Die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ müssen sofort vom Markt genommen und die Impfkampagne umgehend eingestellt werden Alles andere ist unverantwortlich!

 

Die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ müssen sofort vom Markt genommen und die Impfkampagne umgehend eingestellt werden

Alles andere ist unverantwortlich!

PRESSEKONFERENZ
Beginn der Corona-Aufarbeitung

  1. Dezember 2024 im Südtiroler Landtag, Repräsentationssaal

organisiert von RA DDr. Renate Holzeisen, Abgeordnete zum Südtiroler Landtag in Anwesenheit von Vertretern der Gesundheitsberufe und der Sozialunion WIR-NOI sowie mit Zuschaltung aus Rom von Dr. Maurizio Federico, Leiter des National Center for Global Health des Istituto Superiore di Sanità (Oberste Italienische Gesundheitsbehörde)

Hier der Link zur kompletten Pressemappe mit sämtlicher auch wissenschaftlicher Dokumentation:

Pressemappe PK VITA

Link zum Video der PK:

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/Die-Covid-19-Impfstoffe-sofort-vom-Markt-nehmen-Ritiro-immediato-dal-mercato-dei-vaccini-Covid-19:a

Die Aufarbeitung der sog. Corona-Maßnahmen ist auch für die Vermeidung von weiteren katastrophalen politischen Entscheidungen aktuell und zukünftig notwendig.

Die Südtiroler Landesregierung hat bis dato diesbezüglich nicht nur gar nichts gemacht, sondern zeigt klar, dass man an einer Aufarbeitung nicht interessiert ist.

Der Gesundheitslandesrat Hubert Messner leugnet in aller Öffentlichkeit im Südtiroler Landtag sogar die aus dem Beipackzettel der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ hervorgehenden für Gesundheit und Leben gravierenden Risiken, und würdigt eine erst unlängst erschienene wichtige Studie des Leiters des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore di Sanità), Dr. Maurizio Federico, herab.

Es wird weiterhin für die Covid-19-Impfung auch mit Einsatz von Steuergeld regelrecht geworben, und die Bürger werden nach wie vor komplett desinformiert. Insbesondere Schwangeren wird diese experimentelle hoch gefährliche Injektion nach wie vor nahegelegt.

Das Thema des signifikanten Geburtenrückgangs (viele Totgeburten) wird offiziell in keinerlei Zusammenhang mit den Covid-19-„Impfungen“ gebracht, obwohl es bekannt ist, dass diese Substanzen die Plazentabarriere durchbrechen. Das hat es vorher noch nie gegeben, dass Ungeborene systematisch mit der Mutter „geimpft“ bzw. einer experimentellen Substanz systematisch ausgesetzt werden.

Eine Gruppe von Südtiroler und Trentiner Ärzten, Pharmazeuten und ein Psychologe haben gleich zu Beginn des Ausrollens der sog. Covid-19-„Impfkampagne“ (Anfang 2021) mit einem Video den Bürgern wichtige Informationen zukommen lassen. Die Reaktion darauf in wenigen Worten: Herabwürdigung, Beschimpfung, Rufschädigung bis hin zu disziplinarrechtlicher Verfolgung durch die entsprechenden Berufskammern.

Die Zeitungsartikel aus dieser Zeit zeigen, wie Meinungsmacher der Südtiroler Gesellschaft, u.a. auch der aktuelle Landesrat für Gesundheit, Hubert Messner, anstatt sich mit dem Inhalt der wichtigen Botschaften auseinanderzusetzen, diese einfach als unwissenschaftlich, gefährlich und verantwortungslos abgetan haben.

Heute habe ich zu dieser Pressekonferenz geladen, um gemeinsam mit diesen – der wissenschaftlichen Evidenz und dem Prinzip „primun non nocere“ verpflichteten Vertreter der Gesundheitsberufe fast vier Jahre nach ihrer, als „Schock-Video“ herabgewürdigten Informationsinitiative zum Schutze der Bevölkerung – ein factchecking, das ja seit nunmehr fünf Jahren so en vogue ist, vorzunehmen.

Direkt zugeschalten in diese PK ist der Leiter des Nationalen Zentrums für Globale Gesundheit an der Italienischen Obersten Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità), Dr. Maurizio Federico, der nachfolgend die erschütternden Ergebnisse seiner am 14. November im Wissenschaftsjournal „Vaccines“ veröffentlichten Studie präsentieren wird.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Mitglied des Südtiroler Landtages – Membro del Consiglio della Prov. Autonoma di Bolzano

Landesgericht Bozen wirft Frage der Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetz Nr. 4/2020 bezüglich Maskenpflicht und Sanktionierung wegen offenkundig fehlender Landeskompetenz auf

In einem von mir eingeleiteten Gerichtsverfahren betreffend die Anfechtung von einer mir durch die Autonome Provinz Bozen auf Basis des Landesgesetzes Nr. 4/2020 auferlegten Geldstrafe wegen des Nichttragens der Maske (im konkreten Fall im Freien), hat das Landesgericht Bozen nun die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Landesgesetzgebung aufgeworfen und an den Verfassungsgerichtshof verwiesen.

Es geht dabei ausschließlich um die offenkundig nicht vorliegende Gesetzgebungskompetenz der Autonomen Provinz Südtirol, wie bereits in Bezug auf andere von diesem Landesgesetz erfasste Sachverhalte (Pflicht zur Kontrolle des greenpasses und entsprechender Sanktionierung) vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.

Sämtliche behängenden Gerichtsverfahren, welche die Auferlegung der Geldstrafe durch die Autonome Provinz Bozen wegen des Nichttragens der Maske betreffen, müssen nun in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzt werden.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigt hat (erstmals bereits 2021 bezogen auf eine analoge Gesetzgebung der Autonomen Region Aosta), dass im Bereich der internationalen Prophylaxe  die autonomen Provinzen und Regionen keine Zuständigkeit haben und die Auferlegung von Verboten und die Sanktionierung deren Nichtbefolgung in die ausschließliche Kompetenz des Staates fällt, dürfte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorgezeichnet sein.

Ordinanza 18 novembre 2024 rilievo di legittimità costituzionale

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend – Südtiroler Kindergärten und Schulen in Not

Südtiroler Kindergärten und Schulen in Not

Ergebnisse der Anhörung in der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtags

Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend

Gestern fand eine sehr informative Anhörung von Verantwortlichen der Südtiroler Ober- und Berufsfachschulen sowie Kindergärten durch den ersten Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages statt, dem auch ich angehöre.

Die durchwegs übereinstimmenden sprachen- und gebietsübergreifenden Darlegungen (abgesehen von einzelnen gebietsspezifischen Problemen), durch Direktoren/innen, Lehrpersonen, Kindergartenpersonal und  Inspektoren/innen, der schweren Nöte, in denen die Kindergärten und Oberschulen Südtirols sich befinden, haben gestern sehr eindrücklich den unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufgezeigt.

Abgesehen von der notwendigen spürbaren Gehaltserhöhung (die auch dem Vergleich mit Nachbarländern standhalten muss) und der auch damit (aber nicht nur) zum Ausdruck zu bringenden Anerkennung der für das Humankapital einer Gesellschaft zentralen Rolle von Kindergarten und Schule, sind weitere unhaltbare Zustände unisono dargelegt worden, die keinen weiteren Aufschub geeigneter Maßnahmen zulassen.

Von überbordender Bürokratie, die notwendige Zeit in der Arbeit mit den Kindern und für die Vorbereitung raubt, von Personalmangel, von der unzureichenden Besetzung mit Integrationslehrern und Hilfe leistenden Experten (Psychologen, Logopäden etc.) für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (deren immer mehr werden), von der mangelnden personellen und fachlichen Unterstützung bei der Bewältigung der enormen Herausforderung, die insbesondere Schüler aus anderen Sprach- und Kulturgebieten mit sich bringen, von einem sehr hohen Anteil nicht fachspezifisch ausgebildeter als Lehrkräfte Tätige, von Mangel an strukturellen Voraussetzungen wie Mensen, von burn out und Abwanderung von Lehrkräften ins benachbarte Ausland, sowie von einem unmittelbar bevorstehenden akuten Personalmangel in den Kindergärten und des offensichtlich der Attraktivität der Tätigkeit im Kindergarten nicht zuträglichen Ausbildungskonzepts, und vielem mehr, wurde uns von besorgten Vertretern des Bildungsbereichs eindrücklich berichtet.

Insgesamt empfand wohl nicht nur ich die Ausführungen oftmals als einen Hilfeschrei.

Da die unhaltbaren Situationen den für den Bildungsbereich zuständigen auch in der Vergangenheit tätigen Landesräten seit geraumer Zeit bekannt sind, haben wir uns letztendlich, in Abwesenheit der zur Anhörung geladenen Landesräte, gemeinsam mit den zur Anhörung geladenen Vertretern von Kindergarten und Oberschule die Frage gestellt, weshalb dieser untragbaren Situation nicht schon längst Abhilfe geschaffen wurde.

 

Ein spezifisches Faktum ist gestern ebenso ausdrücklich unisono von den im Kindergartenbereich in den diversen Funktionen Tätigen, bestätigt worden: der Anteil der an Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol stetig an!

Und gerade auch dieses Faktum stellt die personell und fachspezifisch nicht adäquat besetzten Kindergärten und anschließenden Schulstufen, vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.

In Anbetracht des ständig steigenden Anteils der an Autismus leidenden Kinder, ist eine transparente Studie über die mögliche(n) Ursache(n) – ohne Vorab-Ausschluss von möglichen Gründen – unabdingbar!

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in den USA Experten bereits seit geraumer Zeit, neben Umwelteinflüssen auch die niemals auf ihre Sicherheit geprüften Kinderimpfstoffe mit deren Adjuvantien als möglichen Auslöser dieser explosiv steigenden Autismusrate unter Kindern in Ländern mit einer hohen Durchimpfungsrate aufzeigen.

Unter dem neuen Gesundheitsminister der USA Robert Kennedy Jr. und seinem Expertenteam werden mit Sicherheit groß angelegte klinische Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht werden. Denn genau diese Studien wurden bis dato in absolut unverantwortlicher Art und Weise vermieden.

Es ist nicht nachvollziehbar, wie mit Quecksilber und anderen nachweislich schädlichen Inhaltsstoffen versetzte Substanzen ohne pharmakokinetische Prüfung (über Verteilung, Verbleib und Wirkung im Körper) und ohne klinische Studien mit echten Kontrollgruppen, wiederholt und in einem sich stätig ausweitenden pädiatrischen Impfkalender – unter Auferlegung eines Impfzwangs mit Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten – allen Kindern, sogar vor Bildung der Blut-Gehirn-Schranke (bildet sich nicht vor Vollendung des zweiten Lebensjahrs!) gespritzt werden können, und jeglicher Zusammenhang mit dem unübersehbaren starken Anstieg von Autoimmunerkrankungen, Autismus und Krebserkrankungen unter Kindern ausgeschlossen wird, ohne dass dies auf der Basis klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen belegt werden kann!

Im Gegenteil, solche klinischen Studien werden vermieden, wie der Teufel das Weihwasser!

Auch diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, aber bei einem für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner, der das Impfdogma wie eine unantastbare Heilige Kuh zelebriert, ist unter der jetzigen Landesregierung keine Änderung in Sicht.

Und derweil bleiben viele (komplett oder teilweise) ungeimpfte Südtiroler Kinder von den öffentlichen Kindergärten ausgeschlossen, obwohl die Sicherheit und Wirksamkeit der in Südtirol/Italien angewandten pädiatrischen Impfstoffe niemals anhand klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurden und die Imstoffe teilweise sogar off label zu Anwendung kommen. Dieser untragbare, für eine fortschrittliche Gesellschaft unwürdige Zustand bildet Gegenstand eines derzeit am Verwaltungsgericht Bozen behängenden gegen den Ausschluss von Kindern aus Südtiroler Kindergärten behängenden Verfahrens.

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

Völlig willkürliche Protokollierung der Sitzungen des Südtiroler Landtages

An die Mitglieder des Präsidiums des Südtiroler Landtags,

an die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag,

nach Überprüfung des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 (anbei), musste ich abermals feststellen, dass das Präsidium des Südtiroler Landtages offensichtlich rechtswidrig zweierlei Maßstäbe und Gewicht zur Anwendung bringt.

Das Präsidium widerlegt nämlich selbst mit der Protokollierung der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024 die Antwort des Generalsekretärs Florian Zelger vom 6.11.2024 (s. anbei) auf meine Forderung nach Integrierung des Protokolls der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 (s.anbei), nach welcher das übermittelte Protokoll der Landtagssitzung vom 5.11.2024 (s. anbei) ein reines Ergebnisprotokoll ohne Anführung von Details der jeweiligen Aussagen sei.

Entgegen der Erklärung von Landtagspräsident Arnold Schuler (siehe Seite 9 des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024) – die als Basis für die Abstimmung durch den Landtag über das Protokoll der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 diente – und zwar, dass Landtagsprotokolle „nur die Akte und die Beschlussfassungen samt deren Betreff, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Abstimmungsergebnisse enthalten“, wurde im Protokoll der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 unter TOP 7 folgendes protokolliert: „Der Abg. Knoll ergreift das Wort in persönlicher Angelegenheit, reagiert auf eine Kritik der Abg. Foppa und stellt dabei klar, dass Punkt 8 des beschließenden Teils des Beschlussantrages keinerlei Verweis auf die faschistische Ideologie enthält und dass er damit nur die Wichtigkeit der Beibehaltung der Sprache der Einheimischen unterstreichen wollte(anbei).

In diesem Teil der Protokollierung geht es ganz klar um einen reinen Meinungsaustausch.

Ich spreche dem Kollegen Sven Knoll nicht das Recht auf Protokollierung dieser Zurückweisung der inhaltlichen Kritik von Seiten einer Landtagsabgeordneten ab, verlange aber, dass in diesem Fall auch meine Kritik, die ich in der 34. Landtagsitzung vom 5. November 2024  an der offensichtlich parteiischen Führung der Landtagssitzung durch den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angebracht habe, in das Protokoll aufgenommen wird. Denn es ging um so wichtige institutionelle Rechte einer Abgeordneten, wie der freien Meinungsäußerung, das Recht auf Replik unter voller Ausschöpfung der dafür mir zustehenden Zeit.

Es ist darüber hinaus für mich nicht nachvollziehbar, wie ein Landtag über das 34. Sitzungsprotokoll vom 5. November 2024 abstimmen konnte, ohne dass mein an den Landtagspräsidenten gerichteter Antrag auf Integrierung des Sitzungsprotokolls vorlesen wurde. Da muss ich mich auch über die Mitglieder des Landtages wundern, die (mit einer einzigen Ausnahme) offensichtlich kein Problem darin sahen, ohne die hierfür nötige Grundlage, über das Sitzungsprotokoll abzustimmen.

Ich akzeptiere als Mitglied des Südtiroler Landtages keine weitere offensichtlich parteipolitisch bedingte Führung der Landtagssitzungen.

Landtagspräsident Arnold Schuler hat auch in der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 – durch das Unterlassen des Verlesens des Inhalts meiner Kritik an der Protokollierung der 34. Landtagssitzung vom 5.11.2024, durch seine Erklärung in der 35. Sitzung vor der Abstimmung zum Sitzungsprotokoll eines angeblichen Protokollierungsprinzips, das er und das gesamte Präsidium dann selbst sogar im Protokoll derselben Sitzung offenkundig missachtet hateinmal mehr den Beweis erbracht, dass er keine neutrale Position als Landtagspräsident bei der Führung der Landtagssitzungen einnimmt.

Und das entspricht einer Verletzung seiner institutionellen Verpflichtungen als Landtagspräsident.

In Erwartung einer dringenden Klärung der offensichtlichen Anwendung von zweierlei Maß und Gewicht bei der Protokollierung der Landtagssitzungen – je nachdem ob der Einwand dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler und seinen Parteikollegen genehm ist oder nicht.

Protokollierung der Landtagssitzungen offensichtlich mit zweierlei Maß und Gewicht -11.11.2024

Protokoll-Processo Verbale_ 34. Landtagssitzung_Seduta del Consiglio Pronvinciale n.34

Protokoll-Processo Verbale_ 35. Landtagssitzung_Seduta del Consiglio Pronvinciale n.35

PEC Renate Holzeisen an Präsidium Landtag – alla Presidenza Consiglio Provinciale

PEC segreteria del Consiglio a Renate Holzeisen

 

Bozen 11.11.2024

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Italiens Kinderimpfplan im internationalen Vergleich: Transparenz und Sicherheit gefordert

Im Gegensatz zu den unmittelbaren Nachbarländern Schweiz und Österreich hat Italien einen rigorosen Impfplan mit 10 Pflichtimpfungen für Kinder, die in zwei Kombinationsimpfungen, Sechserimpfung und Viererimpfung, zur Anwendung kommen.

Ohne den Nachweis folgender Impfungen, werden Kleinkinder in Südtirol weder in Kleinkinderbetreuungsstätten noch in Kindergärten aufgenommen, und den Eltern von ungeimpften Schülern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren wird eine Geldstrafe auferlegt:

Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B, Keuchhusten, HIB Haemophilus Influenzae Typ B, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.

Damit wird den meisten Eltern eine (in unseren Nachbarländern hingegen garantierte) individuelle Impfentscheidung für ihre Kinder verwehrt.

Arzneimittel, und erst recht pädiatrische Arzneimittel, dürfen generell nur nach Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit zur Anwendung gebracht werden.

Der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit kann nur im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen erfolgen.

Den Teilnehmern einer echten Kontrollgruppe einer klinischen Studie darf nur eine neutrale Substanz injiziert werden;

Eine neutrale Substanz im Falle von klinischen Studien, betreffend den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit einer Impfung, kann auf keinen Fall eine vergleichbare Impfung oder eine Substanz sein, die entweder die in der zu testenden Impfung enthaltenen Adjuvantien (wie z.B. Aluminiumverbindungen u. Ähnliches) oder sonstige aktive biologische Inhaltsstoffe enthält.

Es ist ein unbestreitbare/s Recht/Pflicht der Eltern, die notwendige Transparenz zur angeblichen Sicherheit und Wirksamkeit jener Substanzen einzufordern, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb beabsichtigt, ihrem Kind zu injizieren.

Es ist bekannt, dass die auch in Italien zur Anwendung kommenden Kinderimpfungen immer wieder auch zu Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Schäden führen.

Die WHO hat in Europa die Europäische Immunisierungsagenda 2030 ausgerollt, die zu einer weiteren Verschärfung des Impfdrucks insbesondere auf unsere Kinder und Jugendlichen führen wird.

Welche absurden und gefährlichen Blüten dies bereits treibt, zeigt die Region Apulien mit dem Missbrauch der Schulen und Universitäten, um den Impfdruck auf Schüler und Studenten zu erhöhen. Aktuell geht es um die Impfung gegen das Papillomavirus, die bekanntlich auch zu Tod und Unfruchtbarkeit führen kann, und die Aluminiumverbindungen als Adjiuvantien enthält, die niemals auf deren Sicherheit getestet wurden.

Es ist Zeit, unsere Kinder vereint zu schützen und sie nicht weiter den skrupellosen Interessen jener auszuliefern, die mit der „WHO-Immunisierungsagenda 2030“ das Geschäftsmodell der „Impfung von der Wiege bis zum Sarg“ ausgerollt haben und dabei buchstäblich über Leichen gehen.

Wir Erwachsene müssen uns vor die Kinder und Jugendlichen stellen und die Garantie des echten Vorsichtsprinzips einfordern, welches die Anwendung von Substanzen, deren Sicherheit de facto niemals klinisch bestätigt wurde, verbietet.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

Vorlage für Antwortschreiben an Schuldirektionen bezüglich Überprüfung Impfpflichteinhaltung

Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe (003)

 

Covid-19-„Impfstoffe“: Wo sind die Studien zur Gentoxizität, Karzinogenität und Mutagenität?

Am 7. September 2022 hat RA DDr. Renate Holzeisen beim Verwaltungsgerichtshof in Rom/Latium einen Rekurs samt Beantragung einer Kautelarverfügung (R.Holzeisen ricorso con istanza cautelare) gegen die stillschweigende Verwehrung von Seiten der zuständigen italienischen Behörden (Gesundheitsministerium, AIFA – italienische Arzneimittelbehörde und ISS – Istituto Superiore della Sanità) der von RA Holzeisen (auch im Auftrage von Children’s Health Defense, einer von Robert Kennedy Jr. gegründeten Organisation zum Schutze der Gesundheit der Kinder)  beantragten Herausgabe der Dokumente zu den Studien betreffend die Gen-Toxizität, Kanzerogenität und Mutagenität der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis, Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna, (CHD Avv. R. Holzeisen Istanza di ostensione 22.07.22) eingereicht.

Laut EU-Arzneimittelrecht müssen diese Art von Studien verpflichtend für jegliche neue Substanz, und erst recht für eine Substanz, die unmittelbar in die Funktion unserer menschlichen Zellen eingreift, vor Inverkehrsbringung gemacht werden. Genau dies ist aber im Falle der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ nicht gemacht worden, und damit wird die gesamte Bevölkerung seit 27.12.2020 einem immensen Risiko für Gesundheit und Leben ausgesetzt.

Hier der Scientific Report, der die gesamten wissenschaftlichen Erkenntnisse der mit dieser Art von Produkten verbundenen Risiken zusammenfasst.

Über den weiteren Verlauf dieser wichtigen rechtlichen Aktion werden wir Sie auch über die website renate-holzeisen.eu auf dem Laufenden halten.

Anleitung zur Verteidigung gegen Geldstrafe für die Ü50 Jährigen nicht „Geimpften“ (+ Vorlage für Archivierungsantrag)

Für die über 50-Jährigen, denen die Mitteilung über den Beginn des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zugestellt wird, weil sie sich nicht der vom Gesetzesdekret 44/2021 vorgesehenen sog. „Impfung“ unterzogen haben.

Erklärungen für den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe:

Anbei finden Sie den Antrag auf Archivierung des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe (istanza di autotutela), der innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über den Beginn des Verfahrens betreffend die Auferlegung der Verwaltungsstrafe zu stellen ist. Der Antrag ist entweder mittels elektronischem Einschreiben, sprich pec (und auch an die angeführten Email-Adressen) oder mittels Einschreiben mit Rückantwort (und vorzugsweise auch an die angeführten Email-Adressen) zu richten.

Bewahren Sie eine Kopie des elektronischen Einschreiben oder des Papiereinschreiben mit Rückantwort für die etwaige nachfolgend notwendige Anfechtung der Verwaltungsstrafe auf.

Für die Anfechtung der Verwaltungsstrafe werde ich, sobald die ersten Verwaltungsstrafen zugestellt werden, einen Entwurf des Rekurses an den Friedensrichter vorbereiten, der von jedem Bürger selbstständig, ohne die Notwendigkeit der technischen Vertretung durch einen Rechtsanwalt, mit Abführung an den Staat der Gerichtsgebühr in Höhe von Euro 43 eingereicht werden kann.

Ebenso werde ich einen Entwurf für die Strafanzeige zur Verfügung stellen, die erst nach der etwaigen Zustellung der Verwaltungsstrafe eingereicht werden sollte, denn wenn die Verantwortlichen des Verfahrens für die Auferlegung der Verwaltungsstrafe trotz des ihnen zugestellten Antrages auf Archivierung des Verfahrens in ihrem illegalen Vorgehen insistieren, bestätigen und verfestigen sie ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Laden Sie den Antrag auf Archivierung hier herunter: Istanza di autotutela per ALTO ADIGE

Nachricht an das Gesundheitspersonal

Eine bestärkende Mitteilung für das Sanitätspersonal. Die aus den offiziellen Dokumenten der EMA, der Europäischen Kommission sowie der Produzenten hervorgehenden klaren Fakten, belegen die fehlende Wirksamkeit und Sicherheit der sog. COVID-19-“Impfstoffe”. Darüberhinaus ist mittlerweile auch durch eine über ein Jahr andauernde internationale Beobachtung bestätigt, dass diese experimentellen Substanzen die Infektion und damit die Infektiösität der damit behandelten Personen nicht verhindern. Jetzt liegt es am italienischen Verfassungsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” in Anbetracht des mit den hierfür eingesetzten experimentellen Substanzen verbundenen klaren Risikos eines irreversiblen Schadens (einschließlich Tod) zu erklären.

Sizilianisches Verwaltungsgericht stellt die Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe in Frage

Ein erstes wichtiges Zwischenergebnis im Kampf gegen die obligatorische Behandlung mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” – Verfügung der zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien mit Verweis an den italienischen Verfassungsgerichtshof der Frage der Verfassungsmäßigkeit der COVID-19-“Impfpflicht” für Bedienstete der Gesundheitsberufe.

Aufgrund der irreversiblen Nebenwirkungen (bis hin zum Tod), des Fehlens einer effektiven Pharmakovigilanz, des Fehlens einer klinischen Untersuchung vor Behandlung mit diesen Substanzen jeder einzelnen mit den sogenannten COVID-19-“Impfstoffen” zu behandelnden Person, hat die zweitinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit von Sizilien, aufgrund des seit Jahrzehnten vom italienischen Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigten Prinzips, dass eine medizinische Behandlung nur dann obligatorisch sein kann, wenn keine schwere Nebenwirkung zu erwarten sind, die Frage der Verfassungsmäßigkeit des italienischen COVID-19-“Impfpflicht”-Gesetzes aufgeworfen. Nachdem in Italien bereits am 1. April 2021 die COVID-19-“Impfpflicht” für den Gesundheitsbereich eingeführt worden war, und Ärzte, Krankenpfleger/innen etc. teilweise seit Juni 2021 ohne Gehaltsbezug von der Arbeit suspendiert sind, muss nun der Verfassungsgerichtshof endlich “Farbe bekennen”. Es wird die definitive Nagelprobe sein, ob wir italienische Staatsbürger noch auf ein Minimum an rechtlichem Schutz gegen menschenrechtswidrige Maßnahmen vertrauen können. Der Verfassungsgerichtshof kann, ohne eine jahrzehntelange Rechtsprechung über Bord zu werfen, nur die Verfassungswidrigkeit bestätigen.

CGA Sicilia Ordinanza pubb. 22.03.2022

Bosnisches Verfassungsgericht erteilt eine Lektion in Sachen Grundrechte

Mit Urteil vom 23. Februar 2022 erklärte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 2, Recht auf Leben, und Artikel 8, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowohl das digitale COVID-Zertifikat als auch die von der Regierung auferlegte Covid-19-Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Beschäftigte im Gesundheitswesen und über 60-Jährige) für verfassungswidrig.

Im Rahmen der Klage führten die Beschwerdeführer auch die Verletzung des Nürnberger Kodex an, wonach für jegliche medizinische Behandlung eine freie und aufgeklärte Einwilligung erforderlich ist.

Der EU-Abgeordnete Ivan Sinčić forderte in seiner Rede die Organe der Europäischen Union sowie die einzelnen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dem Beispiel des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina zu folgen und damit die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass ich am 21. Januar 2022 auf Einladung des Ausschusses für Verfassungsfragen des Senats der Italienischen Republik meine juristischen Bedenken hinsichtlich der groben Verletzung des Nürnberger Kodex hinterlegt habe.

Mein Rechtsgutachten, das nunmehr auch durch den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs von Bosnien und Herzegowina bestätigt wurde, kann auf der Website des Senats der Italienischen Republik eingesehen werden: https://www.senato.it/3485

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