„DAS WAS IM AUFDECKUNGSBUCH „GESCHÄFT MIT DER ANGST“ (von Ch.F. und A.O.) NICHT STEHT, WAS ABER JEDER SÜDTIROLER BÜRGER WISSEN MUSS“
VORAUSGESCHICKT:
VITA ist selbstverständlich für eine ernsthafte und eine nicht aus subjektiven Gründen (politischer, wirtschaftlicher Einfluss etc.) selektive strafrechtliche Verfolgung jener, die unter Verwendung öffentlicher Gelder die Bürger aufs Gröbste betrogen haben, um sich bzw. andere zu bereichern.
Daher begrüßen wir es, wenn die medialen Scheinwerfer in Südtirol auf betrügerische Spekulationen zum Schaden von uns Bürger gerichtet werden.
Auch wir haben mit Interesse das, vergangene Woche erschienene Aufdeckungsbuch „Geschäft mit der Angst“ gelesen und gratulieren den Autoren für ihre Arbeit.
Allerdings müssen wir feststellen, dass auch in diesem Buch wesentliche Fakten, die zu einer notwendigen „Gesamtschau“ des auch in Südtirol gemachten „Geschäfts mit der Angst“ nicht vorkommen.
Aber wir werden es hier nicht nur bei einer Vervollständigung des „beklemmenden Sittenbildes“ (wie es die beiden Autoren bezeichnen) und dieses Südtiroler Wirtschaftskrimis belassen, sondern wir werden aufzeigen, dass das kriminelle Vorgehen der Südtiroler Verantwortungsträger – im Geschäft mit der Angst der Bürger – viel größer, vielschichtiger und mit weitaus dramatischeren Konsequenzen verbunden ist.
Masken sind grundsätzlich als Virenschutz absolut ungeeignet. Es konnte bisher weltweit keine randomisierte peer-reviewte Studie vorgelegt werden, die das Gegenteil behauptet
Untersuchungen der höchsten Qualitätsstufe Cochrane
https://de.wikipedia.org/wiki/Cochrane_(Organisation)
haben nachgewiesen, dass Masken keinen oder allenfalls eine ganz geringfügige Schutzwirkung gegen virale Atemwegsinfektionen haben.
Den Grund dafür erläutert einer der „Studienprüfer des weltweit renommierten Cochrane-Instituts (Tom Jefferson) in einem Interview mit der italienischen nationalen Tageszeitung LaVerità vom 22.09.2023:
(„Gli Studi smontano le mascherine: nessuna prova che limitino i contagi“ – L’epidemiologo: „Il virus è troppo piccolo per essere fermato dai dispositivi. Le ricerche parlano chiaro, ma sono censurate, perché la scienza è ormai un derby https://drive.google.com/file/d/1K58uwhsKJf6ACdCAk_lLWqSf3QxoUkUg/view?usp=drivesdk)
Wie von Beginn an, bereits 2020 von sehr vielen – allerdings dann totgeschwiegenen oder sogar als rechtsradikal abgestempelten, aber bis dahin hochgeschätzten – Experten und Ärzten erklärt, bestätigt auch dieser international renommierte Epidemiologe, folgendes: die Viren sind so klein, dass die Gewebe der Masken (inklusive der FFP2-Masken) sie durchlassen. Das ist ein ganz banales Gesetz der Physik, das in den letzten beinahe vier Jahren vorsätzlich und bewusst von den für die öffentliche Gesundheit und den Zivilschutz Verantwortlichen zum Schaden der Bevölkerung negiert wurde!
Worin der Schaden für uns Bürger liegt?
- Wirtschaftlicher Schaden Es ist absolut inakzeptabel, dass für diesen für den Infektionsschutz völlig nutzlosen sog. „Mund-Nasen-Schutz“ enorme Beträge ausgegeben wurden und auch weiterhin ausgegeben werden! Hier sind sämtliche Entscheidungsträger insbesondere auch auf lokaler Ebene zur Verantwortung zu ziehen, die – ohne auf die Einwände, dass diese Masken nicht nur schädlich (siehe nachfolgend), sondern auch völlig nutzlos für den angeblichen Zweck sind, ohne Einhalt und Pardon, der gesamten Bevölkerung, auch den Kindern in den Schulen, diesen gesundheitsschädlichen Schwachsinn aufoktroyiert haben!
- Gesundheitlicher Schaden Masken schaden der physischen Gesundheit, u.a. deshalb, weil sie drastisch den Anteil von Kohlendioxid in der Atemluft durch Rückatmung erhöhen. Kinder leiden darunter ganz besonders, aber auch für Erwachsene war das stundenlange Tragen am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Transportmitteln extrem belastend. Ganz besonders schädlich sind FFP2 Masken, da sie den Anteil über jeden zulässigen Grenzwert steigern. In Südtirol galt in den Geschäften eine FFP2-Maskenpflicht für die Bediensteten. Außerdem hat die Südtiroler Landesregierung sogar eine Maskenpflicht im Freien verhängt. Zum physischen Schaden kommt noch der psychische Schaden dieser Maßnahme, die von Anfang an jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrte, aber ganz offensichtlich ein Mittel war, um der Bevölkerung die angebliche Gefährlichkeit des „einen“ Virus tagtäglich ins Gedächtnis zu rufen, und sie zu „unterwerfen“. Diese Masken haben als psychologisches Druck- und Unterwerfungsmittel für weitere autoritäre, menschenverachtende Maßnahmen gedient.
- Wir fordern die Staatsanwaltschaft am Landesgericht und die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof auf, umgehend echte Ermittlungen aufzunehmen! Wenn dies nicht geschieht, erachten wir diese Institutionen der Justiz als mitverantwortlich für weiteren schweren Betrug am Bürger (zugunsten jener, die sich auch weiterhin damit bereichern und/oder ihre autoritäre Macht zur Aushebelung der Demokratie ausüben) und der nicht dem erklärten Zweck (Unterbindung der Virusverbreitung) entsprechenden Verwendung öffentlicher Gelder!
- Und wir fordern das Regierungskommissariat und die Südtiroler Landesregierung auf, sofort sämtliche Geldstrafen zu annullieren, die den Bürgern verhängt wurden, wenn sie sich ihr Menschenrecht nicht nehmen haben lassen (u.a. im Freien!) frei, ohne diese Masken zu atmen! Durch die Aufrechterhaltung auch nur einer dieser Geldstrafen würden sich diese beiden Institutionen definitiv einer Menschenrechtsverletzung schuldig machen.
Die Sondereinheit der Carabinieri für die Überwachung der Lebensmittel und Sanität (N.A.S.) sowie die Staatsanwaltschaft sind ihren Pflichten in keinster Weise nachgekommen
Dies gilt nicht nur in Bezug auf die wiederholt angezeigte Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken (insbesondere für die Kinder), für die wiederholt angezeigte missbräuchliche Anwendung der PCR-Tests und Antigenschnelltests die zur Schaffung einer enormen Anzahl falsch positiver sog. Covid-19-Fallzahlen geführt hat, sondern v.a. in Bezug auf die absolut kriminelle Anwendung der sog. Covid-19-„Impfungen.“
Die Sondereinheit der Carabinieri (N.A.S.), unter der Führung von Ten.Col. Davide Perasso (jetzt TEAM K Landtagswahl-Kandidat) war im Jänner 2022 von der Bozener Staatsanwaltschaft (damals Staatsanwalt dott. Sacchetti) aufgrund einer bereits im November 2021 für ca. 100 (hundert) vom Dienst suspendierter Ärzte, Krankenpfleger und Hebammen (wegen ihrer Weigerung sich die experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen spritzen zu lassen) eingereichten umfangreichen Strafanzeige samt Beantragung einer Sicherungsbeschlagnahmung (u.a. wegen der Straftaten der Urkundenfälschung im Sanitätsbereich (falso ideologico Art. 479 StGB, versuchter Körperverletzung Art. 610 StGB, Amtsmissbrauch Art. 323 StGB) mit dringenden Ermittlungen betraut worden.
Hier die Kopie der Strafanzeige: https://drive.google.com/file/d/1zDWs0YIRKNABtffBve_c2t_6W09LR1FH/view?usp=drivesdk
Hier die Integrierung der Strafanzeige samt Antrag auf Sicherungsbeschlagnahmung: https://drive.google.com/file/d/1DPfRevRqAqql9aZkH3Dron7cFVMQ-vlm/view
Dabei ordnete der Staatsanwalt an, dass die Ermittlungsergebnisse innerhalb von 30 Tagen nach Beauftragung (also innerhalb 27.02.2022) mit absoluter Dringlichkeit an den Staatsanwalt zu übergeben gewesen wären.
https://drive.google.com/file/d/1FmBWBBrZp4YWbQEJRBdjrJUZgmthJ-Gw/view?usp=drivesdk
Anstatt mit Dringlichkeit den in der Strafanzeige angezeigten gröbsten Verletzungen des Arzneimittelrechts und der Menschenrechte auf den Grund zu gehen, hat die N.A.S. erst am 16.11.2022 (also 9 Monate später!) ein von Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagswahlenkandidat) unterzeichnetes Schriftstück hinterlegt, das einer reinen Collage von Inhalten der Webseite der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) und des Istituto Superiore della Sanità (ISS) besteht.
https://www.aifa.gov.it/vaccini
https://www.epicentro.iss.it/vaccini/covid-19-sviluppo-valutazione-approvazione
Wobei der Inhalt der „Internetcollage“ von Ten.Col. DAVIDE PERASSO sich zu einem überwiegenden Teil auf die herkömmlichen „Impfungen“ bezieht, die absolut nichts mit den sog. Covid-19-„Impfungen“ zu tun haben.
Von einer Recherche bezüglich der schwerwiegenden angezeigten Rechtsverletzungen keine Spur!
Anstatt auf die schwerwiegenden angezeigten Rechtsverletzungen einzugehen, hat Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagswahlkandidat) einfach und simpel Auszüge der Webseiten exakt jener administrativen Organe kopiert, deren Handeln (gemeinsam mit jenem der auf lokaler Südtiroler Ebene verantwortlichen Behörden) in der Strafanzeige dokumentiert dargelegt und angezeigt wurde!
https://drive.google.com/file/d/1R1WDkWyBsuW8Bk140qUQ_CcUn_8o6HbO/view?usp=drivesdk
- Dabei war in der Strafanzeige die unglaubliche Falschinformation und damit Täuschung der Bevölkerung (u.a. durch den damaligen Gesundheitslandesrat THOMAS WIDMANN, die Verantwortlichen des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der von diesen eingesetzten Testimonials, darunter der in den deutschsprachigen Südtiroler Medien in den Jahren 2020, 2021und 2022 omnipräsente BERNHARD GÄNSBACHER, jetzt Kandidat zu den Landtagswahlen auf der Liste des ehemaligen Gesundheitslandesrates THOMAS WIDMANN, sowie der ex Primar HUBERT MESSNER, jetzt Kandidat der SVP zu den Landtagswahlen) in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit dieser experimentellen auf Gentechnik beruhenden Substanzen dargelegt und dokumentiert worden.
- Die sog. Covid-19-„Impfungen“, wurden der Bevölkerung, entgegen der von Beginn an aus der offiziellen Dokumentation der EMA (u.a. Assessment Report, sprich Bewertungsbericht zum jeweiligen Covid-19-„Impfstoff“) und der Hersteller (Risk Management Plan = RMP zum jeweiligen Covid-19-„Impfstoff“) als für die Unterbrechung der Infektionskette (und damit für den Fremdschutz) wirksam und darüber hinaus als sicher vorgegaukelt, und die Bevölkerung wurde täglich mit einer aggressiven „Impfkampagne“ aufgefordert, sich diese experimentellen Substanzen spritzen zu lassen! Ja es wurden sogar diejenigen, die sich begründet dagegen ausgesprochen haben, als unverantwortlich, als asoziale „Virenschleudern“ (Lieblingsbegriff u.a. von Bernhard Gänsbacher) bezeichnet, gemobbt und gedemütigt.
- Auch jetzt wurde wieder eine Covid-19-„Impfkampagne“ ausgerollt!
- Seit Anfang September diesen Jahres wird in den Beipackzetteln von Comirnaty von Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna endlich angeführt, dass diese experimentellen gentechnischen Substanzen zu einem erhöhten Risiko eine Miokardities und Perikardities zu erleiden, führen, und dass es auch zu Todesfällen kommt!
Aufgrund der enormen Anzahl an Todesfällen und sonstigen schweren irreversiblen Folgewirkungen dieser experimentellen Spritzungen, kamen die – freilich kriminell agierende EMA und Europäische Kommission – nicht mehr umhin, darauf hinzudeuten, dass diese Injektionen auch zum Tod führen können!
Gewusst hatte man das bereits vor der Marktzulassung dieser Substanzen!
Hier der neue Punkt 4.4. der Anlage I zum Beschluss der EU-Kommission für die Inmarktversetzung von Comirnaty
Und hier das gesamt Dokument:
https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230831160389/anx_160389_de.pdf
Analoges wurde von der EMA/EU-Kommission nun für Spikevax von Moderna veröffentlicht.
- Dabei sind die offiziellen Daten extremst untererfasst, denn es gibt keine aktive Pharmakovigilanz. Auch in Südtirol wird bei plötzlichen unerwarteten Todesfällen im Regelfall nicht die Covid-19-„Impfung“ als mögliche Ursache von den Behörden ins Spiel gebracht. Im Gegenteil! Den Bürgern wird systematisch ein Zusammenhang ausgeredet!
Die aus der europäischen Datenbank (EUROSTAT) hervorgehenden Daten zeugen von einer klaren Korrelation zwischen der Übersterblichkeitsrate und der Covid-19-„Durchimpfungsrate“. Jene Länder mit einer hohen Covid-19-Durchimpfungsrate“ haben eine deutlich hohe Übersterblichkeitsrate!
- Auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes steht nach wie vor Folgendes, obwohl wir vor Monaten den Südtiroler Sanitätsbetrieb aufgefordert haben, dies endlich von der Webseite zu nehmen. Es wird hier nämlich nach wie vor die Falschinformation verbreitet, man solle Kinder mit diesen experimentellen Substanzen behandeln lassen, nicht nur zum angeblichen Schutz vor einer Infektion (diese Substanzen wurden nie auf Infektionsschutz getestet und wirken auch dafür nicht, und die Kinder haben im Regelfall kein Problem mit dem Sars-Cov-2-Virus fertig zu werden, werden aber durch die „Spikung“ einem enormen Risiko für Gesundheit und leben ausgesetzt!) sondern auch um am sozialen Leben teilnehmen zu können! Unverfrorener und krimineller geht es nicht mehr!
Warum sollen Kinder geimpft werden?
Laut der wissenschaftlichen technischen Kommission der italienischen Arzneimittelbehörde AIFA (CTS) kann bei Kindern – obwohl Infektionen mit SARS-CoV-2 bei Kindern meist milder verlaufen – das damit zusammenhängende sogenannte pädiatrische inflammatorische Multiorgansysdrom (PIMS) auftreten, welches oft sogar eine Behandlung auf der Intensivstation zur Folge hat.
Außerdem betont die CTS, dass die Impfung, abgesehen davon, dass sie eine Infektion sowie mögliche damit zusammenhängende Konsequenzen verhindert, andere positive Aspekte mit sich bringt, wie die Möglichkeit die Schule zu besuchen und an einem normalen sozialen Leben mit Freizeit- und Erziehungsangeboten teilzuhaben. Dies ist besonders für die psychische und Persönlichkeits-Entwicklung im Kindheitsalter von Bedeutung.
Abgesehen von diesen unmittelbaren Vorteilen trägt die Impfung von Kindern zu einer Erhöhung der Impfquote der Gesamtbevölkerung bei und damit einhergehend auch zu einem größeren Schutz von gefährdeten Personen aller Altersgruppen, besonders von jenen, die mit den Kindern zusammenleben.
Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 07.12.2021
Wir fordern diesmal nicht nur die Verantwortlichen des Sanitätsbetriebes auf, diesen Hinweis und analoge Hinweise auch für Erwachsene umgehend vom Netz zu nehmen, sondern wir fordern nun öffentlich, auch über die Medien, die Justizbehörden auf, umgehend aktiv zu werden, um sicherzustellen, dass unsere Kinder, aber auch die sonstige Bevölkerung keiner weiteren Gefahr aus diesen Substanzen ausgesetzt wird!
Reagiert die Staatsanwaltschaft samt N.A.S. jetzt nicht, macht sie sich endgültig mitschuldig für Tod und schwerste Körperverletzung!
Aus der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebes kann man die unglaubliche „Falschinformation“ lesen, dass für diese Substanzen alle Studien gemacht worden wären, wie für alle anderen Impfstoffe. Fakt ist hingegen, dass für diese Substanzen, die nichts mit den herkömmlichen Impfstoffen zu tun haben, keine klinische Studien zum Nachweis bzw. Bestätigung der Wirksamkeit und Sicherheit gemacht wurden.
Siehe dazu die am Europäischen Gericht mit T-108/23 und T-109/23 behängenden Nichtigkeitsklagen bezüglich der Zulassung der beiden mRNA-Substanzen Comirnaty von Pfizer/BionTech und Spikevax von Moderna.
Hier die Nichtigkeitsklage T-109/23:
https://drive.google.com/file/d/1pEQ0hy5nadQhKC-odpQQ2XIPn-KRh4bX/view?usp=drivesdk
Hier die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union:
https://drive.google.com/file/d/15RL7JCFplNIKAd8EGehIKAsvC3X-fk6A/view?usp=drivesdk
Darüber hinaus ging von Anfang an aus dem Beipackzettel hervor, dass keine Studien zur Karzinogenität und Gentoxizität gemacht wurden.
Außerdem wurden diese Substanzen niemals auf ihre Mutagenität, sprich auf das Risiko der Änderung des menschlichen Genoms geprüft!
Das ist besonders schwerwiegend im Falle von auf Gentechnik beruhenden experimentellen Substanzen, wie die sog. Covid-19-„Impstoffe“.
Und derweil schießen weltweit die beobachteten Fälle von Turbokrebs in die Höhe und man beobachtet eine rasante Zunahme, insbesondere bei jungen Menschen, seltener oder für das junge Alter früher nicht beobachteten Tumorerkrankungen. Immer mehr Wissenschaftler – sogar unter jenen die sich zunächst für diese „Impfung“ ausgesprochen hatten – gehen an die Öffentlichkeit, um auch auf das konkrete Risiko der Änderung der DNA, sprich des menschlichen Genoms hinzuweisen, was katastrophale, in seiner Dimension noch gar nicht fassbare Auswirkungen haben kann.
Nicht umsonst gilt ein, auch auf Ebene der Vereinten Nationen, verankertes Verbot der Änderung des menschlichen Genoms!
Plasmid-Rückstände (Fremd-DNA) in den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ wurden in diesen Substanzen weltweit von diversen Laboren festgestellt, und darüber hinaus ist aus den 1970er Jahren bekannt, dass RNA in DNA retrotranskribieren kann.
Darüber berichten mittlerweile auch nationale Medien (LaVerità, Cresce l’allarme sul Dna nei vaccini: „I residui si concentrano nelle ovaie … Si rischia vegano colpiti geni soppressori del cancro. Necessari controlli a campione … Più tumori nei giovani”. 24.09.2023)
https://drive.google.com/file/d/1nahb1cBGsWJ3CiLq91AKCkfDLZaelyGl/view?usp=drivesdk
Dass diese Substanzen weder wirksam, noch sicher waren, ging von Anfang an, direkt aus den offiziellen Dokumenten der EMA (Assessment Report)
https://drive.google.com/file/d/1cmRH8gK_jNltFjUdNEDdHyKWliLClf40/view?usp=drivesdk
und der Produzenten (Risk Management Plan)
https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk
hervor, wie in der Strafanzeige und im Einspruch zum Archivierungsantrag im Detail ausgeführt wurde.
Zudem waren von Beginn der sog. „Impfkampagne“ an, eine hohe Anzahl auch an tödlichen Nebenwirkungen in ganz Europa und Italien gemeldet worden.
Siehe dazu die Daten der EMA-Arzneimittelnebenwirkungsdatenbank EudraVigilance.
Aus der auf Rete4 (Mediaset) in der wöchentlichen Aufdeckungssendung FuoridalCoro (Mario Giordano) veröffentlichten Email-Korrespondenz zwischen den Verantwortlichen der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) und dem italienischen Gesundheitsministerium sowie den Verantwortlichen der in den Provinzen und Regionen zuständigen Gesundheitsbehörden, geht hervor, dass auch die lokalen Behörden von Beginn an wussten, dass diese Substanzen keinen Infektionsschutz bewirkten und v.a., dass sie in vielen Fällen zu schwersten irreversiblen Nebenwirkungen, bis hin zum Tode führen.
Aus den in prime-time des italienischen Fernsehens über Wochen hinweg gezeigten Dokumenten geht außerdem hervor, dass sich die lokalen für die Gesundheit Verantwortlichen (also wohl auch die Südtiroler Verantwortlichen) von der nationalen Behörde anwiesen ließen, über diese Fakten absolutes Stillschweigen zu bewahren, um die „Impfkampagne“ nicht zu gefährden!
Hier die Aufzeichnungen der Sendungen FuoridalCoro:
https://mediasetinfinity.mediaset.it/video/fuoridalcoro20222023/martedi-11-aprile_F312336201001401
In den an den Südtiroler Gerichten behängenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren hat es bis dato kein Richter oder Staatsanwalt für notwendig befunden, trotz der wiederholt gestellten Anträge, diese Emailkorrespondenz, sprich diese wichtigen Beweismittel, einzuholen!
Wir stellen hiermit der Südtiroler Justiz auch die politische Frage, wieso sie systematisch die Beweisaufnahme unterlässt? Führt auch die Südtiroler Justiz, wie offensichtlich die Verantwortlichen der Südtiroler Sanität, reine politische Anweisungen aus? Derzeit deutet alles darauf hin, denn anders lässt sich diese unglaubliche, verfassungsbrechende und auch strafrechtlich relevante Unterlassung der wesentlichen Funktion des Justizapparates nicht erklären!
Wir fordern die Südtiroler Justiz auf, endlich ihre vom Verfassungsgesetzgeber vorgesehene für den Bestand eines demokratischen, die Menschenrechte achtenden Rechtsstaates, wesentliche Funktion auszuüben!
Für die Spritzung der sog. Covid-19-„Impfungen“ war und ist die ärztliche Verschreibung eine laut EU-Arzneimittelgesetz und den von der zentralen Zulassungsbehörde (EMA/EU-Kommission) festgelegten Bedingungen unerlässliche Voraussetzung
Dies geht unmissverständlich aus der Anlage II Punkt b) der Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission zur Inmarktversetzung dieser experimentellen Substanzen und Art. 71 Richtlinie 2001/83 des EU Parlaments und des Rates (Europäischer Arzneimittelkodex) hervor.
In der Strafanzeige vom November 2021 von ca. einhundert (100) Sanitätsbediensteten, und auch weiterer im Auftrage insbesondere von suspendierten Ärzten bei der Bozener Staatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeigen, wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass den Bürgern diese experimentellen Substanzen absolut gesetzeswidrig ohne jegliche ärztliche Verschreibung gespritzt wurden und weiterhin werden!
Wenn ein Arzneimittel einer ärztlichen Verschreibungspflicht laut Art. 71 Richtlinie 2001/83 unterliegt, bedeutet das, dass dieses Arzneimittel (dazu gehören auch die als „Impfung“ deklarierten Substanzen)
- niemals im Rahmen einer für ganze Berufskategorien oder für ganze Altersgruppen (über 50-Jährige) oder durch indirekte „Impflicht (greenpass) de facto für fast die gesamte Bevölkerung vorgesehene „Impfpflicht“ zur Anwendung kommen darf, denn die Sinnhaftigkeit und Verantwortbarkeit der Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels muss laut Art. 71 Richtlinie 2001/83 des EU-Parlaments und des Rates (Arzneimittelkodex), sowie Art. 13 des nationalen Deontologiekodexes der Ärzte, von einem Arzt, auf der Basis einer einzelfallbezogenen akkuraten Beurteilung der individuellen Situation des Patienten/Impflings, sowie der aus den offiziellen Dokumenten der Zulassungsbehörde und der Hersteller hervorgehenden effektiven Natur des Arzneimittels, seiner Wirksamkeit und Sicherheit beurteilt werden.
- Aus den im offiziellen Zulassungsverfahren wesentlichen und öffentlich zugänglichen Assessment Report der Europäischen Arzneimittelbehörde/EMA zu den einzelnen Covid-19-„Impfstoffen“ ging von Anfang an hervor, dass keine Nachweise vorliegen, dass diese Substanzen eine Verhinderung von Infektion und Infektiösität der damit behandelten Personen bringen. Außerdem ging aus diesen Berichten hervor, dass selbst bezogen auf die Verhinderung von schweren Krankheitsverläufen, nur die Hoffnung bestand, aber statistisch kein signifikanter Nachweis in den spärlichen klinischen Studien erbracht werden konnte!
https://drive.google.com/file/d/1cmRH8gK_jNltFjUdNEDdHyKWliLClf40/view?usp=drivesdk
Aus diesem Grund hätte festgestellt werden müssen, dass es absolut unzulässig war, nicht nur dem Gesundheitspersonal, sondern auch anderen Berufsgruppen, wie Lehrpersonen, Ordnungskräfte, sowie den über 50-Jährigen etc. diese experimentelle Spritzung mit der Lüge aufzuoktroyieren, es würde wegen des Fremdschutzes notwendig sein! Das ist der unverschämteste Betrug an den Bürgern, den man sich vorstellen kann!
- Aus den im offiziellen Zulassungsverfahren wesentlichen und öffentlichen Risiko Management Plan der Hersteller zu den einzelnen Substanzen (RMP) ging von Anfang an hervor, dass den Herstellern, wesentliche Informationen zu diesen Substanzen fehlten!
https://drive.google.com/file/d/1zoAYNntPxrbyC5giCfCMDuCrKOyiOtEp/view?usp=drivesdk
In der Strafanzeige war all dies im Detail ausgeführt worden. Dies hat allerdings weder die N.A.S. unter der Führung von Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagswahlkandidat), noch die Staatsanwaltschaft interessiert! So haben sie, z.B. zu der für eine rechtskonforme und damit zugelassene Injektion der sog. Covid-19-„Impfstoffe“ notwendigen ärztlichen Verschreibung, in keinster Weise Stellung bezogen!
Aufgrund der schwerwiegenden Desinformation der Bürger zu Wirksamkeit und Sicherheit dieser experimentellen Injektion durch die Behörden, konnten die Bürger/“Impflinge“ auch keine informierte, und daher jedenfalls (unabhängig davon ob ein „Impfzwang“ vorlag oder nicht) auch keine freie Zustimmung abgeben. Denn eine Zustimmung zu einer Injektion ist nur dann frei, wenn sie auf einer korrekten Informationsbasis beruht. Getäuschte, betrogene Bürger können keine „freien“ Entscheidungen treffen!
Sämtliche, seit dem 27. Dezember 2020 von den arglistig getäuschten Bürgern unterzeichnete Zustimmungserklärungen sind daher NULL und NICHTIG, ja INEXISTENT!
Auch dieses wesentliche Faktum hat weder die N.A.S. unter der Führung von Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagskandidat), noch die Staatsanwaltschaft interessiert!
Warum haben die N.A.S.-Carabinieri unter Ten.Col. DAVIDE PERASSO zu diesen enormen Verletzungen des zwingenden Arzneimittelrechts, zu der von der europäischen Arzneimittelbehörde und der EU-Kommission vorgesehenen Bedingung für die Anwendung dieser sog. „Impfstoffe“ nicht ermittelt?
Wer hat ihnen die Anweisung gegeben,
- nicht zur gesetzlich und regulatorisch vorgesehenen Notwendigkeit der ärztlichen Verschreibung,
- nicht zur offenkundigen systematischen Desinformation, ja zur fundamentalen Täuschung der Bürger/„Impflinge“, und damit zur brutalen Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Verantwortlichen der Sanitätsbehörde (FLORIAN ZERZER & Co.) und deren Testimonials (u.a. BERND GÄNSBACHER, Landtagskandidat der Liste Widmann – HUBERT MESSNER, Landtagskandidat der SVP) durch die Verantwortlichen in der Politik (ex Landesrat für Sanität THOMAS WIDMANN, den Verantwortlichen für den Zivilschutz, LR ARNOLD SCHULER, durch den LH und jetzigen Gesundheitslandesrat ARNO KOMPATSCHER), durch die Verantwortlichen der Impfzentren, durch die Verantwortlichen der Ärztekammer,
zu ermitteln, oder wurden die Ermittlungsergebnisse – wegen des desaströsen Bildes, das sie ergebn – unter den Teppich gekehrt?
Nach den bekannten skandalösen Urteilen des Verfassungsgerichtshofes, der aber auf die von den ca. 100 Südtiroler Sanitätsbediensteten aufgeworfenen und dokumentierten Fakten in seinen Urteilen nicht eingegangen ist (!), und daher von Seiten der N.A.S. und der Staatsanwaltschaft jedenfalls ermittelt hätte werden müssen, hat die Staatsanwaltschaft, auf der Basis der „scholastischen Internet-Kopie-Collage“ des Ten.Col. DAVIDE PERASSO (jetzt TEAM K Landtagskandidat) die Einstellung der Ermittlungen, die de facto niemals begonnen wurden (… oder müssen wir davon ausgehen, dass die Ermittlungsergebnisse wegen der desaströsen Brisanz unterschlagen werden? … beides ist natürlich absolut inakzeptabel!) beantragt.
https://drive.google.com/file/d/1QN9rrgTuKudTdfN8yi0SAkeUbWKUB7S4/view?usp=drivesdk
Gegen diesen Antrag wurde im Dezember 2022 Einspruch erhoben.
https://drive.google.com/file/d/1K6buEILAtH6e2Q9AA05S4z8hS_IVfO5r/view?usp=drivesdk
Wir warten nun seit 9 Monaten auf eine Verhandlungsfestsetzung vor dem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Frist von 3 Monaten vor!
Das ist übrigens nicht die einzige Strafanzeige, die eingereicht worden war. In der Folge wurden weitere Strafanzeigen für diverse suspendierte Ärzte eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat diese jeweils mit skandalösen Begründungen, nach einer offenkundig nicht geführten Ermittlung (die Ermittlungsfaszikel sind de facto leer), die Archivierung beantragt. In allen Fällen wurde Einspruch erhoben.
Nur zwei Fälle wurden bereits vor einem Richter der strafrechtlichen Vorerhebungen verhandelt.
Aufgrund der in Südtirol immer schon unzulässig zu engen verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zwischen Richtern und Staatsanwälten einerseits und Verantwortlichen in Politik und sonstigen Institutionen andererseits, und der in einer Jahrzehnte währenden Vorherrschaft einer einzigen Partei gewachsenen Politdomestizierung der Justiz, sowie der zusätzlich ganz besonderen Situation, wurde auch in diesen beiden Verfahren sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Richterin aufgefordert, etwaige Unvereinbarkeiten offen zu legen.
Obwohl – wie erst nach der Verhandlung festgestellt wurde – die Richterin sich selbst als Testimonial in ihrer damaligen Funktion als Landesgerichtspräsidentin für die Covid-19-„Impfkampagne“ für Artikel in den beiden Athesia- Tageszeitungen ablichten ließ und sich öffentlich positiv über die Organisation der Covid-19-„Impf“-zentren äußerte, und ihr Ehemann, in dessen Funktion als Vertreter des Industriellenverbandes, öffentlich gegenüber den Medien erklärte, dass er für eine generelle Covid-„Impfpflicht“ der Angestellten war, und damit eine offensichtliche schwerwiegende Befangenheit der Richterin vorliegt, sah sich diese Richterin nicht verpflichtet, sich der Entscheidung in den beiden Fällen zu enthalten
https://drive.google.com/file/d/1LGt05ulnC2W3rnmRyl9epapb5b5ftOEv/view?usp=drivesdk
Auch dies ist ein eklatantes Beispiel der unglaublichen Dysfunktion der Südtiroler Justiz!
Wir stellen abschließend fest, dass
- die N.A.S.- Carabinieri-Einheit und die Bozener Staatsanwaltschaft nicht ermittelt haben,
- und die für ihr Menschenrecht, sich nicht mit einer experimentellen Injektion spritzen zu lassen, kämpfenden Bürger. es mit einer Richterschaft zu tun haben, die offensichtlich stark voreingenommen ist, und sich trotz offenkundiger Befangenheit nicht der Entscheidung enthält, sondern, offizielle Daten und Fakten ignorierend, die Menschenrechte der Südtiroler außer Kraft setzt.
Auch hier stellt sich die Frage: auf wessen Anweisung hin, passiert das? Oder hängt das nur von der rein persönlichen Voreingenommenheit des jeweiligen Richters ab? Beides ist natürlich inakzeptabel und entspricht weder dem vom Verfassungsgesetzgeber im Art. 111 verankerten Prinzip der notwendigen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter, noch dem Prinzip des fairen Prozesses (Art. 111 Verfassung und Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention).
Wir fordern eine umgehende Klärung dieser unhaltbaren Zustände, und eine sofortige Aufnahme ernsthafter Ermittlungen gegen alle Verantwortlichen, unabhängig vom gesellschaftlichen Status und politischen Einfluss, denn „Vor dem Gesetz sind alle gleich“!
Es geht um Leben und Tod! Um den ultimativen Schutz der Menschen und ihrer Würde!
Und von unseren Journalisten/Medien erwarten wir uns gerade deshalb, dass sie ihren Fokus endlich und mit äußerster Dringlichkeit auf dieses FÜR ALLE ÜBERLEBENSNOTWENDIGE THEMA richten.
Denn hier geht es um weitaus mehr, als um, freilich enorme Beträge an öffentlichen Geldern für, aber allemal, den proklamierten Zweck völlig nutzlose Masken!
RA DDr. Renate Holzeisen
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe
Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand” – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano
Spitzenkandidatin von VITA für die Wahl zum Südtiroler Landtag – Capolista di VITA per le elezioni al Consiglio Provinciale del Sudtirolo
Mit der sudtiroler Justiz wird es schwierig werden da sie ja mit Kompatscher und co gekoppelt ist und sich nicht ums verrecken dagegen ermittelt und schon gar nicht dagegen urteilt, das könnte ich persönlich erfahren.
….errata corrige: konnte ich persönlich…..