Ich teile die Sorge von Alt-Senator Oskar Peterlini hinsichtlich der stillschweigenden Anpassung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol an die Reform der italienischen Verfassung von 2001.
Meine Sorge gilt aber darüber hinaus der nun expliziten Verankerung im Sonderstatut der Notwendigkeit der Beachtung der Zwänge („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben.
Denn dadurch hat das Land Südtirol und die Region Trentino-Südtirol keinerlei Möglichkeit mehr, sich gegen eine verfassungswidrige Übertragung von Kompetenzen durch die Republik Italien an die Europäische Union und eine damit einhergehende Aushöhlung unserer Autonomie zu wehren.
Ein solcher verfassungswidriger Verzicht, von dem Mitgliedsstaat Italien zustehender Kompetenzen, ist beispielsweise im November 2022 im Bereich der Gesundheits- und Wirtschaftspolitik erfolgt.
Durch die Einführung des unheilvollen „One Health“- Konzepts – samt der Aufnahme des völlig politisierten und weitab von Evidenz behandelten Klimathemas – in den Bereich der Öffentlichen Gesundheit, mit expliziter Bezugnahme auf eine grundlegend von der Pharmaindustrie kontrollierten WHO als absolute Referenzinstitution, sowie der Verpflichtung der Mitgliedsländer zur Bekämpfung der sog. Desinformation (sprich zur Zensur kritischer Meinungen betreffend gesundheitspolitischer Entscheidungen/Maßnahmen im weitesten Sinne, inklusive Klima) sind weitestreichende Gefahren autoritärer zentralistisch auf EU-Ebene getroffener Maßnahmen gegeben.
Aufgrund der generell autoritären Entwicklung, des wirtschaftspolitischen suizidalen und kriegstreiberischen Kurses der Europäischen Union und der damit zu erwartenden zentralistischen Entwicklung der „Rechtsordnung der Europäischen Union“, führt diese Änderung des Autonomiestatuts zu einem vorhersehbaren Abbau auf Raten der Südtiroler Autonomie.
Wenn von einem angeblichen Erfolg gesprochen wird, weil für die Gesetzgebungskompetenz des Landes Südtirol und der Region Trentino-Südtirol, die Notwendigkeit der Achtung der „grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik Italien“ wegfällt, dann wird völlig außer Acht gelassen, dass die viel weiter reichende und gefährlichere explizite Verankerung im Autonomiestatut der Notwendigkeit der Beachtung der „Zwänge“ („vincoli“), die sich aus der Rechtsordnung der Europäischen Union ergeben, zu einem stetigen Abbau des Sonderstatuts führen wird.
Ich werde deshalb exakt aus diesem Grund dagegen stimmen.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA
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