Ergebnisse der Anhörung in der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtags
Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend
Gestern fand eine sehr informative Anhörung von Verantwortlichen der Südtiroler Ober- und Berufsfachschulen sowie Kindergärten durch den ersten Gesetzgebungsausschussdes Südtiroler Landtages statt, dem auch ich angehöre.
Die durchwegs übereinstimmenden sprachen- und gebietsübergreifenden Darlegungen (abgesehen von einzelnen gebietsspezifischen Problemen), durch Direktoren/innen, Lehrpersonen, Kindergartenpersonal und Inspektoren/innen, der schweren Nöte, in denen die Kindergärten und Oberschulen Südtirols sich befinden, haben gestern sehr eindrücklich den unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufgezeigt.
Abgesehen von der notwendigen spürbaren Gehaltserhöhung (die auch dem Vergleich mit Nachbarländern standhalten muss) und der auch damit (aber nicht nur) zum Ausdruck zu bringenden Anerkennung der für das Humankapital einer Gesellschaft zentralen Rolle von Kindergarten und Schule, sind weitere unhaltbare Zustände unisono dargelegt worden, die keinen weiteren Aufschub geeigneter Maßnahmen zulassen.
Von überbordender Bürokratie, die notwendige Zeit in der Arbeit mit den Kindern und für die Vorbereitung raubt, von Personalmangel, von der unzureichenden Besetzung mit Integrationslehrern und Hilfe leistenden Experten (Psychologen, Logopäden etc.) für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (deren immer mehr werden), von der mangelnden personellen und fachlichen Unterstützung bei der Bewältigung der enormen Herausforderung, die insbesondere Schüler aus anderen Sprach- und Kulturgebieten mit sich bringen, von einem sehr hohen Anteil nicht fachspezifisch ausgebildeter als Lehrkräfte Tätige, von Mangel an strukturellen Voraussetzungen wie Mensen, von burn out und Abwanderung von Lehrkräften ins benachbarte Ausland, sowie von einem unmittelbar bevorstehenden akuten Personalmangel in den Kindergärten und des offensichtlich der Attraktivität der Tätigkeit im Kindergarten nicht zuträglichen Ausbildungskonzepts, und vielem mehr, wurde uns von besorgten Vertretern des Bildungsbereichs eindrücklich berichtet.
Insgesamt empfand wohl nicht nur ich die Ausführungen oftmals als einen Hilfeschrei.
Da die unhaltbaren Situationen den für den Bildungsbereich zuständigen auch in der Vergangenheit tätigen Landesräten seit geraumer Zeit bekannt sind, haben wir uns letztendlich, in Abwesenheit der zur Anhörung geladenen Landesräte, gemeinsam mit den zur Anhörung geladenen Vertretern von Kindergarten und Oberschule die Frage gestellt, weshalb dieser untragbaren Situation nicht schon längst Abhilfe geschaffen wurde.
Ein spezifisches Faktum ist gestern ebenso ausdrücklich unisono von den im Kindergartenbereich in den diversen Funktionen Tätigen, bestätigt worden: der Anteil der an Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol stetig an!
Und gerade auch dieses Faktum stellt die personell und fachspezifisch nicht adäquat besetzten Kindergärten und anschließenden Schulstufen, vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.
In Anbetracht des ständig steigenden Anteils der an Autismus leidenden Kinder, ist eine transparente Studie über die mögliche(n) Ursache(n) – ohne Vorab-Ausschluss von möglichen Gründen – unabdingbar!
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in den USA Experten bereits seit geraumer Zeit, neben Umwelteinflüssen auch die niemals auf ihre Sicherheit geprüften Kinderimpfstoffe mit deren Adjuvantien als möglichen Auslöser dieser explosiv steigenden Autismusrate unter Kindern in Ländern mit einer hohen Durchimpfungsrate aufzeigen.
Unter dem neuen Gesundheitsminister der USA Robert Kennedy Jr. und seinem Expertenteam werden mit Sicherheit groß angelegte klinische Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht werden. Denn genau diese Studien wurden bis dato in absolut unverantwortlicher Art und Weise vermieden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie mit Quecksilber und anderen nachweislich schädlichen Inhaltsstoffen versetzte Substanzen ohne pharmakokinetische Prüfung (über Verteilung, Verbleib und Wirkung im Körper) und ohne klinische Studien mit echten Kontrollgruppen, wiederholt und in einem sich stätig ausweitenden pädiatrischen Impfkalender – unter Auferlegung eines Impfzwangs mit Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten – allen Kindern, sogar vor Bildung der Blut-Gehirn-Schranke (bildet sich nicht vor Vollendung des zweiten Lebensjahrs!) gespritzt werden können, und jeglicher Zusammenhang mit dem unübersehbaren starken Anstieg von Autoimmunerkrankungen, Autismus und Krebserkrankungen unter Kindern ausgeschlossen wird, ohne dass dies auf der Basis klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen belegt werden kann!
Im Gegenteil, solche klinischen Studien werden vermieden, wie der Teufel das Weihwasser!
Auch diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, aber bei einem für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner, der das Impfdogma wie eine unantastbare Heilige Kuh zelebriert, ist unter der jetzigen Landesregierung keine Änderung in Sicht.
Und derweil bleiben viele (komplett oder teilweise) ungeimpfte Südtiroler Kinder von den öffentlichen Kindergärten ausgeschlossen, obwohl die Sicherheit und Wirksamkeit der in Südtirol/Italien angewandten pädiatrischen Impfstoffe niemals anhand klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurden und die Imstoffe teilweise sogar off label zu Anwendung kommen. Dieser untragbare, für eine fortschrittliche Gesellschaft unwürdige Zustand bildet Gegenstand eines derzeit am Verwaltungsgericht Bozen behängenden gegen den Ausschluss von Kindern aus Südtiroler Kindergärten behängenden Verfahrens.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Aufforderung an die Verantwortungsträger (Messner, Kompatscher, Kofler) umgehend die generelle Anwendung auf die Südtiroler Neugeborenen des risikobehafteten monoklonalen RSV-Antikörpers Nirsevimab Beyfortus einzustellen
Persönliche Haftung der Verantwortungsträger für von Neugeborenen davongetragenen Schäden in Anbetracht der negativen Stellungnahme der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde
Laut mir vorliegenden Informationen, startet heute in Südtirol die flächendeckende Behandlung Neugeborener mit dem monoklonalen RSV Antikörper Nirsevimab Beyfortus von Sanofi, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità) sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:
festgestellte erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab Beyfortus behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe oder den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, und davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen!
Es gibt gute Gründe, weshalb die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde sich dagegen ausgesprochen hat!
Aufgrund der konkreten Gefahr für Gesundheit und Leben unserer Neugeborenen, die eine solche unverantwortliche generelle Anwendung dieses Antikörpers mit sich bringt, habe ich per elektronischem Einschreiben am Montag 4. November 2024 den Gesundheitslandesrat Hubert Messner, den Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Christian Kofler aufgefordert, sofort die generelle Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenen in Südtirol auszusetzen!
Und habe die drei Verantwortungsträger gleichzeitig auf ihre persönliche Haftbarkeit aufmerksam gemacht, da in Anbetracht der negativen Stellungnahme der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (ISS) bezüglich der generellen Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenenund der offenkundigen Desinformation der Südtiroler Bevölkerung (Eltern) durch die Verantwortungsträgerüber das Nutzen/Risiko-Profil dieses Medikaments, die politischen Verantwortungsträger, die diese Anwendung beschlossen haben und durchführen lassen, sowie die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes und die Ärzte, die jene für die Anwendung von Beyfortus laut Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission verpflichtend vorgesehene ärztliche Verschreibung vornehmen, für jeden Schaden, den ein Neugeborenes davon trägt, persönlich haften.
In diese Haftbarkeit begeben sich auch all jene Medienvertreter, die trotz der institutionell begründeten Warnungen und meiner wiederholten Pressemitteilungen zu diesem Thema, die für die Gesundheit und das Leben der Südtiroler Neugeborenen wesentlichen Informationen der Südtiroler Bevölkerung offenkundig bewusst vorenthalten!
MESSNER WILL RSV-MONOKLONALEN ANTIKÖRPER FÜR ALLE NEUGEBORENEN, TROTZ GEGENTEILIGER EMPFEHLUNG DER OBERSTEN ITALIENISCHEN GEESUNDHEITSBEHÖRDE UND INTERNATIONALER WARNUNGEN
Die Politik und eine von big pharma getriebene Ärzteschaft, aber nicht die Wissenschaft, will allen Neugeborenen den RSV-monoklonalen Antikörper Nirsevimab -Beyfortus spritzen, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde – unter neuer Führung – sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers ebenso vergleichsweise gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:
nachgewiesene erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe o. den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, u. davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen.
Viele werdende Südtiroler Eltern stellen sich seit Wochen besorgt die Frage, ob in Südtirols Geburtsstationen ihren Neugeborenen nun automatisch dieser Antikörper gespritzt wird.
Da es selbst für Pflichtimpfungen immer die Zustimmung der Eltern braucht, gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.
Aufgrund der von vielen Eltern geforderten Klarstellung, habe ich bereits am 18. Oktober für die aktuelle Fragestunde der November-Sitzungsfolge im Südtiroler Landtag folgende Anfrage an Landesrat Messner gestellt:
Können die Eltern darauf vertrauen, dass Nirsevimab ihren Babys ab November 2024 nicht automatisch gespritzt wird, und dass ihnen dieser Antikörper für ihr Neugeborenes nur angeboten wird, u. dass es für die Injektion der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eltern bedarf?
Hält sich der Sanitätsbetrieb an die in der Zulassung zwingend vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht?
Werden die Eltern über das erhöhte Sterberisiko (Thrombosegefahr) aufgeklärt?
Wie ist das Prozedere im Südtiroler Sanitätsbetrieb hierzu?
In Anbetracht der auch in Südtirol insbesondere seit 2021 dramatisch sinkenden Geburtenrate und des Umstandes, dass der Schutz der Kinder uns Alle angeht, ist diese – N.B. entgegen der Empfehlungen der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – getroffene Entscheidung, alle Neugeborenen, deren Eltern – weil nicht ausreichend informiert – sich nicht dagegen aussprechen, mit einer nachweislich nur geringfügig positiv wirksamen, aber die Thrombosegefahr (und damit Lebensgefahr) signifikant steigernden Substanz zu behandeln, ein untragbarer und verantwortungsloser Zustand!
Ich fordere Hubert Messner und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, die Südtiroler Eltern lückenlos über die international nachgewiesenen Gefahren und die vergleichsweise geringe positive Wirkung des RSV-monoklonalen Antikörpers Nirsevimab-Beyfortus aufzuklären, unddie – nach lückenloser korrekter Information von den Eltern dennoch beschlossenen – Injektion, wie vom Gesetz vorgesehen, nicht ohne ärztliche Verschreibung vorzunehmen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
SYSTEMATISCHE VERLETZUNG DER INFORMATIONSPFLICHT DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN
Aufforderung zur Gewährleistung der korrekten und vollständigen Information – durch die Direktionen der Kleinkinderbetreuung, der Kindergärten, der Schulen und Universität sowie durch die Arbeitgeber und Arbeitsmediziner – in Bezug auf die Forderung des Nachweises der erfolgten Kinderpflichtimpfung sowie Tetanus-Impfung von Schüler/Studenten und Arbeitnehmer
Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner hat in der Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 auf meine hier anbei befindliche Anfrage (siehe Anlage) bestätigt, dass bei Nachweis eines ausreichenden Antikörper-Titers in Bezug auf die geforderte Pflichtimpfung, die Impfpflicht – wie vom Gesetz vorgesehen – entfällt.
Er hat in derselben Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 angekündigt, dafür sorgen zu wollen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb in der schriftlichen Aufforderung betreffend die Kinderpflichtimpfung, künftig diese notwendige Information den Eltern endlich geben wird.
Es sind aber die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten sowie der Schulen, die die Aufforderung zum Nachweis der Kinderimpfung den Eltern schicken.
Dabei wird derAusschluss der Kleinkinder und Kindergartenkinder von der entsprechenden Struktur angedroht, gleichzeitig aber die Informationspflicht verletzt!
Ich habe daher (mit anbei befindlichem elektronischen Einschreiben) gestern die zuständigen Assessorate für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, für die Familie, sowie für die deutsche, italienische und ladinische Bildung sowie den Südtiroler Sanitätsbetriebaufgefordert, mit Dringlichkeit die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten und Schulen anzuweisen, die Eltern darüber zu informieren, das ihre Kinder bei Nachweis der auf natürliche Art erfolgten Immunisierung von der Impfpflicht befreit sind.
Was die für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmer sowie für Schüler der Berufs- und Fachschulen und Universitätsstudenten für den praktischen Unterricht/Lehrgang derzeit geltendeTetanus-Impfpflicht anbelangt, werden die Schüler/Studenten, sowie die Arbeitnehmer von der Direktion der betreffenden Schule/Universität bzw. vom Arbeitgeber/Arbeitsmediziner zum Nachweis der erfolgten Tetanus-Impfung aufgefordert.
Dabei wird systematisch gesetzeswidrig unterlassen, die Schüler/Studenten bzw. die Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-Antikörper-Status (Tetanus-Toxin-IgG), die Impfpflicht entfällt.
Die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeber „exekutieren“ die Anwendung der derzeit in Kraft befindlichen Tetanus-Pflichtimpfung, indem sie den Schülern/Studenten mit dem Ausschluss aus dem praktischen Unterricht/Lehrgang und den Arbeitnehmern mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Suspendierung, Kündigung) drohen, gleichzeitig aber ihrer Informationspflicht rechtswidrig nicht nachkommen.
Daher habe ich mit dem anbei befindlichen elektronischem Einschreiben gestern die für die deutsche, italienische und ladinische Bildung sowie die für die betroffenen Wirtschaftsbereiche zuständigen Landesräte aufgefordert, umgehend die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeberverbände darüber zu informieren, dass in der Aufforderung zum Nachweis der Tetanus-Impfung, der ausdrückliche Hinweis auf die Befreiung von der Impfpflicht bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-IgG-Status erfolgen muss.
Ebenso habe ich den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die in Südtirol tätigen Arbeitsmediziner auch dieser klaren Informationspflicht nachkommen.
Es ist absolut nicht akzeptabel dass wesentliche Informationen, die per Gesetz von den Behörden bzw. die Impfpflicht „exekutierenden“ Stellen (inklusive Arbeitgeber) erteilt werden müssen, den betroffenen Bürgern vorenthalten werden.
Es sieht ganz danach aus, als ob oberste Priorität im Handeln der Behörden die ständige Impfung der Bürger hat, sogar wenn diese bereits eine natürliche Immunität aufweisen und daher von der Impfpflicht per Gesetz befreit wären.
eingeladen.
Der Kinderarzt kann den von mir dargelegten Fakten, nichts entgegenhalten und lässt sich daher zu beleidigenden (meine Aussagen seien töricht) Aussagen hinreißen.
Er behauptet sogar, es sei seit vielen Jahren bekannt, dass Autismus genetisch bedingt sei. Fakt ist aber, dass in den USA die CDC und die FDA im Rahmen von Klagen dazu gezwungen wurden, schriftlich zu bestätigen, dass ihnen keinerlei Studien vorliegen, die bestätigen, dass die pädiatrischen Impfungen nicht Autismus hervorrufen.
Ich empfehle solchen Pädiatern wir Herrn Rottensteiner – sofern sie der englischen Sprache ausreichend mächtig sind – und natürlich allen Eltern und für die Öffentliche Gesundheit in Südtirol Verantwortlichen, sich die unlängst beispielsweise im Untersuchungsausschuss des Parlaments des US-Staates New Hampshire erfolgte Anhörung von Rechtsanwalt Aron Siri (ICAN) anzuhören, der seit 2017 (u.a. auch bezogen auf die sog. Covid-19-„Impfstoffe“) höchst erfolgreich mit seinem Team von ca. 70 Rechtsanwälten vor den US-Gerichten die Herausgabe von Unterlagen und Informationen zu den Impfstoffen einklagt. https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fthehighwire.com%2Fark-videos%2Fsiri-testifies-new-hampshire-post-licensure-safety%2F&e=ed7461d6&h=e54cbec0&f=y&p=y
Pädiatern, wie Herrn Rottensteiner, scheint es in keinster Weise zu interessieren, dass aus den Zulassungsbeschlüssen der Mehrfachimpfstoffe schwarz auf weiß hervorgeht, dass es entweder keinerlei Studien gibt, und generell (gilt für alle pädiatrischen Impfstoffe) keinerlei Studien mit Placebo-Gruppen gibt.
Da mittlerweile die Gesundheitsdaten sämtlicher Kinder elektronisch erfasst sind, wäre es übrigens ein Leichtes auch im Nachhinein festzustellen, in welcher Bevölkerungsgruppe (mit pädiatrischen Impfstoffen behandelte versus mit keinem Impfstoff Behandelte) die Autismus-Rate und andere Krankheiten (Autoimmunkrankheiten, Tumore etc.) häufiger auftreten.
Aber genau dies vermeiden die für die Öffentliche (Nicht-)Gesundheit Verantwortlichen, wie der Teufel das Weihwasser.
Die USA hat einen, im Vergleich zu Italien, noch extremeren Kinderimpfplan. In den USA und in Italien rockt der Anteil der autistischen Kinder in die Höhe, wie auch aus Meldungen des sog. mainstream hervorgeht: https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Filpiccolo.gelocal.it%2Ftrieste%2Fcronaca%2F2024%2F08%2F23%2Fnews%2Fautismo_materne_trieste_assunzione_istruttori-14576068%2F&e=ed7461d6&h=87648494&f=y&p=y
Anbei der gestern dem Gesundheitsminister Schillaci, der Regierungspräsidentin Giorgia Meloni, und den zuständigen Verantwortlichen im Gesundheitsministerium, der Italienische Arzneimittelagentur (AIFA) und des Istituto Superiore della Sanità zugestellte Eilantrag (in italienischer Sprache samt Übersetzung in die deutsche Sprache), mit dem ich als Spezialbevollmächtigte von Südtiroler Eltern, deren Kinder aus dem Kindergarten ausgeschlossen wurden, und als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, und damit laut Art. 48/bis Präsidialdekret Nr. 670 vom 31. August 1972 in Vertretung der Autonomen Provinz Bozen, die sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht verlange.
Aufgrund von durch Südtiroler Eltern beim Südtiroler Sanitätsbetrieb gestellten Anträgen auf Offenlegung, wissen wir, dass in Südtirol für die Erfüllung der Kinderimpfpflicht der Sechsfachimpfstoff Hexyon von Sanofi Pasteur Europe und der Vierfachimpfstoff Proquad von Merck Sharp & Dohme zur Anwendung kommen.
Nach Einsichtnahme in die offizielle institutionelle Dokumentation der durch die Europäische Kommission zentral beschlossenen Zulassung, mussten wir feststellen, dass für die Mehrfachimpfstoffe weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit durch klinische Studien bewiesen wurden.
Dies gilt übrigens für alle pädiatrischen Impfstoffe.
Außerdem sehen der Zulassungsbeschluss der EU-Kommission und die entsprechenden Übernahmebeschlüsse der AIFA für die Injektion dieser Substanzen ausdrücklich die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung vor.
Eine ärztliche Verschreibung kann niemals durch einen politisch beschlossenen nationalen Impfplan ersetzt werden.
Es liegt auf der Hand, dass es keine Impfpflicht mit de facto experimentellen Substanzen geben kann, und dass der Ausschluss der nicht geimpften Kinder aus Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten diskriminierend ist undeine ganze Reihe von Verfassungsprinzipien verletzt.
Siehe die Details samt Verlinkung mit den institutionelle Zulassungsdokumenten im hier anbei befindlichen Eilantrag.
Die einzig akzeptable Vorgehensweise ist die sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht und die sofortige Aufnahme der ausgeschlossenen Kinder in Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten. Alles andere entspräche dem Insistieren in grob verfassungswidrigem Vorgehen (Verletzung der menschlichen Würde der Kinder, des Rechts auf Arbeit etc.).
Ich bin davon überzeugt, dass wenn die Eltern wüssten, was ihren Kindern gespritzt wird, sie ihre Kinder wohl kaum diesem russischen Roulette aussetzen würden.
Der gestern von mir gestellte Antrag auf sofortige Aussetzung hätte, in Anbetracht der eklatanten Situation, eigentlich vom Südtiroler Gesundheitslandesrat und vom Landeshauptmann gestellt werden müssen!
Ich lade ein zur Pressekonferenz am Donnerstag, 19. September 2024 um 10 Uhr im Südtiroler Landtag – Saal 1 – Parterre
Inakzeptabler Ausschluss vieler Kinder aus Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten, weil sie nicht mit Substanzen behandelt wurden, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals nachgewiesen wurden.
Eilantrag an die Verantwortlichen der Regierung in Rom und der Institutionen der Öffentlichen Gesundheit auf sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht, gestellt im Auftrage betroffener Eltern und in meiner Eigenschaft als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag und daher Vertreterin der Autonomen Provinz Bozen im Sinne von Art. 48/bis Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 670
Details in der Pressekonferenz
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Wir fordern absolute Transparenz, sowie die sofortige Aufklärung und Aussetzung der Covid-19-„Impfungen“!
Wenn wir heute der Tageszeitung Dolomiten entnehmen, dass ein „Historisches Geburtentief in Sicht“ ist, und dass einer der Hauptverantwortlichen für die Massen-Covid-19-„Impfkampagne“, Primar der Gynäkologie am KH Bozen MARTIN STEINKASSERER, für die „Erklärung“ dieses Rückgangs zu Wort kommt, und einen der Hauptfaktoren, den er selbst mit zu verantworten hat, völlig ausblendet, dann ist das eine weitere schwerwiegende Irreführung der Südtiroler.
Und dies, obwohl die Fakten klar auf der Hand liegen!
Die Europäische Kommission und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben von Anfang an erklärt, dass über die Auswirkung der sog. Covid-19-Impfungen u.a. auf Schwangere und stillende Mütter keinerlei verlässliche Informationen vorlagen.
Siehe hierzu, bspw. den Auszug aus dem Anhang I zum Beschluss der EU-Kommission über die damals bedingte Zulassung von Comirnaty von Pfizer-BioNTech
4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit SchwangerschaftEs liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Comirnaty bei Schwangeren vor. Tierexperimentelle Studien lassen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung schließen (siehe Abschnitt 5.3). Die Verabreichung von Comirnaty in der Schwangerschaft sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen die möglichen Risiken für Mutter und Fötus überwiegt.
Fertilität Tierexperimentelle Studien lassen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf die Reproduktionstoxizität schließen (siehe Abschnitt 5.3).
Die wenigen ausschließlich an Ratten gemachten Studien gaben keinerlei verlässliche Informationen! Es lagen keinerlei offizielle klinische Studien (sprich Studien mit Schwangeren) vor. Dass die Studien mit Ratten keinerlei verlässliche Schlussfolgerungen zulassen, war von vornherein klar und ist jetzt wissenschaftlich bestätigt! Denn das Wuhan Spike (das für die Herstellung der sog. Covid-19-„Impfungen“ verwendet wurde, bindet extrem schlecht an den Ratten ACE2. Daher löst es auch nicht die Nebenwirkungen aus, die es aber beim Menschen auslöst.
Die Hersteller selbst haben daher in ihren für die bedingte Zulassung zu hinterlegenden Risiko Management Pläne (Risk Management Plan – RMP) ausdrücklich erklärt, dass gerade im Hinblick auf Schwangere und stillende Mütter die Informationen zur Auswirkung dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen fehlten! In Wahrheit wussten Sie allerdings längst, dass diese Substanzen zu Aborten und sonstigen Schwierigkeiten führen, wie die durch US-Gerichte herbeigeführte Offenlegung der Ergebnisse der wenigen rudimentären klinischen Studien der Stufe 1 und 2 zeigen!
Siehe bspw. den aktuellen RMP (Risk Management Plan) von Comirnaty von Pfizer/BioNTech aus dem auf Seite 189 ganz klar hervorgeht, dass die Auswirkungen dieser mRNA-Spritzung (Comirnaty ist neben Spikevax von Moderna die am meisten auf die Bevölkerung angewandte Substanz) insbesondere auf Schwangere (und deren ungeborenen Kinder) sowie stillende Frauen (und deren Babys) offiziell von den Herstellern selbst als nicht vorhanden deklariert werden!
BNT162b2 + BNT162b2 BA.1 + BNT162b2 BA.4-5 Risk Management Plan June 2023 Page 189
Table 74. List of Important Risks and Missing Information
Important identified risks Myocarditis and Pericarditis Important potential risks None
Missing information
Use in pregnancy and while breast feeding
Use in immunocompromised patients
Use in frail patients with co-morbidities (e.g., chronic obstructive pulmonary disease [COPD], diabetes, chronic neurological disease, cardiovascular disorders)
Use in patients with autoimmune or inflammatory disorders Interaction with other vaccines
Die zentrale Bedeutung der von den Herstellern unterbreiteten und der Europäischen Arzneimittelagentur akzeptierten Risiko Management Pläne ist aus der auf der website der EMA veröffentlichten Erklärung ersichtbar:
Und dennoch haben viele Gynäkologen, auch Primare des Südtiroler Sanitätsbetriebes, wie der Primar der Gynäkologie am KH Bozen, Martin STEINKASSERER die Impfung für Schwangere als absolut empfehlenswert propagiert!
Hier eine auf Facebook veröffentlichte Empfehlung des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Primars Martin Steinkasserer
Südtiroler Sanitätsbetrieb – Azienda sanitaria dell’Alto Adige ist bei Facebook.Um dich mit Südtiroler Sanitätsbetrieb – Azienda sanitaria dell’Alto Adige zuverbinden, tritt Facebook noch heute bei.
Südtiroler Sanitätsbetrieb – Azienda sanitaria dell’Alto AdigeCoronaimpfung für Schwangere: „Absolut zu empfehlen“. Martin Steinkasserer ist Primar der AbteilungGynäkologie und #Geburtshilfe am Krankenhaus #Bozen „Gleich mehrere Publikationen haben gezeigt, dass eine Infektion mit SarsCov-2 in derSchwangerschaft, im Vergleich zu symptomatischen nicht schwangeren Frauen, zu einem 3-facherhöhten Risiko der Aufnahme auf einer Intensivstation führt. Die schweren Krankheitsverläufe mit derNotwendigkeit stationärer Aufnahmen ereignen sich vor allem in den letzten zwei Dritteln derSchwangerschaft und nicht zuletzt zeigen neuere Daten auch, dass eine Coronavirus-Infektion mit einemhöheren Risiko für Frühgeburten assoziiert ist.“ „Dies ist nicht nur der Rat eines kleinen Kreises, sondern es handelt sich hier um die neuesten Empfehlungen der wissenschaftlichen Gesellschaften wie der SIGO/der italienischen Gesellschaft fürGynäkologie und Geburtshilfe, der DGGG, OEGGG und SGGG – jeweils die deutsche, österreichischeund schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der STIKO/der ständigenImpfkommission des Robert-Koch-Institutes in Deutschland.“ „Die Coronavirus-Impfung schützt in erster Linie die Gesundheit der werdenden Mutter und die desKindes. Erst in zweiter Linie ist die Schutzimpfung auch als vorbeugende Maßnahme für ihreKontaktpersonen gedacht.“ „Uns Frauenärzten liegt die Gesundheit von Mutter und Kind am Herzen und deshalb empfehlen wiruneingeschränkt die Impfung schwangerer Frauen gegen das SarsCoV-2 Virus, weil dadurch Infektionenvermieden und schweren Krankheitsverläufen vorgebeugt wird.“https://www.coronaschutzimpfung.it/de/news/661182#schwangerschaft #schwanger #Impfung #Coronavirus
(siehe Anlage 1)
Und auch in der aktuellen Internet-Ausführung des Südtiroler Zivilschutzes wird die Covid-19-Auffischungsimpfung „allen Schwangeren“ empfohlen!
[Coronaschutzimpfung 2023]Welchen Personengruppen wird die jährliche Auffrischung mit dem neuen Corona-Impfstoffempfohlen?
…..
Schwangere Frauen unabhängig vom Trimester, Frauen im Wochenbett (oder “postpartum”) oderwährend der Stillzeit;
Unverantwortlicher, ja krimineller geht es nicht mehr!
An dieser, der offiziellen Information der Europäischen Arzneimittelbehörde und der Hersteller selbst völlig widersprechenden unverantwortlichen Vorgangsweise hat in der Vergangenheit wesentlich, neben den Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und Zivilschutzes, auch der ehemalige Landesrat für die Sanität und jetzige Spitzenkandidat der neuen Liste (Für Südtirol mit Widmann), THOMAS WIDMANN, mitgewirkt, der dafür gesorgt hat, dass unserer Jugend die Covid-19-„Impfung“ im Rahmen von Disco- und Aperitiv-Events verabreicht wurde, um die mit Astrazeneca (jetzt Vaxrevia) vollgepackten Läger freizuräumen, obwohl es bereits viele Todesfälle und damals auch bereits einen italienweit bekannten Todesfall unter jungen Leuten (Camilla Canepa in Genua) gegeben hatte!
(Auszug aus Neue Südtiroler Tageszeitung vom 18.05.2021 – Das Impfwochenende – Anlage 3)
Impfungen für alle ab 18 Jahren – das ist nun auch in Südtirol möglich. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet von Donnerstag, 20.05. bis Samstag, 22.05.2021 Impftermine in allen Gesundheitsbezirken für alle Altersgruppen an.
Gerade für jüngere Menschen gibt es damit die Möglichkeit, viel früher zu einer schützenden Impfung zu kommen, als es bisher im Impfplan vorgesehen war.
Für Landesrat Thomas Widmann „eine Möglichkeit unbeschwerter in den Sommer zu starten“.
Alle Fachleute stimmen nämlich darin überein, dass bereits die erste Dosis einen gewissen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus aufbaut.
„Vor allem aber bieten wir Termine am Abend und am Wochenende an, sodass viele junge Menschen, die im Berufsleben stehen, nicht von der Arbeit frei nehmen müssen, um sich impfen zu können. Auch haben wir immer wieder Anfragen von Betrieben erhalten, die Altersbeschränkung zu öffnen, um Mitarbeitern den Zugang zur Impfung zu ermöglichen“.
Generaldirektor Florian Zerzer betont, dass es sich um „ein Pilotprojekt handelt, das bei Erfolg wiederholt wird: „
Angeboten werden ca. 4.800 Impftermine in allen 4 Gesundheitsbezirken. Verimpft wird der Impfstoff von AstraZeneca“.
Wir haben eine polit-domestizierte Südtiroler Justiz, die mitschuldig ist für dieses schwere Verbrechen an der Bevölkerung!
Ich erinnere daran, dass der jetzige TEAM K-Kandidat DAVIDE PERASSO (ehemals Leiter der NAS-Carabinieri) nachweislich den ihm vom ehemaligen Staatsanwalt am Landesgericht Bozen Dr. Sacchetti erteilten dringenden Auftrag zur Prüfung, der von mir bereits im Herbst 2021 für fast 100 Bedienstete des Sanitätsbetriebes (darunter junge Frauen und Männer im fortpflanzungsfähigen Alter) in einer sehr detaillierten und dokumentierten Strafanzeige angeführten strafrechtlich relevanten Fakten, nicht erfüllt hat! Siehe dazu nochmals zur Erinnerung unsere PM vom 25.09.2023 (Anlage 4).
Und wir haben eine Staatsanwaltschaft und Justiz, die offensichtlich polit-domestiziert ist und diesem menschenrechtsverachtenden Treiben nichts entgegensetzt! Sie macht sich damit gleichermaßen für Tod, schwere Körperverletzung (u.a. an ungeborenen Kindern), samt Unfruchtbarkeit unserer jungen Generation mitverantwortlich!
VITA wird nicht aufhören, auf dieses zu einer nachhaltigen Bevölkerungsreduzierung (auch in Südtirol) führende katastrophale Vorgehen hinzuweisen und dagegen entschieden, auf allen Ebenen einzutreten!
Insbesondere weil laut den geplanten abgeänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften und dem neuen Pandemievertrag, die von der Internationalen Gesundheitsversammlung der WHO im Mai nächsten Jahres verabschiedet werden sollen, „Impfprogramme“ mit experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen als Allheilmittel für alles (inklusive Klimawandel) vorgesehen sind.
Gestern war ich, gemeinsam mit unserer Sarner Kandidatin Renate Felderer, auf einer Politdebattenversammlung von „mir sarner“ an der auch BERND GÄNSBACHER (wen wunderts, Kandidat der Liste Für Südtirol mit WIDMANN) teilgenommen hat.
Wenn aus dem Munde von BERND GÄNSBACHER, einem der Hauptverantwortlichen für die Irreführung der Südtiroler, Erklärungen zur Bevölkerungsreduzierung kommen, dann ist das blanker Hohn für die Bevölkerung!
Es ist auch bezeichnend, dass auf dieser Sarner Veranstaltung ausdrücklich nichts zu Corona und den Umgang damit gesagt werden durfte! Da wird wohl einer der Hauptverantwortlichen im Vorfeld dafür gesorgt haben … und das haben die Sarner wohl irgendwie vermutet, denn anwesend waren erstaunlich wenige!
Die Südtiroler wollen offensichtlich nicht länger belogen und betrogen werden und verlangen eine offene und transparente Debatte!
Hier geht es um das Überleben und die Sicherung der Zukunft.
Übrigens, weil das gestern Thema im Sarntal war: das Problem der Personalsuche der Wirtschaftstreibenden. Ich gebe jedem Arbeitgeber die Empfehlung, in jeder Situation, gerade auch in Ausnahmesituationen, die Menschenrechte und Menschenwürde der Mitarbeiter zu achten! Denn dann werden die Mitarbeiter sich mit dem Betrieb identifizieren und gerne dort arbeiten. Im Gegensatz zu vielen auch in meiner Berufskategorie, die darüber klagen, dass bspw. keine Sekretärinnen etc. zu finden seien, habe ich seit der sog. „Pandemie“ diesbezüglich keine Probleme gehabt. Im Gegenteil: ich hätte Hundertschaften einstellen können. Woran das wohl liegen mag?
Die menschliche Würde ist unantastbar!
RA DDr. Renate Holzeisen
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe
Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand” – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano
Spitzenkandidatin von VITA für die Wahl zum Südtiroler Landtag – Capolista di VITA per le elezioni al Consiglio Provinciale del Sudtirolo