Covid-19-Vax-Kinderarzt greift persönlich an statt sachlich zu argumentieren

Die Neue Südtiroler Tageszeitung hat einen Kinderarzt, der sich für die Covid-19-„Impfung“ der Kinder und Jugendlichen aussprach und auf eine Covid-19-„Impfpflicht“ für die Erwachsenen hoffte, zum „Faktencheck“ meines Antrages auf sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht, den ich an die Verantwortlichen der öffentlichen Gesundheit in Rom gestellt habe – siehe in deutscher Übersetzung hier:
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fdrive.google.com%2Ffile%2Fd%2F1f8ukwECKNFY3f0aN8EE2SB7O__g0rn5y&e=ed7461d6&h=38515147&f=y&p=y

eingeladen.
Der Kinderarzt kann den von mir dargelegten Fakten, nichts entgegenhalten und lässt sich daher zu beleidigenden (meine Aussagen seien töricht) Aussagen hinreißen.
Er behauptet sogar, es sei seit vielen Jahren bekannt, dass Autismus genetisch bedingt sei. Fakt ist aber, dass in den USA die CDC und die FDA im Rahmen von Klagen dazu gezwungen wurden, schriftlich zu bestätigen, dass ihnen keinerlei Studien vorliegen, die bestätigen, dass die pädiatrischen Impfungen nicht Autismus hervorrufen.
Ich empfehle solchen Pädiatern wir Herrn Rottensteiner – sofern sie der englischen Sprache ausreichend mächtig sind  – und natürlich allen Eltern und für die Öffentliche Gesundheit in Südtirol Verantwortlichen, sich die unlängst beispielsweise im Untersuchungsausschuss des Parlaments des US-Staates New Hampshire erfolgte Anhörung von Rechtsanwalt Aron Siri (ICAN) anzuhören, der seit 2017 (u.a. auch bezogen auf die sog. Covid-19-„Impfstoffe“) höchst erfolgreich mit seinem Team von ca. 70 Rechtsanwälten vor den US-Gerichten die Herausgabe von Unterlagen und Informationen zu den Impfstoffen einklagt.
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fthehighwire.com%2Fark-videos%2Fsiri-testifies-new-hampshire-post-licensure-safety%2F&e=ed7461d6&h=e54cbec0&f=y&p=y

Pädiatern, wie Herrn Rottensteiner, scheint es in keinster Weise zu interessieren, dass aus den Zulassungsbeschlüssen der Mehrfachimpfstoffe schwarz auf weiß hervorgeht, dass es entweder keinerlei Studien gibt, und generell (gilt für alle pädiatrischen Impfstoffe) keinerlei Studien mit Placebo-Gruppen gibt.
Da mittlerweile die Gesundheitsdaten sämtlicher Kinder elektronisch erfasst sind, wäre es übrigens ein Leichtes auch im Nachhinein festzustellen, in welcher Bevölkerungsgruppe (mit pädiatrischen Impfstoffen behandelte versus mit keinem Impfstoff Behandelte) die Autismus-Rate und andere Krankheiten (Autoimmunkrankheiten, Tumore etc.) häufiger auftreten.
Aber genau dies vermeiden die für die Öffentliche (Nicht-)Gesundheit Verantwortlichen, wie der Teufel das Weihwasser.
Die USA hat einen, im Vergleich zu Italien, noch extremeren Kinderimpfplan. In den USA und in Italien rockt der Anteil der autistischen Kinder in die Höhe, wie auch aus Meldungen des sog. mainstream hervorgeht:
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Filpiccolo.gelocal.it%2Ftrieste%2Fcronaca%2F2024%2F08%2F23%2Fnews%2Fautismo_materne_trieste_assunzione_istruttori-14576068%2F&e=ed7461d6&h=87648494&f=y&p=y

Und was die weiteren saloppen Aussagen des Herrn Rottensteiner zur angeblichen Wirkung der Kinderimpfungen auf den Rückgang der entsprechenden Kinderkrankheit anbelangt, sei auf ein gerade wieder sehr aktuell schlagenden Gegenbeweis hingewiesen: trotz, oder besser wegen (?) der hohen Durchimpfungsrate gegen Pertussis (Keuchhusten) rockt die Keuchhustenrate in die Höhe … gegen Keuchhusten geimpfte Kinder sterben, auch in Italien.
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Ftorino.repubblica.it%2Fcronaca%2F2024%2F06%2F20%2Fnews%2Fandrea_vincenzi_chivasso_morto_pertosse-423259406%2F&e=ed7461d6&h=37e894d4&f=y&p=y
Und was generell die fehlende (und niemals mit einer echten klinischen Studie nachgewiesene) Wirksamkeit der Kinderimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Hepatitis B, Keuchhusten haemophilus influenzae Typ B, Meninghitis B etc. anbelangt, hier eine Zusammenfassung des Experten und Kinderarztes Eugenio Serravalle (Pisa) der Vereinigung Assis, die vor einigen Wochen den Parlamentariern gerade im Zusammenhang mit der Keuchhustenerkrankung der gegen Keuchhusten geimpfte Kinder zugesandt wurde.
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fdrive.google.com%2Ffile%2Fd%2F1NiO0YD6kHym2VkCDD_RufOOcurxdXPKt%2Fview%3Fusp%3Ddrivesdk&e=ed7461d6&h=cc65be33&f=y&p=y

Renate Holzeisen, [23 Set 2024 alle 12:45]
Ein Tor ist ein Mensch, der dem gesunden Menschenverstand zuwider und unbesonnen handelt. Jeder der lesen kann und will, wird anhand der offiziellen institutionellen Dokumentation erkennen, wer hier „töricht“ handelt.“
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https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fwww.tageszeitung.it%2F2024%2F09%2F22%2Frenates-stich%2F&e=ed7461d6&h=498fdc92&f=y&p=y

https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fdrive.google.com%2Ffile%2Fd%2F1f8ukwECKNFY3f0aN8EE2SB7O__g0rn5y&e=ed7461d6&h=38515147&f=y&p=y

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kinderimpfpflicht in Italien

Anbei der gestern dem Gesundheitsminister Schillaci, der Regierungspräsidentin Giorgia Meloni, und den zuständigen Verantwortlichen im Gesundheitsministerium, der Italienische Arzneimittelagentur (AIFA) und des Istituto Superiore della Sanità zugestellte Eilantrag (in italienischer Sprache samt Übersetzung in die deutsche Sprache), mit dem ich als Spezialbevollmächtigte von Südtiroler Eltern, deren Kinder aus dem Kindergarten ausgeschlossen wurden, und als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, und damit laut Art. 48/bis Präsidialdekret Nr. 670 vom 31. August 1972 in Vertretung der Autonomen Provinz Bozen, die sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht verlange.

Aufgrund von durch Südtiroler Eltern beim Südtiroler Sanitätsbetrieb gestellten Anträgen auf Offenlegung, wissen wir, dass in Südtirol für die Erfüllung der Kinderimpfpflicht der Sechsfachimpfstoff Hexyon von Sanofi Pasteur Europe und der Vierfachimpfstoff Proquad von Merck Sharp & Dohme zur Anwendung kommen.

Nach Einsichtnahme in die offizielle institutionelle Dokumentation der durch die Europäische Kommission zentral beschlossenen Zulassung, mussten wir feststellen, dass für die Mehrfachimpfstoffe weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit durch klinische Studien bewiesen wurden.

Dies gilt übrigens für alle pädiatrischen Impfstoffe.

Außerdem sehen der Zulassungsbeschluss der EU-Kommission und die entsprechenden Übernahmebeschlüsse der AIFA für die Injektion dieser Substanzen ausdrücklich die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung vor.

Eine ärztliche Verschreibung kann niemals durch einen politisch beschlossenen nationalen Impfplan ersetzt werden.

Es liegt auf der Hand, dass es keine Impfpflicht mit de facto experimentellen Substanzen geben kann, und dass der Ausschluss der nicht geimpften Kinder aus Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten diskriminierend ist und eine ganze Reihe von Verfassungsprinzipien verletzt.

Siehe die Details samt Verlinkung mit den institutionelle Zulassungsdokumenten im hier anbei befindlichen Eilantrag.

Die einzig akzeptable Vorgehensweise ist die sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht und die sofortige Aufnahme der ausgeschlossenen Kinder in Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten. Alles andere entspräche dem Insistieren in grob verfassungswidrigem Vorgehen (Verletzung der menschlichen Würde der Kinder, des Rechts auf Arbeit etc.).

Ich bin davon überzeugt, dass wenn die Eltern wüssten, was ihren Kindern gespritzt wird, sie ihre Kinder wohl kaum diesem russischen Roulette aussetzen würden.

Der gestern von mir gestellte Antrag auf sofortige Aussetzung hätte, in Anbetracht der eklatanten Situation, eigentlich vom Südtiroler Gesundheitslandesrat und vom Landeshauptmann gestellt werden müssen!

Eilantrag an Regierungsverantwortliche auf Aussetzung der pädiatrischen Impfpflicht 18.9.24

Anonimizzata Istanza urgente sospensione obbligo vaccinale pediatrico 18.09.2024

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

Einladung zur Pressekonferenz: Eilantrag auf Aussetzung der Kinderimpfpflicht – 19. September 2024

Ich lade ein zur Pressekonferenz am Donnerstag, 19. September 2024 um 10 Uhr im Südtiroler Landtag – Saal 1 – Parterre 

Inakzeptabler Ausschluss vieler Kinder aus Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten, weil sie nicht mit Substanzen behandelt wurden, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals nachgewiesen wurden.

Eilantrag an die Verantwortlichen der Regierung in Rom und der Institutionen der Öffentlichen Gesundheit auf sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht, gestellt im Auftrage betroffener Eltern und in meiner Eigenschaft als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag und daher Vertreterin der Autonomen Provinz Bozen im Sinne von Art. 48/bis Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 670

Details in der Pressekonferenz

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Antragsvorlage zur Offenlegung der Tetanusimpfung für Arbeitnehmer

Für alle Arbeiter, die von der Forderung durch den Arbeitgeber des Nachweises der Tetanus-Impfung betroffen sind:

hier die Vorlage für die Transparenzaktion Phase 1

Antrag Offenlegung Impfstoff Tetanus – Erwachsene

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Antragsvorlage zur Offenlegung der Tetanusimpfung für Minderjährige

Für Eltern Minderjähriger betreffend die Anforderung von Schule u./o. Arbeitgeber der Tetanusimpfung.

Link: Antrag Offenlegung Impfstoff Tetanus – Minderjährige Schule Arbeitgeber

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Verantwortungslose Pharma-Propaganda statt Public Health an der Claudiana: Kritik an Christian Wiedermann

VERANTWORTUNGSLOSE PHARMA-PROPAGANDA ANSTATT PUBBLIC HEALTH

Wenn Christian Wiedermann nur irgendein in Südtirol tätiger Mediziner wäre, würde ich als Landtagsabgeordnete sicher nicht auf seine Aussagen reagieren, die vergangene Woche durch die Medien gingen.

Er gibt aber in seiner Funktion als Koordinator der Forschungsprojekte des Instituts für Allgemeinmedizin und Public Health (ClaudianaBozen) Erklärungen über die Medien ab, die so keinesfalls stehengelassen werden können.

Auch die website

https://www.institut-allgemeinmedizin.bz.it/corona-im-sommer-2024-symptome-risiken-pravention/

zeugt davon, dass Wiedermann & Co. – ungeachtet der offiziellen institutionellen Dokumentation, die bestätigt, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen (Transfektionen) sind, für die niemals die Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden – nach wie vor in erster Linie Propaganda für Pfizer, Moderna & Co. machen.

Wenn Herr Wiedermann dann sogar die Medien auffordert, auch weiterhin den, von ihm als fake news bezeichneten institutionell dokumentiert begründeten Einwänden (siehe nachfolgend) der „Impfgegner“ entgegen zu treten, dann ist das Etwas, was mich als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag zur Reaktion veranlasst.

Hier geht es nämlich um den Schutz der Bevölkerung vor einer seit Jahren nun völlig verantwortungslos handelnden Riege von in der sog. „Öffentlichen Gesundheit“ an Schaltstellen Tätigen.

Während der P(l)andemie-Zeit (auch dieses zentrale Thema wird nächstens in Südtirol anhand konkreter Daten näher beleuchtet werden) war ich u.a. von vielen verzweifelt Hilfe suchenden Studenten der Claudiana (Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe) kontaktiert worden, denen in völlig verantwortungsloser Art und Weise, ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz, eine experimentelle, die Gesundheit und das Leben junger Menschen aufs Spiel setzende gentechnische Injektion als Bedingung dafür aufgezwungen wurde, dass sie ihre Praktika und damit ihr Studium absolvieren durften.

Wenn Wiedermann & Co. von der angeblich nachgewiesenen Wirksamkeit dieser höchstgefährlichen experimentellen Injektionen sprechen, dann leugnen sie institutionelle Dokumentation, die belegt, dass weder die Wirksamkeit, noch die Sicherheit nachgewiesen wurden.

Aus dem von der EU-Kommission mit Pfizer/BioNTech abgeschlossenen und bereits 2021 geleakten und seitdem auf der website der nationalen RAI veröffentlichten Rahmenkaufvertrag für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty geht unmissverständlich hervor, dass der Produzent weder die Wirksamkeit (nicht einmal für die Verhinderung eines schweren Krankheitsverlaufes), noch die Sicherheit garantiert und ausdrücklich darauf hinweist, dass mit der klinischen Prüfung nach Lieferung und Injektion in die ahnungslose Bevölkerung fortgefahren werden müsse.

https://drive.google.com/file/d/134X-t0mgZNYlQqfJPFH1sg-Ngdx1ee7I

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Dass die sog. Covid-19-„Impstoffe” NICHT für die Verhinderung der Virusinfektion und der Infektiösität der damit behandelten Personen entwickelt und zugelassen wurden, ging von Anfang an aus den offiziellen Zulassungsdokumenten der europäischen Arzneimittelbehörde hervor, u.a. aus dem sog. Assessment-Report (Bewertungsbericht) der EMA (siehe hier den Auszug aus dem für Comirnaty von Pfizer/BioNTech veröffentlichten Assessment Report):

https://drive.google.com/file/d/1zZs3KlrgHOqk7y6yIhaA89OfBVslvfY5/view?usp=drivesdk

Die Anwendung in „Impf“-Kampagnen dieser experimentellen gentechnischen Substanzen mit dem öffentlich erklärten (aber niemals erreichbaren) Ziel der Unterbrechung der Infektionskette, entspricht einer schweren Verletzung des Verbots der über einen individuellen Fall (darüber hinaus nur mit spezifischer Zustimmung nach entsprechender Aufklärung) hinausgehenden massenhaften off-label-Anwendung eines Medikaments, und damit der schweren Verletzung klarer medizinrechtlicher Bestimmungen auch in Italien (Ges.v.V. 23/1998 Art. 3).

Dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe” klinisch niemals wirklich auf deren Sicherheit geprüft wurden, sondern nur propagandamäßig (sprich mit Lügenmärchen) als sicher der Bevölkerung entweder durch direkte oder indirekte Impfpflicht aufoktroyiert wurden, geht – abgesehen von den Kaufverträgen – aus den Risiko-Management-Plänen der Hersteller, sowie aus den Veröffentlichungen der WHO hervor, die bestätigen, dass die klinischen Studien, die zunächst für die bedingte Zulassung zwecks Bestätigung der Wirksamkeit und Sicherheit auferlegt worden waren, niemals gemacht wurden.

Siehe hier einen Auszug des Risiko Management Plans von Comirnaty von Pfizer/BioNTech, aus dem hervorgeht, dass nach wie vor wesentliche Informationen fehlen.

https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk

Und hier nachfolgend die Veröffentlichung der WHO, aus der hervorgeht, dass die Kontrollgruppen der klinischen Studien sofort nach der bedingten Zulassung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“  mit dem zynischen Hinweis darauf, dass man den Mitgliedern der sog. Placebo-Gruppe die „Impfung“ nicht vorenthalten könne, aufgelöst wurden.

https://drive.google.com/file/d/1GsB__hlIcXe1Z53hnyD06Rf2sC-4GRwx/view?usp=drivesdk

Dem stehen allerdings die Bedingungen der zunächst nur bedingten Marktzulassung dieser experimentellen Substanzen entgegen, nach welchen die Hersteller mit ordentlichen klinischen Studien (sprich doppelt verblindeten Kontrollgruppen) die Wirksamkeit und Sicherheit hätten nachweisen müssen. Siehe hier den entsprechenden Anhang II des Beschlusses der Europäischen Kommission der bedingten Marktzulassung für Comirnaty von Pfizer/BioNTech in der Version September 2022 (Seite 121), kurz vor der unbedingten Zulassung im Oktober 2022, die erfolgt ist, ohne dass die Wirksamkeit und Sicherheit mit klinischen Studien nachgewiesen worden sind.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2022/20220916157154/anx_157154_de.pdf

Der Umstand, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die in einem Mega-Interessenskonflikt aufgrund des sog. „Drehtür-Mechanismus“ mit der Pharma-Industrie steht (die leitenden Mitarbeiter kommen von und gehen in die Pharma-Industrie), diese experimentellen Substanzen dennoch letztendlich unbedingt für 5 Jahre verlängerbar zugelassen hat, entspricht dem größten Verbrechen in der Pharmakologie- und Medizin-Geschichte und ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren auf Ebene der Europäischen Gerichtsbarkeit.

Wenn also Herr Wiedermann absolut unbegründet – es sei denn er möchte die von GAVI (Koalition der Impfstoffhersteller), Pfizer & Co. finanzierten und in den von diesen „Sponsoren“ unterstützten Wissenschaftsjournalen veröffentlichten „Fake-Studien“ heranziehen – weiterhin behauptet, dass unter den nicht mit diesen experimentellen Substanzen „Geimpften“ mehr schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verzeichnen waren, und diese sog. „Ungeimpften“ eine höhere Belastung der Gesundheitssysteme hervorgerufen hätten, dann führt er die gefährliche Desinformation der Südtiroler Bevölkerung fort.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Covid-19-„Geimpfte“ erst 14 Tage nach der sog. „Impfung“ als „Geimpfte“ galten. Deshalb sind sämtliche schweren Krankheitsverläufe (nicht selten war Covid-19 eine Nebenwirkung der sog. „Impfung“) inklusive Todesfälle (gerade auch wegen kurzfristig eintretender schwerster Nebenwirkungen dieser Transfektionen) auf den Intensiv-Stationen und generell als „Nichtgeimpfte“ erfasst worden.

Der Versuch, die auch in Südtirol im Sinkflug befindliche Geburtenrate allein mit sozio-ökonomischen Problemen zu begründen, und völlig die längst international nachgewiesene statistische Korrelation zwischen hoher Covid-19-Durch-„Impfungsrate“ und Geburtenrückgang, sowie den unbestreitbaren Nachweis der pharmakinetischen Streuung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ im gesamten Körper (bis ins Gehirn) mit nachweisbarer Auswirkung auch auf die Geschlechtsorgane und endokrinologischen Vorgänge insgesamt  auszublenden, ist  ein weiterer Ausdruck jener Verantwortungslosigkeit, die auch heute noch zur systematischen Empfehlung dieser experimentellen Substanzen für Schwangere führt.

Einen verantwortungsloseren Umgang mit der Bevölkerung kann man sich angesichts der mittlerweile hinlänglich bekannten schwerwiegenden irreversiblen (Neben-)Wirkungen dieser Substanzen, die – wie aus dem Beipackzettel hervorgeht – niemals auf Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität getestet wurden, kaum vorstellen.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Phase 2 der Aktion Transparenz: Offenlegung der Kinderimpfungen in Südtirol

Phase 2 der Aktion „Transparenz zum Schutz unserer Kinder“

Allen Südtiroler Eltern/Erziehungsberechtigten, die sich bereits an der Phase 1 der Aktion „Transparenz zum Schutz unserer Kinder“ beteiligt haben und bereits vom Südtiroler Sanitätsbetrieb als „Antwort“ auf die Anfrage der Offenlegung der klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen für die Kinderpflichtimpfungen nur den Hinweis auf zwei links mit englischsprachiger Dokumentation erhalten haben (Assessment Report der EMA zum Sechsfachimpfstoff HEXYON vom 5. März 2013 und eine „scientific discussion“ zum Vierfachimpfstoff ProQuad) empfehle ich die sofortige Teilnahme an der Phase 2 der Transparenzaktion zum Schutz unserer Kinder.

Siehe anbei die entsprechende Vorlage:

Phase 2 Transparenzaktion Vorlage Offenlegung RMP Assessment Report ärztliche Verschreibung

Für alle jene Eltern/Erziehungsberechtigten, die noch nicht an der Phase 1 teilgenommen haben, verweise ich auf die entsprechende Veröffentlichung der Vorlage

Phase 1 Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe-003

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Die Abschaffung der mit dem Lorenzin-Gesetz eingeführten zehn pädiatrischen Pflichtimpfungen ist ein MUSS für jeden zivilisierten Staat, dem die Gesundheit der Kinder und damit die Zukunft unseres Landes echt am Herzen liegen

Es gibt nicht eine unter den im nationalen Impfplan mit dem Lorenzin-Gesetz eingeführten Impfungen, deren Wirksamkeit und Sicherheit auf der Basis klinischer Studien mit echten Placebo-Gruppen (sprich Kontrollgruppen) nachgewiesen wurde.

Die durchgeführten “Pseudo-Studien” verwendeten alle vergleichbare Impfstoffe (und daher keine neutrale Substanz, wie es hingegen eine klinische Studie erfordern würde), und daher gibt es keinen Nachweis weder der Wirksamkeit, noch der Sicherheit der pädiatrischen Impfstoffe! Eine Impfpflicht ist daher verfassungswidrig!

Darüber hinaus belegen peer-reviewedte Studien, dass die auch in Südtirol/Italien angewandten Mehrfachimpfstoffe (Sechsfachimpfstoff und Vierfachimpfstoff) das Risiko für schwerwiegende irreversible Nebenwirkungen (darunter Tod und schwere Invalidität) exponentiell steigern.

https://ijvtpr.com/index.php/IJVTPR/article/view/100

Als Landtagsabgeordnete und als Abgeordnete zum Regionalrat der Autonomen Region Trentino-Südtirol habe ich die Aktion TRANSPARENZ ZUM SCHUTZE DER GESUNDHEIT UNSERER KINDER gerade zu diesem fundamentalen Aspekt, dessen sich die meisten Eltern und die überwiegende Bevölkerung nicht bewusst sind, gestartet.

https://drive.google.com/file/d/1aUtlCovJq52JeFDFGF5Ol6VnOMlNXlTE/view?usp=drivesdk

Im Südtiroler Landtag hat der für die Gesundheit zuständige Landesrat HUBERT MESSNER in Beantwortung meiner Anfrage bereits bestätigt, dass es keine Studien mit einer echten Kontrollgruppe zur Wirksamkeit und Sicherheit der pädiatrischen Impfungen gibt.

Und obwohl es in unseren unmittelbaren Nachbarländern Österreich und Schweiz keine Kinderimpfpflicht gibt, befürwortet HUBERT MESSNER die pädiatrische Impfpflicht und den italienischen Impfplan.

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/S%C3%BCdtiroler-Landtag–04.06.2024:f

Und den Eltern, die den von mir erstellten Antrag auf Offenlegung der klinischen Studien mit einer echten Placebo-Gruppe an die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes gestellt haben,

https://drive.google.com/file/d/1GzkYlWYXn1rha6uRctxs0TqrY_hN1nfr

wurden –  ohne eine direkte Antwort, weder in deutscher, noch italienischer Sprache – auf die gestellte Frage, ob es denn klinische Studien mit einer echten Kontrollgruppe gibt – allein zwei Anhänge in englischer Sprache zugesandt, wobei einer der Assessment Report der EMA zum Sechsfachimpfstoff und der andere ein weiteres englischsprachiges Dokument zum Vierfach-Impfstoff ist.

Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass beide in Südtirol/Italien zur Anwendung kommenden pädiatrischen Mehrfachimpfstoffe nicht mit einer echten Kontrollgruppe auf deren Wirksamkeit und Sicherheit kontrolliert wurden.

Es ist evident, dass diese Vorgehensweise dem größten BETRUG und der größten MANIPULATION DER BEVÖLKERUNG entspricht, die seit zu vielen Jahrzehnten – freilich mit Hilfe von durch die Drehtürensystematik (sog. rolling doors) in eklatanten Interessenskonflikten personell besetzten Arzneimittelagenturen (EMA, FDA, Swiss Medic etc.) – in jenem Arzneimittelsektor im Gange sind, der – so wie kein anderer – in einem perpetuum mobile zu einem grenzenlosen Markt ausufert, indem mit den Injektionen (die u.a. auch Adjuvantien wie z.B. Aluminium enthalten) viele gesunde Kinder zu chronisch Kranken gemacht werden. Abgesehen von den Todesfällen und sonstigen unmittelbar evidenten schweren irreversiblen Nebenwirkungen, die es immer wieder gibt.

Auf Landes- und Regionalebene werde ich die vielen Eltern, Großeltern und Bürger generell in ihrem Bemühen, diesen de facto kriminellen Wahnsinn und die Diskriminierung ungeimpfter Kinder zu stoppen, auch politisch unterstützen, und als Rechtsanwältin werde ich gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten auch auf nationaler Ebene gegen das infame Lorenzin-Impfpflichtgesetz vorgehen.

Daher ist die Initiative von Claudio Borghi (Lega) absolut transversal unterstützenswert, wobei die Impfpflicht bezogen auf ALLE Impfungen fallen muss!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

PRESSEMITTEILUNG

DIE ARROGANZ DER MACHT

Bereits mit Urteil Nr. 37/2021 (betreffend ein dem Landesgesetz Nr. 4/2020 analoges Gesetz der Autonomen Region Aosta) hatte der italienische Verfassungsgerichtshof erklärt, dass Regelungen und Sanktionstätigkeiten im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Staates fallen.

Der Landeshauptmann hätte also zum damaligen Zeitpunkt seine amtsmissbräuchliche Vorgehensweise einstellen müssen.

Denn das vom Verfassungsgerichtshof erklärte Grundsatzprinzip betrifft alle autonomen Provinzen und Regionen.

In seinem Urteil Nr. 164/2022 (betreffend Konflikt zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Garanten für den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem greenpass) stellte der Verfassungsgerichtshof darüber hinaus klar, dass dem Landeshauptmann im Bereich der sog. „Pandemie-Bekämpfung“ auf lokaler Ebene keine Notstandsbefugnis zusteht.

Laut Art. 4 Gesetzesdekret Nr. 19/2020 stand die Verhängung von Strafen im Zusammenhang mit der sog. „Pandemiebekämpfung“ ausschließlich dem Präfekten zu.

Mit seinen unlängst ergangenen Urteil Nr. 50/2024 (betrifft das LG Nr. 4/2020 und die Notstandsverordnung des LH im Zusammenhang mit einer – wegen Nicht-Kontrollierens des greenpasses von Seiten einer Meraner Pizzeria – vom Generalsekretariat des Landes verhängten Strafe) hat der Verfassungsgerichtshof die bereits seit 2021 erklärten generell geltenden Prinzipien bestärkend wiederholt und bestätigt, dass es unerheblich ist, ob die in der „Landesreglementierung“ vorgesehenen Strafe von der staatlich vorgesehenen Strafe abweicht oder nicht, denn selbst wenn die „Landesregelung“ die vom Staat vorgesehene Strafe einfach Eins zu Eins übernommen hat, ist sie dennoch als verfassungswidrig zu erachten, da die Kompetenz für die Festlegung der Maßnahmen und Sanktionen ausschließlich beim Staat liegt.

Und ausschließlich beim Staat, sprich Präfekten, lag die Befugnis/Kompetenz zur Auferlegung der Sanktionen, wie vom Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25.03.2020 eindeutig geregelt.

Der Landeshauptmann und das Generalsekretariat haben daher amtsmissbräuchlich gehandelt und die vom Land Südtirol, ohne entsprechende Zuständigkeit zugestellten Bußgeldbescheide müssen annulliert und die bereits kassierten Strafen den betroffenen Bürgern zurückbezahlt werden.

Und freilich täte der Landeshauptmann gut daran, aus der bereits seit 2021 klaren rechtlichen Situation, die längst schon fälligen Schlussfolgerungen zu ziehen – sprich die Annullierung der Bußgeldbescheide und die Rückzahlung der bereits kassierten Bußgelder an die betroffenen Bürger zu veranlassen –  anstatt in einer seinem Amt nicht zuträglichen arroganten Haltung in meine Richtung untergriffige Bemerkungen zu machen, weil ich als Landtagsabgeordnete im Interesse der betroffenen Bürger die Rückerstattung der vom Land Südtirol amtsmissbräuchlich kassierten Bußgelder verlange und hierfür den Bürgern eine Vorlage für den Rückerstattungsanspruch zur Verfügung gestellt habe.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

Pressekonferenz „Lex Holzeisen … wirklich? Was sich dahinter verbirgt“

Die Autonome Provinz Südtirol muss allen Bürgern bereits bezahlte, vom Generalsekretariat des Landes Südtirol ohne Vorliegen der entsprechenden Landeskompetenz mit Bußgeldbescheid wegen Nichtbeachtens von Corona-Maßnahmen auferlegte und kassierte Verwaltungsstrafen umgehend zurückbezahlen.

Hier finden Sie die Vorlage für den Rückerstattungsantrag.

Laut Art. 9 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 19.09.2017 (Gründe der Unvereinbarkeit mit dem Amt  eines Landtagsabgeordneten) Abs. 2 Buchstabe l wäre meine Position mit dem Landtagsmandat unvereinbar, weil ich Prozesspartei in drei gegen die Autonome Provinz Bozen eingeleitete Prozesse bin, in denen ich mich gegen die vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen nicht nur substantiell verfassungswidrig, sondern darüber hinaus auch ohne Vorliegen der entsprechenden Landesbefugnisse verhängten Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Frühjahr und Sommer 2021 auf drei Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen (auf den Talferwiesen und auf dem Waltherplatz) verteidige.

Diese Bestimmung des Landesgesetzes ist offensichtlich verfassungswidrig, denn sie verletzt radikal Art. 24 der italienischen Verfassung, die jedem Bürger das Recht auf gerichtliche Verteidigung gegen ihn verhängte Strafen garantiert.

Im vorliegenden Fall kommt aber noch dazu, dass ich mich gegen Geldstrafen gerichtlich zur Wehr setze, die von der Autonomen Provinz Bozen, trotz absoluten Fehlens der notwendigen Befugnisse/Kompetenzen, durch vom Generalsekretariat zugestellte Bußgeldbescheide verhängt wurden.

Diese Bußgeldbescheide sind alle NICHTIG wegen des radikalen Fehlens der hierfür notwendigen Landeskompetenz.

Es geht daher in meinem Fall mit Sicherheit nicht darum, mir mit einer „Gefälligkeitsgesetzgebung“ das Landtagsmandat zu erhalten (die Medien haben in völliger Verkennung der Tatsachen von einer „lex Holzeisen“ gesprochen), sondern es geht darum, dass anhand meines Falles und meines Insistierens als von Südtiroler Bürgern exakt für die Verteidigung gegen solche Übergriffe des Landeshauptmannes, der Landesregierung und des Landtages gewählte Landtagsabgeordnete, diese als „kafkaesk“ zu bezeichnende Situation schlagend wird, und zu einer sofortigen Rückzahlung aller verfassungswidrig (weil ohne Kompetenz) vom Generalsekretariat des Landes kassierten Strafen an die betroffenen Südtiroler Bürger führen muss.

Hierfür habe ich bereits eine Vorlage für den Rückerstattungsantrag der Bürger, den diese autonom einreichen können, vorbereitet. Siehe anbei.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich durchaus für ein „autonomes zum Schutz der Bevölkerung gegen irrationale und unverhältnismäßige Maßnahmen der Zentralregierung“ Vorgehen des Autonomen Provinz Bozen stehe, was aber in den letzten Jahren eine offene wissenschaftliche und demokratische Debatte unserer Landesregierung und unseres Landtages mit der Zentralregierung erfordert hätte.

Das genaue Gegenteil ist passiert. Sodass wir als Südtiroler, entgegen jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, sogar noch drastischere Maßnahmen als im restlichen Italien erlebt haben.

Anstatt die Autonomie durch eine umsichtige, der Vernunft und der Verfassung entsprechenden Vorgangsweise zu stärken, haben der Landeshauptmann, die Landesregierung und der Landtag aber exakt das Gegenteil erreicht, und Urteile des Verfassungsgerichtshofes hervorgerufen, die unserer Autonomie sicher nicht zuträglich sind.

Antrag Südtiroler auf Rückerstattung an Provinz bezahlter Covid-19-Geldstrafe

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Fraktion VITA

 

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