QUELLO CHE NON VIENE DETTO NEL LIBRO "GESCHÄFT MIT DER ANGST" (AFFARI CON LA PAURA-di Ch.F. e A.O.), MA CHE OGNI CITTADINO SUDTIROLESE DEVE SAPERE".

PRESSEMITTEILUNG

Pressekonferenz „Lex Holzeisen … wirklich? Was sich dahinter verbirgt“

Die Autonome Provinz Südtirol muss allen Bürgern bereits bezahlte, vom Generalsekretariat des Landes Südtirol ohne Vorliegen der entsprechenden Landeskompetenz mit Bußgeldbescheid wegen Nichtbeachtens von Corona-Maßnahmen auferlegte und kassierte Verwaltungsstrafen umgehend zurückbezahlen.

Hier finden Sie die Vorlage für den Rückerstattungsantrag.

Laut Art. 9 des Landesgesetzes Nr. 14 vom 19.09.2017 (Gründe der Unvereinbarkeit mit dem Amt  eines Landtagsabgeordneten) Abs. 2 Buchstabe l wäre meine Position mit dem Landtagsmandat unvereinbar, weil ich Prozesspartei in drei gegen die Autonome Provinz Bozen eingeleitete Prozesse bin, in denen ich mich gegen die vom Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen nicht nur substantiell verfassungswidrig, sondern darüber hinaus auch ohne Vorliegen der entsprechenden Landesbefugnisse verhängten Geldstrafen wegen des Nichttragens der Maske im Frühjahr und Sommer 2021 auf drei Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen (auf den Talferwiesen und auf dem Waltherplatz) verteidige.

Diese Bestimmung des Landesgesetzes ist offensichtlich verfassungswidrig, denn sie verletzt radikal Art. 24 der italienischen Verfassung, die jedem Bürger das Recht auf gerichtliche Verteidigung gegen ihn verhängte Strafen garantiert.

Im vorliegenden Fall kommt aber noch dazu, dass ich mich gegen Geldstrafen gerichtlich zur Wehr setze, die von der Autonomen Provinz Bozen, trotz absoluten Fehlens der notwendigen Befugnisse/Kompetenzen, durch vom Generalsekretariat zugestellte Bußgeldbescheide verhängt wurden.

Diese Bußgeldbescheide sind alle NICHTIG wegen des radikalen Fehlens der hierfür notwendigen Landeskompetenz.

Es geht daher in meinem Fall mit Sicherheit nicht darum, mir mit einer „Gefälligkeitsgesetzgebung“ das Landtagsmandat zu erhalten (die Medien haben in völliger Verkennung der Tatsachen von einer „lex Holzeisen“ gesprochen), sondern es geht darum, dass anhand meines Falles und meines Insistierens als von Südtiroler Bürgern exakt für die Verteidigung gegen solche Übergriffe des Landeshauptmannes, der Landesregierung und des Landtages gewählte Landtagsabgeordnete, diese als „kafkaesk“ zu bezeichnende Situation schlagend wird, und zu einer sofortigen Rückzahlung aller verfassungswidrig (weil ohne Kompetenz) vom Generalsekretariat des Landes kassierten Strafen an die betroffenen Südtiroler Bürger führen muss.

Hierfür habe ich bereits eine Vorlage für den Rückerstattungsantrag der Bürger, den diese autonom einreichen können, vorbereitet. Siehe anbei.

Abschließend möchte ich betonen, dass ich durchaus für ein „autonomes zum Schutz der Bevölkerung gegen irrationale und unverhältnismäßige Maßnahmen der Zentralregierung“ Vorgehen des Autonomen Provinz Bozen stehe, was aber in den letzten Jahren eine offene wissenschaftliche und demokratische Debatte unserer Landesregierung und unseres Landtages mit der Zentralregierung erfordert hätte.

Das genaue Gegenteil ist passiert. Sodass wir als Südtiroler, entgegen jeglicher wissenschaftlichen Evidenz, sogar noch drastischere Maßnahmen als im restlichen Italien erlebt haben.

Anstatt die Autonomie durch eine umsichtige, der Vernunft und der Verfassung entsprechenden Vorgangsweise zu stärken, haben der Landeshauptmann, die Landesregierung und der Landtag aber exakt das Gegenteil erreicht, und Urteile des Verfassungsgerichtshofes hervorgerufen, die unserer Autonomie sicher nicht zuträglich sind.

Antrag Südtiroler auf Rückerstattung an Provinz bezahlter Covid-19-Geldstrafe

 

RA DDr. Renate Holzeisen

Abgeordnete zum Südtiroler Landtag (mit primärer Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz)

und Abgeordnete zum Regionalrat der Region Trentino-Südtirol (Italien)

Fraktion VITA

 

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