In einem von mir eingeleiteten Gerichtsverfahren betreffend die Anfechtung von einer mir durch die Autonome Provinz Bozen auf Basis des Landesgesetzes Nr. 4/2020 auferlegten Geldstrafe wegen des Nichttragens der Maske (im konkreten Fall im Freien), hat das Landesgericht Bozen nun die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Landesgesetzgebung aufgeworfen und an den Verfassungsgerichtshof verwiesen.
Es geht dabei ausschließlich um die offenkundig nicht vorliegendeGesetzgebungskompetenz der Autonomen Provinz Südtirol, wie bereits in Bezug auf andere von diesem Landesgesetz erfasste Sachverhalte (Pflicht zur Kontrolle des greenpasses und entsprechender Sanktionierung) vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Sämtliche behängenden Gerichtsverfahren, welche die Auferlegung der Geldstrafe durch die Autonome Provinz Bozen wegen des Nichttragens der Maske betreffen, müssen nun in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzt werden.
Nachdem der Verfassungsgerichtshof wiederholt bestätigt hat (erstmals bereits 2021 bezogen auf eine analoge Gesetzgebung der Autonomen Region Aosta), dass im Bereich der internationalen Prophylaxe die autonomen Provinzen und Regionen keine Zuständigkeit haben und die Auferlegung von Verboten und die Sanktionierung deren Nichtbefolgung in die ausschließliche Kompetenz des Staates fällt, dürfte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vorgezeichnet sein.
Ergebnisse der Anhörung in der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtags
Anteil der autistischen Kinder auch in Südtirol stark steigend
Gestern fand eine sehr informative Anhörung von Verantwortlichen der Südtiroler Ober- und Berufsfachschulen sowie Kindergärten durch den ersten Gesetzgebungsausschussdes Südtiroler Landtages statt, dem auch ich angehöre.
Die durchwegs übereinstimmenden sprachen- und gebietsübergreifenden Darlegungen (abgesehen von einzelnen gebietsspezifischen Problemen), durch Direktoren/innen, Lehrpersonen, Kindergartenpersonal und Inspektoren/innen, der schweren Nöte, in denen die Kindergärten und Oberschulen Südtirols sich befinden, haben gestern sehr eindrücklich den unaufschiebbaren Handlungsbedarf aufgezeigt.
Abgesehen von der notwendigen spürbaren Gehaltserhöhung (die auch dem Vergleich mit Nachbarländern standhalten muss) und der auch damit (aber nicht nur) zum Ausdruck zu bringenden Anerkennung der für das Humankapital einer Gesellschaft zentralen Rolle von Kindergarten und Schule, sind weitere unhaltbare Zustände unisono dargelegt worden, die keinen weiteren Aufschub geeigneter Maßnahmen zulassen.
Von überbordender Bürokratie, die notwendige Zeit in der Arbeit mit den Kindern und für die Vorbereitung raubt, von Personalmangel, von der unzureichenden Besetzung mit Integrationslehrern und Hilfe leistenden Experten (Psychologen, Logopäden etc.) für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (deren immer mehr werden), von der mangelnden personellen und fachlichen Unterstützung bei der Bewältigung der enormen Herausforderung, die insbesondere Schüler aus anderen Sprach- und Kulturgebieten mit sich bringen, von einem sehr hohen Anteil nicht fachspezifisch ausgebildeter als Lehrkräfte Tätige, von Mangel an strukturellen Voraussetzungen wie Mensen, von burn out und Abwanderung von Lehrkräften ins benachbarte Ausland, sowie von einem unmittelbar bevorstehenden akuten Personalmangel in den Kindergärten und des offensichtlich der Attraktivität der Tätigkeit im Kindergarten nicht zuträglichen Ausbildungskonzepts, und vielem mehr, wurde uns von besorgten Vertretern des Bildungsbereichs eindrücklich berichtet.
Insgesamt empfand wohl nicht nur ich die Ausführungen oftmals als einen Hilfeschrei.
Da die unhaltbaren Situationen den für den Bildungsbereich zuständigen auch in der Vergangenheit tätigen Landesräten seit geraumer Zeit bekannt sind, haben wir uns letztendlich, in Abwesenheit der zur Anhörung geladenen Landesräte, gemeinsam mit den zur Anhörung geladenen Vertretern von Kindergarten und Oberschule die Frage gestellt, weshalb dieser untragbaren Situation nicht schon längst Abhilfe geschaffen wurde.
Ein spezifisches Faktum ist gestern ebenso ausdrücklich unisono von den im Kindergartenbereich in den diversen Funktionen Tätigen, bestätigt worden: der Anteil der an Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol stetig an!
Und gerade auch dieses Faktum stellt die personell und fachspezifisch nicht adäquat besetzten Kindergärten und anschließenden Schulstufen, vor kaum zu bewältigende Herausforderungen.
In Anbetracht des ständig steigenden Anteils der an Autismus leidenden Kinder, ist eine transparente Studie über die mögliche(n) Ursache(n) – ohne Vorab-Ausschluss von möglichen Gründen – unabdingbar!
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in den USA Experten bereits seit geraumer Zeit, neben Umwelteinflüssen auch die niemals auf ihre Sicherheit geprüften Kinderimpfstoffe mit deren Adjuvantien als möglichen Auslöser dieser explosiv steigenden Autismusrate unter Kindern in Ländern mit einer hohen Durchimpfungsrate aufzeigen.
Unter dem neuen Gesundheitsminister der USA Robert Kennedy Jr. und seinem Expertenteam werden mit Sicherheit groß angelegte klinische Studien mit echten Kontrollgruppen gemacht werden. Denn genau diese Studien wurden bis dato in absolut unverantwortlicher Art und Weise vermieden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie mit Quecksilber und anderen nachweislich schädlichen Inhaltsstoffen versetzte Substanzen ohne pharmakokinetische Prüfung (über Verteilung, Verbleib und Wirkung im Körper) und ohne klinische Studien mit echten Kontrollgruppen, wiederholt und in einem sich stätig ausweitenden pädiatrischen Impfkalender – unter Auferlegung eines Impfzwangs mit Ausschluss nicht geimpfter Kinder aus Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten – allen Kindern, sogar vor Bildung der Blut-Gehirn-Schranke (bildet sich nicht vor Vollendung des zweiten Lebensjahrs!) gespritzt werden können, und jeglicher Zusammenhang mit dem unübersehbaren starken Anstieg von Autoimmunerkrankungen, Autismus und Krebserkrankungen unter Kindern ausgeschlossen wird, ohne dass dies auf der Basis klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen belegt werden kann!
Im Gegenteil, solche klinischen Studien werden vermieden, wie der Teufel das Weihwasser!
Auch diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf, aber bei einem für die Gesundheit zuständigen Landesrat Hubert Messner, der das Impfdogma wie eine unantastbare Heilige Kuh zelebriert, ist unter der jetzigen Landesregierung keine Änderung in Sicht.
Und derweil bleiben viele (komplett oder teilweise) ungeimpfte Südtiroler Kinder von den öffentlichen Kindergärten ausgeschlossen, obwohl die Sicherheit und Wirksamkeit der in Südtirol/Italien angewandten pädiatrischen Impfstoffe niemals anhand klinischer Studien mit echten Kontrollgruppen nachgewiesen wurden und die Imstoffe teilweise sogar off label zu Anwendung kommen. Dieser untragbare, für eine fortschrittliche Gesellschaft unwürdige Zustand bildet Gegenstand eines derzeit am Verwaltungsgericht Bozen behängenden gegen den Ausschluss von Kindern aus Südtiroler Kindergärten behängenden Verfahrens.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Vom Italienischen Gesundheitsministerium finanzierte und vom Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde am 14.11.2024 veröffentlichte Studie beweist Wirkungslosigkeit und höchstes Risikoprofil (u.a. Krebserkrankungen) der auch aktuell verwendeten sog. Covid-19-„Impfstoffe“ auf mRNA-Basis
Sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“ und Rücktritt aller für die aktuelle Covid-19-„Impfkampagne“ national und lokal Verantwortlichen (Minister, LR Hubert Messner) gefordert
Mit einer vom italienischen Gesundheitsministerium finanzierten und vom Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – Istituto Superiore della Sanità (Maurizio Federico – National Center for Global Health, ISS) am 24.11.2024 veröffentlichten Studie
wird die de facto Wirkungslosigkeit der auch aktuell in Anwendung befindlichen sog. mRNA-„Impfstoffe“ (Comirnaty von Pfizer/BioNTech, Spikevax von Moderna), das mit deren Injektion verbundene enorme Gesundheitsrisiko und die nicht korrekte pharmakologische Einstufung als „Impfstoffe“ festgestellt und erklärt.
Der Forschungsleiter der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde bestätigt dabei all das, was bereits Ende 2020 international anerkannte und dann der brutalen Zensur ausgesetzte Experten (wie der Professor für Mikrobiologie an der Universität Marseille Univ.Prof.Dr.Didier Raoult, der emeritierte Professor für Mikrobiologie an der Universität Mainz Univ.Prof.Dr. Sucharit Bhakdi und der emeritierte Professor für Mikrobiologie an der Universität Waterloo (Canada) Univ.Prof.Dr. Michael Palmer u.a.) im Detail auch in umfangreichen Publikationen erklärt haben:
Das Sars-Cov-2 Virus dringt über Nase und Mund ein, und daher muss eine wirkungsvolle Abwehr in den dort befindlichen Schleimhäuten stattfinden. Die in den Oberarmmuskel injizierte Substanz entwickelt so gut wie keine Immunreaktion im oberen Atemtrakt, sprich der Eingangspforte des Virus.
Die im Köper in Menge und Zeit unkontrollierbar hervorgerufene Produktion des Spike-Proteins (ein Gift) führt zu Autoimmunerkrankungen bis hin zur Entstehung und Reaktivierung von bösartigen Tumoren.
Die Nano-Lipidpartikel, in denen die mRNA eingepackt in den Körper injiziert wird, können in jede Körperzelle jeden Körperteils (auch Herzmuskel, Gehirn, Lymphknoten, Eierstöcke, Hoden, etc.) gelangen, und damit auch die darin eingepackte mRNA, welche die unkontrollierbare Spike-Produktion generiert.
mRNA wurde auch noch Wochen nach der „Impfung“ im Herzmuskel gefunden und ist für Myokarditis (offiziell im Beipackzettel auch im Zusammenhang mit Todesfällen seit 2023 angeführt) verantwortlich.
mRNA wurde auch nach 2 Monaten in den Lympfknoten „Geimpfter“ gefunden.
Die hervorgerufene Überreaktion des Immunsystems fördert nicht nur bereits offiziell von der Zulassungsbehörde deklarierte schwerwiegende, auch tödliche Herzprobleme, sondern chronische Entzündungen jeglicher Art und die Entwicklung von Krebszellen!
Die sog. Covid-„19-„Impfstoffe“ auf mRNA Basis sind keine Impfstoffe, sondern ein pro-drug, das in einem inaktiven Zustand in den Körper injiziert und durch entsprechende Zellreaktion de facto unkontrollierbar agiert.
Was machen nun der italienische Gesundheitsminister Orazio Schillaci und der in Südtirol für die Gesundheitspolitik zuständige Landesrat Hubert Messner mit ihrer höchst unverantwortlichen Covid-19-„Impfkampagne“, mit der sie diese, auch kurzfristig tödliche Injektion (wie bereits seit 2023 im Beipackzettel bestätigt) sogar den Schwangeren und stillenden Frauen, und allen über 60-Jährigen, dem gesamten Gesundheitspersonal (inklusive Studenten der Gesundheitsberufe), den sog. fragilen Patienten deren Immunsystem bereits außer Lot ist, wie den Krebspatienten und den an Auto-Immunkrankheiten leidenden Patienten empfehlen?
Werden sie die Anwendung dieser hoch gefährlichen experimentellen Substanzen sofort stoppen?
Und werden sie von ihrem Amt zurücktreten, denn das was diese Studie des Forschungsleiters der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde bestätigt, hätten sie seit 2021 wissen müssen, und wissen es nachweislich spätestens seitdem ihnen, u.a. von mir, wiederholt die Fakten öffentlich zugetragen wurden.
Ich fordere in meiner Funktion als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag den sofortigen Rücktritt des italienischen Gesundheitsministers und des in Südtirol für die Gesundheit zuständigen Landesrats Hubert Messner, sowie eine sofortige Aussetzung der Covid-19-„Impfkampagne“ durch die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes (Christian Kofler) und die verantwortliche Leitung des Departments für Prävention im Südtiroler Sanitätsbetrieb (Silvia Spertini).
Terminverlängerung für Einspruch gegen automatische Migration der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -akten in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) auch aufgrund meiner beim Garanten für den Datenschutz eingereichten Beschwerde
Am 30.06./01.07.24 habe ich in meiner Eigenschaft als Mitglied zum Südtiroler Landtag beim Garanten für den Datenschutz eine Beschwerde wegen der offenkundigen schwerwiegenden Verletzung der im Artikel 27 des Ministerialdekrets Nr. 249 vom 7. September 2023 vorgesehen Verpflichtung des Gesundheitsministeriums und der autonomen Provinzen und Regionen, die Bürger adäquat über die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) und den dafür vorgesehenen Einspruchstermin zu informieren, eingereicht.
Mit anbei befindlicher Mitteilung des Garanten für den Datenschutz wurde ich heute darüber informiert, dass der Termin für die Erhebung des Einspruchs gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) der bis zum 18. Mai 2020 generierten Gesundheitsdaten und -dokumente, wieder eröffnet wurde.
Und zwar ist nun eine Frist von 30 Tagen ab dem von der Autonomen Provinz Bozen und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb mitzuteilenden Fristbeginn vorgesehen.
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Autonome Provinz Bozen haben im Gegensatz zu anderen lokalen Sanitätsbetrieben dazu noch nichts veröffentlicht.
Die bereits tätig gewordenen lokalen Sanitätsbetriebe des übrigen italienischen Staatsgebietes sehen eine Frist von 30 Tagen ab dem 18. November 2024 (sprich Fristablauf 18. Dezember 2024) vor.
Dies eröffnet zwar den Bürgern die Möglichkeit der Einspruchserhebung, entspricht aber nicht einer korrekten juristischen Vorgehensweise aus folgendem Grund.
Bis dato wurden die Bürger nicht in einer adäquaten Informationskampagne darüber informiert, dass sie innerhalb eines bestimmten Termins Einspruch gegen die automatische Migration in das elektronische Gesundheitsfaszikel (FSE) erheben können. Diese Informationskampagne ist aber, wie bereits in meiner Beschwerde vom 30.Juni/1.Juli 2024 dargelegt, vom Art. 27 Abs. 1 Dekret Nr. 249/2023 vorgesehen, damit die Bürger überhaupt Kenntnis von der Einspruchsmöglichkeit und -frist erlangen.
Daher ist die Frist der ehemals vorgesehenen 60 Tage, in Ermangelung der rechtlich vorgesehenen spezifischen Informationskampagne, niemals rechtlich angelaufen, und es ist inakzeptabel, dass nunmehr vom Wirtschafts- und Finanzministerium eine reduzierte Fristeröffnung von nur 30 Tagen verfügt wurde.
Ich werde daher abermals Beschwerde beim Garanten für den Datenschutz einreichen.
Außerdem fordere ich den Landeshauptmann und die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, endlich für eine adäquate Informationskampagne zu sorgen, die das Grundrecht der Bürger auf Entscheidung über die Behandlung ihrer sensiblen Daten garantiert.
An den Herausgeber Athesia Druck GmbH in der Person der gesetzlichen Vertreter Dr. Michael Ebner/Dr. Toni Ebner und an den presserechtlich Verantwortlichen Chefredakteur der Tageszeitung Dolomiten Dr. Toni Ebner
Mit Bezug auf den heute unter dem Titel „Ärztekammer stellt sich hinter Dr. Messner“ auf Seite 15 veröffentlichten rufschädigenden und Falschinformationen enthaltenden Artikel, fordere die Veröffentlichung laut Gesetz Nr. 47/1948 Art. 8 folgender Antwort und Richtigstellung mit Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte:
„Mein Vorwurf der Verbreitung in institutioneller Funktion einer schwerwiegenden Falschinformation, richtet sich nicht nur gegen LR Hubert Messner, sondern auch gegen den gesamten aktuellen Vorstand der Ärztekammer.
Es geht dabei um die institutionell dokumentierte u. bestätigte (EMA, AIFA) Tatsache, dass die sog. Covid-19-„Impstoffe“ niemals für die Verhinderung der viralen Infektion u. den Fremdschutz zugelassen wurden.
Sowohl LR Messner, als auch die Vorstandsmitglieder der Ärztekammer, die in den vergangenen Jahren Ärzten die Möglichkeit der Berufsausübung entzogen haben, weil diese sich nicht gegen Covid-19 „impfen“ ließen, leugnen in Verletzung der ihnen obliegenden institutionellen u. ärztlichen Pflichten dieses wesentliche Faktum bis heute, wohl um ihrer Verantwortung für getroffene schwerwiegende Entscheidungen zu entgehen.
Die arzneimittelrechtliche Zulassung ist keine subjektive Meinung, sondern ein rechtliches Faktum. Eine massenhafte Verwendung (Impfkampagne) außerhalb der therapeutischen Indikation ist arzneimittelrechtlich eine illegale off label use Anwendung (Art. 3 G.D. 23/1998 – Gesetz 94/1998).
Es ist meine institutionelle Pflicht als Landtagsabgeordnete eine schwerwiegende die gesamte Bevölkerung betreffende Unwahrheit als solche zu benennen u. den institutionell Verantwortlichen vorzuhalten.
Politisch engagiere ich mich gegen die Kinderimpfpflicht, für Transparenz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit u. es obliegt allein mir, den richtigen Zeitpunkt zu wählen, um meine bereits vorbereiteten Beschlussanträge einzureichen.
Was das mir unterstellte „Geschäftsmodell“ anbelangt, lade ich den Vorstand der Ärztekammer ein, ihre pro bono Leistungen zugunsten der Südtiroler Bürger in den vergangenen fünf Jahren offen zu legen, denn meine türmen sich zu hohen Aktenbergen.
Sehr wohl muss geklärt werden, ob die institutionellen Verhinderer der Transparenz zur Impfthematik durch wirtschaftliche Anreize gefördert werden.
Den Wortwechsel in der Landtagssitzung hatte ich mit dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler wegen einer offenkundig parteiischen Sitzungsführung, zu der ich gestern eine Klärungsaufforderung an das Landtagpräsidium veröffentlicht und auch der Tageszeitung Dolomiten zugesandt habe, die aber, wie alle meine Pressemitteilungen, in den Dolomiten keine Erwähnung finden.“
An die Mitglieder des Präsidiums des Südtiroler Landtags,
an die Abgeordneten zum Südtiroler Landtag,
nach Überprüfung des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 (anbei), musste ich abermals feststellen, dass das Präsidium des Südtiroler Landtages offensichtlich rechtswidrig zweierlei Maßstäbe und Gewicht zur Anwendung bringt.
Das Präsidium widerlegt nämlich selbst mit der Protokollierung der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024 die Antwort des Generalsekretärs Florian Zelger vom 6.11.2024 (s. anbei) auf meine Forderung nach Integrierung des Protokolls der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 (s.anbei), nach welcher das übermittelte Protokoll der Landtagssitzung vom 5.11.2024 (s. anbei) ein reines Ergebnisprotokoll ohne Anführung von Details der jeweiligen Aussagen sei.
Entgegen der Erklärung von Landtagspräsident Arnold Schuler (siehe Seite 9 des Protokolls der 35. Landtagssitzung vom 6.11.2024) – die als Basis für die Abstimmung durch den Landtag über das Protokoll der 34. Landtagssitzung vom 5. November 2024 diente – und zwar, dass Landtagsprotokolle „nur die Akte und die Beschlussfassungen samt deren Betreff, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie die Abstimmungsergebnisse enthalten“, wurde im Protokoll der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 unter TOP 7 folgendes protokolliert: „Der Abg. Knoll ergreift das Wort in persönlicher Angelegenheit, reagiert auf eine Kritik der Abg. Foppa und stellt dabei klar, dass Punkt 8 des beschließenden Teils des Beschlussantrages keinerlei Verweis auf die faschistische Ideologie enthält und dass er damit nur die Wichtigkeit der Beibehaltung der Sprache der Einheimischen unterstreichen wollte“ (anbei).
In diesem Teil der Protokollierung geht es ganz klar um einen reinen Meinungsaustausch.
Ich spreche dem Kollegen Sven Knoll nicht das Recht auf Protokollierung dieser Zurückweisung der inhaltlichen Kritik von Seiten einer Landtagsabgeordneten ab, verlange aber, dass in diesem Fall auch meine Kritik, die ich in der 34. Landtagsitzung vom 5. November 2024 an der offensichtlich parteiischen Führung der Landtagssitzung durch den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angebracht habe, in das Protokoll aufgenommen wird. Denn es ging um so wichtige institutionelle Rechte einer Abgeordneten, wie der freien Meinungsäußerung, das Recht auf Replik unter voller Ausschöpfung der dafür mir zustehenden Zeit.
Es ist darüber hinaus für mich nicht nachvollziehbar, wie ein Landtag über das 34. Sitzungsprotokoll vom 5. November 2024 abstimmen konnte, ohne dass mein an den Landtagspräsidenten gerichteter Antrag auf Integrierung des Sitzungsprotokolls vorlesen wurde. Da muss ich mich auch über die Mitglieder des Landtages wundern, die (mit einer einzigen Ausnahme) offensichtlich kein Problem darin sahen, ohne die hierfür nötige Grundlage, über das Sitzungsprotokoll abzustimmen.
Ich akzeptiere als Mitglied des Südtiroler Landtages keine weitere offensichtlich parteipolitisch bedingte Führung der Landtagssitzungen.
Landtagspräsident Arnold Schuler hat auch in der 35. Landtagssitzung vom 6. November 2024 – durch das Unterlassen des Verlesens des Inhalts meiner Kritik an der Protokollierung der 34. Landtagssitzung vom 5.11.2024, durch seine Erklärung in der 35. Sitzung vor der Abstimmung zum Sitzungsprotokoll eines angeblichen Protokollierungsprinzips, das er und das gesamte Präsidium dann selbst sogar im Protokoll derselben Sitzung offenkundig missachtet hat – einmal mehr den Beweis erbracht, dass er keine neutrale Position als Landtagspräsident bei der Führung der Landtagssitzungen einnimmt.
Und das entspricht einer Verletzung seiner institutionellen Verpflichtungen als Landtagspräsident.
In Erwartung einer dringenden Klärung der offensichtlichen Anwendung von zweierlei Maß und Gewicht bei der Protokollierung der Landtagssitzungen – je nachdem ob der Einwand dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler und seinen Parteikollegen genehm ist oder nicht.
Südtiroler Landesregierung (allen voran LR Hubert Messner) will keine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und leugnet sogar institutionell bestätigte Fakten
Die Südtiroler Landesregierung – allen voran der für die Gesundheit der Südtiroler verantwortliche Landesrat Hubert Messner – hat offensichtlich keine Absicht, eine auch für die Zukunft notwendige kritische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen vorzunehmen. Und dies trotz einer – wenn auch schon im Ansatz halbherzigen – Ankündigung im Regierungsprogramm.
So behauptet Landesrat Hubert Messner weiterhin, dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ für die Verhinderung der viralen Infektion und damit den Fremdschutz zugelassen worden seien! So geschehen anlässlich der aktuellen Fragestunde im Südtiroler Landtag am 5. November 2024, in der ich mehrere für die Südtiroler Landesregierung offenkundig unangenehme Fragen gestellt habe.
Es ging u.a. darum, warum die Südtiroler Landesregierung den nicht gegen Covid-19 „geimpften“ Mietern einer Sozialwohnung des Südtiroler Wohnbauinstituts, die aufgrund monatelanger Suspendierung von der Arbeit in eine finanzielle Schieflage geraten waren, die Reduzierung des sozialen Mietzinses, die laut Landesgesetz allen zusteht, die unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten, nicht zugesteht (wie von der zuständigen „freiheitlichen“ Landesrätin Ulli Mair bestätigt) und diesen Mietern sogar die WOBI-Wohnung gekündigt wurde. Siehe hier die Anfrage:
In seiner Beantwortung meiner Anfrage wiederholte Landesrat Hubert Messner die seit Ende Dezember 2020 durch die Politik verbreitete Desinformation, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ für die Verhinderung der viralen Infektion und damit den Fremdschutz zugelassen worden seien, und damit für unter Impfzwang gestandene Bürger kein off label use (sprich über die arzneimittelrechtliche Indikation hinaus) vorgelegen habe!
Und dies obwohl aus den arzneimittelrechtlichen Zulassungsdokumenten von Anfang an exakt das Gegenteil hervorging, von EMA und AIFA ausdrücklich bestätigt und mittlerweile auch von italienischen Gerichten festgestellt und erklärt wird!
Da die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und die italienische Arzneimittelbehörde AIFA wiederholt ausdrücklich bestätigt haben, dass die sog. Covid-19-„Impfungen“ niemals für einen Fremdschutz zugelassen waren, kann das Verbreiten einer klaren Falschinformation durch den LR Messner nur zwei Gründe haben: entweder ist Landesrat Messner nicht imstande offizielle Arzneimittelzulassungsdokumente zu lesen und leidet an einer kognitiven Dissonanz selbst in Bezug auf ausdrückliche Bestätigungen der europäischen und italienischen Arzneimittelbehörde, oder er versucht durch das Weiterführen einer ungeheuerlichen Falschinformation eigenes Fehlverhalten in den vergangen Jahren zu decken. Beides ist für einen Arzt, ehemaligen Primar und nunmehrigen Landesrat für die Gesundheit schwerwiegend und untragbar!
Er hatte ja letztendlich die Covid-19-„Impfung“ für Kinder gut geheißen, um eine angebliche „Herdenimmunität“ herbeizuführen!
Es ist offensichtlich, dass er damit eine enorme persönliche Verantwortung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit gefährlichen experimentellen Substanzen (Myokarditis und die Todesfolge sind auch im Beipackzettel als mögliche Nebenwirkung der für Kinder und Jugendlichen zugelassenen mRNA Covid-19-„Impfstoffe“ angeführt) – die niemals für den von ihm propagierten Zweck des Fremdschutzes zugelassen wurden – auf sich genommen hat!
Und dieser schwerwiegenden Verantwortung will er sich offensichtlich durch Leugnung von institutionell bestätigten Fakten entziehen!
Dass Hubert Messner, der darüber hinaus mit einer institutionellen Desinformationskampagne auch die flächendeckende Anwendung in Südtirol des monoklonalen Antikörpers Nirsevimab Beyfortus auf alle Neugeborenen – trotz gegenteiliger Empfehlung der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde und erschreckender Daten auch der klinischen Studie des Herstellers AstraZeneca (mehr Tote in den mit Beyfortus behandelten Babys als in der Placebo-Gruppe aufgrund Thrombosegefahr!) lanciert hat, als für die Gesundheit der Südtiroler Bürger zuständiger Landesrat untragbar, ja gefährlich ist, liegt auf der Hand!
Aber in eine Landesregierung, die beabsichtigt, die Corona-Maßnahmen durch bloße Vergabe an die EURAC einer sozio-wissenschaftlichen Studie „aufzuarbeiten“, passt Hubert Messner offensichtlich perfekt.
Die EURAC steht in einem klaren Interessenskonflikt zu den Südtiroler Bürgern, die ein Recht auf eine transparente und unbefangene Corona-Aufarbeitung haben.
Zu ihren auf der website angeführten 20 Mitgliedern gehören die Autonome Provinz Bozen, die Autonome Region Trentino-Südtirol, die großen Südtiroler Gemeinden Bozen, Brixen und Meran – allesamt verantwortlich für evidenzlose nachweislich nachhaltig für Gesundheit und Wirtschaft schädliche Covid-Maßnahmen, wie lock-downs, Maskenpflicht, Missbrauch von PCR-Tests, Diskriminierung „Ungeimpfter“ etc. – sowie das größte Südtiroler Medienhaus, das sich – wie alle Medien (mit ganz wenigen punktuellen Ausnahmen) aktiv an der Desinformation zu den Covid-Maßnahmen beteiligt hat und weiterhin beteiligt.
Die Bevölkerung soll ganz offensichtlich weiterhin desinformiert und zum Narren gehalten werden! Und das auch noch mit von den Bürgern bezahlten Steuergeldern!
Und wenn ich in meiner institutionellen Funktion als Landtagabgeordnete die Verbreitung von evidenten Falschinformationen im Landtag beanstande, wird mir vom Landtagspräsidenten Arnold Schuler das Wort entzogen und der Ausschluss aus dem Sitzungssaal (unter Applaus der Regierungsbank und der Grünen) angedroht.
Arnold Schuler agiert ganz offensichtlich nicht als Landtagspräsident, sondern als SVP-Abgeordneter und als ehemaliger Landesrat für den Zivilschutz in der sog. Pandemiezeit, und damit in einem ganz offenkundigen schwerwiegenden Interessenskonflikt zu den Bürgern, die ein Recht auf Wahrheit und Transparenz haben.
Wenn es nach der Südtiroler Landesregierung und einigen Oppositionsparteien ginge, würde die Südtiroler Bevölkerung niemals die Wahrheit über das erfahren, was in den nunmehr fast fünf Jahren an gröbsten nachhaltig schädlichen Gesetzesbrüchen nicht nur durch die staatlichen Organe, sondern durch die Südtiroler Landesregierung, die Gemeinden, den Südtiroler Sanitätsbetrieb und andere lokale administrative Organe begangen wurden.
Aber die Südtiroler Landesregierung und jene an der Aufklärung nicht interessierten Oppositionsparteien können den Deckel auf den explodierenden Dampfkessel der Wahrheit nicht länger halten, denn
Südtirol ist gegen die Wahrheit nicht immun und in Bezug auf die Wahrheit sicher nicht autonom!
Und da wird es auch wenig nützen, wenn LR Messner ankündigt, keine weiteren Anfragen von mir beantworten zu wollen, weil er sich offensichtlich von mir nicht als Leugner selbst institutionell dokumentierter Fakten im Landtag vorführen lassen will.
Dass er institutionell als Landesrat zur Beantwortung klarer Anfragen von einer von Südtiroler Bürgern gewählten Landtagsabgeordneten verpflichtet ist, scheint Hubert Messner offensichtlich noch nicht klar zu sein!
Und deshalb bin ich sehr gespannt darauf, wann und mit welchem Inhalt mir Hubert Messner auf folgende zwei derzeit noch unbeantwortete Aktuelle Anfragen, die innerhalb 15. November schriftlich beantwortet werden müssen, antworten wird:
Aufforderung an die Verantwortungsträger (Messner, Kompatscher, Kofler) umgehend die generelle Anwendung auf die Südtiroler Neugeborenen des risikobehafteten monoklonalen RSV-Antikörpers Nirsevimab Beyfortus einzustellen
Persönliche Haftung der Verantwortungsträger für von Neugeborenen davongetragenen Schäden in Anbetracht der negativen Stellungnahme der italienischen Obersten Gesundheitsbehörde
Laut mir vorliegenden Informationen, startet heute in Südtirol die flächendeckende Behandlung Neugeborener mit dem monoklonalen RSV Antikörper Nirsevimab Beyfortus von Sanofi, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde (Istituto Superiore della Sanità) sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:
festgestellte erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab Beyfortus behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe oder den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, und davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen!
Es gibt gute Gründe, weshalb die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde sich dagegen ausgesprochen hat!
Aufgrund der konkreten Gefahr für Gesundheit und Leben unserer Neugeborenen, die eine solche unverantwortliche generelle Anwendung dieses Antikörpers mit sich bringt, habe ich per elektronischem Einschreiben am Montag 4. November 2024 den Gesundheitslandesrat Hubert Messner, den Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Christian Kofler aufgefordert, sofort die generelle Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenen in Südtirol auszusetzen!
Und habe die drei Verantwortungsträger gleichzeitig auf ihre persönliche Haftbarkeit aufmerksam gemacht, da in Anbetracht der negativen Stellungnahme der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde (ISS) bezüglich der generellen Anwendung von Beyfortus auf alle Neugeborenenund der offenkundigen Desinformation der Südtiroler Bevölkerung (Eltern) durch die Verantwortungsträgerüber das Nutzen/Risiko-Profil dieses Medikaments, die politischen Verantwortungsträger, die diese Anwendung beschlossen haben und durchführen lassen, sowie die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes und die Ärzte, die jene für die Anwendung von Beyfortus laut Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission verpflichtend vorgesehene ärztliche Verschreibung vornehmen, für jeden Schaden, den ein Neugeborenes davon trägt, persönlich haften.
In diese Haftbarkeit begeben sich auch all jene Medienvertreter, die trotz der institutionell begründeten Warnungen und meiner wiederholten Pressemitteilungen zu diesem Thema, die für die Gesundheit und das Leben der Südtiroler Neugeborenen wesentlichen Informationen der Südtiroler Bevölkerung offenkundig bewusst vorenthalten!
MESSNER WILL RSV-MONOKLONALEN ANTIKÖRPER FÜR ALLE NEUGEBORENEN, TROTZ GEGENTEILIGER EMPFEHLUNG DER OBERSTEN ITALIENISCHEN GEESUNDHEITSBEHÖRDE UND INTERNATIONALER WARNUNGEN
Die Politik und eine von big pharma getriebene Ärzteschaft, aber nicht die Wissenschaft, will allen Neugeborenen den RSV-monoklonalen Antikörper Nirsevimab -Beyfortus spritzen, obwohl die Oberste Italienische Gesundheitsbehörde – unter neuer Führung – sich dagegen ausgesprochen hat, weil es vergleichsweise wenige Erkrankungen gibt, der positive Effekt dieses Antikörpers ebenso vergleichsweise gering ausgefallen ist, und signifikante Risiken für das Neugeborene festgestellt wurden:
nachgewiesene erhöhte Sterblichkeitsrate (Thrombosegefahr) bei mit Nirsevimab behandelten Babys im Vergleich zur Placebo-Gruppe o. den mit einem anderen, seit vielen Jahren nur für kranke Babys eingesetzten monoklonalen Antikörper hingewiesen, u. davor gewarnt, Neugeborenen Nirsevimab-Beyfortus zu spritzen.
Viele werdende Südtiroler Eltern stellen sich seit Wochen besorgt die Frage, ob in Südtirols Geburtsstationen ihren Neugeborenen nun automatisch dieser Antikörper gespritzt wird.
Da es selbst für Pflichtimpfungen immer die Zustimmung der Eltern braucht, gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist.
Aufgrund der von vielen Eltern geforderten Klarstellung, habe ich bereits am 18. Oktober für die aktuelle Fragestunde der November-Sitzungsfolge im Südtiroler Landtag folgende Anfrage an Landesrat Messner gestellt:
Können die Eltern darauf vertrauen, dass Nirsevimab ihren Babys ab November 2024 nicht automatisch gespritzt wird, und dass ihnen dieser Antikörper für ihr Neugeborenes nur angeboten wird, u. dass es für die Injektion der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Eltern bedarf?
Hält sich der Sanitätsbetrieb an die in der Zulassung zwingend vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht?
Werden die Eltern über das erhöhte Sterberisiko (Thrombosegefahr) aufgeklärt?
Wie ist das Prozedere im Südtiroler Sanitätsbetrieb hierzu?
In Anbetracht der auch in Südtirol insbesondere seit 2021 dramatisch sinkenden Geburtenrate und des Umstandes, dass der Schutz der Kinder uns Alle angeht, ist diese – N.B. entgegen der Empfehlungen der Obersten Italienischen Gesundheitsbehörde – getroffene Entscheidung, alle Neugeborenen, deren Eltern – weil nicht ausreichend informiert – sich nicht dagegen aussprechen, mit einer nachweislich nur geringfügig positiv wirksamen, aber die Thrombosegefahr (und damit Lebensgefahr) signifikant steigernden Substanz zu behandeln, ein untragbarer und verantwortungsloser Zustand!
Ich fordere Hubert Messner und den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes auf, die Südtiroler Eltern lückenlos über die international nachgewiesenen Gefahren und die vergleichsweise geringe positive Wirkung des RSV-monoklonalen Antikörpers Nirsevimab-Beyfortus aufzuklären, unddie – nach lückenloser korrekter Information von den Eltern dennoch beschlossenen – Injektion, wie vom Gesetz vorgesehen, nicht ohne ärztliche Verschreibung vorzunehmen!
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
SYSTEMATISCHE VERLETZUNG DER INFORMATIONSPFLICHT DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN
Aufforderung zur Gewährleistung der korrekten und vollständigen Information – durch die Direktionen der Kleinkinderbetreuung, der Kindergärten, der Schulen und Universität sowie durch die Arbeitgeber und Arbeitsmediziner – in Bezug auf die Forderung des Nachweises der erfolgten Kinderpflichtimpfung sowie Tetanus-Impfung von Schüler/Studenten und Arbeitnehmer
Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner hat in der Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 auf meine hier anbei befindliche Anfrage (siehe Anlage) bestätigt, dass bei Nachweis eines ausreichenden Antikörper-Titers in Bezug auf die geforderte Pflichtimpfung, die Impfpflicht – wie vom Gesetz vorgesehen – entfällt.
Er hat in derselben Landtagssitzung vom 8. Oktober 2024 angekündigt, dafür sorgen zu wollen, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb in der schriftlichen Aufforderung betreffend die Kinderpflichtimpfung, künftig diese notwendige Information den Eltern endlich geben wird.
Es sind aber die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten sowie der Schulen, die die Aufforderung zum Nachweis der Kinderimpfung den Eltern schicken.
Dabei wird derAusschluss der Kleinkinder und Kindergartenkinder von der entsprechenden Struktur angedroht, gleichzeitig aber die Informationspflicht verletzt!
Ich habe daher (mit anbei befindlichem elektronischen Einschreiben) gestern die zuständigen Assessorate für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit, für die Familie, sowie für die deutsche, italienische und ladinische Bildung sowie den Südtiroler Sanitätsbetriebaufgefordert, mit Dringlichkeit die Direktionen der Kleinkinderbetreuungsstätten, der Kindergärten und Schulen anzuweisen, die Eltern darüber zu informieren, das ihre Kinder bei Nachweis der auf natürliche Art erfolgten Immunisierung von der Impfpflicht befreit sind.
Was die für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmer sowie für Schüler der Berufs- und Fachschulen und Universitätsstudenten für den praktischen Unterricht/Lehrgang derzeit geltendeTetanus-Impfpflicht anbelangt, werden die Schüler/Studenten, sowie die Arbeitnehmer von der Direktion der betreffenden Schule/Universität bzw. vom Arbeitgeber/Arbeitsmediziner zum Nachweis der erfolgten Tetanus-Impfung aufgefordert.
Dabei wird systematisch gesetzeswidrig unterlassen, die Schüler/Studenten bzw. die Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-Antikörper-Status (Tetanus-Toxin-IgG), die Impfpflicht entfällt.
Die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeber „exekutieren“ die Anwendung der derzeit in Kraft befindlichen Tetanus-Pflichtimpfung, indem sie den Schülern/Studenten mit dem Ausschluss aus dem praktischen Unterricht/Lehrgang und den Arbeitnehmern mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Suspendierung, Kündigung) drohen, gleichzeitig aber ihrer Informationspflicht rechtswidrig nicht nachkommen.
Daher habe ich mit dem anbei befindlichen elektronischem Einschreiben gestern die für die deutsche, italienische und ladinische Bildung sowie die für die betroffenen Wirtschaftsbereiche zuständigen Landesräte aufgefordert, umgehend die Schul- und Universitätsdirektionen sowie die Arbeitgeberverbände darüber zu informieren, dass in der Aufforderung zum Nachweis der Tetanus-Impfung, der ausdrückliche Hinweis auf die Befreiung von der Impfpflicht bei Nachweis eines ausreichenden Tetanus-Toxin-IgG-Status erfolgen muss.
Ebenso habe ich den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die in Südtirol tätigen Arbeitsmediziner auch dieser klaren Informationspflicht nachkommen.
Es ist absolut nicht akzeptabel dass wesentliche Informationen, die per Gesetz von den Behörden bzw. die Impfpflicht „exekutierenden“ Stellen (inklusive Arbeitgeber) erteilt werden müssen, den betroffenen Bürgern vorenthalten werden.
Es sieht ganz danach aus, als ob oberste Priorität im Handeln der Behörden die ständige Impfung der Bürger hat, sogar wenn diese bereits eine natürliche Immunität aufweisen und daher von der Impfpflicht per Gesetz befreit wären.