Für die Südtiroler Landesregierung haben die nicht Covid-19“-Geimpften“ selbst Schuld für ihre Suspendierung von Arbeit und Einkommen

Eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen laut Regierungsprogramm der Südtiroler Landesregierung ist nicht in Sicht

Südtiroler Bürger, die vom WOBI eine Wohnung zum sozialen Mietzins zugewiesen erhielten und stets fristgerecht die Miete bezahlt haben, erfuhren in den Jahren 2021/2022 aufgrund der über mehrere Monate andauernden Suspendierung von der Arbeit wegen der nicht erfolgten sog. Covid-19-„Impfung“ eine fundamentale Reduzierung ihrer Wirtschaftskraft.

Die Monate lang kein Gehalt beziehenden Südtiroler, die bereits vorher von der Hand in den Mund gelebt haben u. deshalb Anspruch auf eine Mietwohnung zum sozialen Mietzins hatten, haben um die, laut Landesbestimmungen zustehende Mietpreisreduzierung angesucht.

 

Das WOBI hat diese Mietpreisreduzierung abgelehnt, mit der Begründung, dass sich diese Südtiroler die Suspendierung von der Arbeit u. damit den über Monate andauernden Gehaltsverlust selbst zuzuschreiben hätten. Südtiroler Bürgern wurde mittlerweile sogar die Zwangsräumung zugestellt.

Auch das Dekret des LH Nr. 28 vom 23. August 2023 sieht im Art. 29 (Reduzierung des sozialen Mietzinses) vor, dass in außerordentlichen Fällen, die eine andauernde, ungewollte, unvorhersehbare und erhebliche Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) der Familiengemeinschaft bedingen, der soziale Mietzins reduziert werden kann.

Daher habe ich der aktuellen Landesregierung und zuständigen Landesrätin die Frage gestellt, ob auch sie der Meinung sind, dass der Umstand der Minderung des Faktors wirtschaftliche Lage (FWL) aufgrund der Suspendierung von der Arbeit wegen der legitimen Weigerung, sich eine experimentelle auf Gentechnik basierende Substanz spritzen zu lassen, als „gewollte“ Minderung des Faktor wirtschaftliche Lage (FWL) einzustufen ist?

Mit anbei befindlicher Antwort bestätigt die für den Wohnbau zuständige Landesrätin Ulli Mair, dass die Suspendierung der nicht Covid-19-„Geimpften“ nicht als unverschuldete Arbeitslosigkeit gewertet wird!

https://drive.google.com/file/d/154wTEevebVxkIpPbYJ2N-gySMcGiEcip/view?usp=drivesdk

Die klare Antwort der „Freiheitlichen“-Landesrätin Ulli Mair zeigt, dass es die Südtiroler Landesregierung, und die Landesrätin selbst, absolut nicht ernst meinen mit ihrer programmatischen Ankündigung einer Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.

 

Die Antwort der für den sozialen Wohnbau zuständigen Landesrätin Ulli Mair ist eine Schande für die Südtiroler Landesregierung, die, obwohl sie es mittlerweile besser wissen müsste, auch nachhaltig absolut evidenzlos autoritär zum Schaden der Schwachen der Gesellschaft agiert.

 

Der Südtiroler Landesregierung ist die Offenlegung tausender Seiten der institutionellen Dokumente und Protokolle des Robert-Koch-Instituts, auf das sich gerade die Südtiroler Landesregierung so beflissentlich während der sog. Pandemie bezogen hatte, offensichtlich völlig entgangen.

 

Derweil werfen Gerichte in Deutschland – aufgrund des unmissverständlichen Inhalts der RKI-Protokolle – wieder die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Covid-19-Pflicht-„Impfung“ vor dem Bundesverfassungsgerichtshof auf.

 

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/steilvorlage-fuer-die-corona-aufarbeitung-richter-in-osnabrueck-wuerdigen-rki-protokolle-li.2251612

 

Und insgesamt werden in Deutschland sehr profunde Fragen aufgeworfen,

 

https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-files

 

mit denen sich offensichtlich die Südtiroler Landesregierung, in klarer Verletzung ihres Regierungsprogramms, nicht beschäftigt.

 

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA