Beschlussantrag zu Kinderimpfstoffen: Keine Off-Label-Anwendung und Gesetzesverstöße!

Wenn die Politik Impfpflichten einführt, dann muss sie für eine den arzneimittelrechtlichen Vorschriften entsprechende Anwendung von sicheren und wirksamen Impfstoffen sorgen

 

In der Realität werden diese Vorschriften aber systematisch verletzt. Das gilt auch für die Kinderimpfstoffe.

Am kommenden Mittwoch, 12. Februar 2025 wird im Südtiroler Landtag mein Beschlussantrag zum Zwecke der Garantie der arzneimittelrechtlich- und zulassungskonformen Anwendung von wirksamen und sicheren Kinderimpfstoffen zur Abstimmung gebracht.

Siehe hier meinen Beschlussantrag:

https://api-idap.landtag-bz.org/doc/IDAP_747656.pdf

Die Entscheidung darüber, welche der von der Europäischen Kommission zentral für die gesamte Europäische Gemeinschaft zugelassenen pädiatrischen Impfstoffprodukte zum Einsatz kommen,  wird in Italien von den Regionen bzw. den Autonomen Provinzen getroffen. Für Südtirol entscheidet dies also die Autonome Provinz Bozen.

Die Anwendung der Impfstoffe muss natürlich unter Einhaltung der vom Arzneimittelrecht und den in den Zulassungsbeschlüssen der Europäischen Kommission festgelegten notwendigen Bedingungen für die zugelassene Anwendung erfolgen. Genau dies geschieht aber systematisch nicht!

Die generell niemals in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüften Kinderimpfstoffe werden in Südtirol und Italien generell teilweise sogar off label zur Anwendung gebracht, sprich außerhalb der von der Arzneimittelzulassungsbehörde bestimmten therapeutischen Indikation. Im konkreten Fall auf pädiatrische Untergruppen (sprich Altersklassen), für welche der Kinderimpfstoff von der Europäischen Kommission nicht zugelassen wurde.

Und, obwohl in der Zulassung von der Europäischen Kommission ausdrücklich als Bedingung für die Anwendung des Impfstoffes vorgesehen, werden die Kinderimpfstoffe ohne die hierfür notwendige ärztliche Verschreibung zur Anwendung gebracht.

Kinder, deren Eltern sich – zum Schutze ihrer Kinder – gegen diese evidente und grobe Verletzung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften wehren, werden von Kleinkinderbetreuungsstätten und Kindergärten ausgeschlossen.

 

Das ist ein absolut unhaltbarer Zustand, und erfordert eine entschiedene Beschlussfassung durch den Südtiroler Landtag.

Es sei daran erinnert, dass unsere unmittelbaren Nachbarländer Österreich und Schweiz keine Kinderimpfpflicht, aber dennoch einen bekanntlich sehr hohen Standard der öffentlichen Gesundheit haben.

Mit dem Beschlussantrag, rufe ich meine Kollegen im Südtiroler Landtag dazu auf, die Landesregierung zu verpflichten:

  1.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass Kinderimpfstoffe nicht ohne die erforderliche ärztliche Verschreibung zur Anwendung kommen;
  2.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass Kinderimpfstoffe nicht „off label“ angewandt werden, d. h. auf pädiatrische Unterkategorien (Altersklassen von Kindern), für die sie nicht zugelassen sind;
  3.  über den Südtiroler Sanitätsbetrieb sicherstellen zu wollen, dass nur pädiatrische Impfstoffe angewandt werden, deren Wirksamkeit und Sicherheit in klinischen Studien mit echten Kontrollgruppen bestätigt wurden;
  4. zu gewährleisten, dass Kinder – deren Eltern der Anwendung von Kinderimpfstoffen ohne die hierfür erforderliche ärztliche Verschreibung nicht zugestimmt haben – aus diesem Grund nicht als „nicht konform mit dem nationalen Impfplan“ betrachtet und daher nicht von Kleinkinderbetreuungsstätten und den Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden;
  5. zu gewährleisten, dass Kinder, deren Eltern der Off-Label-Anwendung von Impfstoffen nicht zugestimmt haben, aus diesem Grund nicht als „nicht konform mit dem nationalen Impfplan“ betrachtet und daher nicht von den Kleinkinderbetreuungsstätten und den Kindergärten in Südtirol ausgeschlossen werden.

Die Gesundheit unserer Kinder darf nicht aus ideologischen Gründen und blindem Vertrauen sowie Festhalten an nicht evidenzbasierten Dogmen einem Risiko ausgesetzt werden.

Ich hoffe sehr, dass die Mitglieder des Südtiroler Landtages bei der Abstimmung die im Beschlussantrag dokumentierten Fakten berücksichtigen, und sich nicht sogar gegen die Einhaltung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften, sowie der, von der zuständigen Arzneimittelzulassungsbehörde (Europäische Kommission) für die gesetzeskonforme Anwendung auferlegten Bedingungen (Notwendigkeit einer ärztlichen Verschreibung, Verbot der off label-Anwendung in Impfkampagnen) aussprechen, wie sie es leider mehrheitlich im Jänner des laufenden Jahres in Bezug auf die aktuelle Anwendung der sog. Covid-19-Impfstoffe getan haben.

Der Anteil der an Autoimmunerkrankungen und Autismus leidenden Kinder steigt auch in Südtirol ständig. Derzeit kommt in Südtirol 1 (ein) autistisches Kind auf 76 Kinder!

In den USA hat sich ein Großteil der Senatoren bereits dafür ausgesprochen, den Ursachen für diese erschreckende Entwicklung wissenschaftlich ohne Tabus auf den Grund zu gehen, auch weil laufend peer-reviewte wissenschaftliche Studien veröffentlicht werden, die eine starke Korrelation (unter vergleichbaren Lebensbedingungen) zwischen dem Anteil der autistischen Kinder und dem Anteil der geimpften Kinder zeigen. Hier eine im Jänner 2025 veröffentlichte peer-reviewte Studie:

https://publichealthpolicyjournal.com/vaccination-and-neurodevelopmental-disorders-a-study-of-nine-year-old-children-enrolled-in-medicaid/

In diesem dramatischen Kontext sogar die Verletzung von durch die Europäische Kommission festgelegte Bedingungen für die Anwendung der Kinderimpfstoffe (wie die ärztliche Verschreibungspflicht, die Notwendigkeit der Einhalt der therapeutischen Indikation) zuzulassen, entspräche einem unverzeihlichen Vergehen an unseren Kindern! Ich hoffe, dass dies jedem/r Abgeordneten zum Südtiroler Landtag bei der kommenden Abstimmung bewusst ist!

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