Keine Demokratie ohne Informations- und Meinungsfreiheit – Pressemitteilung

KEINE DEMOKRATIE OHNE INFORMATIONS- UND MEINUNGSFREIHEIT

Unabdingbare Grundlage für eine transparente und echt demokratische Entscheidungsfindung, ist die Informations- und Meinungsfreiheit. Dies gilt für die repräsentative Demokratie, wie für die direkte Demokratie.

Eine Scheindemokratie ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abstimmungsergebnisse durch systematische Manipulation der Meinungsbildung zustande kommen.

Die vergangenen Jahre sind durch eine brachiale, von den staatlichen Regierungen und supranationalen, sowohl öffentlich- als auch paraöffentlichen Organisationen (wie der EU und der WHO) in Auftrag gegebene Zensur gekennzeichnet, die bis in die aktuelle Zeit andauert.

Das jüngst per Schreiben an den US-Kongress gerichtete Eingeständnis des META-CEO Mark Zuckerberg, in seinen „sozialen Plattformen und Netzwerken“ Facebook, Instagram etc. im Auftrage der Biden-Harris-Administration (will heißen im Auftrage der WHO und in Europa auch der Europäischen Kommission) massiv Zensur betrieben zu haben, ist die Bestätigung dafür, dass wir in der Ära der Zensur und einer reinen Scheindemokratie leben.

Die sog. Systemmedien sind offensichtlich fast durchwegs zu zentral „Nachrichtenagentur-gesteuerten“ Zensur- und Manipulationsinstrumentarien mutiert.

Echt demokratische Zustände sind erst dann wieder möglich, wenn die Informations- und Meinungsfreiheit gewährleistet ist.

Instrumentarien der direkten Demokratie, in einem Kontext der systematischen Zensur und damit Manipulation, werden zu Instrumentarien autoritärer Machtstrukturen. Denn wer das Volk desinformiert, der kann es – „vermeintlich“ selbst entscheidend – vor den eigenen Karren spannen und gegen die zensierten Interessen des Volkes entscheiden lassen.

Spätestens seit der Veröffentlichung der RKI-Protokolle und sämtlicher Korrespondenz zwischen dem RKI und den politisch Verantwortlichen für die sog. Pandemiemaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland (die leider von unserer Landesregierung als nachzuahmendes Vorzeigemodell herangezogen wurden) müsste jedem klar geworden sein, dass wir in erster Linie für die Gewährleistung der Informations-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einstehen müssen.

Ich bin für die Ausweitung der Instrumentarien direkter Demokratie in Südtirol, aber nur unter der Voraussetzung, dass der Landtag zu aller erst, und am besten auch in der Prämisse zu den betreffenden Gesetzesentwürfen, ohne Wenn und Aber, eine klare Stellungnahme gegen jegliche Form der Zensur abgibt und gleichzeitig erklärt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit die Grundvoraussetzung für eine echte Demokratie sind.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Fraktion VITA

Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses

Antragsvorlage zur Offenlegung der Tetanusimpfung für Arbeitnehmer

Für alle Arbeiter, die von der Forderung durch den Arbeitgeber des Nachweises der Tetanus-Impfung betroffen sind:

hier die Vorlage für die Transparenzaktion Phase 1

Antrag Offenlegung Impfstoff Tetanus – Erwachsene

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Antragsvorlage zur Offenlegung der Tetanusimpfung für Minderjährige

Für Eltern Minderjähriger betreffend die Anforderung von Schule u./o. Arbeitgeber der Tetanusimpfung.

Link: Antrag Offenlegung Impfstoff Tetanus – Minderjährige Schule Arbeitgeber

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Verantwortungslose Pharma-Propaganda statt Public Health an der Claudiana: Kritik an Christian Wiedermann

VERANTWORTUNGSLOSE PHARMA-PROPAGANDA ANSTATT PUBBLIC HEALTH

Wenn Christian Wiedermann nur irgendein in Südtirol tätiger Mediziner wäre, würde ich als Landtagsabgeordnete sicher nicht auf seine Aussagen reagieren, die vergangene Woche durch die Medien gingen.

Er gibt aber in seiner Funktion als Koordinator der Forschungsprojekte des Instituts für Allgemeinmedizin und Public Health (ClaudianaBozen) Erklärungen über die Medien ab, die so keinesfalls stehengelassen werden können.

Auch die website

https://www.institut-allgemeinmedizin.bz.it/corona-im-sommer-2024-symptome-risiken-pravention/

zeugt davon, dass Wiedermann & Co. – ungeachtet der offiziellen institutionellen Dokumentation, die bestätigt, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ experimentelle auf Gentechnik beruhende Substanzen (Transfektionen) sind, für die niemals die Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen wurden – nach wie vor in erster Linie Propaganda für Pfizer, Moderna & Co. machen.

Wenn Herr Wiedermann dann sogar die Medien auffordert, auch weiterhin den, von ihm als fake news bezeichneten institutionell dokumentiert begründeten Einwänden (siehe nachfolgend) der „Impfgegner“ entgegen zu treten, dann ist das Etwas, was mich als Abgeordnete zum Südtiroler Landtag zur Reaktion veranlasst.

Hier geht es nämlich um den Schutz der Bevölkerung vor einer seit Jahren nun völlig verantwortungslos handelnden Riege von in der sog. „Öffentlichen Gesundheit“ an Schaltstellen Tätigen.

Während der P(l)andemie-Zeit (auch dieses zentrale Thema wird nächstens in Südtirol anhand konkreter Daten näher beleuchtet werden) war ich u.a. von vielen verzweifelt Hilfe suchenden Studenten der Claudiana (Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe) kontaktiert worden, denen in völlig verantwortungsloser Art und Weise, ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz, eine experimentelle, die Gesundheit und das Leben junger Menschen aufs Spiel setzende gentechnische Injektion als Bedingung dafür aufgezwungen wurde, dass sie ihre Praktika und damit ihr Studium absolvieren durften.

Wenn Wiedermann & Co. von der angeblich nachgewiesenen Wirksamkeit dieser höchstgefährlichen experimentellen Injektionen sprechen, dann leugnen sie institutionelle Dokumentation, die belegt, dass weder die Wirksamkeit, noch die Sicherheit nachgewiesen wurden.

Aus dem von der EU-Kommission mit Pfizer/BioNTech abgeschlossenen und bereits 2021 geleakten und seitdem auf der website der nationalen RAI veröffentlichten Rahmenkaufvertrag für den sog. Covid-19-„Impfstoff“ Comirnaty geht unmissverständlich hervor, dass der Produzent weder die Wirksamkeit (nicht einmal für die Verhinderung eines schweren Krankheitsverlaufes), noch die Sicherheit garantiert und ausdrücklich darauf hinweist, dass mit der klinischen Prüfung nach Lieferung und Injektion in die ahnungslose Bevölkerung fortgefahren werden müsse.

https://drive.google.com/file/d/134X-t0mgZNYlQqfJPFH1sg-Ngdx1ee7I

https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Dass die sog. Covid-19-„Impstoffe” NICHT für die Verhinderung der Virusinfektion und der Infektiösität der damit behandelten Personen entwickelt und zugelassen wurden, ging von Anfang an aus den offiziellen Zulassungsdokumenten der europäischen Arzneimittelbehörde hervor, u.a. aus dem sog. Assessment-Report (Bewertungsbericht) der EMA (siehe hier den Auszug aus dem für Comirnaty von Pfizer/BioNTech veröffentlichten Assessment Report):

https://drive.google.com/file/d/1zZs3KlrgHOqk7y6yIhaA89OfBVslvfY5/view?usp=drivesdk

Die Anwendung in „Impf“-Kampagnen dieser experimentellen gentechnischen Substanzen mit dem öffentlich erklärten (aber niemals erreichbaren) Ziel der Unterbrechung der Infektionskette, entspricht einer schweren Verletzung des Verbots der über einen individuellen Fall (darüber hinaus nur mit spezifischer Zustimmung nach entsprechender Aufklärung) hinausgehenden massenhaften off-label-Anwendung eines Medikaments, und damit der schweren Verletzung klarer medizinrechtlicher Bestimmungen auch in Italien (Ges.v.V. 23/1998 Art. 3).

Dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe” klinisch niemals wirklich auf deren Sicherheit geprüft wurden, sondern nur propagandamäßig (sprich mit Lügenmärchen) als sicher der Bevölkerung entweder durch direkte oder indirekte Impfpflicht aufoktroyiert wurden, geht – abgesehen von den Kaufverträgen – aus den Risiko-Management-Plänen der Hersteller, sowie aus den Veröffentlichungen der WHO hervor, die bestätigen, dass die klinischen Studien, die zunächst für die bedingte Zulassung zwecks Bestätigung der Wirksamkeit und Sicherheit auferlegt worden waren, niemals gemacht wurden.

Siehe hier einen Auszug des Risiko Management Plans von Comirnaty von Pfizer/BioNTech, aus dem hervorgeht, dass nach wie vor wesentliche Informationen fehlen.

https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk

Und hier nachfolgend die Veröffentlichung der WHO, aus der hervorgeht, dass die Kontrollgruppen der klinischen Studien sofort nach der bedingten Zulassung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“  mit dem zynischen Hinweis darauf, dass man den Mitgliedern der sog. Placebo-Gruppe die „Impfung“ nicht vorenthalten könne, aufgelöst wurden.

https://drive.google.com/file/d/1GsB__hlIcXe1Z53hnyD06Rf2sC-4GRwx/view?usp=drivesdk

Dem stehen allerdings die Bedingungen der zunächst nur bedingten Marktzulassung dieser experimentellen Substanzen entgegen, nach welchen die Hersteller mit ordentlichen klinischen Studien (sprich doppelt verblindeten Kontrollgruppen) die Wirksamkeit und Sicherheit hätten nachweisen müssen. Siehe hier den entsprechenden Anhang II des Beschlusses der Europäischen Kommission der bedingten Marktzulassung für Comirnaty von Pfizer/BioNTech in der Version September 2022 (Seite 121), kurz vor der unbedingten Zulassung im Oktober 2022, die erfolgt ist, ohne dass die Wirksamkeit und Sicherheit mit klinischen Studien nachgewiesen worden sind.

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2022/20220916157154/anx_157154_de.pdf

Der Umstand, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), die in einem Mega-Interessenskonflikt aufgrund des sog. „Drehtür-Mechanismus“ mit der Pharma-Industrie steht (die leitenden Mitarbeiter kommen von und gehen in die Pharma-Industrie), diese experimentellen Substanzen dennoch letztendlich unbedingt für 5 Jahre verlängerbar zugelassen hat, entspricht dem größten Verbrechen in der Pharmakologie- und Medizin-Geschichte und ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren auf Ebene der Europäischen Gerichtsbarkeit.

Wenn also Herr Wiedermann absolut unbegründet – es sei denn er möchte die von GAVI (Koalition der Impfstoffhersteller), Pfizer & Co. finanzierten und in den von diesen „Sponsoren“ unterstützten Wissenschaftsjournalen veröffentlichten „Fake-Studien“ heranziehen – weiterhin behauptet, dass unter den nicht mit diesen experimentellen Substanzen „Geimpften“ mehr schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verzeichnen waren, und diese sog. „Ungeimpften“ eine höhere Belastung der Gesundheitssysteme hervorgerufen hätten, dann führt er die gefährliche Desinformation der Südtiroler Bevölkerung fort.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Covid-19-„Geimpfte“ erst 14 Tage nach der sog. „Impfung“ als „Geimpfte“ galten. Deshalb sind sämtliche schweren Krankheitsverläufe (nicht selten war Covid-19 eine Nebenwirkung der sog. „Impfung“) inklusive Todesfälle (gerade auch wegen kurzfristig eintretender schwerster Nebenwirkungen dieser Transfektionen) auf den Intensiv-Stationen und generell als „Nichtgeimpfte“ erfasst worden.

Der Versuch, die auch in Südtirol im Sinkflug befindliche Geburtenrate allein mit sozio-ökonomischen Problemen zu begründen, und völlig die längst international nachgewiesene statistische Korrelation zwischen hoher Covid-19-Durch-„Impfungsrate“ und Geburtenrückgang, sowie den unbestreitbaren Nachweis der pharmakinetischen Streuung der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ im gesamten Körper (bis ins Gehirn) mit nachweisbarer Auswirkung auch auf die Geschlechtsorgane und endokrinologischen Vorgänge insgesamt  auszublenden, ist  ein weiterer Ausdruck jener Verantwortungslosigkeit, die auch heute noch zur systematischen Empfehlung dieser experimentellen Substanzen für Schwangere führt.

Einen verantwortungsloseren Umgang mit der Bevölkerung kann man sich angesichts der mittlerweile hinlänglich bekannten schwerwiegenden irreversiblen (Neben-)Wirkungen dieser Substanzen, die – wie aus dem Beipackzettel hervorgeht – niemals auf Genotoxizität, Karzinogenität und Mutagenität getestet wurden, kaum vorstellen.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

Phase 2 der Aktion Transparenz: Offenlegung der Kinderimpfungen in Südtirol

Phase 2 der Aktion „Transparenz zum Schutz unserer Kinder“

Allen Südtiroler Eltern/Erziehungsberechtigten, die sich bereits an der Phase 1 der Aktion „Transparenz zum Schutz unserer Kinder“ beteiligt haben und bereits vom Südtiroler Sanitätsbetrieb als „Antwort“ auf die Anfrage der Offenlegung der klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen für die Kinderpflichtimpfungen nur den Hinweis auf zwei links mit englischsprachiger Dokumentation erhalten haben (Assessment Report der EMA zum Sechsfachimpfstoff HEXYON vom 5. März 2013 und eine „scientific discussion“ zum Vierfachimpfstoff ProQuad) empfehle ich die sofortige Teilnahme an der Phase 2 der Transparenzaktion zum Schutz unserer Kinder.

Siehe anbei die entsprechende Vorlage:

Phase 2 Transparenzaktion Vorlage Offenlegung RMP Assessment Report ärztliche Verschreibung

Für alle jene Eltern/Erziehungsberechtigten, die noch nicht an der Phase 1 teilgenommen haben, verweise ich auf die entsprechende Veröffentlichung der Vorlage

Phase 1 Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe-003

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Die Abschaffung der mit dem Lorenzin-Gesetz eingeführten zehn pädiatrischen Pflichtimpfungen ist ein MUSS für jeden zivilisierten Staat, dem die Gesundheit der Kinder und damit die Zukunft unseres Landes echt am Herzen liegen

Es gibt nicht eine unter den im nationalen Impfplan mit dem Lorenzin-Gesetz eingeführten Impfungen, deren Wirksamkeit und Sicherheit auf der Basis klinischer Studien mit echten Placebo-Gruppen (sprich Kontrollgruppen) nachgewiesen wurde.

Die durchgeführten “Pseudo-Studien” verwendeten alle vergleichbare Impfstoffe (und daher keine neutrale Substanz, wie es hingegen eine klinische Studie erfordern würde), und daher gibt es keinen Nachweis weder der Wirksamkeit, noch der Sicherheit der pädiatrischen Impfstoffe! Eine Impfpflicht ist daher verfassungswidrig!

Darüber hinaus belegen peer-reviewedte Studien, dass die auch in Südtirol/Italien angewandten Mehrfachimpfstoffe (Sechsfachimpfstoff und Vierfachimpfstoff) das Risiko für schwerwiegende irreversible Nebenwirkungen (darunter Tod und schwere Invalidität) exponentiell steigern.

https://ijvtpr.com/index.php/IJVTPR/article/view/100

Als Landtagsabgeordnete und als Abgeordnete zum Regionalrat der Autonomen Region Trentino-Südtirol habe ich die Aktion TRANSPARENZ ZUM SCHUTZE DER GESUNDHEIT UNSERER KINDER gerade zu diesem fundamentalen Aspekt, dessen sich die meisten Eltern und die überwiegende Bevölkerung nicht bewusst sind, gestartet.

https://drive.google.com/file/d/1aUtlCovJq52JeFDFGF5Ol6VnOMlNXlTE/view?usp=drivesdk

Im Südtiroler Landtag hat der für die Gesundheit zuständige Landesrat HUBERT MESSNER in Beantwortung meiner Anfrage bereits bestätigt, dass es keine Studien mit einer echten Kontrollgruppe zur Wirksamkeit und Sicherheit der pädiatrischen Impfungen gibt.

Und obwohl es in unseren unmittelbaren Nachbarländern Österreich und Schweiz keine Kinderimpfpflicht gibt, befürwortet HUBERT MESSNER die pädiatrische Impfpflicht und den italienischen Impfplan.

https://odysee.com/@renateholzeisen:e/S%C3%BCdtiroler-Landtag–04.06.2024:f

Und den Eltern, die den von mir erstellten Antrag auf Offenlegung der klinischen Studien mit einer echten Placebo-Gruppe an die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes gestellt haben,

https://drive.google.com/file/d/1GzkYlWYXn1rha6uRctxs0TqrY_hN1nfr

wurden –  ohne eine direkte Antwort, weder in deutscher, noch italienischer Sprache – auf die gestellte Frage, ob es denn klinische Studien mit einer echten Kontrollgruppe gibt – allein zwei Anhänge in englischer Sprache zugesandt, wobei einer der Assessment Report der EMA zum Sechsfachimpfstoff und der andere ein weiteres englischsprachiges Dokument zum Vierfach-Impfstoff ist.

Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass beide in Südtirol/Italien zur Anwendung kommenden pädiatrischen Mehrfachimpfstoffe nicht mit einer echten Kontrollgruppe auf deren Wirksamkeit und Sicherheit kontrolliert wurden.

Es ist evident, dass diese Vorgehensweise dem größten BETRUG und der größten MANIPULATION DER BEVÖLKERUNG entspricht, die seit zu vielen Jahrzehnten – freilich mit Hilfe von durch die Drehtürensystematik (sog. rolling doors) in eklatanten Interessenskonflikten personell besetzten Arzneimittelagenturen (EMA, FDA, Swiss Medic etc.) – in jenem Arzneimittelsektor im Gange sind, der – so wie kein anderer – in einem perpetuum mobile zu einem grenzenlosen Markt ausufert, indem mit den Injektionen (die u.a. auch Adjuvantien wie z.B. Aluminium enthalten) viele gesunde Kinder zu chronisch Kranken gemacht werden. Abgesehen von den Todesfällen und sonstigen unmittelbar evidenten schweren irreversiblen Nebenwirkungen, die es immer wieder gibt.

Auf Landes- und Regionalebene werde ich die vielen Eltern, Großeltern und Bürger generell in ihrem Bemühen, diesen de facto kriminellen Wahnsinn und die Diskriminierung ungeimpfter Kinder zu stoppen, auch politisch unterstützen, und als Rechtsanwältin werde ich gemeinsam mit anderen Rechtsanwälten auch auf nationaler Ebene gegen das infame Lorenzin-Impfpflichtgesetz vorgehen.

Daher ist die Initiative von Claudio Borghi (Lega) absolut transversal unterstützenswert, wobei die Impfpflicht bezogen auf ALLE Impfungen fallen muss!

 

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

 

PRESSEMITTEILUNG

DIE ARROGANZ DER MACHT

Bereits mit Urteil Nr. 37/2021 (betreffend ein dem Landesgesetz Nr. 4/2020 analoges Gesetz der Autonomen Region Aosta) hatte der italienische Verfassungsgerichtshof erklärt, dass Regelungen und Sanktionstätigkeiten im Zusammenhang mit den Covid-19-Maßnahmen in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Staates fallen.

Der Landeshauptmann hätte also zum damaligen Zeitpunkt seine amtsmissbräuchliche Vorgehensweise einstellen müssen.

Denn das vom Verfassungsgerichtshof erklärte Grundsatzprinzip betrifft alle autonomen Provinzen und Regionen.

In seinem Urteil Nr. 164/2022 (betreffend Konflikt zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Garanten für den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem greenpass) stellte der Verfassungsgerichtshof darüber hinaus klar, dass dem Landeshauptmann im Bereich der sog. „Pandemie-Bekämpfung“ auf lokaler Ebene keine Notstandsbefugnis zusteht.

Laut Art. 4 Gesetzesdekret Nr. 19/2020 stand die Verhängung von Strafen im Zusammenhang mit der sog. „Pandemiebekämpfung“ ausschließlich dem Präfekten zu.

Mit seinen unlängst ergangenen Urteil Nr. 50/2024 (betrifft das LG Nr. 4/2020 und die Notstandsverordnung des LH im Zusammenhang mit einer – wegen Nicht-Kontrollierens des greenpasses von Seiten einer Meraner Pizzeria – vom Generalsekretariat des Landes verhängten Strafe) hat der Verfassungsgerichtshof die bereits seit 2021 erklärten generell geltenden Prinzipien bestärkend wiederholt und bestätigt, dass es unerheblich ist, ob die in der „Landesreglementierung“ vorgesehenen Strafe von der staatlich vorgesehenen Strafe abweicht oder nicht, denn selbst wenn die „Landesregelung“ die vom Staat vorgesehene Strafe einfach Eins zu Eins übernommen hat, ist sie dennoch als verfassungswidrig zu erachten, da die Kompetenz für die Festlegung der Maßnahmen und Sanktionen ausschließlich beim Staat liegt.

Und ausschließlich beim Staat, sprich Präfekten, lag die Befugnis/Kompetenz zur Auferlegung der Sanktionen, wie vom Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25.03.2020 eindeutig geregelt.

Der Landeshauptmann und das Generalsekretariat haben daher amtsmissbräuchlich gehandelt und die vom Land Südtirol, ohne entsprechende Zuständigkeit zugestellten Bußgeldbescheide müssen annulliert und die bereits kassierten Strafen den betroffenen Bürgern zurückbezahlt werden.

Und freilich täte der Landeshauptmann gut daran, aus der bereits seit 2021 klaren rechtlichen Situation, die längst schon fälligen Schlussfolgerungen zu ziehen – sprich die Annullierung der Bußgeldbescheide und die Rückzahlung der bereits kassierten Bußgelder an die betroffenen Bürger zu veranlassen –  anstatt in einer seinem Amt nicht zuträglichen arroganten Haltung in meine Richtung untergriffige Bemerkungen zu machen, weil ich als Landtagsabgeordnete im Interesse der betroffenen Bürger die Rückerstattung der vom Land Südtirol amtsmissbräuchlich kassierten Bußgelder verlange und hierfür den Bürgern eine Vorlage für den Rückerstattungsanspruch zur Verfügung gestellt habe.

RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano

Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA

PRESSEMITTEILUNG

Pressekonferenz „Lex Holzeisen … wirklich? Was sich dahinter verbirgt“

Die Autonome Provinz Südtirol muss allen Bürgern bereits bezahlte, vom Generalsekretariat des Landes Südtirol ohne Vorliegen der entsprechenden Landeskompetenz mit Bußgeldbescheid wegen Nichtbeachtens von Corona-Maßnahmen auferlegte und kassierte Verwaltungsstrafen umgehend zurückbezahlen.

Hier finden Sie die Vorlage für den Rückerstattungsantrag.

Laut Art. 9 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 19.09.2017 (Gründe der Unvereinbarkeit mit dem Amt  eines Landtagsabgeordneten) Abs. 2 Buchstabe l wäre meine Position mit dem Landtagsmandat unvereinbar, weil ich Prozesspartei in drei gegen die Autonome Provinz Bozen eingeleitete Prozesse bin, in denen ich mich gegen die vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen nicht nur substantiell verfassungswidrig, sondern darüber hinaus auch ohne Vorliegen der entsprechenden Landesbefugnisse verhängten Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Frühjahr und Sommer 2021 auf drei Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen (auf den Talferwiesen und auf dem Waltherplatz) verteidige.

Diese Bestimmung des Landesgesetzes ist offensichtlich verfassungswidrig, denn sie verletzt radikal Art. 24 der italienischen Verfassung, die jedem Bürger das Recht auf gerichtliche Verteidigung gegen ihn verhängte Strafen garantiert.

Im vorliegenden Fall kommt aber noch dazu, dass ich mich gegen Geldstrafen gerichtlich zur Wehr setze, die von der Autonomen Provinz Bozen, trotz absoluten Fehlens der notwendigen Befugnisse/Kompetenzen, durch vom Generalsekretariat zugestellte Bußgeldbescheide verhängt wurden.

Diese Bußgeldbescheide sind alle NICHTIG wegen des radikalen Fehlens der hierfür notwendigen Landeskompetenz.

Es geht daher in meinem Fall mit Sicherheit nicht darum, mir mit einer „Gefälligkeitsgesetzgebung“ das Landtagsmandat zu erhalten (die Medien haben in völliger Verkennung der Tatsachen von einer „lex Holzeisen“ gesprochen), sondern es geht darum, dass anhand meines Falles und meines Insistierens als von Südtiroler Bürgern exakt für die Verteidigung gegen solche Übergriffe des Landeshauptmannes, der Landesregierung und des Landtages gewählte Landtagsabgeordnete, diese als „kafkaesk“ zu bezeichnende Situation schlagend wird, und zu einer sofortigen Rückzahlung aller verfassungswidrig (weil ohne Kompetenz) vom Generalsekretariat des Landes kassierten Strafen an die betroffenen Südtiroler Bürger führen muss.

Hierfür habe ich bereits eine Vorlage für den Rückerstattungsantrag der Bürger, den diese autonom einreichen können, vorbereitet. Siehe anbei.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich durchaus für ein „autonomes zum Schutz der Bevölkerung gegen irrationale und unverhältnismäßige Maßnahmen der Zentralregierung“ Vorgehen des Autonomen Provinz Bozen stehe, was aber in den letzten Jahren eine offene wissenschaftliche und demokratische Debatte unserer Landesregierung und unseres Landtages mit der Zentralregierung erfordert hätte.

Das genaue Gegenteil ist passiert. Sodass wir als Südtiroler, entgegen jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, sogar noch drastischere Maßnahmen als im restlichen Italien erlebt haben.

Anstatt die Autonomie durch eine umsichtige, der Vernunft und der Verfassung entsprechenden Vorgangsweise zu stärken, haben der Landeshauptmann, die Landesregierung und der Landtag aber exakt das Gegenteil erreicht, und Urteile des Verfassungsgerichtshofes hervorgerufen, die unserer Autonomie sicher nicht zuträglich sind.

Antrag Südtiroler auf Rückerstattung an Provinz bezahlter Covid-19-Geldstrafe

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Fraktion VITA

 

Italiens Kinderimpfplan im internationalen Vergleich: Transparenz und Sicherheit gefordert

Im Gegensatz zu den unmittelbaren Nachbarländern Schweiz und Österreich hat Italien einen rigorosen Impfplan mit 10 Pflichtimpfungen für Kinder, die in zwei Kombinationsimpfungen, Sechserimpfung und Viererimpfung, zur Anwendung kommen.

Ohne den Nachweis folgender Impfungen, werden Kleinkinder in Südtirol weder in Kleinkinderbetreuungsstätten noch in Kindergärten aufgenommen, und den Eltern von ungeimpften Schülern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren wird eine Geldstrafe auferlegt:

Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Hepatitis B, Keuchhusten, HIB Haemophilus Influenzae Typ B, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen.

Damit wird den meisten Eltern eine (in unseren Nachbarländern hingegen garantierte) individuelle Impfentscheidung für ihre Kinder verwehrt.

Arzneimittel, und erst recht pädiatrische Arzneimittel, dürfen generell nur nach Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit zur Anwendung gebracht werden.

Der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit kann nur im Rahmen von klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen erfolgen.

Den Teilnehmern einer echten Kontrollgruppe einer klinischen Studie darf nur eine neutrale Substanz injiziert werden;

Eine neutrale Substanz im Falle von klinischen Studien, betreffend den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit einer Impfung, kann auf keinen Fall eine vergleichbare Impfung oder eine Substanz sein, die entweder die in der zu testenden Impfung enthaltenen Adjuvantien (wie z.B. Aluminiumverbindungen u. Ähnliches) oder sonstige aktive biologische Inhaltsstoffe enthält.

Es ist ein unbestreitbare/s Recht/Pflicht der Eltern, die notwendige Transparenz zur angeblichen Sicherheit und Wirksamkeit jener Substanzen einzufordern, die der Südtiroler Sanitätsbetrieb beabsichtigt, ihrem Kind zu injizieren.

Es ist bekannt, dass die auch in Italien zur Anwendung kommenden Kinderimpfungen immer wieder auch zu Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Schäden führen.

Die WHO hat in Europa die Europäische Immunisierungsagenda 2030 ausgerollt, die zu einer weiteren Verschärfung des Impfdrucks insbesondere auf unsere Kinder und Jugendlichen führen wird.

Welche absurden und gefährlichen Blüten dies bereits treibt, zeigt die Region Apulien mit dem Missbrauch der Schulen und Universitäten, um den Impfdruck auf Schüler und Studenten zu erhöhen. Aktuell geht es um die Impfung gegen das Papillomavirus, die bekanntlich auch zu Tod und Unfruchtbarkeit führen kann, und die Aluminiumverbindungen als Adjiuvantien enthält, die niemals auf deren Sicherheit getestet wurden.

Es ist Zeit, unsere Kinder vereint zu schützen und sie nicht weiter den skrupellosen Interessen jener auszuliefern, die mit der „WHO-Immunisierungsagenda 2030“ das Geschäftsmodell der „Impfung von der Wiege bis zum Sarg“ ausgerollt haben und dabei buchstäblich über Leichen gehen.

Wir Erwachsene müssen uns vor die Kinder und Jugendlichen stellen und die Garantie des echten Vorsichtsprinzips einfordern, welches die Anwendung von Substanzen, deren Sicherheit de facto niemals klinisch bestätigt wurde, verbietet.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

Vorlage für Antwortschreiben an Schuldirektionen bezüglich Überprüfung Impfpflichteinhaltung

Vorlage_Antrag_Offenlegung_klinische_Studien_echte_Kontrollgruppe (003)

 

PRESSEMITTEILUNG

An den

Chefredakteur der Neuen Südtiroler Tageszeitung

u.z.K. An den Präsidenten des Südtiroler Landtages

Arnold Schuler

 

Ihr Artikel „Sind hier nicht im Bau

Presserechtliche Aufforderung zur Richtigstellung und öffentliche Entschuldigung

Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Mitarbeiter Matthias Kofler mir rufschädigende, nicht den Fakten entsprechende Verhaltensweisen im Landtag unterstellt.

Hatte er vor einigen Wochen, mit Bezug auf eine angebliche „Information“ von Seiten der Team-K-Abgeordneten Maria Rieder (die das kategorisch bestreitet) den aktenkundigen Fakten widersprechend geschrieben, ich sei (wie angeblich öfters) bei einer Landtagssitzung nicht anwesend gewesen und deshalb hätte der Antrag der Landtagskollegin nicht die notwendig Mehrheit erreicht, und dies obwohl ich nachweislich nicht nur im Landtag saß, sondern sogar für den Antrag stimmte (siehe meine Aufforderung zur Richtigstellung vom 9. Mai 2024), so unterstellt er mir im heute erschienen Artikel „Sind hier nicht am Bau“ Reden im Dialekt, ständige Unterbrechungen, obszöne Entgleisungen und generell ein dem Anstand und der Würde des Südtiroler Landtages nicht entsprechendes Verhalten. Dabei verweist Herr Kofler auf ein mit dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler geführtes Gespräch. Er nennt mich im Artikel namentlich sogar als erste dieser angeblichen „Provokateure“.

In der heutigen Fraktionssprechersitzung habe ich deshalb in Anwesenheit der anderen Fraktionsführer den Präsidenten des Südtiroler Landtages um Klärung gebeten, da in diesem „Artikel“ bewusst den Lesern der Eindruck vermittelt wird, als ob sich der Landtagspräsident u.a. über meine Wortmeldungen beschwert hätte.

Der Präsident des Südtiroler Landtags hat sich heute, in Anwesenheit der Fraktionsvertreter, erstaunt über den Inhalt des Artikels gezeigt, und erklärt, er hätte meinen Namen gar nicht genannt und auch nichts zu angeblichen Übertretungen der Redezeiten gesagt, die – übrigens – in einer „Parlamentsdebatte“ nichts Unübliches sind und alle Fraktionen betrifft. Dass begonnene Sätze und Ausführungen zu Ende geführt werden können, liegt im Interesse Aller und war offensichtlich nicht Stein des Anstoßes im Landtagspräsidium.

Ich bin dafür bekannt, die Meinungsfreiheit und Medienfreiheit hoch zu halten, doch hat diese nunmehr nicht mehr zu übersehende offenkundig bewusste persönliche Diskreditierungsabsicht in meine Richtung (in wessem Interesse auch immer) Nichts mit Berichterstattung und Journalismus zu tun.

Ich verlange daher eine Richtigstellung und eine öffentliche Entschuldigung. Dies bin ich meiner institutionellen Funktion als von Südtiroler Bürgern gewählte Landtagsabgeordnete und auch meinem Ansehen als Rechtsanwältin schuldig.

Sollten solche bewusst auf die persönliche Diskreditierung abzielende „Artikel“ weiterhin veröffentlicht werden, werde ich von einer Meldung an die Journalistenkammer und weiteren Schritten nicht Abstand nehmen können.

Es ist mir bewusst, dass meine politischen Positionen der Linie Ihres Blattes nicht genehm sind, da auch Ihr Blatt bzw. Ihre Redakteure während der sog. Corona-Zeit sich an der Diskreditierung der Kritiker der Corona-Maßnahmen und an der institutionellen Desinformations-Propaganda (übrigens mit dem Steuergeld von uns Allen – auch der Maßnahmenkritiker) beteiligt hat, doch gilt gerade für eine mit Steuergeld großzügigst unterstützte Tageszeitung, dass sie nicht dazu missbraucht werden darf, politische Gegner im eigenen Interesse der Redakteure oder im Interesse ihrer im Landtag sitzenden Einflüsterer durch den Fakten widersprechende rufschädigende Artikel zu diskreditieren.

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Bozen – Bahnhofallee 7 – holzeisen@holzeisen-legal.com

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

 

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