aber die von der EU-Kommission auf Empfehlung der EMA zentral mit Wirkung für alle EU-Mitgliedstaaten zugelassenen sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht erfüllen, wie von der EMA jetzt ausdrücklich bestätigt.
Den Bürgern wurde von den Vertretern der höchsten institutionellen Vertreter der Republik Italien (Ministerpräsident, Staatspräsident etc.) sowie der nationalen und lokalen Verantwortlichen der Sanität und der Ärztekammern erklärt, dass wenn sie sich nicht „impfen“ lassen, sie nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben der Anderen gefährden würden.
Der als größter Betrug in die Geschichte der Republik Italien eingehende Spruch von Mario Draghi „se non ti vaccini, muori e fai morire gli altri“ ist uns Allen noch nicht frischester Erinnerung!
Für den Rest ist die Antwort der Direktorin der EMA (Emer Cooke) ein Versuch sich aus der eigenen persönlichen Verantwortung zu stehlen, was ihr und wesentlichen anderen Verantwortlichen der Europäischen Arzneimittelbehörde aber nicht gelingen wird. Dazu wird es nächstens eigene Pressekonferenzen und Pressemitteilungen geben, denn die eindeutigen Nachweise, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auch für den reinen Selbstschutz (Schutz vor der Krankheit Covid-19) nicht funktionieren und darüber hinaus Gesundheit und Leben einem enormen Risiko aussetzen, sind jetzt definitiv da.
Zwischenzeitlich musste aufgrund der enormen Anzahl von Todesfällen auch sehr junger Menschen (inklusive Kinder) nach der Injektion dieser experimentellen Substanzen, die Todesfolge als mögliche Nebenwirkung in den Beipackzettel dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ aufgenommen werden. Siehe hier der Hinweis für Comirnaty von Pfizer/BioNTech, so wie er seit September 2023 offiziell im Anhang I zum aktuellen Zulassungsbeschluss der EU-Kommission auf der website der in Europa zugelassenen Humanen Arzneitmittel aufscheint (human medicinal register). Dasselbe gilt für den Covid-19-„Impfstoff“ Spikevax von Moderna:
Es ist glasklar, dass niemand zu einer Injektion, die schwerste irreversible Schäden bis hin zur Todesfolge nach sich ziehen kann und die nicht einmal einen Fremdschutz bietet, unter Androhung des Entzugs der Berechtigung zur Berufsausübung und damit der wirtschaftlichen Überlebensbasis auch der eigenen Familie, gezwungen werden kann!
Die Urteile des italienischen Verfassungsgerichtshofes haben sich allesamt nicht auf die wesentlichen institutionellen Dokumente der EMA, der Europäischen Kommission und der Hersteller, sondern allein auf durch kriminelle Datenfälschung charakterisierte Mitteilungen des italienischen Gesundheitsministeriums, der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) und des italienischen obersten Gesundheitsministeriums bezogen. Dies, obwohl die Zulassung zentral auf EU-Ebene und nicht durch die nationalen Behörden erfolgt ist.
Die bekannten skandalösen Urteile des Verfassungsgerichtshofessind allein schon deshalb absolut wertlos und MÜSSEN von allen Richtern, die sich als solche in einer auf den Schutz der Menschenrechte und der materiellen Wahrheit aufgebauten Republik anerkannt und respektiert sehen wollen, missachtet werden!
Jedem aufmerksamen Leser der Antwort der EMA-Direktorin, die ganz offensichtlich darum bemüht ist, „sich aus der Affäre zu stehlen“ wird auffallen, dass sich Emer Cooke in Bezug auf den berechtigten Vorwurf der EU-Parlamentarier, dass es sich bei den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ um Gentechnik-Produkte handelt, die niemals wie einfache „Impfstoffe“ zugelassen hätten wären dürfen, sondern den strengsten für die sog. neuartigen Therapieprodukte vorgesehenen Zulassungsbedingungen unterworfen hätten werden müssen, nicht wissenschaftlich einlässt, sondern sich nur hinter die Bestimmung der Richtlinie 2009/120 der EU-Kommission versteckt, wonach Substanzen, die einfach formell – unabhängig von ihrer Zusammensetzung und Wirkungsweise – als Impfstoffe gegen virale Infektionskrankheiten erklärt werden, von der Anwendung der strengen Zulassungsbestimmungen für die sog. neuartigen Therapieprodukte (darunter Gentherapieprodukte) ausgeschlossen werden, auch wenn sie wie diese wirken!
Derzeit behängen beim Europäischen Gericht u.a. wegen dieser offenkundigen Verletzung übergeordneter EU-rechtlicher Arzneimittelprinzipien zwei Nichtigkeitsklagen (T-108/23 und T-109/23)
Hier für all Jene, die an der derzeit mit T-109/23 am EU-Gericht behängenden Nichtigkeitsklage gegen die nicht mehr bedingte Zulassung von Comirnaty von Pfizer/BioNTech im Detail interessiert sind, die gesamte Abschrift. Im Rahmen dieser Nichtigkeitsklagen wurde auch die strafrechtliche Relevanz dieser Zulassungen aufgeworfen!
Aus den zwischen der Europäischen Kommission im Namen und für Rechnung aller EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien, und der Italienischen Republik mit den Herstellern dieser sog. Covid-19-„Impfstoffe“ abgeschlossenen Verträgen geht klar hervor, dass den gutgläubigen aufs Gröbste betrogenen Bürgern wiederholt experimentelle Substanzen gespritzt wurden und nach wie vor werden.
Laut explizierter Erklärung der Hersteller fehlen die Informationen zu den Langzeitwirkungen, zur Wirksamkeit und zu den Nebenwirkungen, weil ganz einfach die Zeit, diese festzustellen, vor der Zulassung und Anwendung fehlte.
Siehe Anhang I Punkt 4 des zwischen der Europäischen Kommission und den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, darunter Italien mit Pfizer/BioNTech am 21.11.2020, sprich ein Monat vor Beginn der Covid-19-„Impfkampagne“ mit Comirnaty von Pfizer/BioNTech (21.12.2020) abgeschlossenen nunmehr in total ungeschwärzter Form auch auf der website der RAI veröffentlichten Rahmenkaufvertrages (Advanced Purchase Agreement), wo der Hersteller ausdrücklich erklärt, dass er die Substanz nach Lieferung und Anwendung weiter „studieren“ muss. Der Hersteller hat sich daher auch weitestgehende Befreiung von jeglicher Haftung für Schäden aus der Anwendung dieser experimentellen Substanzen ausbedungen.
Die EU-Bürger, auch die Südtiroler, wurden ohne ihr Wissen und ohne ihr ausdrückliches Einverständnis, und damit unter brutaler Verletzung ihrer Menschenwürde, zu Teilnehmern (Versuchskaninchen) eines für ihre Gesundheit und ihr Leben höchst gefährlichen Experiments degradiert!
Das entspricht einer unerhörten Verletzung der EU-rechtlichen und nationalen Bestimmungen betreffend
die Voraussetzungen für die legale Durchführung einer klinischen Studie,
die freie und informierte Zustimmung (Gesetz 219/2017) zu einer medikamentösen Behandlung generell und darüber hinaus,
die freie und informierte Zustimmung (die keinerlei geringsten, auch nur indirekten Zwang, erlaubt!) zur Anwendung einer experimentellen Substanz,
die notwendige ärztliche Verschreibung, welche laut Art. 71 Richtlinie 2001/83/EU des Parlaments und des Rates der EU als unabdingbare Voraussetzung für die Anwendung dieser „Impfstoffe“ im Anhang II Punkt B „Bedingungen und Beschränkungen der Anwendung“ der Zulassungsbeschlüsse von der EU Kommission zwingend vorgesehen wurde.
Wir sind mit einem enormen Verbrechen gegen die Menschheit konfrontiert!
Aufgrund der nunmehr endgültigen ausdrücklichen Bestätigung von Seiten der EMA, dass die Regierungen bestimmter EU-Mitgliedslänger, allen voran Italien, ihren Bürgern einen illegalen off-label use (Art. 3 Ges.V. 23/1998) dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen im Rahmen einer allgemeinen „Impfkampagne“ (bis hin zu unseren Kleinsten und Schwangeren) aufoktroyiert haben, muss es umgehend zu einer radikalen Änderung der „Rechtsprechung“ in den an den italienischen Gerichten behängenden Fällen betreffend die Covid-19-„Impfpflicht“ kommen!
Bis dato haben nur wenige Richter ihrer ihnen von der Verfassung auferlegten Pflicht, die materielle Wahrheit zu ermitteln (u.a. auf der Basis der von Anfang an vorliegenden und bei Gericht – zumindest in Bozen und Trento – vorgelegten Assessment Reports der EMA und Risk Management Plans der Hersteller), und darauf geltendes Recht anzuwenden, entsprochen! Wir erleben seit nunmehr fast vier Jahren einen dramatischen Notstand des Rechtsstaates und damit der Demokratie, und dafür trägt die Justiz leider eine wesentliche Verantwortung!
Wir fordern zum wiederholten Male auf lokaler Ebene, im Rahmen der Südtirol zustehenden primären Kompetenz im Bereich des Zivilschutzes:
eine sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“,
eine lückenlose Aufklärung der Bevölkerung und
die sofortige Einsetzung einer Covid-19-„Maßnahmen“-Untersuchungskommission
Dieselbe Forderung stellen wir natürlich auch an die nationalen Behörden.
Jeder weitere Tag der vergeht, kostet weiteren Bürgern die Gesundheit und fordert weitere Menschenleben!
Wir werden uns daher mehr denn je dafür einsetzen, dass sich alle Verantwortlichen, die auch jetzt noch, trotz der nunmehr bekannten Sachlage in Bezug auf die Nichtwirksamkeit und das enorme Risikopotential dieser experimentellen Substanzen (auch für die Fortpflanzungsfähigkeit und damit Überlebensfähigkeit der Bevölkerung!) vorsätzlich (bedingter Vorsatz) nicht ihrer klaren Verpflichtung nachkommen, die Bevölkerung zu schützen – allen voran die für den Zivilschutz der Bevölkerung politisch und operativ Verantwortlichen, die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Ärztekammer, sowie jene Ärzte, die eine auf Lug und Trug aufgebaute „Impfkampagne“ weiterhin unterstützen und damit das Menschenleben auch sehr junger Menschen und Ungeborener auf Spiel setzten – ihrer schwerwiegenden Verantwortung stellen müssen!
Weltweit kommt die dramatische Wahrheit endlich ans Licht, und daher können sich auch die in Italien und in Südtirol für dieses unglaubliche Verbrechen an der Menschheit Verantwortlichen auf Dauer sicher nicht der Verantwortung entziehen!
RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Belgien
Präsidentin der Anwaltsvereinigung Confederazione Legale die Diritti dell’Uomo – Mailand
Hier das Schreiben der EMA vom 18. Oktober 2023 mit welchem diese auf Anfrage einer Gruppe von EU-Parlamentariern bestätigt, dass die sog. COVID-19-“Impfstoffe” niemals für die Verhinderung der Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch zugelassen worden sind.
Damit bestätigt die Europäische Arzneimittelagentur, dass die Covid-19-“Impfpflicht” ein illegaler off-label use war.
Der Rest des Schreibens, das dem Versuch von Emer Cooke & Co., sich aus der schweren persönlichen Verantwortung für ein Verbrechen gegen die Menschheit zu ziehen, entspricht, werde ich separat kommentieren.
FÜR DIE SVP ENTSPRICHT DIE KLARE FORDERUNG NACH RECHTSTAATLICHKEIT UND TRANSPARENZ EINER ERKLÄRUNG AUF DER OPPOSITIONSBANK SITZEN ZU WOLLEN
Interessant, was wir den Medien entnehmen müssen. Nämlich, dass die SVP uns von VITA andichtet, wir hätten uns a priori dafür entschieden, in Opposition zu gehen. Das entspricht überhaupt nicht dem Inhalt unseres Sondierungsgespräches. Wir haben aber drei klare Bedingungen für die Unterstützung der Regierungsarbeit gestellt:
) Dringende Einrichtung einer Untersuchungskommission über die Covid-19-Maßnahmen
) Abberufung des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes
) Transparenz und Rechtstaatlichkeit im politischen Handeln.
Offensichtlich ist man damit aus Sicht der SVP automatisch nicht koalitionsfähig. Wir nehmen dies zur Kenntnis und werden umso motivierter unsere Oppositionsarbeit zum Schutze von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie angehen.
RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Belgien
Präsidentin der Anwaltsvereinigung Confederazione Legale die Diritti dell’Uomo – Mailand
Die Justiz, die sich bewusst auf die Rolle des Vollstreckers einer autoritären und unmenschlichen Maßnahme reduziert, verursacht bewusst einen irreversiblen Schaden
an unserer republikanischen Verfassung, an unserer Demokratie und am Rechtsstaat
Das Landesgericht Bozen in der Person eines Arbeitsrichters hat heute wissentlich auf Gröbste unserer republikanische Verfassung verletzt.
In einem Prozess, in dem die Unterfertigte nach Einreichung des Rekurses durch Kollegen, die anwaltschaftliche Vertretung eines Lehrers übernahm, der suspendiert worden war, weil er sich geweigert hatte, sich einen so genannten Covid-19 -„Impfstoff“ Covid-19 spritzen zu lassen, wurde heute ein für Rechtsbeugungemblematisches Urteil gesprochen.
Trotz eindeutiger institutioneller dokumentarischer Beweise, die der Verfassungsgerichtshof in seinen bekannten und skandalösen Urteilen zur Covid-19-„Impfpflicht“ niemals berücksichtigt hat (er spricht überhaupt nicht darüber!), hat der Arbeitsrichter in Bozen – unter völliger Missachtung der Beweisführungsanträge und seiner Verpflichtung, die MATERIELLE WAHRHEIT zu ermitteln – den arbeitsrechtlichen Rekurs des Oberschullehrers mit einem skandalösen Urteil abgewiesen, das sich in die traurige geschichtliche Dokumentation der Aushebelung von Demokratie und Rechtsstaat einreiht.
Der Richter, der das Urteil sprach, war im Übrigen nicht an den vorangegangenen Phasen des Prozesses beteiligt, die durch eine völlige Verweigerung der Beweisaufnahme und damit der Ermittlung der MATERIELLEN WAHRHEIT gekennzeichnet waren.
In Anbetracht der Beweise und notorischen Informationen, die sich seit der Rekurseinreichung durch die früheren Verteidiger des Lehrers ergeben haben, hat die unterfertigte Anwältin u.a. die Antwort derEuropäischen Arzneimittelagentur (EMA) vom 18. Oktober 2023 hinterlegt (eine Pressekonferenz zu diesem wichtigen Dokument wird am 21. November 2023 im Europäischen Parlament in Straßburg stattfinden), mit der die EMA bestätigt, dass die so genannten Covid-19 „Impfstoffe“ niemals zugelassen wurden, um die virale Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern, und dass die therapeutische Indikation, für die die „Impfstoffe“ zugelassen wurden, sich ausschließlich auf den Schutz der „geimpften“ Person beziehen, aber nicht auf einen sog. Fremdschutz!
Es sei daran erinnert, dass es sich bei SARS-CoV-2 um das Virus und bei Covid-19 um die Krankheit handelt.
Artikel 4ter2 des Gesetzesdekrets Nr. 44/2021 sah eine „Impfpflicht“ für Lehrer vor, um „eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 zu verhindern“ und „das Risiko einer Verbreitung der viralen Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“.
Offensichtlich bezog sich das Gesetz auf eine Wirksamkeit, die die Covid-19 „Impfstoffe“, welche alle von der Europäischen Kommission auf Anraten der EMA zentral zugelassen wurden – nicht haben, wie die EMA in ihrer Erklärung vom 18. Oktober 2023 ausdrücklich bestätigt.
Diese Tatsache ist für den Arbeitsrichter in Bozen jedoch offensichtlich nicht von Interesse.
Er interessiert sich weder für den Inhalt des Gesetzes, noch für die institutionelle Dokumentation, die beweist, dass Artikel 4ter2 D.L.44/2021 eine Verpflichtung vorsieht, die mit den sogenannten Covid-19-„Impfstoffen“ nicht erfüllt werden kann! Er spricht vom Gesetz, ohne den Inhalt des Gesetzes in einen argumentativen Zusammenhang mit dem zu bringen, was die EMA erklärt und bestätigt.
Eine Kopie des Rahmenkaufvertrages zwischen der Europäischen Kommission und Pfizer/BioNTech vom20. November 2020 wurde ebenfalls im Prozess vorgelegt.
Mit diesem Vertrag, der auch auf der website der RAI veröffentlicht wurde, hat der EU-Mitgliedstaat Italien in Punkt 4 des Anhangs I ausdrücklich Folgendes anerkannt und erklärt:
„4. Der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt an, dass der Impfstoff und die mit dem Impfstoff zusammenhängenden Komponenten und Materialien aufgrund des Covid-19-Notfalls rasch entwickelt werden und auch nach der Lieferung des Impfstoffs im Rahmen des APA an den Mitgliedstaat weiter untersucht werden. Der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt ferner an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.
Nach Ansicht des Bozener Arbeitsrichters wäre es in einem Monat (die Inmarktversetzung des „Impfstoffs“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech erfolgte am 21. Dezember 2020) möglich gewesen, die Langzeitwirkungen[1], die Wirksamkeit des Impfstoffs und die unerwünschten Wirkungen, von denen der Hersteller nach eigenen Angaben keine Kenntnis hatte, zu ermitteln.
Man ist sprachlos über die buchstäbliche Verhöhnung durch einen „Richter“ in einer so ernsten Angelegenheit!
Und es überrascht nicht, dass dieser Richter mit keinem Wort auf die im Prozess dokumentierte Tatsache eingeht, dass nämlich die Liste der Nebenwirkungen in der Packungsbeilage dieser „Impfstoffe“ immer länger wird und seit September 2023 auch den Tod beinhaltet!
Aber laut dem Bozener Arbeitsrichter ist der Impfstoff sicher!
Und das, obwohl dem Gericht die institutionelle Dokumentation der EMA vorgelegt wurde, in der sie darauf hinweist, dass man alle Sicherheitsinformationen vor der Verwendung und Empfehlung dieser Substanzen sorgfältig prüfen muss. Die Europäische Arzneimittelagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass man den Inhalt des RISIKOMANAGEMENTPLANS der Hersteller berücksichtigen muss, in dem diese im Kapitel zu den fehlenden Informationen (missing information) erklären, dass sie die langfristigen Auswirkungen, die Auswirkungen auf Menschen mit einem Entzündungsvorgang in ihrem Körper (ein Problem, das jeden treffen kann!), die Auswirkungen auf schwangere Frauen, auf gestillte Kinder, die Wechselwirkung mit anderen Medikamenten usw. usw. nicht kennen.
Aber das interessiert den Bozner Richter nicht.
Die unterfertigte Rechtsanwältin hatte Punkt für Punkt dargelegt, warum die skandalösen Urteile des Verfassungsgerichtshofes von den Richtern missachtet werden können und sollen, und zwar, u.a. weil der Verfassungsgerichtshof die entscheidenden institutionellen Dokumente der EMA, der Europäischen Kommission und der Hersteller der Covid-19-„Impfstoffe“ völlig außer Acht gelassen hatte.
Das Bozener Arbeitsgericht interessiert sich nicht dafür, dass es die EU-Organe und nicht die italienischen Behörden waren, die die Covid-19-„Impfstoffe“ mit Wirkung für die gesamte EU zentral zugelassen haben, und dass der Verfassungsgerichtshof daher die institutionelle Dokumentation, die die Covid-19-„Impfstoff“-Zulassung regelt, völlig außer Acht gelassen hat.
Der Bozener Arbeitsrichter verliert kein Wort über die schwerwiegend rechtswidrige Off-Label-Verwendung der sog. Covid-19- „Impfstoffe“, über die Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht, die die Europäische Kommission in den Zulassungsentscheidungen für diese Substanzen gemäß Artikel 71 der Richtlinie 83/2001 des Rates und des Europäischen Parlaments auferlegt hat, und er kümmert sich nicht um den eklatanten Verstoß gegen das Gesetz über die Notwendigkeit einer freien und informierten Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung.
Die unterfertigte Rechtsanwältin hat auch darauf hingewiesen, dass die EU-Gesetzgebung und die von ihr angeführten EU-Rechtsakten die sich auf die zentrale Inmarktversetzung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ durch die EU beziehen, von der EU-Gerichtsbarkeit zu beurteilen sind, und dass der Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts so auszulegen ist, dass er einer nationalen Gesetzgebung oder Praxis entgegensteht, die es den ordentlichen Gerichten eines Mitgliedstaates untersagt, die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem EU-Recht zu prüfen, die der Verfassungsgerichtshof des EU-Mitgliedstaates für mit einer nationalen Verfassungsbestimmung vereinbar erklärt hat (EuGH, Urteil C-430/21 vom 22. Februar 2022).
Damit hat der Bozener Arbeitsrichter einen fundamentalen Grundsatz der Anwendung des EU-Rechts und der Rechtsakte der EU-Organe aufs Gröbste verletzt!
Man fragt sich, ob dies auf mangelnde Kompetenz im EU-Recht zurückzuführen ist oder auf die politische Anweisung, sich in Covid-19-„Impfpflichtfällen“ nicht um die elementarsten Grundsätze der Rechtsordnung der Union zu scheren.
In diesem Prozess wurde auch ein Antrag auf Vorlage gemäß Artikel 118 und 210 ZPO bezüglich der E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Gesundheitsministerium, der AIFA (Italienische Arzneimittelagentur) und den regionalen bzw. provinzialen Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens gestellt, die den Italienern wochenlang im nationalen Fernsehen (Rete4) im Rahmen derwöchentlichen Sendung „Fuori dal Coro“ (von Mario Giordano) zur Kenntnis gebracht wurde, weil sie die offensichtliche Falschheit der Daten beweist, die dem Verfassungsgerichtshof von der Advokatur des Staates zur Wirksamkeit und Sicherheit der so genannten Covid-19-„Impfstoffe“ vorgelegt worden waren.
All dies interessiert den Bozener Arbeitsrichter jedoch nicht, denn er hat offensichtlich beschlossen, sich auf die Rolle eines bloßen Vollstreckers einer autoritären und unmenschlichen Maßnahme zu beschränken, die sogar gegen die von der Europäischen Kommission auferlegten Genehmigungsbedingungen für die so genannten Covid-19-„Impfstoffe“ verstößt!
Wieder einmal ist in Italien ein hässliches Kapitel in der dunkelsten Zeit der Justiz seit dem Zweiten Weltkrieg geschrieben worden.
Aber wie ein lieber Freund und hervorragender Anwalt von internationaler Reputation der Unterfertigten heute nach der Gerichtsverhandlung in einem Telefongespräch als Kommentar zu diesem Skandalurteil feststellte, befinden wir uns in einer Phase, die mit jener kurz vor dem Fall der Berliner Mauer vergleichbar ist, in der trotz der allgemeinen Wahrnehmung, dass diese Mauer fallen musste und kurz davor war, zu fallen, weiterhin an der Mauer von den Vollstreckern der Diktatur auf diejenigen geschossen wurde, die versuchten, die Mauer zu überwinden, um in Freiheit zu gelangen.
Und so erklären Personen, die heute das Amt des Richters in der Italienischen Republik bekleiden, trotz der für den Mann auf der Straße erkennbaren materiellen Wahrheit, deren Feststellung stets die Grundlage einer richterlichen Entscheidung sein muss, weiterhin Schwarz für Weiß und verursachen damit einen irreversiblen Schaden an unserer Verfassung, an unsere Demokratie und unserem Rechtsstaat.
Hier die von der Verteidigung vorgelegten Unterlagen: