QUELLO CHE NON VIENE DETTO NEL LIBRO "GESCHÄFT MIT DER ANGST" (AFFARI CON LA PAURA-di Ch.F. e A.O.), MA CHE OGNI CITTADINO SUDTIROLESE DEVE SAPERE".

Pressemitteilung

 

Grundrecht auf Verteidigung gegen totalitäre Maßnahmen steht auch einer Landtagsabgeordneten zu

Bekanntlich war es in Südtirol (im Gegensatz zum restlichen Italien) während der sog. pandemischen Zeit nicht erlaubt, sich im Freien ohne Maske unter die Menschen zu begeben.

Diese totalitäre, jeglicher wissenschaftlichen Evidenz entbehrende Vorschrift hatte der Landeshauptmann Arno Kompatscher verfügt.

Aus der Website der Italienischen Nationalen Vereinigung der Ärzte (FNOMCEO) geht hervor, dass es keinen Nachweis dafür gibt, dass die Masken die Viruszirkulation unterbinden.

Siehe hier:

https://drive.google.com/file/d/1b7w-VBubHt8I2udh7JUr4HlM8oEcMSDk/view

So wie die spanische Regierung (siehe Artikel von LaVerità vom heutigen Tage) bereits zugeben musste, so wird auch in Italien offiziell die Feststellung kommen müssen, dass die Verpflichtung zum Maskentragen jeglicher Evidenz entbehrt. Außer enormen Spesen/Kosten für den Steuerzahler und enormen Schäden an den Menschen, nichts gewesen!

Maßnahmen, die Grundrechte verletzten und ,jeglicher Rationalität und Verhältnismäßigkeit entbehren, sind klar verfassungswidrig!

In der Tat haben umfangreiche Cochrane-Studien längst schon bewiesen, dass die Verpflichtung des Maskentragens jeglicher Evidenz entbehrt, und letztendlich zu physischen und psychischen Schäden insbesondere bei Kindern führt! Was den Schulkindern in den von Totalitarismus und unglaublichen Übergriffen gekennzeichneten vergangenen Jahren angetan wurde, davon können kompetente Kinderpsychiater berichten, und ist unverzeihlich!

Die wahren Experten, die freilich von den totalitär agierenden Regimen, so auch von der Südtiroler Regierung, nicht angehört wurden, haben sofort erklärt, dass die minimalste Größe der Viren es unmöglich macht, sie durch Masken abzuhalten, es sei denn es handelt sich um eine FFP3-Maske, die nur kürzester Zeit unter strengster Aufsicht getragen werden darf, sonst wird man ohnmächtig!

Ich habe als Rednerin und für den Kampf gegen solche totalitäre Maßnahmen seit 2020 eintretende Rechtsanwältin gemeinsam mit anderen Südtirolern im Mai 2021 auf den Talferwiesen und im Juni und Juli 2021 auf dem Waltherplatz an Demonstrationen friedlicher Bürger (von Senioren bis hin zu jungen Eltern mit Kleinkindern) gegen die totalitären Maßnahmen auch der Südtiroler Landesregierung logischerweise ohne Maske teilgenommen.

Dafür wurden mir und vielen anderen Südtirolern für die Nichteinhaltung der totalitären vom Landeshauptmann eingeführten Verpflichtung der Maske im Freien eine Geldstrafe in Höhe von jeweils Euro 400.- auferlegt.

Dagegen habe ich und viele Südtiroler Rekurs eingereicht.

Es steht jedem Bürger laut Art. 24 Verfassung das Grundrecht zu, sich gegen eine Strafe zu wehren! Erst recht bei offenkundig totalitären menschenverachtenden Maßnahmen!

Das Landesgesetz Nr. 4/2020 wurde vom Landesgericht Bozen an den Verfassungsgerichtshof verwiesen, weil sich die Frage gestellt hat, ob der Landeshauptmann überhaupt die notwendige Kompetenz für die Einführung solcher Maßnahmen hatte. Und als Konsequenz wurden sämtliche behängenden Prozesse, in denen es um die Anfechtung von Strafen geht, die aufgrund dieses Landesgesetzes Nr. 4/2020 verhängt wurden, im Sinne von Art. 295 Ital. ZGB ausgesetzt.

So auch die Verfahren, die behängen, weil ich mich gegen die Strafen mit Rekurs, in Ausübung des mir laut Art. 24 Ital. Verfassung als Bürgerin  zustehenden Grundrechtes (auch wenn ich zur Landtagsabgeordneten gewählt wurde –übrigens von Südtirolern, die sich ein auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufbauendes und nicht totalitäres Südtirol wünschen) eingereicht habe.

Es ist allein schon der Gedanke, dass ein Landtagsmandat mit einer konsequenten Verteidigung der Menschenrechte (auch des eigenen!) unvereinbar sei, absurd und führt letztendlich dieses totalitäre Regime ex post in einer sich aufbauenden Posse ad absurdum!

 

Avv./RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Consigliere della Provincia Autonoma di Bolzano

Präsidentin der Rechtsanwaltsvereinigung CONFEDERAZIONE LEGALE PER I DIRITTI DELL’UOMO (Mailand)

https://www.renate-holzeisen.eu

 

 

 

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