VITA: PRESSEMITTEILUNG – Das Landesgericht  Bozen in der Person eines Arbeitsrichters hat heute wissentlich auf Gröbste unserer republikanische Verfassung verletzt.

PRESSEMITTEILUNG

Die Justiz, die sich bewusst auf die Rolle des Vollstreckers einer autoritären und unmenschlichen Maßnahme reduziert, verursacht bewusst einen irreversiblen Schaden

an unserer republikanischen Verfassung, an unserer Demokratie und am Rechtsstaat

 

Das Landesgericht  Bozen in der Person eines Arbeitsrichters hat heute wissentlich auf Gröbste unserer republikanische Verfassung verletzt.

In einem Prozess, in dem die Unterfertigte nach Einreichung des Rekurses durch Kollegen, die anwaltschaftliche Vertretung eines Lehrers übernahm, der suspendiert worden war, weil er sich geweigert hatte, sich einen so genannten Covid-19 -„Impfstoff“ Covid-19 spritzen zu lassen, wurde heute ein für Rechtsbeugung emblematisches Urteil gesprochen.

Trotz eindeutiger institutioneller dokumentarischer Beweise, die der Verfassungsgerichtshof in seinen bekannten und skandalösen Urteilen zur Covid-19-„Impfpflicht“ niemals berücksichtigt hat (er spricht überhaupt nicht darüber!), hat der Arbeitsrichter in Bozen – unter völliger Missachtung der Beweisführungsanträge und seiner Verpflichtung, die MATERIELLE WAHRHEIT zu ermitteln – den arbeitsrechtlichen Rekurs des Oberschullehrers mit einem skandalösen Urteil abgewiesen, das sich in die traurige geschichtliche Dokumentation der Aushebelung von Demokratie und Rechtsstaat einreiht.

Der Richter, der das Urteil sprach, war im Übrigen nicht an den vorangegangenen Phasen des Prozesses beteiligt, die durch eine völlige Verweigerung der Beweisaufnahme und damit der Ermittlung der MATERIELLEN WAHRHEIT gekennzeichnet waren.

In Anbetracht der Beweise und notorischen Informationen, die sich seit der Rekurseinreichung durch die früheren Verteidiger des Lehrers ergeben haben, hat die unterfertigte Anwältin u.a. die Antwort der Europäischen Arzneimittelagentur (EMAvom 18. Oktober 2023 hinterlegt (eine Pressekonferenz zu diesem wichtigen Dokument wird am 21. November 2023 im Europäischen Parlament in Straßburg stattfinden), mit der die EMA bestätigt, dass die so genannten Covid-19 „Impfstoffe“ niemals zugelassen wurden, um die virale Übertragung von einer Person auf eine andere zu verhindern, und dass die therapeutische Indikation, für die die „Impfstoffe“ zugelassen wurden, sich ausschließlich auf den Schutz der „geimpften“ Person beziehen, aber nicht auf einen sog. Fremdschutz!

Es sei daran erinnert, dass es sich bei SARS-CoV-2 um das Virus und bei Covid-19 um die Krankheit handelt.

Artikel 4ter2 des Gesetzesdekrets Nr. 44/2021 sah eine „Impfpflicht“ für Lehrer vor, um „eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 zu verhindern“ und „das Risiko einer Verbreitung der viralen Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu vermeiden“.

Offensichtlich bezog sich das Gesetz auf eine Wirksamkeit, die die Covid-19 „Impfstoffe“, welche alle von der Europäischen Kommission auf Anraten der EMA zentral zugelassen wurden – nicht haben, wie die EMA in ihrer Erklärung vom 18. Oktober 2023 ausdrücklich bestätigt.

Diese Tatsache ist für den Arbeitsrichter in Bozen jedoch offensichtlich nicht von Interesse.

Er interessiert sich weder für den Inhalt des Gesetzes, noch für die institutionelle Dokumentation, die beweist, dass Artikel 4ter2 D.L.44/2021 eine Verpflichtung vorsieht, die mit den sogenannten Covid-19-„Impfstoffen“ nicht erfüllt werden kann! Er spricht vom Gesetz, ohne den Inhalt des Gesetzes in einen argumentativen Zusammenhang mit dem zu bringen, was die EMA erklärt und bestätigt.

Eine Kopie des Rahmenkaufvertrages zwischen der Europäischen Kommission und Pfizer/BioNTech vom 20. November 2020 wurde ebenfalls im Prozess vorgelegt.

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

https://drive.google.com/file/d/1uMZpd_yqA6dMpmwRlv64j9d8tdAonpEt/view?usp=drivesd

Mit diesem Vertrag, der auch auf der website der RAI veröffentlicht wurde, hat der EU-Mitgliedstaat Italien in Punkt 4 des Anhangs I ausdrücklich Folgendes anerkannt und erklärt:

„4. Der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt an, dass der Impfstoff und die mit dem Impfstoff zusammenhängenden Komponenten und Materialien aufgrund des Covid-19-Notfalls rasch entwickelt werden und auch nach der Lieferung des Impfstoffs im Rahmen des APA an den Mitgliedstaat weiter untersucht werdenDer teilnehmende Mitgliedstaat erkennt ferner an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.

Nach Ansicht des Bozener Arbeitsrichters wäre es in einem Monat (die Inmarktversetzung des „Impfstoffs“ Comirnaty von Pfizer/BioNTech erfolgte am 21. Dezember 2020) möglich gewesen, die Langzeitwirkungen[1], die Wirksamkeit des Impfstoffs und die unerwünschten Wirkungen, von denen der Hersteller nach eigenen Angaben keine Kenntnis hatte, zu ermitteln.

Man ist sprachlos über die buchstäbliche Verhöhnung durch einen „Richter“ in einer so ernsten Angelegenheit!

Und es überrascht nicht, dass dieser Richter mit keinem Wort auf die im Prozess dokumentierte Tatsache eingeht, dass nämlich die Liste der Nebenwirkungen in der Packungsbeilage dieser „Impfstoffe“ immer länger wird und seit September 2023 auch den Tod beinhaltet!

Aber laut dem Bozener Arbeitsrichter ist der Impfstoff sicher!

Und das, obwohl dem Gericht die institutionelle Dokumentation der EMA vorgelegt wurde, in der sie darauf hinweist, dass man alle Sicherheitsinformationen vor der Verwendung und Empfehlung dieser Substanzen sorgfältig prüfen muss. Die Europäische Arzneimittelagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass man den Inhalt des RISIKOMANAGEMENTPLANS der Hersteller berücksichtigen muss, in dem diese im Kapitel zu den fehlenden Informationen (missing information) erklären, dass sie die langfristigen Auswirkungen, die Auswirkungen auf Menschen mit einem Entzündungsvorgang in ihrem Körper (ein Problem, das jeden treffen kann!), die Auswirkungen auf schwangere Frauen, auf gestillte Kinder, die Wechselwirkung mit anderen Medikamenten usw. usw. nicht kennen.

Aber das interessiert den Bozner Richter nicht.

Die unterfertigte Rechtsanwältin hatte Punkt für Punkt dargelegt, warum die skandalösen Urteile des Verfassungsgerichtshofes von den Richtern missachtet werden können und sollen, und zwar, u.a. weil der Verfassungsgerichtshof die entscheidenden institutionellen Dokumente der EMA, der Europäischen Kommission und der Hersteller der Covid-19-„Impfstoffe“ völlig außer Acht gelassen hatte.

Das Bozener Arbeitsgericht interessiert sich nicht dafür, dass es die EU-Organe und nicht die italienischen Behörden waren, die die Covid-19-„Impfstoffe“ mit Wirkung für die gesamte EU zentral zugelassen haben, und dass der Verfassungsgerichtshof daher die institutionelle Dokumentation, die die Covid-19-„Impfstoff“-Zulassung regelt, völlig außer Acht gelassen hat.

Der Bozener Arbeitsrichter verliert kein Wort über die schwerwiegend rechtswidrige Off-Label-Verwendung der sog. Covid-19- „Impfstoffe“, über die Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht, die die Europäische Kommission in den Zulassungsentscheidungen für diese Substanzen gemäß Artikel 71 der Richtlinie 83/2001 des Rates und des Europäischen Parlaments auferlegt hat, und er kümmert sich nicht um den eklatanten Verstoß gegen das Gesetz über die Notwendigkeit einer freien und informierten Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung.

Die unterfertigte Rechtsanwältin hat auch darauf hingewiesen, dass die EU-Gesetzgebung und die von ihr angeführten EU-Rechtsakten die sich auf die zentrale Inmarktversetzung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ durch die EU beziehen, von der EU-Gerichtsbarkeit zu beurteilen sind, und dass der Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts so auszulegen ist, dass er einer nationalen Gesetzgebung oder Praxis entgegensteht, die es den ordentlichen Gerichten eines Mitgliedstaates untersagt, die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem EU-Recht zu prüfen, die der Verfassungsgerichtshof des EU-Mitgliedstaates für mit einer nationalen Verfassungsbestimmung vereinbar erklärt hat (EuGH, Urteil C-430/21 vom 22. Februar 2022).

Damit hat der Bozener Arbeitsrichter einen fundamentalen Grundsatz der Anwendung des EU-Rechts und der Rechtsakte der EU-Organe aufs Gröbste verletzt!

Man fragt sich, ob dies auf mangelnde Kompetenz im EU-Recht zurückzuführen ist oder auf die politische Anweisung, sich in Covid-19-„Impfpflichtfällen“ nicht um die elementarsten Grundsätze der Rechtsordnung der Union zu scheren.

In diesem Prozess wurde auch ein Antrag auf Vorlage gemäß Artikel 118 und 210 ZPO bezüglich der E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Gesundheitsministerium, der AIFA (Italienische Arzneimittelagentur) und den regionalen bzw. provinzialen Behörden des öffentlichen Gesundheitswesens gestellt, die den Italienern wochenlang im nationalen Fernsehen (Rete4) im Rahmen der wöchentlichen Sendung „Fuori dal Coro“ (von Mario Giordano) zur Kenntnis gebracht wurde, weil sie die offensichtliche Falschheit der Daten beweist, die dem Verfassungsgerichtshof von der Advokatur des Staates zur Wirksamkeit und Sicherheit der so genannten Covid-19-„Impfstoffe“ vorgelegt worden waren.

All dies interessiert den Bozener Arbeitsrichter jedoch nicht, denn er hat offensichtlich beschlossen, sich auf die Rolle eines bloßen Vollstreckers einer autoritären und unmenschlichen Maßnahme zu beschränken, die sogar gegen die von der Europäischen Kommission auferlegten Genehmigungsbedingungen für die so genannten Covid-19-„Impfstoffe“ verstößt!

Wieder einmal ist in Italien ein hässliches Kapitel in der dunkelsten Zeit der Justiz seit dem Zweiten Weltkrieg geschrieben worden.

Aber wie ein lieber Freund und hervorragender Anwalt von internationaler Reputation der Unterfertigten heute nach der Gerichtsverhandlung in einem Telefongespräch als Kommentar zu diesem Skandalurteil feststellte, befinden wir uns in einer Phase, die mit jener kurz vor dem Fall der Berliner Mauer vergleichbar ist, in der trotz der allgemeinen Wahrnehmung, dass diese Mauer fallen musste und kurz davor war, zu fallen, weiterhin an der Mauer von den Vollstreckern der Diktatur auf diejenigen geschossen wurde, die versuchten, die Mauer zu überwinden, um in Freiheit zu gelangen.

Und so erklären Personen, die heute das Amt des Richters in der Italienischen Republik bekleiden, trotz der für den Mann auf der Straße erkennbaren materiellen Wahrheit, deren Feststellung stets die Grundlage einer richterlichen Entscheidung sein muss, weiterhin Schwarz für Weiß und verursachen damit einen irreversiblen Schaden an unserer Verfassung, an unsere Demokratie und unserem Rechtsstaat.

Hier die von der Verteidigung vorgelegten Unterlagen:

https://drive.google.com/file/d/12rx9nRLiVBiyvjkJ23FnPgaaGBXAjSWs/view?usp=drivesdk

https://drive.google.com/file/d/1WIzVObicsw4_D40LLetF6AHBnNdmfrZL/view?usp=drivesdk

https://drive.google.com/file/d/1XI3gP4S5Y7j2YuzIESUv_Kr8Cxg1eMEG/view?usp=drivesdk

Und hier das Urteil:

https://drive.google.com/file/d/1Aw8UeZF9ukRSZpyWR9Yl0DmEYAx1UsjG/view?usp=drivesdk

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Belgien

Präsidentin der Anwaltsvereinigung Confederazione Legale die Diritti dell’Uomo – Mailand

Am 16. November 2023 um 9.20 Uhr findet am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung für einen suspendierten Lehrer einer Südtiroler Oberschule statt

Für morgen 16. November um 9.20 Uhr ist am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung für die Verlesung des Urteilsspruchs in einem Arbeitsrechtsprozess betreffend einen Lehrer an einer Südtiroler Oberschule, der sich geweigert hatte, sich eine sog. COVID-19-„Impfung“ spritzen zu lassen, anberaumt.

Der Prozess war zunächst einem Richter zugewiesen, der nunmehr nicht mehr am Landesgericht Bozen arbeitet, und der in analogen Prozessen stets eine Feststellung der MATERIELLEN WAHRHEIT in Bezug auf die COVID-19-„Impfstoffe“ verweigert hatte. Nachdem dieser Richter bereits den Termin für die Verlesung des Urteilsspruches festgesetzt hatte, wurde der Prozess nunmehr einem anderen Richter zugewiesen.

In Anbetracht, des Umstandes, dass
1) neben der bereits im Prozessfaszikel vorher befindlichen umfangreichen entscheidenden Dokumentation (u.a. Assessment Reports der EMA und Risk Management Plan der Produzenten) nunmehr auch die ausdrückliche Bestätigung von Seiten der EMA (18. Oktober 2023) des Faktums, dass die sog. COVID-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 zugelassen worden waren (dies aber der ausdrückliche Zweck der auch für die Lehrpersonen verfügten „Impf“-Pflicht laut Art.4-ter2 Ges.Verordnung 44/2021 war), und wir uns daher mit einer illegalen off Label-Verwendung dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen konfrontiert sehen,
und in Anbetracht des Umstandes, dass
2) aus den zwischen der EU Kommission und den Mitgliedstaaten (darunter Italien) geschlossenen Verträgen ausdrücklich hervorgeht, dass die Bürger als Versuchskaninchen big-pharma überlassen wurden,
besteht für diesen Richter am Landesgericht Bozen die KLARE PFLICHT endlich eine Beweisaufnahme zu eröffnen um die materielle Wahrheit festzustellen!
Darüber hinaus hat dieser Richter die KLARE PFLICHT die Akten der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen weiterzuleiten, damit auch diese endlich ihrer klaren Verpflichtungen nachkommt!
Morgen haben die Vertreter des Justizapparats von Bozen eine weitere Möglichkeit, endlich in einem die COVID-19-„Impfpflicht“ betreffenden Prozess zu beweisen, dass sie ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht endlich nachkommen, von politischen Weisungen ungebunden, entsprechend ihrem Schwur auf die Verfassung der italienischen Republik zu handeln!
Alles andere käme einem Anschlag auf die Verfassung der Republik Italien gleich!

RA DDr. Renate Holzeisen

VITA: PRESSEMITTEILUNG – Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht Trient Außenstelle Bozen ehemals suspendiertes Gesundheitspersonal

PRESSEMITTEILUNG

 Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht Trient Außenstelle Bozen ehemals suspendiertes Gesundheitspersonal

 

Heute fand am Oberlandesgericht Trient-Außenstelle Bozen eine wichtige Gerichtsverhandlung für neun Mitglieder des Gesundheitspersonals (Krankenpfleger/innen und ein ehemaliger Primar des LK Merans) in Berufungsprozessen statt, wo es um die Rechtmäßigkeit ihrer Suspendierung vom Arbeitsplatz und generell vom Recht auf Ausübung ihres Berufes in Italien, weil sie sich nicht der Covid-19-„Impfpflicht“ gebeugt hatten, geht. Die neun Mitglieder des Gesundheitspersonals kämpfen darum, dass ihr Menschenrecht, sich keine experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanz spritzen lassen zu müssen, damit sie arbeiten und ihren Unterhalt verdienen können, gerichtlich festgestellt wird und der ihnen zustehende Gehalt nachträglich ausbezahlt wird. Die Mandanten waren über viele Monate ohne Einkunft und ohne Möglichkeit ihren Beruf auszuüben.

Am heutigen Verhandlungstag habe ich ein neues Dokument der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA  (18.10.2023) vorgelegt (zu dem es nächstens eine Pressekonferenz im EU-Parlament geben wird) mit dem diese bestätigt, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der viralen Infektion zugelassen worden ist. Dies ging übrigens bereits aus den sog. Assessment Reports der EMA hervor, die wir bereits in erster Instanz bei Gericht vorgelegt hatten. Da die Covid-19-Impfpflicht dem Gesundheitspersonal auferlegt worden war, um eine Infektion/Ansteckung mit dem Virus SARS-CoV-2 zu verhindern (Art. 4 Ges.v.V. 44/2021), wurde dem Gesundheitspersonal ein sog. „off label use“ dieser experimentellen Substanzen aufgezwungen. Ein generalisierter, also nicht auf einen spezifischen Einzelfall bezogener, „off label use“ (sprich Verwendung für eine von der Arzneimittelbehörde nicht zugelassene Indikation) ist grob rechtswidrig.

Aus den mittlerweile offengelegten von der EU-Kommission mit dem Hersteller Pfizer-BioNTech geschlossenen Rahmenkaufvertrag für diese sog. Covid-19-Impfstoffe geht hervor, dass die Mitgliedsstaaten ausdrücklich zur Kenntnis genommen haben, dass die „Impfstoffe“ innerhalb kürzester Zeit „entwickelt“ wurden, dass der Hersteller ausdrücklich erklärt hat, die Langzeitwirkungen und die Wirkung und mögliche Nebenwirkungen deshalb nicht zu kennen, und die gelieferte Substanz deshalb auch nach der Lieferung (sprich Injektion in die Bevölkerung) studieren zu müssen! Das bedeutet natürlich nichts anderes als, dass den gutgläubigen Bürgern, denen erklärt wurde, der „Impfstoff“ sei sicher und wirksam und hätte alle Studienphasen durchlaufen, eine experimentelle Substanz auch wiederholt gespritzt wurde, ohne dass die Bürger davon informiert wurden und dem ausdrücklich zugestimmt hätten.

Ich habe auch über die sog. Risk Management Pläne der Produzenten gesprochen, aus denen im Kapitel „missing information“ hervorgeht, dass die Produzenten erklärt haben, dass sie in Bezug auf die angebliche Sicherheit der „Impfstoffe“ de facto nichts garantieren können.

Ich habe auch die klare rechtliche Verletzungen der ärztlichen Verschreibungspflicht und der Garantie einer freien, weil auch informierten Zustimmung ausgeführt. Kein Bürger war informiert, und daher ist jegliche seit 27.12.2020 unterzeichnete sog. Zustimmung null und nichtig.

In Anbetracht des Umstandes, dass mittlerweile der Tod als mögliche Covid-19-„Impf“nebenwirkung offiziell von der Europäischen Kommission in die Auflistung der festgestellten „Nebenwirkungen“ aufgenommen wurde, und dass es aufgrund der institutionellen Dokumentation überhaupt keinen Zweifel mehr darüber geben kann, dass es sich um experimentelle Substanzen handelt, die nicht die der Bevölkerung vorgegaukelte Wirkung haben (wir alle erinnern uns an die Aussage von Mario Draghi & Co: Wer sich nicht impft, stirbt und tötet  andere!) und alles andere als sicher sind, sondern sogar die Todesfolge nach sich ziehen können, werden wir von VITA nicht ruhen, bis jeder Staatsbürger die Wahrheit erfährt, die notwendig ist, die eigene Gesundheit und das eigene Leben zu schützen.

In der heutigen Gerichtsverhandlung habe ich auch beantragt, dass der Richtersenat, die von der Redaktion der TV-Sendung Fuori dal Coro von Rete 4 Mediaset über Wochen veröffentlichte Email-Korresondenz zwischen Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums, der italienischen Arzneimittelbehörde und den Verantwortlichen der lokalen Gesundheitsbehörde als Beweismittel einholt, weil aus dieser hervorgeht, dass die Verantwortlichen bereits zu Beginn der „Impf“-Kampagne wussten, dass diese Substanzen nicht die propagierte Wirkung haben und es sofort auch zu Todesfällen und sonstigen schwersten irreversiblen Nebenwirkungen kam. Statt die „Impf“-Kampagne sofort zu stoppen, wurde die Order ausgegeben, Stillschweigen zu bewahren, um die Impfkampagne nicht zu gefährden. Man hat also vorsätzlich Tod und schwerste Körperverletzung in Kauf genommen!

Hier geht es um einen Kampf für Alle, die sich und ihre Kinder nicht zu Versuchskaninchen für big-pharma und menschenverachtende Politik degradieren lassen wollen und für unsere Kinder eine Zukunft sichern wollen, in der dieses Verbrechen gegen die Menschheit nicht wieder möglich sein wird.

Aufgrund der erdrückenden Beweislage kann es nur eine Annahme der neun Berufungsklagen geben, wenn wir noch in einem System leben, das sich nicht nur als Rechtsstaat definieren möchte, sondern konkrete beweist, dass dieser Rechtsstaat nicht völlig aus den Angeln gehoben wurde.

Heute hat sich das Gericht die Entscheidung vorbehalten, wie es in diesen neun Prozessen weiter verfahren will, da die hinterlegte Dokumentation und die rechtlichen Anträgen sehr umfangreich sind.

Aufgrund des Umstandes, dass es hier um Gerichtsentscheidungen geht, die letztendlich alle Bürger Italiens betreffen, werde ich die wichtigsten Prozessdokumente in den nächsten Tagen veröffentlichen und allen zugänglich machen. Die Bürger haben ein Recht darauf informiert zu werden, und wir eine klare Pflicht zu informieren, da es bis dato niemand gemacht hat.

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

8. November um 11 Uhr: entscheidende Gerichtsverhandlung in neun zweitinstanzlichen Gerichtsverfahren statt, in denen es um die Suspendierung vom Arbeitsplatz von neun Mitgliedern des Südtiroler Gesundheitssystems geht

Am 8. November um 11 Uhr findet am Oberlandesgericht in Bozen die entscheidende Gerichtsverhandlung in neun zweitinstanzlichen Gerichtsverfahren statt, in denen es um die Suspendierung vom Arbeitsplatz von neun Mitgliedern des Südtiroler Gesundheitssystems geht, die sich gegen die experimentelle auf Gentechnik basierte Covid-19-“Impfpflicht” gewehrt haben.
Die Südtiroler Gerichtsbarkeit hat die Möglichkeit zu beweisen, dass sie einem demokratischen System, das die Menschenrechte achtet, und nicht einem menschenverachtenden Autoritarismus dient.
In der Gerichtsverhandlung wird ein neues institutionelles Dokument vorgelegt, das die Covid-19-“Impfpflicht” endgültig demontiert.

Hätten sich 2021 viel mehr Mitglieder des Gesundheitspersonals gegen die experimentelle auf Gentechnik beruhende Injektion gewehrt, wäre diese autoritäre, Tod und schwerste Verletzungen bringende kriminelle Maßnahme niemals auf die restliche Bevölkerung, einschließlich der Kinder, zur Anwendung gekommen. Das Gesundheitspersonal hätte als Schutzschild fungieren können/müssen.

Es ist daher umso angebrachter, dass wir alle – die wir wissen, dass die neun Mitglieder des Südtiroler Gesundheitspersonals, trotz Suspendierung vom Arbeitsplatz und Recht auf Berufsausübung generell und daher Verlust ihrer wirtschaftlichen existentiellen Grundlage, nicht nur für ihr eigenes Recht, sondern für uns alle im Sinne der Wiederherstellung einer auf Menschlichkeit und Menschenwürde gründenden demokratische Ordnung kämpfen – diesen 9 Mitgliedern des Gesundheitspersonals (Krankenschwestern, Krankenpfleger, Ärzte) unsere sichtbare Unterstützung geben.
Wir sehen uns am 8. November um 10.45 vor dem Eingang des Oberlandesgerichts Trient – Außenstelle in BOZEN, FREIHEITSSTRASSE 23.

https://www.corteappello.bolzano.it/it/GMaps?idt=20170&height=510&width=710

VITA: Die vom Volk gewählten Senatoren der Republik Italien wussten spätestens seit Jänner 2022 dass der Bevölkerung experimentelle Substanzen gespritzt werden

Die vom Volk gewählten Senatoren der Republik Italien wussten spätestens seit Jänner 2022, dass der Bevölkerung experimentelle auf Gentechnik beruhende, Tod und schwerste Körperverletzung bringende Substanzen gespritzt werden. Ich hatte die Senatoren mit einem, auf Anfrage des Ausschusses für verfassungsrechtliche Fragen des Senats der Republik Italien erstellten Rechtsgutachtens im Detail, mit Hinweis (samt Links) auf die institutionelle Dokumentation der EMA, Europäischen Kommission und der Produzenten informiert. Mein Gutachten ist seitdem auf der website des Senats der Italienischen Republik veröffentlicht.

https://www.senato.it/application/xmanager/projects/leg18/attachments/documento_evento_procedura_commissione/files/000/422/335/Avv._DDr._Renate_Holzeisen.pdf

Dabei habe ich nicht nur die Assessment Reports der EMA und die Risk Management Plans der Hersteller zitiert, sondern auch auf jenen Teil des zwischen Pfizer/BioNTech und der EU-Kommission abgeschlossenen Rahmenkaufvertrages (mit link – Veröffentlichung des Vertrages auf der website der RAI) hingewiesen, aus dem klar hervorging, dass der Hersteller keinerlei Zusicherung zu Wirksamkeit und Sicherheit des Covid-19-“Impfstoffes” machen konnte und wollte.

Ich habe mein Gutachten damals mit den Worten abgeschlossen, dass für den Fall, dass die Senatoren, trotz der von mir den Senatoren der Republik Italien, mit detaillierter spezifischer Belegung durch institutionelle und damit unbestreitbarer Dokumente, dargelegten schwerwiegenden Fakten, an der Covid-19-“Impfpflicht und dem Super-Greenpass (2-G-Regel) festhalten würden, sie sich persönlich des Verbrechens gegen die Menschheit und damit eines Kapitalverbrechens gegen die eigene Bevölkerung schuldig machen.

Der Senat hat, wie die Abgeordnetenkammer, dennoch die menschenverachtende Maßnahme durch Mehrheitsbeschluss sogar ausgeweitet und verschärft!

Die Senatoren der Republik Italien können nicht sagen von Nichts gewusst zu haben!

VITA: Pressemitteilung – VORHERSEHBARE IMPLOSION EINES VON DER SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG UND BOZNER STADTREGIERUNG BESONDERS HOFIERTEN SCHNEEBALLSYSTEMS

PRESSEMITTEILUNG

VORHERSEHBARE IMPLOSION EINES VON DER SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG UND BOZNER STADTREGIERUNG BESONDERS HOFIERTEN SCHNEEBALLSYSTEMS

Es war für alle einigermaßen betriebswirtschaftlich bewanderten Beobachter nur eine Frage der Zeit, bis das von unseren Südtiroler Regierenden hofierte SIGNA-Schneeballsystem implodieren würde.

Nun ist es offensichtlich so weit, wie die sich seit gestern überschlagenden Meldungen in den Medien über den Stopp diverser in voller Ausführung befindlichen Immobiliengroßprojekte und die Insolvenz von Unternehmen der von Rene Benko gegründeten SIGNA-Gruppe zeigen.

Wir haben im Herzen von Bozen einen unfertigen Großbau. Welche weiteren Tentakel dieses Schneeball-System mit ihrem lokalen Statthalter in Südtirol aktuell hat, muss sofort im Interesse der Südtiroler Volkswirtschaft offengelegt werden!

In Südtirol durfte sich dieses im Mechanismus leicht durchschaubare Konstrukt dank besonderer politischer Unterstützung durch SVP, Lega & Co. und einer dem Signa-Statthalter stets zu Diensten stehenden Bozener Stadtregierung besonders austoben. Und der Südtiroler Justiz ist, wie üblich, siehe da, nichts aufgefallen!

Wir fordern eine lückenlose Aufklärung aller Vorgänge rund um die Machenschaften der SIGNA-Gruppe und dessen Statthalter in Südtirol! Es gibt keine nachhaltig funktionierende Volkswirtschaft ohne Transparenz und Rechtsstaatlichkeit.

 

COMUNICATO STAMPA 

IMPLOSIONE PREVEDIBILE DI UN SISTEMA PIRAMIDALE PARTICOLARMENTE CORTEGGIATO DAL GOVERNO PROVINCIALE SUDTIROLESE E DAL GOVERNO COMUNALE DI BOLZANO

L’implosione del sistema piramidale del gruppo SIGNA, particolarmente corteggiato dai governanti in Sudtirolo, era prevedibile per ogni osservatore con cognizioni basilari di economia aziendale.

Date le notizie che da ieri si susseguono rapidamente in merito allo stop di grandi progetti immobiliari in piena fase di costruzione e l’insolvenza di società del gruppo fondato da Rene Benko, siamo arrivati al dunque.

Nel centro di Bolzano abbiamo una mega-costruzione non finita. Nell’interesse dell’economia politica del Sudtirolo deve essere subito accertato quali ulteriori presenze e interferenze questo sistema piramidale ha tramite il suo luogotenente in Sudtirolo!

Questo costrutto piramidale, facilmente intuibile nel suo meccanismo, ha potuto particolarmente sfogarsi in Sudtirolo grazie al sostegno politico da parte di SVP, Lega & Co. e un governo comunale di Bolzano agli ordini del luogotenente di SIGNA.

E la “giustizia” del Sudtirolo, come al solito, guarda caso, non ha notato nulla!

Chiediamo la piena trasparenza in merito alle operazioni in Sudtirolo in cui sono state e sono a tutt’oggi coinvolte società appartenenti al gruppo SIGNA e il suo luogotenente in Sudtirolo! Un’economia politica funzionante ha bisogno di trasparenza e legalità!

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

https://www.renate-holzeisen.eu

VITA: Pressemitteilung – Historisches Geburtentief in Sicht – Wir fordern absolute Transparenz, sowie die sofortige Aufklärung und Aussetzung der Covid-19-„Impfungen“!

PRESSEMITTEILUNG

Historisches Geburtentief in Sicht

Wir fordern absolute Transparenz, sowie die sofortige Aufklärung und Aussetzung der Covid-19-„Impfungen“!

Wenn wir heute der Tageszeitung Dolomiten entnehmen, dass ein „Historisches Geburtentief in Sicht“ ist, und dass einer der Hauptverantwortlichen für die Massen-Covid-19-„Impfkampagne“, Primar der Gynäkologie am KH Bozen MARTIN STEINKASSERER, für die „Erklärung“ dieses Rückgangs zu Wort kommt, und einen der Hauptfaktoren, den er selbst mit zu verantworten hat, völlig ausblendet, dann ist das eine weitere schwerwiegende Irreführung der Südtiroler.

Und dies, obwohl die Fakten klar auf der Hand liegen!

 


Die Europäische Kommission und die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) haben von Anfang an erklärt, dass über die Auswirkung der sog. Covid-19-Impfungen u.a. auf Schwangere und stillende Mütter keinerlei verlässliche Informationen vorlagen.


 

Siehe hierzu, bspw. den Auszug aus dem Anhang I zum Beschluss der EU-Kommission über die damals bedingte Zulassung von Comirnaty von Pfizer-BioNTech

(https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2020/20201221150522/anx_150522_de.pdf)

4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit Schwangerschaft Es liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Comirnaty bei Schwangeren vor. Tierexperimentelle Studien lassen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung schließen (siehe Abschnitt 5.3). Die Verabreichung von Comirnaty in der Schwangerschaft sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn der potenzielle Nutzen die möglichen Risiken für Mutter und Fötus überwiegt.

Fertilität Tierexperimentelle Studien lassen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf die Reproduktionstoxizität schließen (siehe Abschnitt 5.3).

Die wenigen ausschließlich an Ratten gemachten Studien gaben keinerlei verlässliche Informationen! Es lagen keinerlei offizielle klinische Studien (sprich Studien mit Schwangeren) vor. Dass die Studien mit Ratten keinerlei verlässliche Schlussfolgerungen zulassen, war von vornherein klar und ist jetzt wissenschaftlich bestätigt! Denn das Wuhan Spike (das für die Herstellung der sog. Covid-19-„Impfungen“ verwendet wurde, bindet extrem schlecht an den Ratten ACE2. Daher löst es auch nicht die Nebenwirkungen aus, die es aber beim Menschen auslöst.

 


Die Hersteller selbst haben daher in ihren für die bedingte Zulassung zu hinterlegenden Risiko Management Pläne (Risk Management Plan – RMP) ausdrücklich erklärt, dass gerade im Hinblick auf Schwangere und stillende Mütter die Informationen zur Auswirkung dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen fehlten! In Wahrheit wussten Sie allerdings längst, dass diese Substanzen zu Aborten und sonstigen Schwierigkeiten führen, wie die durch US-Gerichte herbeigeführte Offenlegung der Ergebnisse der wenigen rudimentären klinischen Studien der Stufe 1 und 2 zeigen!


 

Siehe bspw. den aktuelleRMP (Risk Management Plan) von Comirnaty von Pfizer/BioNTech aus dem auf Seite 189 ganz klar hervorgeht, dass die Auswirkungen dieser mRNA-Spritzung (Comirnaty ist neben Spikevax von Moderna die am meisten auf die Bevölkerung angewandte Substanz) insbesondere auf Schwangere (und deren ungeborenen Kinder) sowie stillende Frauen (und deren Babys) offiziell von den Herstellern selbst als nicht vorhanden deklariert werden!

 


BNT162b2 + BNT162b2 BA.1 + BNT162b2 BA.4-5 Risk Management Plan June 2023 Page 189

Table 74. List of Important Risks and Missing Information

Important identified risks Myocarditis and Pericarditis Important potential risks None

Missing information

Use in pregnancy and while breast feeding

Use in immunocompromised patients

Use in frail patients with co-morbidities (e.g., chronic obstructive pulmonary disease [COPD], diabetes, chronic neurological disease, cardiovascular disorders)

Use in patients with autoimmune or inflammatory disorders Interaction with other vaccines

Long term safety data


 

https://www.ema.europa.eu/en/documents/rmp-summary/comirnaty-epar-risk-management-plan_en.pdf

Die zentrale Bedeutung der von den Herstellern unterbreiteten und der Europäischen Arzneimittelagentur akzeptierten Risiko Management Pläne ist aus der auf der website der EMA veröffentlichten Erklärung ersichtbar:

https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/marketing-authorisation/pharmacovigilance/risk-management

 


Und dennoch haben viele Gynäkologen, auch Primare des Südtiroler Sanitätsbetriebes, wie der Primar der Gynäkologie am KH Bozen, Martin STEINKASSERER die Impfung für Schwangere als absolut empfehlenswert propagiert!


 

Hier eine auf Facebook veröffentlichte Empfehlung des Südtiroler Sanitätsbetriebes und des Primars Martin Steinkasserer

https://m.facebook.com/SabesAsdaa/photos/a.143608936244403/945125646092724/?type=3 1/3

Südtiroler Sanitätsbetrieb – Azienda sanitaria dell’Alto Adige ist bei Facebook.Um dich mit Südtiroler Sanitätsbetrieb – Azienda sanitaria dell’Alto Adige zuverbinden, tritt Facebook noch heute bei.

Südtiroler Sanitätsbetrieb – Azienda sanitaria dell’Alto AdigeCoronaimpfung für Schwangere: „Absolut zu empfehlen“. Martin Steinkasserer ist Primar der AbteilungGynäkologie und #Geburtshilfe am Krankenhaus #Bozen „Gleich mehrere Publikationen haben gezeigt, dass eine Infektion mit SarsCov-2 in derSchwangerschaft, im Vergleich zu symptomatischen nicht schwangeren Frauen, zu einem 3-facherhöhten Risiko der Aufnahme auf einer Intensivstation führt. Die schweren Krankheitsverläufe mit derNotwendigkeit stationärer Aufnahmen ereignen sich vor allem in den letzten zwei Dritteln derSchwangerschaft und nicht zuletzt zeigen neuere Daten auch, dass eine Coronavirus-Infektion mit einemhöheren Risiko für Frühgeburten assoziiert ist.“ „Dies ist nicht nur der Rat eines kleinen Kreises, sondern es handelt sich hier um die neuesten Empfehlungen der wissenschaftlichen Gesellschaften wie der SIGO/der italienischen Gesellschaft fürGynäkologie und Geburtshilfe, der DGGG, OEGGG und SGGG – jeweils die deutsche, österreichischeund schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und der STIKO/der ständigenImpfkommission des Robert-Koch-Institutes in Deutschland.“ „Die Coronavirus-Impfung schützt in erster Linie die Gesundheit der werdenden Mutter und die desKindes. Erst in zweiter Linie ist die Schutzimpfung auch als vorbeugende Maßnahme für ihreKontaktpersonen gedacht.“ „Uns Frauenärzten liegt die Gesundheit von Mutter und Kind am Herzen und deshalb empfehlen wiruneingeschränkt die Impfung schwangerer Frauen gegen das SarsCoV-2 Virus, weil dadurch Infektionenvermieden und schweren Krankheitsverläufen vorgebeugt wird.“https://www.coronaschutzimpfung.it/de/news/661182#schwangerschaft #schwanger #Impfung #Coronavirus

(siehe Anlage 1)

 


Und auch in der aktuellen Internet-Ausführung des Südtiroler Zivilschutzes wird die Covid-19-Auffischungsimpfung „allen Schwangeren“ empfohlen!


 

[Coronaschutzimpfung 2023]Welchen Personengruppen wird die jährliche Auffrischung mit dem neuen Corona-Impfstoffempfohlen?

…..

Schwangere Frauen unabhängig vom Trimester, Frauen im Wochenbett (oder “postpartum”) oderwährend der Stillzeit;

(siehe Anlage 2).

https://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-faq-fragen-und-antworten.asp

Unverantwortlicher, ja krimineller geht es nicht mehr!

An dieser, der offiziellen Information der Europäischen Arzneimittelbehörde und der Hersteller selbst völlig widersprechenden unverantwortlichen Vorgangsweise hat in der Vergangenheit wesentlich, neben den Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und Zivilschutzes, auch der ehemalige Landesrat für die Sanität und jetzige Spitzenkandidat der neuen Liste (Für Südtirol mit Widmann), THOMAS WIDMANN, mitgewirkt, der dafür gesorgt hat, dass unserer Jugend die Covid-19-„Impfung“ im Rahmen von Disco- und Aperitiv-Events verabreicht wurde, um die mit Astrazeneca (jetzt Vaxrevia) vollgepackten Läger freizuräumen, obwohl es bereits viele Todesfälle und damals auch bereits einen italienweit bekannten Todesfall unter jungen Leuten (Camilla Canepa in Genua) gegeben hatte!

(Auszug aus Neue Südtiroler Tageszeitung vom 18.05.2021 – Das Impfwochenende – Anlage 3)

Impfungen für alle ab 18 Jahren – das ist nun auch in Südtirol möglich. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bietet von Donnerstag, 20.05. bis Samstag, 22.05.2021 Impftermine in allen Gesundheitsbezirken für alle Altersgruppen an.

Gerade für jüngere Menschen gibt es damit die Möglichkeit, viel früher zu einer schützenden Impfung zu kommen, als es bisher im Impfplan vorgesehen war.

Für Landesrat Thomas Widmann „eine Möglichkeit unbeschwerter in den Sommer zu starten“.

Alle Fachleute stimmen nämlich darin überein, dass bereits die erste Dosis einen gewissen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus aufbaut.

„Vor allem aber bieten wir Termine am Abend und am Wochenende an, sodass viele junge Menschen, die im Berufsleben stehen, nicht von der Arbeit frei nehmen müssen, um sich impfen zu können. Auch haben wir immer wieder Anfragen von Betrieben erhalten, die Altersbeschränkung zu öffnen, um Mitarbeitern den Zugang zur Impfung zu ermöglichen“.

Generaldirektor Florian Zerzer betont, dass es sich um „ein Pilotprojekt handelt, das bei Erfolg wiederholt wird: „

Angeboten werden ca. 4.800 Impftermine in allen 4 Gesundheitsbezirken. Verimpft wird der Impfstoff von AstraZeneca“.

 


Wir haben eine polit-domestizierte Südtiroler Justiz, die mitschuldig ist für dieses schwere Verbrechen an der Bevölkerung!


 

Ich erinnere daran, dass der jetzige TEAM K-Kandidat DAVIDE PERASSO (ehemals Leiter der NAS-Carabinieri) nachweislich den ihm vom ehemaligen Staatsanwalt am Landesgericht Bozen Dr. Sacchetti erteilten dringenden Auftrag zur Prüfung, der von mir bereits im Herbst 2021 für fast 100 Bedienstete des Sanitätsbetriebes (darunter junge Frauen und Männer im fortpflanzungsfähigen Alter) in einer sehr detaillierten und dokumentierten Strafanzeige angeführten strafrechtlich relevanten Fakten, nicht erfüllt hat! Siehe dazu nochmals zur Erinnerung unsere PM vom 25.09.2023 (Anlage 4).

Und wir haben eine Staatsanwaltschaft und Justiz, die offensichtlich polit-domestiziert ist und diesem menschenrechtsverachtenden Treiben nichts entgegensetzt! Sie macht sich damit gleichermaßen für Tod, schwere Körperverletzung (u.a. an ungeborenen Kindern), samt Unfruchtbarkeit unserer jungen Generation mitverantwortlich!

VITA wird nicht aufhören, auf dieses zu einer nachhaltigen Bevölkerungsreduzierung (auch in Südtirol) führende katastrophale Vorgehen hinzuweisen und dagegen entschieden, auf allen Ebenen einzutreten!

 


Insbesondere weil laut den geplanten abgeänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften und dem neuen Pandemievertrag, die von der Internationalen Gesundheitsversammlung der WHO im Mai nächsten Jahres verabschiedet werden sollen, „Impfprogramme“ mit experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen als Allheilmittel für alles (inklusive Klimawandel) vorgesehen sind.


 

Gestern war ich, gemeinsam mit unserer Sarner Kandidatin Renate Felderer, auf einer Politdebattenversammlung von „mir sarner“ an der auch BERND GÄNSBACHER (wen wunderts, Kandidat der Liste Für Südtirol mit WIDMANN) teilgenommen hat.

Wenn aus dem Munde von BERND GÄNSBACHER, einem der Hauptverantwortlichen für die Irreführung der Südtiroler, Erklärungen zur Bevölkerungsreduzierung kommen, dann ist das blanker Hohn für die Bevölkerung!

Es ist auch bezeichnend, dass auf dieser Sarner Veranstaltung ausdrücklich nichts zu Corona und den Umgang damit gesagt werden durfte! Da wird wohl einer der Hauptverantwortlichen im Vorfeld dafür gesorgt haben … und das haben die Sarner wohl irgendwie vermutet, denn anwesend waren erstaunlich wenige!

 


Die Südtiroler wollen offensichtlich nicht länger belogen und betrogen werden und verlangen eine offene und transparente Debatte!

Hier geht es um das Überleben und die Sicherung der Zukunft.


 

Übrigens, weil das gestern Thema im Sarntal war: das Problem der Personalsuche der Wirtschaftstreibenden. Ich gebe jedem Arbeitgeber die Empfehlung, in jeder Situation, gerade auch in Ausnahmesituationen, die Menschenrechte und Menschenwürde der Mitarbeiter zu achten! Denn dann werden die Mitarbeiter sich mit dem Betrieb identifizieren und gerne dort arbeiten. Im Gegensatz zu vielen auch in meiner Berufskategorie, die darüber klagen, dass bspw. keine Sekretärinnen etc. zu finden seien, habe ich seit der sog. „Pandemie“ diesbezüglich keine Probleme gehabt. Im Gegenteil: ich hätte Hundertschaften einstellen können. Woran das wohl liegen mag?

Die menschliche Würde ist unantastbar!

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe

Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand” – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano

Spitzenkandidatin von VITA für die Wahl zum Südtiroler Landtag – Capolista di VITA per le elezioni al Consiglio Provinciale del Sudtirolo

https://www.renate-holzeisen.eu

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