Rücktritt von Gesundheitsminister Schillaci und Landesrat Messner gefordert

Vom Italienischen Gesundheitsministerium finanzierte und vom Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde am 14.11.2024 veröffentlichte Studie beweist Wirkungslosigkeit und höchstes Risikoprofil (u.a. Krebserkrankungen) der auch aktuell verwendeten sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis

Sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“ und Rücktritt aller für die aktuelle Covid-19-„Impfkampagne“ national und lokal Verantwortlichen (Minister, LR Hubert Messner) gefordert

Mit einer vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten und vom Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – Istituto Superiore della Sanità (Maurizio Federico – National Center for Global Health, ISS) am 24.11.2024 veröffentlichten Studie

https://www.mdpi.com/2076-393X/12/11/1281

wird die de facto Wirkungslosigkeit der auch aktuell in Anwendung befindlichen sog. mRNA-„Impfstoffe“ (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna), das mit deren Injektion verbundene enorme Gesundheitsrisiko und die nicht korrekte pharmakologische Einstufung als „Impfstoffe“ festgestellt und erklärt.

Der Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde bestätigt dabei all das, was bereits Ende 2020 international anerkannte und dann der brutalen Zensur ausgesetzte Experten (wie der Professor für Mikrobiologie an der Universität Marseille Univ.Prof.Dr.Didier Raoult, der emeritierte Professor für Mikrobiologie an der Universität Mainz Univ.Prof.Dr. Sucharit Bhakdi und der emeritierte Professor für Mikrobiologie an der Universität Waterloo (Canada) Univ.Prof.Dr. Michael Palmer u.a.) im Detail auch in umfangreichen Publikationen erklärt haben:

  1. Das Sars-Cov-2 Virus dringt über Nase und Mund ein, und daher muss eine wirkungsvolle Abwehr in den dort befindlichen Schleimhäuten stattfinden. Die in den Oberarmmuskel injizierte Substanz entwickelt so gut wie keine Immunreaktion im oberen Atemtrakt, sprich der Eingangspforte des Virus.
  2. Die im Köper in Menge und Zeit unkontrollierbar hervorgerufene Produktion des Spike-Proteins (ein Gift) führt zu Autoimmunerkrankungen bis hin zur Entstehung und Reaktivierung von bösartigen Tumoren.
  3. Die Nano-Lipidpartikel, in denen die mRNA eingepackt in den Körper injiziert wird, können in jede Körperzelle jeden Körperteils (auch Herzmuskel, Gehirn, Lymphknoten, Eierstöcke, Hoden, etc.) gelangen, und damit auch die darin eingepackte mRNA, welche die unkontrollierbare Spike-Produktion generiert.
  4. mRNA wurde auch noch Wochen nach der „Impfung“ im Herzmuskel gefunden und ist für Myokarditis (offiziell im Beipackzettel auch im Zusammenhang mit Todesfällen seit 2023 angeführt) verantwortlich.
  5. mRNA wurde auch nach 2 Monaten in den Lympfknoten „Geimpfter“ gefunden.
  6. Die hervorgerufene Überreaktion des Immunsystems fördert nicht nur bereits offiziell von der Zulassungsbehörde deklarierte schwerwiegende, auch tödliche Herzprobleme, sondern chronische Entzündungen jeglicher Art und die Entwicklung von Krebszellen!
  7. Die sog. Covid-„19-„Impfstoffe“ auf mRNA Basis sind keine Impfstoffe, sondern ein pro-drug, das in einem inaktiven Zustand in den Körper injiziert und durch entsprechende Zellreaktion de facto unkontrollierbar agiert.

Was machen nun der italienische Gesundheitsminister Orazio Schillaci und der in Südtirol für die Gesundheitspolitik zuständige Landesrat Hubert Messner mit ihrer höchst unverantwortlichen Covid-19-„Impfkampagne“, mit der sie diese, auch kurzfristig tödliche Injektion (wie bereits seit 2023 im Beipackzettel bestätigt) sogar den Schwangeren und stillenden Frauen, und allen über 60-Jährigen, dem gesamten Gesundheitspersonal (inklusive Studenten der Gesundheitsberufe), den sog. fragilen Patienten deren Immunsystem bereits außer Lot ist, wie den Krebspatienten und den an Auto-Immunkrankheiten leidenden Patienten empfehlen?

Werden sie die Anwendung dieser hoch gefährlichen experimentellen Substanzen sofort stoppen?

Und werden sie von ihrem Amt zurücktreten, denn das was diese Studie des Forschungsleiters der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde bestätigt, hätten sie seit 2021 wissen müssen, und wissen es nachweislich spätestens seitdem ihnen, u.a. von mir, wiederholt die Fakten öffentlich zugetragen wurden.

Ich fordere in meiner Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag den sofortigen Rücktritt des italienischen Gesundheitsministers und des in Südtirol für die Gesundheit zuständigen Landesrats Hubert Messner, sowie eine sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“ durch die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes (Christian Kofler) und die verantwortliche Leitung des Departments für Prävention im Südtiroler Sanitätsbetrieb (Silvia Spertini).

MDPI Istituto Superiore Sanità 14.11. 2024 (002)

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

PRESSEMITTEILUNG

Terminverlängerung für Einspruch gegen automatische Migration der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -akten in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) auch aufgrund meiner beim Garanten für den Datenschutz eingereichten Beschwerde

Am 30.06./01.07.24 habe ich in meiner Eigenschaft als Mitglied zum Südtiroler Landtag beim Garanten für den Datenschutz eine Beschwerde wegen der offenkundigen schwerwiegenden Verletzung der im Artikel 27 des Ministerialdekrets Nr. 249 vom 7. September 2023 vorgesehen Verpflichtung des Gesundheitsministeriums und der autonomen Provinzen und Regionen, die Bürger adäquat über die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) und den dafür vorgesehenen Einspruchstermin zu informieren, eingereicht.

Mit anbei befindlicher Mitteilung des Garanten für den Datenschutz wurde ich heute darüber informiert, dass der Termin für die Erhebung des Einspruchs gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -dokumente, wieder eröffnet wurde.

Und zwar ist nun eine Frist von 30 Tagen ab dem von der Autonomen Provinz Bozen und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb mitzuteilenden Fristbeginn vorgesehen.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Autonome Provinz Bozen haben im Gegensatz zu anderen lokalen Sanitätsbetrieben dazu noch nichts veröffentlicht.

Die bereits tätig gewordenen lokalen Sanitätsbetriebe des übrigen italienischen Staatsgebietes sehen eine Frist von 30 Tagen ab dem 18. November 2024 (sprich Fristablauf 18. Dezember 2024) vor.

Dies eröffnet zwar den Bürgern die Möglichkeit der Einspruchserhebung, entspricht aber nicht einer korrekten juristischen Vorgehensweise aus folgendem Grund.

Bis dato wurden die Bürger nicht in einer adäquaten Informationskampagne darüber informiert, dass sie innerhalb eines bestimmten Termins Einspruch gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) erheben können. Diese Informationskampagne ist aber, wie bereits in meiner Beschwerde vom 30.Juni/1.Juli 2024 dargelegt, vom Art. 27 Abs. 1 Dekret Nr. 249/2023 vorgesehen, damit die Bürger überhaupt Kenntnis von der Einspruchsmöglichkeit und -frist erlangen.

Daher ist die Frist der ehemals vorgesehenen 60 Tage, in Ermangelung der rechtlich vorgesehenen spezifischen Informationskampagne, niemals rechtlich angelaufen, und es ist inakzeptabel, dass nunmehr vom Wirtschafts- und Finanzministerium eine reduzierte Fristeröffnung von nur 30 Tagen verfügt wurde.

Ich werde daher abermals Beschwerde beim Garanten für den Datenschutz einreichen.

Außerdem  fordere ich den Landeshauptmann und die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, endlich für eine adäquate Informationskampagne zu sorgen, die das Grundrecht der Bürger auf Entscheidung über die Behandlung ihrer sensiblen Daten garantiert.

GPDP Protocollo U.0133621 13 11 2024

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

Südtiroler Landesregierung (allen voran LR Hubert Messner) will keine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und leugnet sogar institutionell bestätigte Fakten

Die Südtiroler Landesregierung – allen voran der für die Gesundheit der Südtiroler verantwortliche Landesrat Hubert Messner – hat offensichtlich keine Absicht, eine auch für die Zukunft notwendige kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen vorzunehmen. Und dies trotz einer – wenn auch schon im Ansatz halbherzigen – Ankündigung im Regierungsprogramm.

So behauptet Landesrat Hubert Messner weiterhin, dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ für die Verhinderung der viralen Infektion und damit den Fremdschutz zugelassen worden seien! So geschehen anlässlich der aktuellen Fragestunde im Südtiroler Landtag am 5. November 2024, in der ich mehrere für die Südtiroler Landesregierung offenkundig unangenehme Fragen gestellt habe.

Es ging u.a. darum, warum die Südtiroler Landesregierung den nicht gegen Covid-19 „geimpften“ Mietern einer Sozialwohnung des Südtiroler Wohnbauinstituts, die aufgrund monatelanger Suspendierung von der Arbeit in eine finanzielle Schieflage geraten waren, die Reduzierung des sozialen Mietzinses, die laut Landesgesetz allen zusteht, die unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten, nicht zugesteht (wie von der zuständigen „freiheitlichen“ Landesrätin Ulli Mair bestätigt) und diesen Mietern sogar die WOBI-Wohnung gekündigt wurde. Siehe hier die Anfrage:

https://drive.google.com/file/d/1_uXk_rjqpQkxJxWdQcKM9BiD1BY7cAve/view

In seiner Beantwortung meiner Anfrage wiederholte Landesrat Hubert Messner die seit Ende Dezember 2020 durch die Politik verbreitete Desinformation, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ für die Verhinderung der viralen Infektion und damit den Fremdschutz zugelassen worden seien, und damit für unter Impfzwang gestandene Bürger kein off label use (sprich über die arzneimittelrechtliche Indikation hinaus) vorgelegen habe!

Und dies obwohl aus den arzneimittelrechtlichen Zulassungsdokumenten von Anfang an exakt das Gegenteil hervorging, von EMA und AIFA ausdrücklich bestätigt und mittlerweile auch von italienischen Gerichten festgestellt und erklärt wird!

 Da die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und die italienische Arzneimittelbehörde AIFA wiederholt ausdrücklich bestätigt haben, dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ niemals für einen Fremdschutz zugelassen waren, kann das Verbreiten einer klaren Falschinformation durch den LR Messner nur zwei Gründe haben: entweder ist Landesrat Messner nicht imstande offizielle Arzneimittelzulassungsdokumente zu lesen und leidet an einer kognitiven Dissonanz selbst in Bezug auf ausdrückliche Bestätigungen der europäischen und italienischen Arzneimittelbehörde, oder er versucht durch das Weiterführen einer ungeheuerlichen Falschinformation eigenes Fehlverhalten in den vergangen Jahren zu decken. Beides ist für einen Arzt, ehemaligen Primar und nunmehrigen Landesrat für die Gesundheit schwerwiegend und untragbar!

Er hatte ja letztendlich die Covid-19-„Impfung“ für Kinder gut geheißen, um eine angebliche „Herdenimmunität“ herbeizuführen!

Es ist offensichtlich, dass er damit eine enorme persönliche Verantwortung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit gefährlichen experimentellen Substanzen (Myokarditis und die Todesfolge sind auch im Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung der für Kinder und Jugendlichen zugelassenen mRNA Covid-19-„Impfstoffe“ angeführt) – die niemals für den von ihm propagierten Zweck des Fremdschutzes zugelassen wurden – auf sich genommen hat!

Und dieser schwerwiegenden Verantwortung will er sich offensichtlich durch Leugnung von institutionell bestätigten Fakten entziehen!

Dass Hubert Messner, der darüber hinaus mit einer institutionellen Desinformationskampagne auch die flächendeckende Anwendung in Südtirol des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab Beyfortus auf alle Neugeborenen – trotz gegenteiliger Empfehlung der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde und erschreckender Daten auch der klinischen Studie des Herstellers AstraZeneca (mehr Tote in den mit Beyfortus behandelten Babys als in der Placebo-Gruppe aufgrund Thrombosegefahr!) lanciert hat, als für die Gesundheit der Südtiroler Bürger zuständiger Landesrat untragbar, ja gefährlich ist, liegt auf der Hand!

Aber in eine Landesregierung, die beabsichtigt, die Corona-Maßnahmen durch bloße Vergabe an die EURAC einer sozio-wissenschaftlichen Studie „aufzuarbeiten“, passt Hubert Messner offensichtlich perfekt.

Die EURAC steht in einem klaren Interessenskonflikt zu den Südtiroler Bürgern, die ein Recht auf eine transparente und unbefangene Corona-Aufarbeitung haben.

Zu ihren auf der website angeführten 20 Mitgliedern gehören die Autonome Provinz Bozen, die Autonome Region Trentino-Südtirol, die großen Südtiroler Gemeinden Bozen, Brixen und Meran – allesamt verantwortlich für evidenzlose nachweislich nachhaltig für Gesundheit und Wirtschaft schädliche Covid-Maßnahmen, wie lock-downs, Maskenpflicht, Missbrauch von PCR-Tests, Diskriminierung „Ungeimpfter“ etc. – sowie das größte Südtiroler Medienhaus, das sich – wie alle Medien (mit ganz wenigen punktuellen Ausnahmen) aktiv an der Desinformation zu den Covid-Maßnahmen beteiligt hat und weiterhin beteiligt. 

Die Bevölkerung soll ganz offensichtlich weiterhin desinformiert und zum Narren gehalten werden! Und das auch noch mit von den Bürgern bezahlten Steuergeldern!

Und wenn ich in meiner institutionellen Funktion als Landtagabgeordnete die Verbreitung von evidenten Falschinformationen im Landtag beanstande, wird mir vom Landtagspräsidenten Arnold Schuler das Wort entzogen und der Ausschluss aus dem Sitzungssaal (unter Applaus der Regierungsbank und der Grünen) angedroht.

Arnold Schuler agiert ganz offensichtlich nicht als Landtagspräsident, sondern als SVP-Abgeordneter und als ehemaliger Landesrat für den Zivilschutz in der sog. Pandemiezeit, und damit in einem ganz offenkundigen schwerwiegenden Interessenskonflikt zu den Bürgern, die ein Recht auf Wahrheit und Transparenz haben.

Wenn es nach der Südtiroler Landesregierung und einigen Oppositionsparteien ginge, würde die Südtiroler Bevölkerung niemals die Wahrheit über das erfahren, was in den nunmehr fast fünf Jahren an gröbsten nachhaltig schädlichen Gesetzesbrüchen nicht nur durch die staatlichen Organe, sondern durch die Südtiroler Landesregierung, die Gemeinden, den Südtiroler Sanitätsbetrieb und andere lokale administrative Organe begangen wurden.

Aber die Südtiroler Landesregierung und jene an der Aufklärung nicht interessierten Oppositionsparteien können den Deckel auf den explodierenden Dampfkessel der Wahrheit nicht länger halten, denn

Südtirol ist gegen die Wahrheit nicht immun und in Bezug auf die Wahrheit sicher nicht autonom!

Und da wird es auch wenig nützen, wenn LR Messner ankündigt, keine weiteren Anfragen von mir beantworten zu wollen, weil er sich offensichtlich von mir nicht als Leugner selbst institutionell dokumentierter Fakten im Landtag vorführen lassen will.

Dass er institutionell als Landesrat zur Beantwortung klarer Anfragen von einer von Südtiroler Bürgern gewählten Landtagsabgeordneten verpflichtet ist, scheint Hubert Messner offensichtlich noch nicht klar zu sein!

Und deshalb bin ich sehr gespannt darauf, wann und mit welchem Inhalt mir Hubert Messner auf folgende zwei derzeit noch unbeantwortete Aktuelle Anfragen, die innerhalb 15. November schriftlich beantwortet werden müssen, antworten wird:

https://drive.google.com/file/d/14Xmg8yTXWcXYxnGGSmS1mDHTyQLJRNmo/view?usp=drivesdk

https://drive.google.com/file/d/14OKjrKnNlWor8H0qK776iQBnyhuCn5R8/view

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

PRESSEMITTEILUNG

Aufforderung an die Verantwortungsträger (Messner, Kompatscher, Kofler) umgehend die generelle Anwendung auf die Südtiroler Neugeborenen des risikobehafteten monoklonalen RSV-Antikörpers Nirsevimab Beyfortus einzustellen

Persönliche Haftung der Verantwortungsträger für von Neugeborenen davongetragenen Schäden in Anbetracht der negativen Stellungnahme der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde

Laut mir vorliegenden Informationen, startet heute in Südtirol die flächendeckende Behandlung Neugeborener mit dem monoklonalen RSV Antikörper Nirsevimab Beyfortus von Sanofi, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità) sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:

https://www.ansa.it/canale_saluteebenessere/notizie/sanita/2024/10/04/le-indicazioni-delliss-al-ministero-il-farmaco-per-il-virus-sinciziale-non-sia-a-tappeto_a76c0be5-434b-4639-b889-fbfae2c3024f.html

https://www.dottnet.it/articolo/32537543/l-iss-il-farmaco-per-il-virus-sinciziale-non-a-tutti-ma-i-medici-sono-contrari

International wird auf die, in klinischen Studien (siehe z.B. japanische Studie in Med Check)

https://medcheckjp.org/wp-content/uploads/2024/09/Eng-no-30.pdf

festgestellte erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab Beyfortus behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe oder den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, und davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen!

Es gibt gute Gründe, weshalb die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde sich dagegen ausgesprochen hat!

https://childrenshealthdefense.org/defender/death-infants-clinical-trials-beyfortus-rsv-shot/?utm_source=telegram&utm_medium=social&utm_campaign=defender&utm_id=20241010

Aufgrund der konkreten Gefahr für Gesundheit und Leben unserer Neugeborenen, die eine solche unverantwortliche generelle Anwendung dieses Antikörpers mit sich bringt, habe ich per elektronischem Einschreiben am Montag 4. November 2024 den Gesundheitslandesrat Hubert Messner, den Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Christian Kofler aufgefordert, sofort die generelle Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenen in Südtirol auszusetzen!

Und habe die drei Verantwortungsträger gleichzeitig auf ihre persönliche Haftbarkeit aufmerksam gemacht, da in Anbetracht der negativen Stellungnahme der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (ISS) bezüglich der generellen Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenen und der offenkundigen Desinformation der Südtiroler Bevölkerung (Eltern) durch die Verantwortungsträger über das Nutzen/Risiko-Profil dieses Medikaments, die politischen Verantwortungsträger, die diese Anwendung beschlossen haben und durchführen lassen, sowie die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes und die Ärzte, die jene für die Anwendung von Beyfortus laut Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission verpflichtend vorgesehene ärztliche Verschreibung vornehmen, für jeden Schaden, den ein Neugeborenes davon trägt, persönlich haften.

 In diese Haftbarkeit begeben sich auch all jene Medienvertreter, die trotz der institutionell begründeten Warnungen und meiner wiederholten Pressemitteilungen zu diesem Thema, die für die Gesundheit und das Leben der Südtiroler Neugeborenen wesentlichen Informationen der Südtiroler Bevölkerung offenkundig bewusst vorenthalten!

PEC an Messner, Kompatscher, Kofler Aufforderung sofortige Aussetzung gen. Anwendung Beyfortus Neugeborene

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

MESSNER WILL RSV-MONOKLONALEN ANTIKÖRPER FÜR ALLE NEUGEBORENEN, TROTZ GEGENTEILIGER EMPFEHLUNG DER OBERSTEN ITALIENISCHEN GEESUNDHEITSBEHÖRDE UND INTERNATIONALER WARNUNGEN

Die Politik und eine von big pharma getriebene Ärzteschaft, aber nicht die Wissenschaft, will allen Neugeborenen den RSV-monoklonalen Antikörper Nirsevimab -Beyfortus spritzen, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde – unter neuer Führung – sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers ebenso vergleichsweise gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:

https://www.dottnet.it/articolo/32537543/l-iss-il-farmaco-per-il-virus-sinciziale-non-a-tutti-ma-i-medici-sono-contrari

International wird auf die in Studien (siehe z.B. japanische Studie in Med Check)

https://medcheckjp.org/wp-content/uploads/2024/09/Eng-no-30.pdf

nachgewiesene erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe o. den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, u. davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen.

https://childrenshealthdefense.org/defender/death-infants-clinical-trials-beyfortus-rsv-shot/?utm_source=telegram&utm_medium=social&utm_campaign=defender&utm_id=20241010

Viele werdende Südtiroler Eltern stellen sich seit Wochen besorgt die Frage, ob in Südtirols Geburtsstationen ihren Neugeborenen nun automatisch dieser Antikörper gespritzt wird.

Da es selbst für Pflichtimpfungen immer die Zustimmung der Eltern braucht, gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.

Aufgrund der von vielen Eltern geforderten Klarstellung, habe ich bereits am 18. Oktober für die aktuelle Fragestunde der November-Sitzungsfolge im Südtiroler Landtag folgende Anfrage an Landesrat Messner gestellt:

  • Können die Eltern darauf vertrauen, dass Nirsevimab ihren Babys ab November 2024 nicht automatisch gespritzt wird, und dass ihnen dieser Antikörper für ihr Neugeborenes nur angeboten wird, u. dass es für die Injektion der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eltern bedarf?
  • Hält sich der Sanitätsbetrieb an die in der Zulassung zwingend vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht?
  • Werden die Eltern über das erhöhte Sterberisiko (Thrombosegefahr) aufgeklärt?
  • Wie ist das Prozedere im Südtiroler Sanitätsbetrieb hierzu?

In Anbetracht der auch in Südtirol insbesondere seit 2021 dramatisch sinkenden Geburtenrate und des Umstandes, dass der Schutz der Kinder uns Alle angeht, ist diese – N.B. entgegen der Empfehlungen der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – getroffene Entscheidung, alle Neugeborenen, deren Eltern – weil nicht ausreichend informiert – sich nicht dagegen aussprechen, mit einer nachweislich nur geringfügig positiv wirksamen, aber die Thrombosegefahr (und damit Lebensgefahr) signifikant steigernden Substanz zu behandeln, ein untragbarer und verantwortungsloser Zustand!

Ich fordere Hubert Messner und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, die Südtiroler Eltern lückenlos über die international nachgewiesenen Gefahren und die vergleichsweise geringe positive Wirkung des RSV-monoklonalen Antikörpers Nirsevimab-Beyfortus aufzuklären, und die – nach lückenloser korrekter Information von den Eltern dennoch beschlossenen – Injektion, wie vom Gesetz vorgesehen,  nicht ohne ärztliche Verschreibung vorzunehmen!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Eltern nicht über Ausnahmen bei Impfpflicht informiert – Pressemitteilung

SYSTEMATISCHE VERLETZUNG DER INFORMATIONSPFLICHT DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN

Aufforderung zur Gewährleistung der korrekten und vollständigen Information – durch die Direktionen der Kleinkinderbetreuung, der Kindergärten, der Schulen und Universität  sowie durch die Arbeitgeber und Arbeitsmediziner – in Bezug auf die Forderung des Nachweises der erfolgten Kinderpflichtimpfung sowie Tetanus-Impfung von Schüler/Studenten und Arbeitnehmer

Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner hat in der Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 auf meine hier anbei befindliche Anfrage (siehe Anlage) bestätigt, dass bei Nachweis eines ausreichenden Antikörper-Titers in Bezug auf die geforderte Pflichtimpfung, die Impfpflicht – wie vom Gesetz vorgesehen – entfällt.

Er hat in derselben Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 angekündigt, dafür sorgen zu wollen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb in der schriftlichen Aufforderung betreffend die Kinderpflichtimpfung, künftig diese notwendige Information den Eltern endlich geben wird.

Es sind aber die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten sowie der Schulen, die die Aufforderung zum Nachweis der Kinderimpfung den Eltern schicken.

Dabei wird der Ausschluss der Kleinkinder und Kindergartenkinder von der entsprechenden Struktur angedroht, gleichzeitig aber die Informationspflicht verletzt!

Ich habe daher (mit anbei befindlichem elektronischen Einschreiben) gestern die zuständigen Assessorate für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, für die Familie, sowie für die deutsche, italienische und ladinische Bildung  sowie den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert, mit Dringlichkeit die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten und Schulen anzuweisen, die Eltern darüber zu informieren, das ihre Kinder bei Nachweis der auf natürliche Art erfolgten Immunisierung von der Impfpflicht befreit sind.

Was die für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmer sowie für Schüler der Berufs- und Fachschulen und Universitätsstudenten für den praktischen Unterricht/Lehrgang derzeit geltende Tetanus-Impfpflicht anbelangt, werden die Schüler/Studenten, sowie die Arbeitnehmer von der Direktion der betreffenden Schule/Universität bzw. vom Arbeitgeber/Arbeitsmediziner zum Nachweis der erfolgten Tetanus-Impfung aufgefordert.

Dabei wird systematisch gesetzeswidrig unterlassen, die Schüler/Studenten bzw. die Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-Antikörper-Status (Tetanus-Toxin-IgG), die Impfpflicht entfällt.

Die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeber „exekutieren“ die Anwendung der derzeit in Kraft befindlichen Tetanus-Pflichtimpfung, indem sie den Schülern/Studenten mit dem Ausschluss aus dem praktischen Unterricht/Lehrgang und den Arbeitnehmern mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Suspendierung, Kündigung) drohen, gleichzeitig aber ihrer Informationspflicht rechtswidrig nicht nachkommen.

 Daher habe ich mit dem anbei befindlichen elektronischem Einschreiben gestern die für die deutsche, italienische und ladinische Bildung sowie die für die betroffenen Wirtschaftsbereiche zuständigen Landesräte aufgefordert, umgehend die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeberverbände darüber zu informieren, dass in der Aufforderung zum Nachweis der Tetanus-Impfung, der ausdrückliche Hinweis auf die Befreiung von der Impfpflicht bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-IgG-Status erfolgen muss.

Ebenso habe ich den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die in Südtirol tätigen Arbeitsmediziner auch dieser klaren Informationspflicht nachkommen.

Es ist absolut nicht akzeptabel dass wesentliche Informationen, die per Gesetz von den Behörden bzw. die Impfpflicht „exekutierenden“ Stellen (inklusive Arbeitgeber) erteilt werden müssen, den betroffenen Bürgern vorenthalten werden.

Es sieht ganz danach aus, als ob oberste Priorität im Handeln der Behörden die ständige Impfung der Bürger hat, sogar wenn diese bereits eine natürliche Immunität aufweisen und daher von der Impfpflicht per Gesetz befreit wären.

Aufforderung zur Gewährleistung korrekter und umfassender Infomation zur Impfpflicht

Zweite Anfrage zur Aktuellen Fragestunde – Sitzungsfolge Oktober 2024

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Landesregierung lehnt Mietreduzierung für Ungeimpfte ab – Pressemitteilung

 

Für die Südtiroler Landesregierung haben die nicht Covid-19“-Geimpften“ selbst Schuld für ihre Suspendierung von Arbeit und Einkommen

Eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen laut Regierungsprogramm der Südtiroler Landesregierung ist nicht in Sicht

Südtiroler Bürger, die vom WOBI eine Wohnung zum sozialen Mietzins zugewiesen erhielten und stets fristgerecht die Miete bezahlt haben, erfuhren in den Jahren 2021/2022 aufgrund der über mehrere Monate andauernden Suspendierung von der Arbeit wegen der nicht erfolgten sog. Covid-19-„Impfung“ eine fundamentale Reduzierung ihrer Wirtschaftskraft.

Die Monate lang kein Gehalt beziehenden Südtiroler, die bereits vorher von der Hand in den Mund gelebt haben u. deshalb Anspruch auf eine Mietwohnung zum sozialen Mietzins hatten, haben um die, laut Landesbestimmungen zustehende Mietpreisreduzierung angesucht.

 

Das WOBI hat diese Mietpreisreduzierung abgelehnt, mit der Begründung, dass sich diese Südtiroler die Suspendierung von der Arbeit u. damit den über Monate andauernden Gehaltsverlust selbst zuzuschreiben hätten. Südtiroler Bürgern wurde mittlerweile sogar die Zwangsräumung zugestellt.

Auch das Dekret des LH Nr. 28 vom 23. August 2023 sieht im Art. 29 (Reduzierung des sozialen Mietzinses) vor, dass in außerordentlichen Fällen, die eine andauernde, ungewollte, unvorhersehbare und erhebliche Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) der Familiengemeinschaft bedingen, der soziale Mietzins reduziert werden kann.

Daher habe ich der aktuellen Landesregierung und zuständigen Landesrätin die Frage gestellt, ob auch sie der Meinung sind, dass der Umstand der Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) aufgrund der Suspendierung von der Arbeit wegen der legitimen Weigerung, sich eine experimentelle auf Gentechnik basierende Substanz spritzen zu lassen, als „gewollte“ Minderung des Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) einzustufen ist?

Mit anbei befindlicher Antwort bestätigt die für den Wohnbau zuständige Landesrätin Ulli Mair, dass die Suspendierung der nicht Covid-19-„Geimpften“ nicht als unverschuldete Arbeitslosigkeit gewertet wird!

https://drive.google.com/file/d/154wTEevebVxkIpPbYJ2N-gySMcGiEcip/view?usp=drivesdk

Die klare Antwort der „Freiheitlichen“-Landesrätin Ulli Mair zeigt, dass es die Südtiroler Landesregierung, und die Landesrätin selbst, absolut nicht ernst meinen mit ihrer programmatischen Ankündigung einer Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

 

Die Antwort der für den sozialen Wohnbau zuständigen Landesrätin Ulli Mair ist eine Schande für die Südtiroler Landesregierung, die, obwohl sie es mittlerweile besser wissen müsste, auch nachhaltig absolut evidenzlos autoritär zum Schaden der Schwachen der Gesellschaft agiert.

 

Der Südtiroler Landesregierung ist die Offenlegung tausender Seiten der institutionellen Dokumente und Protokolle des Robert-Koch-Instituts, auf das sich gerade die Südtiroler Landesregierung so beflissentlich während der sog. Pandemie bezogen hatte, offensichtlich völlig entgangen.

 

Derweil werfen Gerichte in Deutschland – aufgrund des unmissverständlichen Inhalts der RKI-Protokolle – wieder die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Covid-19-Pflicht-„Impfung“ vor dem Bundesverfassungsgerichtshof auf.

 

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/steilvorlage-fuer-die-corona-aufarbeitung-richter-in-osnabrueck-wuerdigen-rki-protokolle-li.2251612

 

Und insgesamt werden in Deutschland sehr profunde Fragen aufgeworfen,

 

https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-files

 

mit denen sich offensichtlich die Südtiroler Landesregierung, in klarer Verletzung ihres Regierungsprogramms, nicht beschäftigt.

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Einladung zur Pressekonferenz: Eilantrag auf Aussetzung der Kinderimpfpflicht – 19. September 2024

Ich lade ein zur Pressekonferenz am Donnerstag, 19. September 2024 um 10 Uhr im Südtiroler Landtag – Saal 1 – Parterre 

Inakzeptabler Ausschluss vieler Kinder aus Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten, weil sie nicht mit Substanzen behandelt wurden, deren Wirksamkeit und Sicherheit niemals nachgewiesen wurden.

Eilantrag an die Verantwortlichen der Regierung in Rom und der Institutionen der Öffentlichen Gesundheit auf sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht, gestellt im Auftrage betroffener Eltern und in meiner Eigenschaft als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag und daher Vertreterin der Autonomen Provinz Bozen im Sinne von Art. 48/bis Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 670

Details in der Pressekonferenz

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Keine Demokratie ohne Informations- und Meinungsfreiheit – Pressemitteilung

KEINE DEMOKRATIE OHNE INFORMATIONS- UND MEINUNGSFREIHEIT

Unabdingbare Grundlage für eine transparente und echt demokratische Entscheidungsfindung, ist die Informations- und Meinungsfreiheit. Dies gilt für die repräsentative Demokratie, wie für die direkte Demokratie.

Eine Scheindemokratie ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abstimmungsergebnisse durch systematische Manipulation der Meinungsbildung zustande kommen.

Die vergangenen Jahre sind durch eine brachiale, von den staatlichen Regierungen und supranationalen, sowohl öffentlich- als auch paraöffentlichen Organisationen (wie der EU und der WHO) in Auftrag gegebene Zensur gekennzeichnet, die bis in die aktuelle Zeit andauert.

Das jüngst per Schreiben an den US-Kongress gerichtete Eingeständnis des META-CEO Mark Zuckerberg, in seinen „sozialen Plattformen und Netzwerken“ Facebook, Instagram etc. im Auftrage der Biden-Harris-Administration (will heißen im Auftrage der WHO und in Europa auch der Europäischen Kommission) massiv Zensur betrieben zu haben, ist die Bestätigung dafür, dass wir in der Ära der Zensur und einer reinen Scheindemokratie leben.

Die sog. Systemmedien sind offensichtlich fast durchwegs zu zentral „Nachrichtenagentur-gesteuerten“ Zensur- und Manipulationsinstrumentarien mutiert.

Echt demokratische Zustände sind erst dann wieder möglich, wenn die Informations- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist.

Instrumentarien der direkten Demokratie, in einem Kontext der systematischen Zensur und damit Manipulation, werden zu Instrumentarien autoritärer Machtstrukturen. Denn wer das Volk desinformiert, der kann es – „vermeintlich“ selbst entscheidend – vor den eigenen Karren spannen und gegen die zensierten Interessen des Volkes entscheiden lassen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und sämtlicher Korrespondenz zwischen dem RKI und den politisch Verantwortlichen für die sog. Pandemiemaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland (die leider von unserer Landesregierung als nachzuahmendes Vorzeigemodell herangezogen wurden) müsste jedem klar geworden sein, dass wir in erster Linie für die Gewährleistung der Informations-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einstehen müssen.

Ich bin für die Ausweitung der Instrumentarien direkter Demokratie in Südtirol, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Landtag zu aller erst, und am besten auch in der Prämisse zu den betreffenden Gesetzesentwürfen, ohne Wenn und Aber, eine klare Stellungnahme gegen jegliche Form der Zensur abgibt und gleichzeitig erklärt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundvoraussetzung für eine echte Demokratie sind.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Fraktion VITA

Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses

Verantwortungslose Pharma-Propaganda statt Public Health an der Claudiana: Kritik an Christian Wiedermann

VERANTWORTUNGSLOSE PHARMA-PROPAGANDA ANSTATT PUBBLIC HEALTH

Wenn Christian Wiedermann nur irgendein in Südtirol tätiger Mediziner wäre, würde ich als Landtagsabgeordnete sicher nicht auf seine Aussagen reagieren, die vergangene Woche durch die Medien gingen.

Er gibt aber in seiner Funktion als Koordinator der Forschungsprojekte des Instituts für Allgemeinmedizin und Public Health (ClaudianaBozen) Erklärungen über die Medien ab, die so keinesfalls stehengelassen werden können.

Auch die website

https://www.institut-allgemeinmedizin.bz.it/corona-im-sommer-2024-symptome-risiken-pravention/

zeugt davon, dass Wiedermann & Co. – ungeachtet der offiziellen institutionellen Dokumentation, die bestätigt, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen (Transfektionen) sind, für die niemals die Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden – nach wie vor in erster Linie Propaganda für Pfizer, Moderna & Co. machen.

Wenn Herr Wiedermann dann sogar die Medien auffordert, auch weiterhin den, von ihm als fake news bezeichneten institutionell dokumentiert begründeten Einwänden (siehe nachfolgend) der „Impfgegner“ entgegen zu treten, dann ist das Etwas, was mich als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag zur Reaktion veranlasst.

Hier geht es nämlich um den Schutz der Bevölkerung vor einer seit Jahren nun völlig verantwortungslos handelnden Riege von in der sog. „Öffentlichen Gesundheit“ an Schaltstellen Tätigen.

Während der P(l)andemie-Zeit (auch dieses zentrale Thema wird nächstens in Südtirol anhand konkreter Daten näher beleuchtet werden) war ich u.a. von vielen verzweifelt Hilfe suchenden Studenten der Claudiana (Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe) kontaktiert worden, denen in völlig verantwortungsloser Art und Weise, ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz, eine experimentelle, die Gesundheit und das Leben junger Menschen aufs Spiel setzende gentechnische Injektion als Bedingung dafür aufgezwungen wurde, dass sie ihre Praktika und damit ihr Studium absolvieren durften.

Wenn Wiedermann & Co. von der angeblich nachgewiesenen Wirksamkeit dieser höchstgefährlichen experimentellen Injektionen sprechen, dann leugnen sie institutionelle Dokumentation, die belegt, dass weder die Wirksamkeit, noch die Sicherheit nachgewiesen wurden.

Aus dem von der EU-Kommission mit Pfizer/BioNTech abgeschlossenen und bereits 2021 geleakten und seitdem auf der website der nationalen RAI veröffentlichten Rahmenkaufvertrag für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty geht unmissverständlich hervor, dass der Produzent weder die Wirksamkeit (nicht einmal für die Verhinderung eines schweren Krankheitsverlaufes), noch die Sicherheit garantiert und ausdrücklich darauf hinweist, dass mit der klinischen Prüfung nach Lieferung und Injektion in die ahnungslose Bevölkerung fortgefahren werden müsse.

https://drive.google.com/file/d/134X-t0mgZNYlQqfJPFH1sg-Ngdx1ee7I

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Dass die sog. Covid-19-„Impstoffe” NICHT für die Verhinderung der Virusinfektion und der Infektiösität der damit behandelten Personen entwickelt und zugelassen wurden, ging von Anfang an aus den offiziellen Zulassungsdokumenten der europäischen Arzneimittelbehörde hervor, u.a. aus dem sog. Assessment-Report (Bewertungsbericht) der EMA (siehe hier den Auszug aus dem für Comirnaty von Pfizer/BioNTech veröffentlichten Assessment Report):

https://drive.google.com/file/d/1zZs3KlrgHOqk7y6yIhaA89OfBVslvfY5/view?usp=drivesdk

Die Anwendung in „Impf“-Kampagnen dieser experimentellen gentechnischen Substanzen mit dem öffentlich erklärten (aber niemals erreichbaren) Ziel der Unterbrechung der Infektionskette, entspricht einer schweren Verletzung des Verbots der über einen individuellen Fall (darüber hinaus nur mit spezifischer Zustimmung nach entsprechender Aufklärung) hinausgehenden massenhaften off-label-Anwendung eines Medikaments, und damit der schweren Verletzung klarer medizinrechtlicher Bestimmungen auch in Italien (Ges.v.V. 23/1998 Art. 3).

Dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe” klinisch niemals wirklich auf deren Sicherheit geprüft wurden, sondern nur propagandamäßig (sprich mit Lügenmärchen) als sicher der Bevölkerung entweder durch direkte oder indirekte Impfpflicht aufoktroyiert wurden, geht – abgesehen von den Kaufverträgen – aus den Risiko-Management-Plänen der Hersteller, sowie aus den Veröffentlichungen der WHO hervor, die bestätigen, dass die klinischen Studien, die zunächst für die bedingte Zulassung zwecks Bestätigung der Wirksamkeit und Sicherheit auferlegt worden waren, niemals gemacht wurden.

Siehe hier einen Auszug des Risiko Management Plans von Comirnaty von Pfizer/BioNTech, aus dem hervorgeht, dass nach wie vor wesentliche Informationen fehlen.

https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk

Und hier nachfolgend die Veröffentlichung der WHO, aus der hervorgeht, dass die Kontrollgruppen der klinischen Studien sofort nach der bedingten Zulassung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“  mit dem zynischen Hinweis darauf, dass man den Mitgliedern der sog. Placebo-Gruppe die „Impfung“ nicht vorenthalten könne, aufgelöst wurden.

https://drive.google.com/file/d/1GsB__hlIcXe1Z53hnyD06Rf2sC-4GRwx/view?usp=drivesdk

Dem stehen allerdings die Bedingungen der zunächst nur bedingten Marktzulassung dieser experimentellen Substanzen entgegen, nach welchen die Hersteller mit ordentlichen klinischen Studien (sprich doppelt verblindeten Kontrollgruppen) die Wirksamkeit und Sicherheit hätten nachweisen müssen. Siehe hier den entsprechenden Anhang II des Beschlusses der Europäischen Kommission der bedingten Marktzulassung für Comirnaty von Pfizer/BioNTech in der Version September 2022 (Seite 121), kurz vor der unbedingten Zulassung im Oktober 2022, die erfolgt ist, ohne dass die Wirksamkeit und Sicherheit mit klinischen Studien nachgewiesen worden sind.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2022/20220916157154/anx_157154_de.pdf

Der Umstand, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die in einem Mega-Interessenskonflikt aufgrund des sog. „Drehtür-Mechanismus“ mit der Pharma-Industrie steht (die leitenden Mitarbeiter kommen von und gehen in die Pharma-Industrie), diese experimentellen Substanzen dennoch letztendlich unbedingt für 5 Jahre verlängerbar zugelassen hat, entspricht dem größten Verbrechen in der Pharmakologie- und Medizin-Geschichte und ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren auf Ebene der Europäischen Gerichtsbarkeit.

Wenn also Herr Wiedermann absolut unbegründet – es sei denn er möchte die von GAVI (Koalition der Impfstoffhersteller), Pfizer & Co. finanzierten und in den von diesen „Sponsoren“ unterstützten Wissenschaftsjournalen veröffentlichten „Fake-Studien“ heranziehen – weiterhin behauptet, dass unter den nicht mit diesen experimentellen Substanzen „Geimpften“ mehr schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verzeichnen waren, und diese sog. „Ungeimpften“ eine höhere Belastung der Gesundheitssysteme hervorgerufen hätten, dann führt er die gefährliche Desinformation der Südtiroler Bevölkerung fort.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Covid-19-„Geimpfte“ erst 14 Tage nach der sog. „Impfung“ als „Geimpfte“ galten. Deshalb sind sämtliche schweren Krankheitsverläufe (nicht selten war Covid-19 eine Nebenwirkung der sog. „Impfung“) inklusive Todesfälle (gerade auch wegen kurzfristig eintretender schwerster Nebenwirkungen dieser Transfektionen) auf den Intensiv-Stationen und generell als „Nichtgeimpfte“ erfasst worden.

Der Versuch, die auch in Südtirol im Sinkflug befindliche Geburtenrate allein mit sozio-ökonomischen Problemen zu begründen, und völlig die längst international nachgewiesene statistische Korrelation zwischen hoher Covid-19-Durch-„Impfungsrate“ und Geburtenrückgang, sowie den unbestreitbaren Nachweis der pharmakinetischen Streuung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ im gesamten Körper (bis ins Gehirn) mit nachweisbarer Auswirkung auch auf die Geschlechtsorgane und endokrinologischen Vorgänge insgesamt  auszublenden, ist  ein weiterer Ausdruck jener Verantwortungslosigkeit, die auch heute noch zur systematischen Empfehlung dieser experimentellen Substanzen für Schwangere führt.

Einen verantwortungsloseren Umgang mit der Bevölkerung kann man sich angesichts der mittlerweile hinlänglich bekannten schwerwiegenden irreversiblen (Neben-)Wirkungen dieser Substanzen, die – wie aus dem Beipackzettel hervorgeht – niemals auf Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität getestet wurden, kaum vorstellen.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

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