Sizilianisches Verwaltungsgericht stellt die Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe in Frage

Ein erstes wichtiges Zwischenergebnis im Kampf gegen die obligatorische Behandlung mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” – Verfügung der zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien mit Verweis an den italienischen Verfassungsgerichtshof der Frage der Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe.

Aufgrund der irreversiblen Nebenwirkungen (bis hin zum Tod), des Fehlens einer effektiven Pharmakovigilanz, des Fehlens einer klinischen Untersuchung vor Behandlung mit diesen Substanzen jeder einzelnen mit den sogenannten COVID-19-“Impfstoffen” zu behandelnden Person, hat die zweitinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien, aufgrund des seit Jahrzehnten vom italienischen Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigten Prinzips, dass eine medizinische Behandlung nur dann obligatorisch sein kann, wenn keine schwere Nebenwirkung zu erwarten sind, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des italienischen COVID-19-“Impfpflicht”-Gesetzes aufgeworfen. Nachdem in Italien bereits am 1. April 2021 die COVID-19-“Impfpflicht” für den Gesundheitsbereich eingeführt worden war, und Ärzte, Krankenpfleger/innen etc. teilweise seit Juni 2021 ohne Gehaltsbezug von der Arbeit suspendiert sind, muss nun der Verfassungsgerichtshof endlich “Farbe bekennen”. Es wird die definitive Nagelprobe sein, ob wir italienische Staatsbürger noch auf ein Minimum an rechtlichem Schutz gegen menschenrechtswidrige Maßnahmen vertrauen können. Der Verfassungsgerichtshof kann, ohne eine jahrzehntelange Rechtsprechung über Bord zu werfen, nur die Verfassungswidrigkeit bestätigen.

CGA Sicilia Ordinanza pubb. 22.03.2022

Bosnisches Verfassungsgericht erteilt eine Lektion in Sachen Grundrechte

Mit Urteil vom 23. Februar 2022 erklärte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 2, Recht auf Leben, und Artikel 8, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowohl das digitale COVID-Zertifikat als auch die von der Regierung auferlegte Covid-19-Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen und über 60-Jährige) für verfassungswidrig.

Im Rahmen der Klage führten die Beschwerdeführer auch die Verletzung des Nürnberger Kodex an, wonach für jegliche medizinische Behandlung eine freie und aufgeklärte Einwilligung erforderlich ist.

Der EU-Abgeordnete Ivan Sinčić forderte in seiner Rede die Organe der Europäischen Union sowie die einzelnen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Beispiel des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina zu folgen und damit die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass ich am 21. Januar 2022 auf Einladung des Ausschusses für Verfassungsfragen des Senats der Italienischen Republik meine juristischen Bedenken hinsichtlich der groben Verletzung des Nürnberger Kodex hinterlegt habe.

Mein Rechtsgutachten, das nunmehr auch durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina bestätigt wurde, kann auf der Website des Senats der Italienischen Republik eingesehen werden: https://www.senato.it/3485

EU will das digitale COVID-Zertifikat bis 2023 verlängern

Die Europäische Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen will den europäischen Green Pass bis zum 30. Juni 2023 verlängern. Die EU-Bürger haben bis zum 8. April Zeit, ihren Einwand vorzubringen. Mehr als 96.000 EU-Bürger haben bereits ihre Meinung zum Ausdruck gebracht.

Laut EU-Plänen hat die Pandemie gerade erst begonnen. Die Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats erlischt gegenwärtig mit Juli 2022. Allerdings plant die Europäische Kommission, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats infolge des “ Pandemienotstands “ um ein Jahr zu verlängern.

Das Zertifikat soll EU-weit zur zwingenden Voraussetzung für „sicheres“ Reisen werden. Nur noch dreifach „geimpfte“ Personen sollen einen gültigen Nachweis erhalten. Darüber hinaus ist geplant, QR-Bescheinigungen auf Probanden auszuweiten, die an klinischen Impfstudien teilnehmen.

Die Frist für die Einreichung von Kommentaren zum Gesetzesvorschlag ist der 8. April. Die Meinung der EU-Bürger wird daraufhin dem EU-Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU-Bürger ihre Stimme gegen diese vorgeschlagene Verordnung erheben, die uns in einen fortwährenden Gesundheitsnotstand versetzen würde.

Klicken Sie hier, um Ihren Einwand vorzubringen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de

Florida rät von COVID-19-Impfung bei gesunden Kindern ab

Am Montag riet der Leiter der Gesundheitsbehörde von Florida von der Covid-19-„Impfung“ bei gesunden Kindern ab.

Florida „wird der erste US-Bundesstaat sein, der offiziell von Covid-19-Impfungen bei gesunden Kindern abrät“, sagte Dr. Joseph A. Ladapo, Leiter und Sprecher der bundesstaatlichen Gesundheitsbehörde, anlässlich einer Diskussionsrunde mit Floridas Gouverneur Ron DeSantis.

Bereits im vergangenen Monat hatte die Regierung von Florida angekündigt, die Maskenpflicht am Arbeitsplatz abschaffen zu wollen. Außerdem hatte sie die Gesundheitseinrichtungen aufgefordert, ihre COVID-19-Protokolle zugunsten wissenschaftlich fundierter Behandlungen zum Wohle der Patienten neu zu bewerten.

„Der Staat Florida wird weiterhin Entscheidungen für die Bürger Floridas treffen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und nicht auf Angst basieren“, sagte Dr. Joseph A. Ladapo.

Pfizer CEO: COVID-„Impfstoffe“ haben keinerlei immunisierende Wirkung

Der CEO von Pfizer – Albert Bourla – bestätigt selbst, dass die seit Ende Dezember 2020 verspritzten experimentellen auf Gentechnik basierten Substanzen in der von der EU-Kommission zugelassenen 2-Dosis-Form letztendlich keine immunisierende Wirkung zeigen, und dass es nach der dritten Injektion zu weiteren Injektionen kommen muss wenn es nach dem Willen von Pfizer & Co. geht und dass diese auf Gentechnik basierten Substanzen auf die nunmehr seit vielen Monaten vorherrschenden Virusvarianten (u.a. OMIKRON) erst angepasst werden müssen.

Noch Zweifel an der experimentellen Natur und Unsinnigkeit dieser Injektionen, die offensichtlich nicht aus Gründen der Gesundheit autoritär in Europa in erster Linie der italienischen Bevölkerung unter Verletzung rudimentärster Menschenrechte aufgezwungen werden?

Doctors for Covid Ethics: An Interdisciplinary Symposium III – The Truth Shall Set You Free

BOZEN (18. Februar 2022) – Renate Holzeisen spricht als Rechtsanwältin auf dem 3. interdisziplinären Symposium „The Truth Shall Set You Free“ von Doctors for Covid Ethics über die rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten und Gefahren im Kampf gegen COVID-19-Maßnahmen.

Das Dringlichkeitssymposium mit international renommierten Ärzten, Wissenschaftlern, Juristen und Wirtschaftswissenschaftlern, die ein sofortiges Handeln in der aktuellen Krise fordern, wird von Doctors For Covid Ethics, Corona Investigative Committee, UKcolumn und Robert Kennedy Jr.’s Children’s Health Defense veranstaltet.

„Eine Anwältin wie Renate Holzeisen, die auch vor den Obersten Gerichtshöfen praktiziert und sich auf europäisches und internationales Recht spezialisiert hat, ist eine wichtige Kraft in Fällen auf europäischer und auch auf nationaler Ebene, die Initiativen vereinheitlicht, austauscht und koordiniert. Sie setzt sich aktiv für Fragen der Grundrechte und -freiheiten ein“, so Children’s Health Defense Europe.

Das Symposium beginnt um 19:00 Uhr mit dem englischsprachigen Beitrag von Renate Holzeisen um 20:45 Uhr und kann auf https://www.ukcolumn.org/video/doctors-for-covid-ethics-an-interdisciplinary-symposium-iii-the-truth-shall-set-you-free live verfolgt werden.

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