Am 15. Jänner 2024 findet um 9.30 Uhr für vierundachtzig (84) ehemals suspendierte Mitglieder der Südtiroler Gesundheitsberufe sowie für alle Bürger, die für die Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde einstehen, eine wichtige strafrechtliche Gerichtsverhandlung am Landesgericht Bozen statt
Anfang November 2021 hatte ich im Auftrage von 84 Mitglieder des Südtiroler Gesundheitspersonals bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen eine umfassende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Covid-19-“Impfpflicht” sowie der Suspendierung ohne Gehaltsbezug von der Arbeit des nicht “geimpften” Südtiroler Gesundheitspersonals eingereicht.
Der damals mit dem Faszikel betraute Staatsanwalt hat in der Folge die Carabinieri-Einheit N.A.S. mit dringenden Ermittlungen betraut.
Die N.A.S.-Carabinieri ließen sich aber fast ein Jahr Zeit, ermittelten zu den zur Anzeige gebrachten schwerwiegenden, auch den Zivilschutz der gesamten Bevölkerung betreffenden Fakten nicht, sondern hinterlegten eine Abhandlung zu konventionellen Impfstoffen, die mit den sog. COVID-19-“Impfstoffen” nichts gemein haben.
Die Staatsanwaltschaft hat dennoch im Dezember vergangenen Jahres, obwohl (trotz des von ihr ursprünglich erteilten dringenden Ermittlungsauftrages) zu den zur Anzeige gebrachten Fakten und Umstände nicht ermittelt worden war, den Antrag auf Archivierung der (nicht geführten) Ermittlungen gestellt.
Dagegen habe ich für diese große Gruppe von Mitgliedern des Südtiroler Gesundheitspersonals Ende Dezember 2022 Einspruch beim Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen erhoben.
Am 15. Jänner 2024 um 9.30 Uhr findet nun vor dem Richter der strafrechtlichen Vorermittlungen am Landesgericht Bozen die Gerichtsverhandlung über unseren Einspruch gegen den Archivierungsantrag der Bozener Staatsanwaltschaft statt.
Über die eingereichten Anträge und Beweismittel werden wir noch vor der Gerichtsverhandlung die interessierten Bürger durch Online-Veröffentlichungen im Detail informieren.
Die Gerichtsverhandlung ist nicht öffentlich. Unterstützer des ehemals suspendierten Gesundheitspersonals dürfen sich am Gerichtsplatz vor dem Landesgericht einfinden, haben aber keinen Zugang zum Gerichtssaal bzw. Gerichtsgebäude.
Auch die richterliche Entscheidung in diesem Verfahren wird zeigen, ob wir noch mit der rechtstaatlichen Garantie der Menschenrechte rechnen dürfen, oder ob dies einer besseren Vergangenheit angehört.
Avv./RA DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere Provinciale del Sudtirolo
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe – Membro del Direttivo di Children’s Health Defense Europe
Präsidentin der Anwaltsvereinigung “Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Mailand – Presidente della Confederazione Legale dei Diritti dell’Uomo – Milano
Was war die Begründung für die geplante Archivierung und entspricht diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen?
danke für ihr engagement.
Non credo più nella magistratura ne nella costituzione ne nel presunto garante che avrebbe dovuto essere il presidente della Repubblica,ma spero in un minimo di dignità da parte di questi magistrati
Es freut mich zu lesen, dass doch einige aus dem Gesundheitswesen den gerichtlichen Schritt gewählt haben. Das bedeutet, dass wir noch etwas hoffen können. Leider haben Sie gemeinsam ihre Macht verkannt und haben sich großteils den Manipulationen gefügt. Ob jetzt oder in weiter Ferne ihnen das Recht auch zugesprochen wird wird sich zeigen. Es nicht einzufordern würde bedeuten a priori verloren zu haben. Möge Gott Sie und alle, die sich stark machen, beschützen. Nie hätte ich gedacht in eine so bizarre Zeit hineinleben zu müssen. aber aus dem maximalen Chaos entsteht eine höhere Ordnung und es wird wieder schöner werden. Vorerst gilt es aber die Abgründe aufzudecken, den Menschen bewußt werden zu lassen, dass das zusammenbrechende System nicht wert ist wiederbelebt zu werden und wir als Menschheit eigenverantwortich eine bessere Gemeinschaft bilden müssen. Alles, was wir delegiert haben, haben wir dem Machtkoloss geschenkt. Manchmal auch aus Bequemlichkeit oder Naivität.