Covid-19-Vax-Kinderarzt greift persönlich an statt sachlich zu argumentieren

Die Neue Südtiroler Tageszeitung hat einen Kinderarzt, der sich für die Covid-19-„Impfung“ der Kinder und Jugendlichen aussprach und auf eine Covid-19-„Impfpflicht“ für die Erwachsenen hoffte, zum „Faktencheck“ meines Antrages auf sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht, den ich an die Verantwortlichen der öffentlichen Gesundheit in Rom gestellt habe – siehe in deutscher Übersetzung hier:
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fdrive.google.com%2Ffile%2Fd%2F1f8ukwECKNFY3f0aN8EE2SB7O__g0rn5y&e=ed7461d6&h=38515147&f=y&p=y

eingeladen.
Der Kinderarzt kann den von mir dargelegten Fakten, nichts entgegenhalten und lässt sich daher zu beleidigenden (meine Aussagen seien töricht) Aussagen hinreißen.
Er behauptet sogar, es sei seit vielen Jahren bekannt, dass Autismus genetisch bedingt sei. Fakt ist aber, dass in den USA die CDC und die FDA im Rahmen von Klagen dazu gezwungen wurden, schriftlich zu bestätigen, dass ihnen keinerlei Studien vorliegen, die bestätigen, dass die pädiatrischen Impfungen nicht Autismus hervorrufen.
Ich empfehle solchen Pädiatern wir Herrn Rottensteiner – sofern sie der englischen Sprache ausreichend mächtig sind  – und natürlich allen Eltern und für die Öffentliche Gesundheit in Südtirol Verantwortlichen, sich die unlängst beispielsweise im Untersuchungsausschuss des Parlaments des US-Staates New Hampshire erfolgte Anhörung von Rechtsanwalt Aron Siri (ICAN) anzuhören, der seit 2017 (u.a. auch bezogen auf die sog. Covid-19-„Impfstoffe“) höchst erfolgreich mit seinem Team von ca. 70 Rechtsanwälten vor den US-Gerichten die Herausgabe von Unterlagen und Informationen zu den Impfstoffen einklagt.
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fthehighwire.com%2Fark-videos%2Fsiri-testifies-new-hampshire-post-licensure-safety%2F&e=ed7461d6&h=e54cbec0&f=y&p=y

Pädiatern, wie Herrn Rottensteiner, scheint es in keinster Weise zu interessieren, dass aus den Zulassungsbeschlüssen der Mehrfachimpfstoffe schwarz auf weiß hervorgeht, dass es entweder keinerlei Studien gibt, und generell (gilt für alle pädiatrischen Impfstoffe) keinerlei Studien mit Placebo-Gruppen gibt.
Da mittlerweile die Gesundheitsdaten sämtlicher Kinder elektronisch erfasst sind, wäre es übrigens ein Leichtes auch im Nachhinein festzustellen, in welcher Bevölkerungsgruppe (mit pädiatrischen Impfstoffen behandelte versus mit keinem Impfstoff Behandelte) die Autismus-Rate und andere Krankheiten (Autoimmunkrankheiten, Tumore etc.) häufiger auftreten.
Aber genau dies vermeiden die für die Öffentliche (Nicht-)Gesundheit Verantwortlichen, wie der Teufel das Weihwasser.
Die USA hat einen, im Vergleich zu Italien, noch extremeren Kinderimpfplan. In den USA und in Italien rockt der Anteil der autistischen Kinder in die Höhe, wie auch aus Meldungen des sog. mainstream hervorgeht:
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Filpiccolo.gelocal.it%2Ftrieste%2Fcronaca%2F2024%2F08%2F23%2Fnews%2Fautismo_materne_trieste_assunzione_istruttori-14576068%2F&e=ed7461d6&h=87648494&f=y&p=y

Und was die weiteren saloppen Aussagen des Herrn Rottensteiner zur angeblichen Wirkung der Kinderimpfungen auf den Rückgang der entsprechenden Kinderkrankheit anbelangt, sei auf ein gerade wieder sehr aktuell schlagenden Gegenbeweis hingewiesen: trotz, oder besser wegen (?) der hohen Durchimpfungsrate gegen Pertussis (Keuchhusten) rockt die Keuchhustenrate in die Höhe … gegen Keuchhusten geimpfte Kinder sterben, auch in Italien.
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Ftorino.repubblica.it%2Fcronaca%2F2024%2F06%2F20%2Fnews%2Fandrea_vincenzi_chivasso_morto_pertosse-423259406%2F&e=ed7461d6&h=37e894d4&f=y&p=y
Und was generell die fehlende (und niemals mit einer echten klinischen Studie nachgewiesene) Wirksamkeit der Kinderimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Hepatitis B, Keuchhusten haemophilus influenzae Typ B, Meninghitis B etc. anbelangt, hier eine Zusammenfassung des Experten und Kinderarztes Eugenio Serravalle (Pisa) der Vereinigung Assis, die vor einigen Wochen den Parlamentariern gerade im Zusammenhang mit der Keuchhustenerkrankung der gegen Keuchhusten geimpfte Kinder zugesandt wurde.
https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fdrive.google.com%2Ffile%2Fd%2F1NiO0YD6kHym2VkCDD_RufOOcurxdXPKt%2Fview%3Fusp%3Ddrivesdk&e=ed7461d6&h=cc65be33&f=y&p=y

Renate Holzeisen, [23 Set 2024 alle 12:45]
Ein Tor ist ein Mensch, der dem gesunden Menschenverstand zuwider und unbesonnen handelt. Jeder der lesen kann und will, wird anhand der offiziellen institutionellen Dokumentation erkennen, wer hier „töricht“ handelt.“
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https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fwww.tageszeitung.it%2F2024%2F09%2F22%2Frenates-stich%2F&e=ed7461d6&h=498fdc92&f=y&p=y

https://urlsand.esvalabs.com/?u=https%3A%2F%2Fdrive.google.com%2Ffile%2Fd%2F1f8ukwECKNFY3f0aN8EE2SB7O__g0rn5y&e=ed7461d6&h=38515147&f=y&p=y

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kinderimpfpflicht in Italien

Anbei der gestern dem Gesundheitsminister Schillaci, der Regierungspräsidentin Giorgia Meloni, und den zuständigen Verantwortlichen im Gesundheitsministerium, der Italienische Arzneimittelagentur (AIFA) und des Istituto Superiore della Sanità zugestellte Eilantrag (in italienischer Sprache samt Übersetzung in die deutsche Sprache), mit dem ich als Spezialbevollmächtigte von Südtiroler Eltern, deren Kinder aus dem Kindergarten ausgeschlossen wurden, und als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag, und damit laut Art. 48/bis Präsidialdekret Nr. 670 vom 31. August 1972 in Vertretung der Autonomen Provinz Bozen, die sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht verlange.

Aufgrund von durch Südtiroler Eltern beim Südtiroler Sanitätsbetrieb gestellten Anträgen auf Offenlegung, wissen wir, dass in Südtirol für die Erfüllung der Kinderimpfpflicht der Sechsfachimpfstoff Hexyon von Sanofi Pasteur Europe und der Vierfachimpfstoff Proquad von Merck Sharp & Dohme zur Anwendung kommen.

Nach Einsichtnahme in die offizielle institutionelle Dokumentation der durch die Europäische Kommission zentral beschlossenen Zulassung, mussten wir feststellen, dass für die Mehrfachimpfstoffe weder die Sicherheit, noch die Wirksamkeit durch klinische Studien bewiesen wurden.

Dies gilt übrigens für alle pädiatrischen Impfstoffe.

Außerdem sehen der Zulassungsbeschluss der EU-Kommission und die entsprechenden Übernahmebeschlüsse der AIFA für die Injektion dieser Substanzen ausdrücklich die Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung vor.

Eine ärztliche Verschreibung kann niemals durch einen politisch beschlossenen nationalen Impfplan ersetzt werden.

Es liegt auf der Hand, dass es keine Impfpflicht mit de facto experimentellen Substanzen geben kann, und dass der Ausschluss der nicht geimpften Kinder aus Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten diskriminierend ist und eine ganze Reihe von Verfassungsprinzipien verletzt.

Siehe die Details samt Verlinkung mit den institutionelle Zulassungsdokumenten im hier anbei befindlichen Eilantrag.

Die einzig akzeptable Vorgehensweise ist die sofortige Aussetzung der Kinderimpfpflicht und die sofortige Aufnahme der ausgeschlossenen Kinder in Kindergärten und Kleinbetreuungsstätten. Alles andere entspräche dem Insistieren in grob verfassungswidrigem Vorgehen (Verletzung der menschlichen Würde der Kinder, des Rechts auf Arbeit etc.).

Ich bin davon überzeugt, dass wenn die Eltern wüssten, was ihren Kindern gespritzt wird, sie ihre Kinder wohl kaum diesem russischen Roulette aussetzen würden.

Der gestern von mir gestellte Antrag auf sofortige Aussetzung hätte, in Anbetracht der eklatanten Situation, eigentlich vom Südtiroler Gesundheitslandesrat und vom Landeshauptmann gestellt werden müssen!

Eilantrag an Regierungsverantwortliche auf Aussetzung der pädiatrischen Impfpflicht 18.9.24

Anonimizzata Istanza urgente sospensione obbligo vaccinale pediatrico 18.09.2024

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

 

Keine Demokratie ohne Informations- und Meinungsfreiheit – Pressemitteilung

KEINE DEMOKRATIE OHNE INFORMATIONS- UND MEINUNGSFREIHEIT

Unabdingbare Grundlage für eine transparente und echt demokratische Entscheidungsfindung, ist die Informations- und Meinungsfreiheit. Dies gilt für die repräsentative Demokratie, wie für die direkte Demokratie.

Eine Scheindemokratie ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abstimmungsergebnisse durch systematische Manipulation der Meinungsbildung zustande kommen.

Die vergangenen Jahre sind durch eine brachiale, von den staatlichen Regierungen und supranationalen, sowohl öffentlich- als auch paraöffentlichen Organisationen (wie der EU und der WHO) in Auftrag gegebene Zensur gekennzeichnet, die bis in die aktuelle Zeit andauert.

Das jüngst per Schreiben an den US-Kongress gerichtete Eingeständnis des META-CEO Mark Zuckerberg, in seinen „sozialen Plattformen und Netzwerken“ Facebook, Instagram etc. im Auftrage der Biden-Harris-Administration (will heißen im Auftrage der WHO und in Europa auch der Europäischen Kommission) massiv Zensur betrieben zu haben, ist die Bestätigung dafür, dass wir in der Ära der Zensur und einer reinen Scheindemokratie leben.

Die sog. Systemmedien sind offensichtlich fast durchwegs zu zentral „Nachrichtenagentur-gesteuerten“ Zensur- und Manipulationsinstrumentarien mutiert.

Echt demokratische Zustände sind erst dann wieder möglich, wenn die Informations- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist.

Instrumentarien der direkten Demokratie, in einem Kontext der systematischen Zensur und damit Manipulation, werden zu Instrumentarien autoritärer Machtstrukturen. Denn wer das Volk desinformiert, der kann es – „vermeintlich“ selbst entscheidend – vor den eigenen Karren spannen und gegen die zensierten Interessen des Volkes entscheiden lassen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und sämtlicher Korrespondenz zwischen dem RKI und den politisch Verantwortlichen für die sog. Pandemiemaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland (die leider von unserer Landesregierung als nachzuahmendes Vorzeigemodell herangezogen wurden) müsste jedem klar geworden sein, dass wir in erster Linie für die Gewährleistung der Informations-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einstehen müssen.

Ich bin für die Ausweitung der Instrumentarien direkter Demokratie in Südtirol, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Landtag zu aller erst, und am besten auch in der Prämisse zu den betreffenden Gesetzesentwürfen, ohne Wenn und Aber, eine klare Stellungnahme gegen jegliche Form der Zensur abgibt und gleichzeitig erklärt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundvoraussetzung für eine echte Demokratie sind.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Fraktion VITA

Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses

Journalismus und Demokratie sieht anders aus!

Ich habe heute auf die unglaublichen Aussagen des Chefredakteurs der Südtiroler Wochenzeitung ff mit einem Leserbrief an die ff, und aufgrund der schwerwiegenden gestern auf RAI Südtirol gemachten Aussagen mit einer allgemeinen Presseaussendung reagiert.
Es wird Zeit, dass über den untragbaren Umgang der Südtiroler Medien mit Information und der Meinung der Bürger raschestens eine ernsthafte Diskussion begonnen wird!
RA DDr. Renate Holzeisen

Journalismus und Demokratie, Herr Mair, sieht gänzlich anders aus!

Journalismus und Demokratie sieht anders aus!
ff-Wochenzeitung Chefredakteur – Journalismus, von Demagogie freie Information und Demokratie sieht anders aus!

Hey Teachers! Leave the kids alone!

Übersetzung in die deutsche Sprache der von der Anwaltsvereinigung für die Wahrung der Menschenrechte, Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo, den für die Schule zuständigen obersten Behörden, Regierungs- und Parteienvertretern zugestellte Aufforderung zur Unterlassung der Auferlegung einer FFP2-Pflicht in den Bildungseinrichtungen

Der Beginn des Schuljahres war nicht durch das Ende der Beschränkungen gemäß Artikel 3 des Gesetzesdekretes 52/2021 gekennzeichnet, sondern durch ihre Wiederaufnahme in anderer und abwegiger Form durch die Verwendung von Rundschreiben, Vademekums und anderer ähnlicher Modalitäten, die keinerlei Gesetzgebungswert und Bindungswirkung haben. Confederazione Legale per i Diritti dell’Uomo weist darauf hin und fordert die angesprochenen Institutionen dazu auf, Folgendes gebührend zur Kenntnis zu nehmen: – dass die Einschränkungen im Schulbereich mit dem Ende des Schuljahres 2021/2022 gemäß und für die Zwecke von Artikel 3 des Gesetzesdekrets 52/2021 ebenfalls beendet sind; – dass die einzige noch geltende Maßnahme die in Artikel 10 bis des Gesetzesdekrets 52/2021 enthaltene Selbstkontrolle ist, die für die Festsetzung der Isolation eine Feststellung der Covid-19- Krankheit und eine Maßnahme der Gesundheitsbehörde, nämlich des Bürgermeisters vorschreibt,; – dass die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske für enge Kontaktpersonen von Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden – abgesehen von ihrer Verfassungswidrigkeit aufgrund der offensichtlichen Verletzung des Grundsatzes der Achtung der menschlichen Person -nicht für Schüler gelten kann, die lediglich leichte Symptome (Husten, Kopfschmerzen) ohne andere Symptome, die auf eine Gefährdung anderer Schüler hindeuten, aufweisen sowie für gesunde Schüler, die nur das Pech haben, in der Klasse Mitschüler zu haben, die einige Symptome haben oder positiv sind vorbehalten natürlich das Recht des Einzelnen, Masken zu tragen, wenn er oder sie dies wünscht; – dass es sich bei den FFP2-Masken nicht um medizinische Hilfsmittel und nicht um persönliche Schutzausrüstungen handelt, geschweige denn, dass sie für Kinder und Minderjährige getestet und zugelassen wurden im Allgemeinen

https://www.altroconsumo.it/salute/dal-medico/speciali/ffp2-bambini 

https://misterprotezione.it/ffp2-per-bambini/

https://www.orizzontescuola.it/mascherine-ffp2-non-adatte-ai-bambini-troppo-affaticamento- respiratorio-lo-dice-altroconsumo/

– dass darüber hinaus die längere Verwendung von Masken nachweislich mit ernsthaften Risiken für die Gesundheit verbunden ist, also mit weitaus schwerwiegenderen Gesundheitsrisiken als die leichten und für junge Menschen irrelevanten Risiken einer Ansteckung mit Grippesymptomen wie auch immer diese bezeichnet werden; – dass, ein Kind oder Jugendlichen zu zwingen, eine FFP2-Maske über einen längeren Zeitraum zu tragen, den Straftatbestand des Missbrauchs von Erziehungsmaßnahmen, der Misshandlung und in besonders schweren Fällen der Folter darstellt, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es keine wissenschaftlichen Daten gibt, die ihre Nützlichkeit und Wirksamkeit für die Begrenzung oder Verhinderung einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus beweisen; – dass solche Maßnahmen unlogisch, ungerechtfertigt und widersprüchlich erscheinen, da in anderen potenziell risikoreicheren Umgebungen als Schulen, z. B. Verkehrsmittel, Sportveranstaltungen und künstlerischen Veranstaltungen in Innenräumen keine Pflicht mehr besteht, Masken zu tragen; – dass schließlich die Bildungseinrichtungen nicht befugt sind, die Verwendung von Masken und die Entfernung von Bediensteten und Schülern anzuordnen, die sich weigern, Masken zu tragen.

Confederazione Legale per i Diritti dell‘Uomo

FORDERT AUF UND VERWARNT

in Anbetracht der obigen Ausführungen, die Universitäten und Bildungseinrichtungen jeglicher Art und jeden Grades, die amtierende Regierung und die Parteien die nach den jüngsten Wahlen im Parlament vertreten sein werden, so wie sie in der

Anrede erwähnt sind, zur sofortigen Aufhebung aller Beschränkungen für Schüler in Schulen und Universitäten da sie unrechtmäßig, illegal und allenfalls geeignet sind, der schulischen Bevölkerung einen sehr schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen. Vorbehaltlich der Anzeige der Verantwortlichen bei der zuständigen Strafgerichtsbarkeit.

CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO

Die Präsidentin

RA Renate Holzeisen

 

Der Vizepräsident

RA Alessandro Fusillo

Covid-19-„Impfstoffe“: Wo sind die Studien zur Gentoxizität, Karzinogenität und Mutagenität?

Am 7. September 2022 hat RA DDr. Renate Holzeisen beim Verwaltungsgerichtshof in Rom/Latium einen Rekurs samt Beantragung einer Kautelarverfügung (R.Holzeisen ricorso con istanza cautelare) gegen die stillschweigende Verwehrung von Seiten der zuständigen italienischen Behörden (Gesundheitsministerium, AIFA – italienische Arzneimittelbehörde und ISS – Istituto Superiore della Sanità) der von RA Holzeisen (auch im Auftrage von Children’s Health Defense, einer von Robert Kennedy Jr. gegründeten Organisation zum Schutze der Gesundheit der Kinder)  beantragten Herausgabe der Dokumente zu den Studien betreffend die Gen-Toxizität, Kanzerogenität und Mutagenität der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis, Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna, (CHD Avv. R. Holzeisen Istanza di ostensione 22.07.22) eingereicht.

Laut EU-Arzneimittelrecht müssen diese Art von Studien verpflichtend für jegliche neue Substanz, und erst recht für eine Substanz, die unmittelbar in die Funktion unserer menschlichen Zellen eingreift, vor Inverkehrsbringung gemacht werden. Genau dies ist aber im Falle der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht gemacht worden, und damit wird die gesamte Bevölkerung seit 27.12.2020 einem immensen Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt.

Hier der Scientific Report, der die gesamten wissenschaftlichen Erkenntnisse der mit dieser Art von Produkten verbundenen Risiken zusammenfasst.

Über den weiteren Verlauf dieser wichtigen rechtlichen Aktion werden wir Sie auch über die website renate-holzeisen.eu auf dem Laufenden halten.

Anleitung zur Verteidigung gegen Geldstrafe für die Ü50 Jährigen nicht „Geimpften“ (+ Vorlage für Archivierungsantrag)

Für die über 50-Jährigen, denen die Mitteilung über den Beginn des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zugestellt wird, weil sie sich nicht der vom Gesetzesdekret 44/2021 vorgesehenen sog. „Impfung“ unterzogen haben.

Erklärungen für den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe:

Anbei finden Sie den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe (istanza di autotutela), der innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über den Beginn des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zu stellen ist. Der Antrag ist entweder mittels elektronischem Einschreiben, sprich pec (und auch an die angeführten Email-Adressen) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort (und vorzugsweise auch an die angeführten Email-Adressen) zu richten.

Bewahren Sie eine Kopie des elektronischen Einschreiben oder des Papiereinschreiben mit Rückantwort für die etwaige nachfolgend notwendige Anfechtung der Verwaltungsstrafe auf.

Für die Anfechtung der Verwaltungsstrafe werde ich, sobald die ersten Verwaltungsstrafen zugestellt werden, einen Entwurf des Rekurses an den Friedensrichter vorbereiten, der von jedem Bürger selbstständig, ohne die Notwendigkeit der technischen Vertretung durch einen Rechtsanwalt, mit Abführung an den Staat der Gerichtsgebühr in Höhe von Euro 43 eingereicht werden kann.

Ebenso werde ich einen Entwurf für die Strafanzeige zur Verfügung stellen, die erst nach der etwaigen Zustellung der Verwaltungsstrafe eingereicht werden sollte, denn wenn die Verantwortlichen des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe trotz des ihnen zugestellten Antrages auf Archivierung des Verfahrens in ihrem illegalen Vorgehen insistieren, bestätigen und verfestigen sie ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Laden Sie den Antrag auf Archivierung hier herunter: Istanza di autotutela per ALTO ADIGE

Nachricht an das Gesundheitspersonal

Eine bestärkende Mitteilung für das Sanitätspersonal. Die aus den offiziellen Dokumenten der EMA, der Europäischen Kommission sowie der Produzenten hervorgehenden klaren Fakten, belegen die fehlende Wirksamkeit und Sicherheit der sog. COVID-19-“Impfstoffe”. Darüberhinaus ist mittlerweile auch durch eine über ein Jahr andauernde internationale Beobachtung bestätigt, dass diese experimentellen Substanzen die Infektion und damit die Infektiösität der damit behandelten Personen nicht verhindern. Jetzt liegt es am italienischen Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” in Anbetracht des mit den hierfür eingesetzten experimentellen Substanzen verbundenen klaren Risikos eines irreversiblen Schadens (einschließlich Tod) zu erklären.

Sizilianisches Verwaltungsgericht stellt die Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe in Frage

Ein erstes wichtiges Zwischenergebnis im Kampf gegen die obligatorische Behandlung mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” – Verfügung der zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien mit Verweis an den italienischen Verfassungsgerichtshof der Frage der Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe.

Aufgrund der irreversiblen Nebenwirkungen (bis hin zum Tod), des Fehlens einer effektiven Pharmakovigilanz, des Fehlens einer klinischen Untersuchung vor Behandlung mit diesen Substanzen jeder einzelnen mit den sogenannten COVID-19-“Impfstoffen” zu behandelnden Person, hat die zweitinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien, aufgrund des seit Jahrzehnten vom italienischen Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigten Prinzips, dass eine medizinische Behandlung nur dann obligatorisch sein kann, wenn keine schwere Nebenwirkung zu erwarten sind, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des italienischen COVID-19-“Impfpflicht”-Gesetzes aufgeworfen. Nachdem in Italien bereits am 1. April 2021 die COVID-19-“Impfpflicht” für den Gesundheitsbereich eingeführt worden war, und Ärzte, Krankenpfleger/innen etc. teilweise seit Juni 2021 ohne Gehaltsbezug von der Arbeit suspendiert sind, muss nun der Verfassungsgerichtshof endlich “Farbe bekennen”. Es wird die definitive Nagelprobe sein, ob wir italienische Staatsbürger noch auf ein Minimum an rechtlichem Schutz gegen menschenrechtswidrige Maßnahmen vertrauen können. Der Verfassungsgerichtshof kann, ohne eine jahrzehntelange Rechtsprechung über Bord zu werfen, nur die Verfassungswidrigkeit bestätigen.

CGA Sicilia Ordinanza pubb. 22.03.2022

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