In einem von mir eingeleiteten Gerichtsverfahren betreffend die Anfechtung von einer mir durch die Autonome Provinz Bozen auf Basis des Landesgesetzes Nr. 4/2020 auferlegten Geldstrafe wegen des Nichttragens der Maske (im konkreten Fall im Freien), hat das Landesgericht Bozen nun die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Landesgesetzgebung aufgeworfen und an den Verfassungsgerichtshof verwiesen.
Es geht dabei ausschließlich um die offenkundig nicht vorliegendeGesetzgebungskompetenz der Autonomen Provinz Südtirol, wie bereits in Bezug auf andere von diesem Landesgesetz erfasste Sachverhalte (Pflicht zur Kontrolle des greenpasses und entsprechender Sanktionierung) vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Sämtliche behängenden Gerichtsverfahren, welche die Auferlegung der Geldstrafe durch die Autonome Provinz Bozen wegen des Nichttragens der Maske betreffen, müssen nun in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzt werden.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigt hat (erstmals bereits 2021 bezogen auf eine analoge Gesetzgebung der Autonomen Region Aosta), dass im Bereich der internationalen Prophylaxe die autonomen Provinzen und Regionen keine Zuständigkeit haben und die Auferlegung von Verboten und die Sanktionierung deren Nichtbefolgung in die ausschließliche Kompetenz des Staates fällt, dürfte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorgezeichnet sein.
Ergebnisse der Anhörung in der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtags
Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend
Gestern fand eine sehr informative Anhörung von Verantwortlichen der Südtiroler Ober- und Berufsfachschulen sowie Kindergärten durch den ersten Gesetzgebungsausschussdes Südtiroler Landtages statt, dem auch ich angehöre.
Die durchwegs übereinstimmenden sprachen- und gebietsübergreifenden Darlegungen (abgesehen von einzelnen gebietsspezifischen Problemen), durch Direktoren/innen, Lehrpersonen, Kindergartenpersonal und Inspektoren/innen, der schweren Nöte, in denen die Kindergärten und Oberschulen Südtirols sich befinden, haben gestern sehr eindrücklich den unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufgezeigt.
Abgesehen von der notwendigen spürbaren Gehaltserhöhung (die auch dem Vergleich mit Nachbarländern standhalten muss) und der auch damit (aber nicht nur) zum Ausdruck zu bringenden Anerkennung der für das Humankapital einer Gesellschaft zentralen Rolle von Kindergarten und Schule, sind weitere unhaltbare Zustände unisono dargelegt worden, die keinen weiteren Aufschub geeigneter Maßnahmen zulassen.
Von überbordender Bürokratie, die notwendige Zeit in der Arbeit mit den Kindern und für die Vorbereitung raubt, von Personalmangel, von der unzureichenden Besetzung mit Integrationslehrern und Hilfe leistenden Experten (Psychologen, Logopäden etc.) für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (deren immer mehr werden), von der mangelnden personellen und fachlichen Unterstützung bei der Bewältigung der enormen Herausforderung, die insbesondere Schüler aus anderen Sprach- und Kulturgebieten mit sich bringen, von einem sehr hohen Anteil nicht fachspezifisch ausgebildeter als Lehrkräfte Tätige, von Mangel an strukturellen Voraussetzungen wie Mensen, von burn out und Abwanderung von Lehrkräften ins benachbarte Ausland, sowie von einem unmittelbar bevorstehenden akuten Personalmangel in den Kindergärten und des offensichtlich der Attraktivität der Tätigkeit im Kindergarten nicht zuträglichen Ausbildungskonzepts, und vielem mehr, wurde uns von besorgten Vertretern des Bildungsbereichs eindrücklich berichtet.
Insgesamt empfand wohl nicht nur ich die Ausführungen oftmals als einen Hilfeschrei.
Da die unhaltbaren Situationen den für den Bildungsbereich zuständigen auch in der Vergangenheit tätigen Landesräten seit geraumer Zeit bekannt sind, haben wir uns letztendlich, in Abwesenheit der zur Anhörung geladenen Landesräte, gemeinsam mit den zur Anhörung geladenen Vertretern von Kindergarten und Oberschule die Frage gestellt, weshalb dieser untragbaren Situation nicht schon längst Abhilfe geschaffen wurde.
Ein spezifisches Faktum ist gestern ebenso ausdrücklich unisono von den im Kindergartenbereich in den diversen Funktionen Tätigen, bestätigt worden: der Anteil der an Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol stetig an!
Und gerade auch dieses Faktum stellt die personell und fachspezifisch nicht adäquat besetzten Kindergärten und anschließenden Schulstufen, vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.
In Anbetracht des ständig steigenden Anteils der an Autismus leidenden Kinder, ist eine transparente Studie über die mögliche(n) Ursache(n) – ohne Vorab-Ausschluss von möglichen Gründen – unabdingbar!
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in den USA Experten bereits seit geraumer Zeit, neben Umwelteinflüssen auch die niemals auf ihre Sicherheit geprüften Kinderimpfstoffe mit deren Adjuvantien als möglichen Auslöser dieser explosiv steigenden Autismusrate unter Kindern in Ländern mit einer hohen Durchimpfungsrate aufzeigen.
Unter dem neuen Gesundheitsminister der USA Robert Kennedy Jr. und seinem Expertenteam werden mit Sicherheit groß angelegte klinische Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht werden. Denn genau diese Studien wurden bis dato in absolut unverantwortlicher Art und Weise vermieden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie mit Quecksilber und anderen nachweislich schädlichen Inhaltsstoffen versetzte Substanzen ohne pharmakokinetische Prüfung (über Verteilung, Verbleib und Wirkung im Körper) und ohne klinische Studien mit echten Kontrollgruppen, wiederholt und in einem sich stätig ausweitenden pädiatrischen Impfkalender – unter Auferlegung eines Impfzwangs mit Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten – allen Kindern, sogar vor Bildung der Blut-Gehirn-Schranke (bildet sich nicht vor Vollendung des zweiten Lebensjahrs!) gespritzt werden können, und jeglicher Zusammenhang mit dem unübersehbaren starken Anstieg von Autoimmunerkrankungen, Autismus und Krebserkrankungen unter Kindern ausgeschlossen wird, ohne dass dies auf der Basis klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen belegt werden kann!
Im Gegenteil, solche klinischen Studien werden vermieden, wie der Teufel das Weihwasser!
Auch diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, aber bei einem für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner, der das Impfdogma wie eine unantastbare Heilige Kuh zelebriert, ist unter der jetzigen Landesregierung keine Änderung in Sicht.
Und derweil bleiben viele (komplett oder teilweise) ungeimpfte Südtiroler Kinder von den öffentlichen Kindergärten ausgeschlossen, obwohl die Sicherheit und Wirksamkeit der in Südtirol/Italien angewandten pädiatrischen Impfstoffe niemals anhand klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurden und die Imstoffe teilweise sogar off label zu Anwendung kommen. Dieser untragbare, für eine fortschrittliche Gesellschaft unwürdige Zustand bildet Gegenstand eines derzeit am Verwaltungsgericht Bozen behängenden gegen den Ausschluss von Kindern aus Südtiroler Kindergärten behängenden Verfahrens.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Terminverlängerung für Einspruch gegen automatische Migration der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -akten in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) auch aufgrund meiner beim Garanten für den Datenschutz eingereichten Beschwerde
Am 30.06./01.07.24 habe ich in meiner Eigenschaft als Mitglied zum Südtiroler Landtag beim Garanten für den Datenschutz eine Beschwerde wegen der offenkundigen schwerwiegenden Verletzung der im Artikel 27 des Ministerialdekrets Nr. 249 vom 7. September 2023 vorgesehen Verpflichtung des Gesundheitsministeriums und der autonomen Provinzen und Regionen, die Bürger adäquat über die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) und den dafür vorgesehenen Einspruchstermin zu informieren, eingereicht.
Mit anbei befindlicher Mitteilung des Garanten für den Datenschutz wurde ich heute darüber informiert, dass der Termin für die Erhebung des Einspruchs gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -dokumente, wieder eröffnet wurde.
Und zwar ist nun eine Frist von 30 Tagen ab dem von der Autonomen Provinz Bozen und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb mitzuteilenden Fristbeginn vorgesehen.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Autonome Provinz Bozen haben im Gegensatz zu anderen lokalen Sanitätsbetrieben dazu noch nichts veröffentlicht.
Die bereits tätig gewordenen lokalen Sanitätsbetriebe des übrigen italienischen Staatsgebietes sehen eine Frist von 30 Tagen ab dem 18. November 2024 (sprich Fristablauf 18. Dezember 2024) vor.
Dies eröffnet zwar den Bürgern die Möglichkeit der Einspruchserhebung, entspricht aber nicht einer korrekten juristischen Vorgehensweise aus folgendem Grund.
Bis dato wurden die Bürger nicht in einer adäquaten Informationskampagne darüber informiert, dass sie innerhalb eines bestimmten Termins Einspruch gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) erheben können. Diese Informationskampagne ist aber, wie bereits in meiner Beschwerde vom 30.Juni/1.Juli 2024 dargelegt, vom Art. 27 Abs. 1 Dekret Nr. 249/2023 vorgesehen, damit die Bürger überhaupt Kenntnis von der Einspruchsmöglichkeit und -frist erlangen.
Daher ist die Frist der ehemals vorgesehenen 60 Tage, in Ermangelung der rechtlich vorgesehenen spezifischen Informationskampagne, niemals rechtlich angelaufen, und es ist inakzeptabel, dass nunmehr vom Wirtschafts- und Finanzministerium eine reduzierte Fristeröffnung von nur 30 Tagen verfügt wurde.
Ich werde daher abermals Beschwerde beim Garanten für den Datenschutz einreichen.
Außerdem fordere ich den Landeshauptmann und die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, endlich für eine adäquate Informationskampagne zu sorgen, die das Grundrecht der Bürger auf Entscheidung über die Behandlung ihrer sensiblen Daten garantiert.
An den Herausgeber Athesia Druck GmbH in der Person der gesetzlichen Vertreter Dr. Michael Ebner/Dr. Toni Ebner und an den presserechtlich Verantwortlichen Chefredakteur der Tageszeitung Dolomiten Dr. Toni Ebner
Mit Bezug auf den heute unter dem Titel „Ärztekammer stellt sich hinter Dr. Messner“ auf Seite 15 veröffentlichten rufschädigenden und Falschinformationen enthaltenden Artikel, fordere die Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 47/1948 Art. 8 folgender Antwort und Richtigstellung mit Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte:
„Mein Vorwurf der Verbreitung in institutioneller Funktion einer schwerwiegenden Falschinformation, richtet sich nicht nur gegen LR Hubert Messner, sondern auch gegen den gesamten aktuellen Vorstand der Ärztekammer.
Es geht dabei um die institutionell dokumentierte u. bestätigte (EMA, AIFA) Tatsache, dass die sog. Covid-19-„Impstoffe“ niemals für die Verhinderung der viralen Infektion u. den Fremdschutz zugelassen wurden.
Sowohl LR Messner, als auch die Vorstandsmitglieder der Ärztekammer, die in den vergangenen Jahren Ärzten die Möglichkeit der Berufsausübung entzogen haben, weil diese sich nicht gegen Covid-19 „impfen“ ließen, leugnen in Verletzung der ihnen obliegenden institutionellen u. ärztlichen Pflichten dieses wesentliche Faktum bis heute, wohl um ihrer Verantwortung für getroffene schwerwiegende Entscheidungen zu entgehen.
Die arzneimittelrechtliche Zulassung ist keine subjektive Meinung, sondern ein rechtliches Faktum. Eine massenhafte Verwendung (Impfkampagne) außerhalb der therapeutischen Indikation ist arzneimittelrechtlich eine illegale off label use Anwendung (Art. 3 G.D. 23/1998 – Gesetz 94/1998).
Es ist meine institutionelle Pflicht als Landtagsabgeordnete eine schwerwiegende die gesamte Bevölkerung betreffende Unwahrheit als solche zu benennen u. den institutionell Verantwortlichen vorzuhalten.
Politisch engagiere ich mich gegen die Kinderimpfpflicht, für Transparenz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit u. es obliegt allein mir, den richtigen Zeitpunkt zu wählen, um meine bereits vorbereiteten Beschlussanträge einzureichen.
Was das mir unterstellte „Geschäftsmodell“ anbelangt, lade ich den Vorstand der Ärztekammer ein, ihre pro bono Leistungen zugunsten der Südtiroler Bürger in den vergangenen fünf Jahren offen zu legen, denn meine türmen sich zu hohen Aktenbergen.
Sehr wohl muss geklärt werden, ob die institutionellen Verhinderer der Transparenz zur Impfthematik durch wirtschaftliche Anreize gefördert werden.
Den Wortwechsel in der Landtagssitzung hatte ich mit dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler wegen einer offenkundig parteiischen Sitzungsführung, zu der ich gestern eine Klärungsaufforderung an das Landtagpräsidium veröffentlicht und auch der Tageszeitung Dolomiten zugesandt habe, die aber, wie alle meine Pressemitteilungen, in den Dolomiten keine Erwähnung finden.“
An die Mitglieder des Präsidiums des Südtiroler Landtags,
an die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag,
nach Überprüfung des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 (anbei), musste ich abermals feststellen, dass das Präsidium des Südtiroler Landtages offensichtlich rechtswidrig zweierlei Maßstäbe und Gewicht zur Anwendung bringt.
Das Präsidium widerlegt nämlich selbst mit der Protokollierung der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024 die Antwort des Generalsekretärs Florian Zelger vom 6.11.2024 (s. anbei) auf meine Forderung nach Integrierung des Protokolls der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 (s.anbei), nach welcher das übermittelte Protokoll der Landtagssitzung vom 5.11.2024 (s. anbei) ein reines Ergebnisprotokoll ohne Anführung von Details der jeweiligen Aussagen sei.
Entgegen der Erklärung von Landtagspräsident Arnold Schuler (siehe Seite 9 des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024) – die als Basis für die Abstimmung durch den Landtag über das Protokoll der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 diente – und zwar, dass Landtagsprotokolle „nur die Akte und die Beschlussfassungen samt deren Betreff, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Abstimmungsergebnisse enthalten“, wurde im Protokoll der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 unter TOP 7 folgendes protokolliert: „Der Abg. Knoll ergreift das Wort in persönlicher Angelegenheit, reagiert auf eine Kritik der Abg. Foppa und stellt dabei klar, dass Punkt 8 des beschließenden Teils des Beschlussantrages keinerlei Verweis auf die faschistische Ideologie enthält und dass er damit nur die Wichtigkeit der Beibehaltung der Sprache der Einheimischen unterstreichen wollte“ (anbei).
In diesem Teil der Protokollierung geht es ganz klar um einen reinen Meinungsaustausch.
Ich spreche dem Kollegen Sven Knoll nicht das Recht auf Protokollierung dieser Zurückweisung der inhaltlichen Kritik von Seiten einer Landtagsabgeordneten ab, verlange aber, dass in diesem Fall auch meine Kritik, die ich in der 34. Landtagsitzung vom 5. November 2024 an der offensichtlich parteiischen Führung der Landtagssitzung durch den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angebracht habe, in das Protokoll aufgenommen wird. Denn es ging um so wichtige institutionelle Rechte einer Abgeordneten, wie der freien Meinungsäußerung, das Recht auf Replik unter voller Ausschöpfung der dafür mir zustehenden Zeit.
Es ist darüber hinaus für mich nicht nachvollziehbar, wie ein Landtag über das 34. Sitzungsprotokoll vom 5. November 2024 abstimmen konnte, ohne dass mein an den Landtagspräsidenten gerichteter Antrag auf Integrierung des Sitzungsprotokolls vorlesen wurde. Da muss ich mich auch über die Mitglieder des Landtages wundern, die (mit einer einzigen Ausnahme) offensichtlich kein Problem darin sahen, ohne die hierfür nötige Grundlage, über das Sitzungsprotokoll abzustimmen.
Ich akzeptiere als Mitglied des Südtiroler Landtages keine weitere offensichtlich parteipolitisch bedingte Führung der Landtagssitzungen.
Landtagspräsident Arnold Schuler hat auch in der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 – durch das Unterlassen des Verlesens des Inhalts meiner Kritik an der Protokollierung der 34. Landtagssitzung vom 5.11.2024, durch seine Erklärung in der 35. Sitzung vor der Abstimmung zum Sitzungsprotokoll eines angeblichen Protokollierungsprinzips, das er und das gesamte Präsidium dann selbst sogar im Protokoll derselben Sitzung offenkundig missachtet hat – einmal mehr den Beweis erbracht, dass er keine neutrale Position als Landtagspräsident bei der Führung der Landtagssitzungen einnimmt.
Und das entspricht einer Verletzung seiner institutionellen Verpflichtungen als Landtagspräsident.
In Erwartung einer dringenden Klärung der offensichtlichen Anwendung von zweierlei Maß und Gewicht bei der Protokollierung der Landtagssitzungen – je nachdem ob der Einwand dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler und seinen Parteikollegen genehm ist oder nicht.
KEINE DEMOKRATIE OHNE INFORMATIONS- UND MEINUNGSFREIHEIT
Unabdingbare Grundlage für eine transparente und echt demokratische Entscheidungsfindung, ist die Informations- und Meinungsfreiheit. Dies gilt für die repräsentative Demokratie, wie für die direkte Demokratie.
Eine Scheindemokratie ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abstimmungsergebnisse durch systematische Manipulation der Meinungsbildung zustande kommen.
Die vergangenen Jahre sind durch eine brachiale, von den staatlichen Regierungen und supranationalen, sowohl öffentlich- als auch paraöffentlichen Organisationen (wie der EU und der WHO) in Auftrag gegebene Zensur gekennzeichnet, die bis in die aktuelle Zeit andauert.
Das jüngst per Schreiben an den US-Kongress gerichtete Eingeständnis des META-CEO Mark Zuckerberg, in seinen „sozialen Plattformen und Netzwerken“ Facebook, Instagram etc. im Auftrage der Biden-Harris-Administration (will heißen im Auftrage der WHO und in Europa auch der Europäischen Kommission) massiv Zensur betrieben zu haben, ist die Bestätigung dafür, dass wir in der Ära der Zensur und einer reinen Scheindemokratie leben.
Die sog. Systemmedien sind offensichtlich fast durchwegs zu zentral „Nachrichtenagentur-gesteuerten“ Zensur- und Manipulationsinstrumentarien mutiert.
Echt demokratische Zustände sind erst dann wieder möglich, wenn die Informations- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist.
Instrumentarien der direkten Demokratie, in einem Kontext der systematischen Zensur und damit Manipulation, werden zu Instrumentarien autoritärer Machtstrukturen. Denn wer das Volk desinformiert, der kann es – „vermeintlich“ selbst entscheidend – vor den eigenen Karren spannen und gegen die zensierten Interessen des Volkes entscheiden lassen.
Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und sämtlicher Korrespondenz zwischen dem RKI und den politisch Verantwortlichen für die sog. Pandemiemaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland (die leider von unserer Landesregierung als nachzuahmendes Vorzeigemodell herangezogen wurden) müsste jedem klar geworden sein, dass wir in erster Linie für die Gewährleistung der Informations-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einstehen müssen.
Ich bin für die Ausweitung der Instrumentarien direkter Demokratie in Südtirol, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Landtag zu aller erst, und am besten auch in der Prämisse zu den betreffenden Gesetzesentwürfen, ohne Wenn und Aber, eine klare Stellungnahme gegen jegliche Form der Zensur abgibt und gleichzeitig erklärt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundvoraussetzung für eine echte Demokratie sind.
RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Fraktion VITA
Im Gegensatz zu den unmittelbaren Nachbarländern Schweiz und Österreich hat Italien einen rigorosen Impfplan mit 10 Pflichtimpfungen für Kinder, die in zwei Kombinationsimpfungen, Sechserimpfung und Viererimpfung, zur Anwendung kommen.
Ohne den Nachweis folgender Impfungen, werden Kleinkinder in Südtirol weder in Kleinkinderbetreuungsstätten noch in Kindergärten aufgenommen, und den Eltern von ungeimpften Schülern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren wird eine Geldstrafe auferlegt:
Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B, Keuchhusten, HIB Haemophilus Influenzae Typ B, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.
Damit wird den meisten Eltern eine (in unseren Nachbarländern hingegen garantierte) individuelle Impfentscheidung für ihre Kinder verwehrt.
Arzneimittel, und erst recht pädiatrische Arzneimittel, dürfen generell nur nach Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit zur Anwendung gebracht werden.
Der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit kann nur im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen erfolgen.
Den Teilnehmern einer echten Kontrollgruppe einer klinischen Studie darf nur eine neutrale Substanz injiziert werden;
Eine neutrale Substanz im Falle von klinischen Studien, betreffend den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit einer Impfung, kann auf keinen Fall eine vergleichbare Impfung oder eine Substanz sein, die entweder die in der zu testenden Impfung enthaltenen Adjuvantien (wie z.B. Aluminiumverbindungen u. Ähnliches) oder sonstige aktive biologische Inhaltsstoffe enthält.
Es ist ein unbestreitbare/s Recht/Pflicht der Eltern, die notwendige Transparenz zur angeblichen Sicherheit und Wirksamkeit jener Substanzen einzufordern, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb beabsichtigt, ihrem Kind zu injizieren.
Es ist bekannt, dass die auch in Italien zur Anwendung kommenden Kinderimpfungen immer wieder auch zu Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Schäden führen.
Die WHO hat in Europa die Europäische Immunisierungsagenda 2030 ausgerollt, die zu einer weiteren Verschärfung des Impfdrucks insbesondere auf unsere Kinder und Jugendlichen führen wird.
Welche absurden und gefährlichen Blüten dies bereits treibt, zeigt die Region Apulien mit dem Missbrauch der Schulen und Universitäten, um den Impfdruck auf Schüler und Studenten zu erhöhen. Aktuell geht es um die Impfung gegen das Papillomavirus, die bekanntlich auch zu Tod und Unfruchtbarkeit führen kann, und die Aluminiumverbindungen als Adjiuvantien enthält, die niemals auf deren Sicherheit getestet wurden.
Es ist Zeit, unsere Kinder vereint zu schützen und sie nicht weiter den skrupellosen Interessen jener auszuliefern, die mit der „WHO-Immunisierungsagenda 2030“ das Geschäftsmodell der „Impfung von der Wiege bis zum Sarg“ ausgerollt haben und dabei buchstäblich über Leichen gehen.
Wir Erwachsene müssen uns vor die Kinder und Jugendlichen stellen und die Garantie des echten Vorsichtsprinzips einfordern, welches die Anwendung von Substanzen, deren Sicherheit de facto niemals klinisch bestätigt wurde, verbietet.
Wir freuen uns, Sie zu einem vertiefenden Dialog einzuladen, der sich mit den Auswirkungen der neuen WHO-Verträge auf grundlegende Werte unserer Gesellschaft auseinandersetzt.
Ort: 22. März 2024, 17:00 Uhr
Datum: Haus der Kultur „Walther von der Vogelweide“, Schlernstraße 1, I-39100 Bozen
Referenten:
Carmela Capolupo – Verfassungsrechtlerin, Università degli Studi di Napoli Federico II
Philipp Kruse – Experte in WHO-Angelegenheiten (Zürich/CH)
Renate Holzeisen – Präsidentin Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo
Die Veranstaltung findet in deutscher und italienischer Sprache mit Simultanübersetzung statt.
Veranstaltet von Fraktion Vita im Südtiroler Landtag